2132/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16.05.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am

20. März 2001 unter der Nr. 2160/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Budgetkosten durch ZD - Novelle und Ungleichstellung der Rechtsträger“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2

 

Die Intentionen der vom Nationalrat beschlossenen ZDG - Novelle 200 sind in den

Erläuterungen zur Regierungsvorlage, 338 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen

des Nationalrates XXI. GP, festgeschrieben. Das neue Finanzierungsmodell soll in

Verbindung mit einer ebenfalls neuen Verteilung der Aufgaben zwischen Bund und den

Rechtsträgern dazu dienen, den Zivildienst auch längerfristig abzusichern.

 

Zu Frage 3

 

Die Anzahl der Zivildienstleistenden in den Monaten Jänner und Februar 2001 und die

betreffenden Einrichtungen sind der Beilage 1 zu entnehmen.

 

Zu Frage 4

 

Der im Bundesvoranschlag für das Jahr 2001 für den Bereich Zivildienst ausgewiesene

Ausgabenbetrag in Höhe von 660,5 Mio. S wurde auf Grundlage der zum Zeitpunkt der

Erstellung des Jahresvoranschlages geltenden Rechtslage budgetiert. Für den Bereich

„Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)“ sind 635,6 Mio. S für die Anweisung von z.B.

Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe, Fahrtkosten, Zivildienstgeld veranschlagt. Bei

den „Aufwendungen“ sind 24,9 Mio. S z.B. für den Auslandsdienst gemäß § 12b ZDG,

Dienstabzeichen, usw. vorgesehen. Eine Aufstellung der einzelnen Posten ist der beiliegenden

Kopie des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001 für den Bereich Zivildienst zu entnehmen.

Aufgrund der mittlerweile in Kraft getretenen Zivildienstgesetz - Novelle 2001, BGBl. I Nr.

133/2000, bestehen nach derzeitiger Einschätzung im heurigen Jahr voraussichtlich folgende

Ausgabenerfordernisse:

 

"Gesetzl. Verpflichtungen":  Ersätze gem. § 28 (4) ZDG .......  313 Mio. S

                                              Wohnkostenbeihilfen  ................    52 Mio. S

                                               Familienunterhalt ......................    39 Mio. S

                                                Reisekostenvergütungen ..........    34 Mio. S

                                            Sonstiges .....................................       2 Mio. S

 

                                                                                                                440 Mio. S

Zu Frage 5

 

Die Einnahmen wurden auf Basis der vor dem 1 Jänner 2001 geltenden Rechtslage mit rund

257,1 Mio. S präliminiert. Eine Ablichtung des Postenverzeichnisses für das Jahr 2001 ist

beigeschlossen. Aufgrund der in Kraft getretenen Zivildienstgesetz - Novelle 2001 werden für

das heurige Jahr etwa 83 Mio. S an Einnahmen erwartet.

 

Zu Frage 6

 

Zum 1. Jänner eines jeden Jahres war folgende Anzahl an Bediensteten im Bereich des

Zivildienstes beschäftigt.

 

1997: 70

 

1998: 70

 

1999: 68

 

2000: 67

 

Zu Frage 7

 

Zum 31. März 2001 waren im Bereich des Zivildienstes 53 Bedienstete beschäftigt.

Zu Frage 8

 

Kündigungen sind keine geplant. Versetzungen oder Verwendungsänderungen von

Bediensteten könnten im Fall einer Übertragung von Aufgaben an Dritte erfolgen.

 

Beilage 2 konnte nicht gescannt werden!!!