2131/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.05.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am
20. März 2001 unter der Nummer 2156/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Zivildienerzuweisung Juni 2001“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Wie ich bereits in der Anfragebeantwortung zu 2097/J ausgeführt habe, wurden zum
1. Februar 2001 2.908 Zivildienstpflichtige zum ordentlichen Zivildienst zugewiesen und
waren mit Stichtag 31. Dezember 2000 14.464 Zivildienstpflichtige noch nicht zur Leistung
des ordentlichen Zivildienstes zugewiesen (ohne Aufschub oder Befreiung über Jänner 2001
hinaus).
Zu Frage 3:
Die beim Bundesministerium für Inneres geführten Zivildienst - Statistiken werden
monatsweise erstellt, sodass Aussagen jeweils nur zum Monatsende gemacht werden können.
Zu den Fragen 3 und 7 werden die Aussagen daher mit Stichtag 31. März 2001 gegeben.
Demnach langten in den Monaten Jänner bis März 2001 2.255 Zivildiensterklärungen beim
Bundesministerium für Inneres ein.
Zu Frage 4:
In der Zeit vom 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 1999 wurden 9.446 Zivildienstanträge
gestellt (die eingebrachten Zivildiensterklärungen werden nach Eingangsdatum beim
Bundesministerium für Inneres gezählt).
Zu Frage 5:
In der Zeit vom 1. Jänner 2000 bis 30. Juni 2000 wurden 5.222 Zivildienstanträge gestellt.
Zu Frage 6:
In der Zeit vom 1. Juli 2000 bis 3 1. Dezember 2000 wurden 3.637 Zivildienstanträge gestellt.
Zu Frage 7:
Mit Stichtag 31. März 2001 waren 13.351 Zivildienstpflichtige noch nicht zur Leistung des
ordentlichen Zivildienstes zugewiesen (ohne Aufschub oder Befreiung über April 2001
hinaus).
Zu Frage 8:
Den Bedarfsanmeldungen folgend wurden mit Stichtag 31. März 2001 bundesweit 2.017
Plätze angeboten. Eine vollständige Auslastung wird angestrebt. Mit Rücksicht auf die derzeit
noch laufende Zuweisung ersuche ich jedoch um Verständnis, dass die erwünschte detaillierte
Auflistung nicht erfolgen kann.