2137/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16. 05. 2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kaipel, Oberhaidinger und GenossInnen ha -

ben am 4. 4 .2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2295/J betreffend

„notwendige Maßnahmen zur Verringerung der Ozonbelastung in Österreich“ ge -

richtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

ad 1

Österreich befürwortet die künftige Richtlinie über den Ozongehalt der Luft. Diese

wird konkrete Immissionszielwerte, die auf den WHO - Empfehlungen basieren, für

alle EU - Mitgliedstaaten verbindlich machen. Der gewählte Ansatz mit langfristigen

Zielen, die den WHO - Zielwerten exakt entsprechen, und weniger strengen, jedoch

bis spätestens 2010 einzuhaltenden Zielwerten, die auf die „Richtlinie über nationale

Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe“ abgestimmt sind, erscheint

vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Interessen in den Mitgliedstaaten als

sinnvoller und gangbarer Weg. Die Richtlinie soll auch mehr Einheitlichkeit der

Methoden, die zur Beurteilung der Ozonbelastung in der EU angewendet werden, mit

sich bringen. Im Hinblick auf die Dichte der Messnetze erscheint die geplante

Richtlinie aus österreichischer Sicht allerdings zu wenig ambitioniert.

 

Die „Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschad -

stoffe“ (NEC - RL) ist als Fortschritt zu werten, da vor allem für kleinere Länder, wie

nur im Gleichklang mit anderen europäischen Ländern zu erreichen sein wird. Die

meisten EU - Mitgliedsstaaten haben die im Göteborg - Protokoll der UN/ECE

ausverhandelten nationalen Emissionshöchstmengen auch in der NEC - RL

übernommen oder sind nur geringfügig darüber hinausgegangen. Österreich hat den

wesentlich ambitionierteren Kommissionsvorschlag unterstützt; die überwiegende

Mehrheit der Mitgliedsstaaten hat jedoch keine diesbezügliche Bereitschaft gezeigt.

 

ad 2

In den letzten Jahrzehnten war das bodennahe Ozon in Mittel - und Osteuropa - im

Gegensatz zur bekannten und durchaus massiven SO2 - Problematik - auf Grund

niedrigerer NOx - und VOC - Emissionen aus dem Verkehrssektor von geringerer Be -

deutung. Durch die Änderung des privaten Konsumverhaltens wird es künftig zu

einem drastischen Anstieg des motorisierten Individualverkehrs kommen. Jedoch

wird durch den EU - Beitritt die Übernahme der aktuellen EU - Abgasstandards in den

östlichen Nachbarländern verhindern, dass dies zu einer Zunahme der Emissionen

führt. Eine Studie des Internationalen Instituts für Angewandte Systemanalyse

(IIASA), die im Auftrag meines Ressorts durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass die

Einführung der EU - Standards in den Beitrittsländern die schädliche Ozonbelastung in

der EU insgesamt um etwa 10 Prozent reduzieren wird. An der derzeitigen EU -

Ostgrenze ist eine Verringerung um bis zu 40 Prozent zu erwarten.

 

In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, dass beim Großteil der beitrittswer -

benden Staaten seit den 80er - Jahren die Emissionen von Ozon - Vorläufersubstanzen

zurückgegangen sind, und zwar in einem vergleichbaren bzw. höheren Ausmaß als

in Österreich und deutlich stärker als im EU - Durchschnitt, während einige EU - Staa -

ten in diesem Zeitraum sogar Emissionssteigerungen zu verzeichnen hatten.

 

ad 3

Die künftige Richtlinie „über den Ozongehalt der Luft“ sieht vor, dass die Mitglieds -

staaten jene Gebiete ausweisen, in denen die Zielwerte überschritten werden. Die

Zielwerte werden derzeit in weiten Teilen der EU überschritten; dies gilt auch für

Österreich. Für diesen Fall sieht die Richtlinie vor, dass die Mitgliedsstaaten Maß -

nahmenpläne erstellen, mit denen sichergestellt wird, dass die Zielwerte ab 2010

eingehalten werden; vergleichbare Maßnahmenpläne sind auch in der Richtlinie

„über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe“ vorgesehen.

 

Die Richtlinien werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2003 in nationales Recht

umzusetzen sein. Da die Inhalte der kommenden Richtlinien weitgehend bekannt

und gravierende Änderungen nicht wahrscheinlich sind, hat mein Ressort gemein -

sam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bereits jetzt eine Studie

zur Erarbeitung von Vorschlägen für einen Maßnahmenplan in Auftrag geben. Ziel

der Studie ist es, einerseits die Auswirkungen laufender Vorhaben - insbesondere

von Klimaschutzmaßnahmen - auf die Emissionen von Ozon - Vorläufersubstanzen

festzustellen, andererseits Emissionsminderungsmaßnahmen nach dem Stand der

Technik für die emissionsrelevanten Sektoren zu prüfen und entsprechende Maß -

nahmen vorzuschlagen. Dies soll sowohl im Hinblick auf die Ziele der EU - Richtlinien,

als auch des Ozongesetzes erfolgen. Die Ergebnisse der Studie werden Anfang

nächsten Jahres vorliegen. Entsprechende Maßnahmen der zuständigen Ressorts

werden im Anschluss daran zu ergreifen sein.

 

Darüber hinaus muss aber auch bei allen laufenden Vorhaben, die Auswirkungen auf

die Emissionen von Ozon - Vorläufersubstanzen haben - wie etwa die nationale Um -

setzung der VOC - Richtlinie - die Notwendigkeit einer Emissionsreduktion berück -

sichtigt werden.

 

ad 4

Wie bereits dargestellt, werden die Richtlinie „über den Ozongehalt der Luft“ und die

Richtlinie „über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe“

verpflichtende Bestimmungen über die Erstellung von Maßnahmenplänen durch die

Mitgliedsstaaten enthalten. Der österreichischen Maßnahmenplan muss daher den

Weg zur Einhaltung der Zielwerte bzw. der Emissionshöchstmengen darstellen und

wird durch die Kommission geprüft werden.

Aus dem gemeinsamen Standpunkt zur Richtlinie „über nationale Emissionshöchst -

mengen für bestimmte Luftschadstoffe“ resultieren für die EU maximale Emissionen

von ca. jeweils 6.500 kt für NOx und VOC im Jahr 2010; dies bedeutet gegenüber

dem Emissionensstand von 1996 eine Reduktion um 43 % bzw. 35 %‚ wobei diese

Reduktionen zur Einhaltung der Zielwerte der Ozonrichtlinie führen werden. Zur Be -

kämpfung lokaler Immissionsprobleme können in einzelnen Regionen aber auch

darüber hinausgehende Emissionsminderungen erforderlich sein.

 

Modellrechnungen, welche die IIASA im Auftrag der Europäischen Kommission

durchgeführt hat, zeigen eine deutliche Verringerung der Emissionsspitzen und der

Hintergrundbelastung durch bodennahes Ozon in Österreich infolge der europawei -

ten Emissionsminderung.