2133/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16.05.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Dr. Jarolim und GenossInnen haben am 20.

März 2001 unter der Nr.217 l/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"Verwendung von Spendengeldern (Spendenbetrug) von Vereinen" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3

Dieser Sachverhalt ist dem Bundesministerium für Inneres bekannt. Die angesprochene

Verdachtslage wurde der Staatsanwaltschaft Wien zur weiteren Beurteilung übermittelt.

 

Zu Frage 2

Es wurden noch keine vereinsrechtlichen Maßnahmen ergriffen und auch eine weitere

Erhärtung des Sachverhaltes („Verdacht des Spendenbetruges durch die Vereinsorgane der

AUF“) bildet noch keine gesetzliche Möglichkeit, vereinsrechtliche Maßnahmen zu setzen.

 

Zu den Fragen 4 und 9 bis 12

Die Beantwortung dieser Fragen liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für

Justiz. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich von einer weitergehenden Beantwortung

Abstand nehme.

 

Zu den Fragen 5 bis 8

Im Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit des strafprozessualen Vorverfahrens ist es mir nicht

möglich, diese Fragen zu beantworten.

 

Zu den Fragen 13 und 14

Nein. Abgesehen davon, dass selbst ein einzelner Missbrauchsfall nicht unbedingt gesetzliche

Änderungen bewirken muss, halte ich die im vorliegenden Zusammhang allenfalls relevanten

Bestimmungen des Vereinsgesetzes 1951 (§ 24 iVm § 20) grundsätzlich für ausreichend, um

im Fall eines tatsächlichen Missbrauches die gebotenen (vereins)rechtlichen Maßnahmen

setzen zu können.

Dessen ungeachtet erlaube ich mir auf meine Initiative zur Reform des Vereinsgesetzes

hinzuweisen. Eines der Ziele ist dabei die generelle Erhöhung der Rechtssicherheit, etwa

durch die Verankerung von Regeln für Rechnungswesen, Kontrolle und Haftung.