2132/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.05.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am
20. März 2001 unter der Nr. 2160/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Budgetkosten durch ZD - Novelle und Ungleichstellung der Rechtsträger“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Die Intentionen der vom Nationalrat beschlossenen ZDG - Novelle 200 sind in den
Erläuterungen zur Regierungsvorlage, 338 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen
des Nationalrates XXI. GP, festgeschrieben. Das neue Finanzierungsmodell soll in
Verbindung mit einer ebenfalls neuen Verteilung der Aufgaben zwischen Bund und den
Rechtsträgern dazu dienen, den Zivildienst auch längerfristig abzusichern.
Die Anzahl der Zivildienstleistenden in den Monaten Jänner und Februar 2001 und die
betreffenden Einrichtungen sind der Beilage 1 zu entnehmen.
Der im Bundesvoranschlag für das Jahr 2001 für den Bereich Zivildienst ausgewiesene
Ausgabenbetrag in Höhe von 660,5 Mio. S wurde auf Grundlage der zum Zeitpunkt der
Erstellung des Jahresvoranschlages geltenden
Rechtslage budgetiert. Für den Bereich
„Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)“ sind 635,6 Mio. S für die Anweisung von z.B.
Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe, Fahrtkosten, Zivildienstgeld veranschlagt. Bei
den „Aufwendungen“ sind 24,9 Mio. S z.B. für den Auslandsdienst gemäß § 12b ZDG,
Dienstabzeichen, usw. vorgesehen. Eine Aufstellung der einzelnen Posten ist der beiliegenden
Kopie des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 für den Bereich Zivildienst zu entnehmen.
Aufgrund der mittlerweile in Kraft getretenen Zivildienstgesetz - Novelle 2001, BGBl. I Nr.
133/2000, bestehen nach derzeitiger Einschätzung im heurigen Jahr voraussichtlich folgende
Ausgabenerfordernisse:
"Gesetzl. Verpflichtungen": Ersätze gem. § 28 (4) ZDG ....... 313 Mio. S
Wohnkostenbeihilfen ................ 52 Mio. S
Familienunterhalt ...................... 39 Mio. S
Reisekostenvergütungen .......... 34 Mio. S
Sonstiges ..................................... 2 Mio. S
440 Mio. S
Die Einnahmen wurden auf Basis der vor dem 1 Jänner 2001 geltenden Rechtslage mit rund
257,1 Mio. S präliminiert. Eine Ablichtung des Postenverzeichnisses für das Jahr 2001 ist
beigeschlossen. Aufgrund der in Kraft getretenen Zivildienstgesetz - Novelle 2001 werden für
das heurige Jahr etwa 83 Mio. S an Einnahmen erwartet.
Zum 1. Jänner eines jeden Jahres war folgende Anzahl an Bediensteten im Bereich des
Zivildienstes beschäftigt.
1997: 70
1998: 70
1999: 68
2000: 67
Zu Frage 7
Zum 31. März 2001 waren im Bereich des
Zivildienstes 53 Bedienstete beschäftigt.
Kündigungen sind keine geplant. Versetzungen oder Verwendungsänderungen von
Bediensteten könnten im Fall einer Übertragung von Aufgaben an Dritte erfolgen.
Beilage 2 konnte nicht gescannt werden!!!








