2138/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16. 05. 2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinzl, Wimmer und GenossInnen haben am

4. 4. 2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2297/J betreffend „Luftrein -

haltepolitik“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

ad 1

Nach § 10 des Immissionsschutzgesetzes - Luft (IG - L) hat der Landeshauptmann auf

Grundlage der Statuserhebungen Maßnahmenkataloge mit Verordnung zu erlassen.

Innerhalb eines Maßnahmenkatalogs sind das Sanierungsgebiet auszuweisen, Maß -

nahmen zur Reduktion der Emissionen anzuordnen und Fristen zu deren Umsetzung

festzusetzen.

 

Bislang wurde noch von keinem Bundesland ein Maßnahmenkatalog erstellt. Dies ist

grundsätzlich mit dem erheblichen Zeitaufwand für die Erstellung einer Statuserhe -

bung, die Einholung von Stellungnahmen und die nachfolgende Ausarbeitung eines

Maßnahmenkatalogs begründet. Weiters bedingen angemessene Maßnahmen oft

auch einschneidende Änderungen, die eine sorgfältige Planung und Einbindung der

Betroffenen erfordern und daher nicht in kürzester Zeit umgesetzt werden können.

 

Zur Abklärung der weiteren Vorgangsweise werden in den nächsten Wochen Ge -

spräche mit jenen Bundesländern geführt, in denen eine Statuserhebung erfolgte.

ad 2

Der Rahmen für die Fristen ist im § 11 IG - L vorgegeben. Der Landeshauptmann hat

bei der Festsetzung der Fristen auf die Dringlichkeit der Maßnahme im Hinblick auf

die Gefährdung der Schutzgüter, den durch die Maßnahme bedingten technischen

und wirtschaftlichen Aufwand und Sanierungsfristen nach anderen Vorschriften Be -

dacht zu nehmen. Für Anlagen, die nach dem Stand der Technik genehmigt oder

saniert wurden, ist eine Frist von 5 bis 7 Jahren zur Umsetzung der Sanierungsmaß -

nahmen festzulegen. Das Ausmaß der Fristen für andere Maßnahmen ist von der Art

der zu setzenden Maßnahme abhängig.

 

ad 3

Generell wären Maßnahmen besonders in jenen Fällen notwendig, wo Überschrei -

tungen immer wieder auftreten und die Erhebung ergibt, dass diese Überschreitun -

gen strukturell bedingt sind, etwa durch die Emissionen bestimmter Anlagen oder

Verkehrswege.

 

ad 4

Ich gehe davon aus, dass die Landeshauptmänner ihre Verantwortung wahrnehmen

und dass im Rahmen der bestehenden guten Zusammenarbeit zwischen meinem

Ressort und den Ländern geeignete Lösungen erarbeitet werden.