2133/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.05.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Dr. Jarolim und GenossInnen haben am 20.
März 2001 unter der Nr.217 l/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Verwendung von Spendengeldern (Spendenbetrug) von Vereinen" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Dieser Sachverhalt ist dem Bundesministerium für Inneres bekannt. Die angesprochene
Verdachtslage wurde der Staatsanwaltschaft Wien zur weiteren Beurteilung übermittelt.
Es wurden noch keine vereinsrechtlichen Maßnahmen ergriffen und auch eine weitere
Erhärtung des Sachverhaltes („Verdacht des Spendenbetruges durch die Vereinsorgane der
AUF“) bildet noch keine gesetzliche Möglichkeit, vereinsrechtliche Maßnahmen zu setzen.
Die Beantwortung dieser Fragen liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für
Justiz. Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich von einer weitergehenden Beantwortung
Abstand nehme.
Im Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit des strafprozessualen Vorverfahrens ist es mir nicht
möglich, diese Fragen zu beantworten.
Nein. Abgesehen davon, dass selbst ein einzelner Missbrauchsfall nicht unbedingt gesetzliche
Änderungen bewirken muss, halte ich die im vorliegenden Zusammhang allenfalls relevanten
Bestimmungen des Vereinsgesetzes 1951 (§ 24 iVm § 20) grundsätzlich für ausreichend, um
im Fall eines tatsächlichen Missbrauches die gebotenen (vereins)rechtlichen Maßnahmen
setzen zu können.
Dessen ungeachtet erlaube ich mir auf meine Initiative zur Reform des Vereinsgesetzes
hinzuweisen. Eines der Ziele ist dabei die generelle Erhöhung der Rechtssicherheit, etwa
durch die Verankerung von Regeln für Rechnungswesen, Kontrolle und Haftung.