2138/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16. 05. 2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinzl, Wimmer und GenossInnen haben am
4. 4. 2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2297/J betreffend „Luftrein -
haltepolitik“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad 1
Nach § 10 des Immissionsschutzgesetzes - Luft (IG - L) hat der Landeshauptmann auf
Grundlage der Statuserhebungen Maßnahmenkataloge mit Verordnung zu erlassen.
Innerhalb eines Maßnahmenkatalogs sind das Sanierungsgebiet auszuweisen, Maß -
nahmen zur Reduktion der Emissionen anzuordnen und Fristen zu deren Umsetzung
festzusetzen.
Bislang wurde noch von keinem Bundesland ein Maßnahmenkatalog erstellt. Dies ist
grundsätzlich mit dem erheblichen Zeitaufwand für die Erstellung einer Statuserhe -
bung, die Einholung von Stellungnahmen und die nachfolgende Ausarbeitung eines
Maßnahmenkatalogs begründet. Weiters bedingen angemessene Maßnahmen oft
auch einschneidende Änderungen, die eine sorgfältige Planung und Einbindung der
Betroffenen erfordern und daher nicht in kürzester Zeit umgesetzt werden können.
Zur Abklärung der weiteren Vorgangsweise werden in den nächsten Wochen Ge -
spräche mit
jenen Bundesländern geführt, in denen eine Statuserhebung erfolgte.
ad 2
Der Rahmen für die Fristen ist im § 11 IG - L vorgegeben. Der Landeshauptmann hat
bei der Festsetzung der Fristen auf die Dringlichkeit der Maßnahme im Hinblick auf
die Gefährdung der Schutzgüter, den durch die Maßnahme bedingten technischen
und wirtschaftlichen Aufwand und Sanierungsfristen nach anderen Vorschriften Be -
dacht zu nehmen. Für Anlagen, die nach dem Stand der Technik genehmigt oder
saniert wurden, ist eine Frist von 5 bis 7 Jahren zur Umsetzung der Sanierungsmaß -
nahmen festzulegen. Das Ausmaß der Fristen für andere Maßnahmen ist von der Art
der zu setzenden Maßnahme abhängig.
ad 3
Generell wären Maßnahmen besonders in jenen Fällen notwendig, wo Überschrei -
tungen immer wieder auftreten und die Erhebung ergibt, dass diese Überschreitun -
gen strukturell bedingt sind, etwa durch die Emissionen bestimmter Anlagen oder
Verkehrswege.
ad 4
Ich gehe davon aus, dass die Landeshauptmänner ihre Verantwortung wahrnehmen
und dass im Rahmen der bestehenden guten Zusammenarbeit zwischen meinem
Ressort und den Ländern geeignete Lösungen erarbeitet werden.