2139/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16. 05. 2001

 

BUNDESMINISTERIUM

VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2140/J - NR/2001 betreffend Fakten zum

Begutachtungsverfahren, die die Abgeordneten Dr. Kostelka und GenossInnen am

16. März 2001 an mich gerichtet haben1 beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wieviele Regierungsvorlagen wurden von Ihrem Ressort seit 4. Februar 2000

vorbereitet?

 

Antwort:

Im Zeitraum vom 4. Februar 2000 bis einschließlich 16. März 2001 wurden 10

Regierungsvorlagen von meinem Ressort vorbereitet. Regierungsvorlagen, die in

diesem Zeitraum von der Regierung nicht beschlossen wurden, sind nicht

berücksichtigt.

 

Frage 2:

Welchen Titel haben diese jeweils?

 

Antwort:

1) Novelle zum Führerscheingesetz

 

2) Novelle ASFINAG - Gesetz (enthalten im Budgetbegleitgesetz 2001, Art. 82)

 

3) Novelle Bundesstraßengesetz (enthalten im Budgetbegleitgesetz 2001, Art. 83)

 

4) Novelle Bundesstraßenfinanzierungsgesetz (enthalten im Budgetbegleitgesetz

    2001, Art. 84)

 

5) Entwurf zu einem Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikations -

    einrichtungen

 

6) Änderung des Innovations - und Technologiefondsgesetzes (wurde vom Bundes -

    kanzler im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2000 der Bundesregierung

    vorgelegt und als Art. 19 d. BGBl. Nr. 26 am 19. Mai 2000 kundgemacht)

7) Forschungsförderungsgesetz - Novelle 2000 (wurde als Initiativantrag von FPÖ -

     und ÖVP - Abgeordneten zum Nationalrat nach vorheriger Abstimmung mit

     BMBWK, BMWA und den beiden Forschungsförderungsfonds zwecks dringender

     gesetzlicher Einrichtung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung

     eingebracht und mit BGBl.  I Nr. 48 am 11. Juli 2000 kundgemacht)

 

8) Bundesgesetz zur Übertragung der Donau Transport Entwicklungsges.m.b.H an

     den Bund (wurde vom Bundeskanzler im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes

     2001 der Bundesregierung vorgelegt und als Art. 85 des BGBl. I Nr. 142 am 29.

     Dezember 2000 kundgemacht)

 

9) Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz

     1970, das Patentverträge - Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz,

     das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Muster -

     schutzgesetz 1990, das Markenschutzgesetz 1970 und das Sortenschutz -

     gesetz geändert werden und - ein Bundesgesetz über die im Bereich des

     Österreichischen Patent - , Marken - und Musteramtes zu zahlenden

     Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz - PAG) erlassen wird

     (Patentrechts - und Gebührennovelle 2000) (106 der Beilagen zu den

     Stenographischen Protokollen des Nationalrats).

 

10) Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentanwalts -

       gesetz geändert wird (484 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen

       des Nationalrates).

 

Frage 3:

Wann wurden diese jeweils zur Begutachtung ausgeschickt?

 

Antwort:

1)wurde am 23. Juni 2000 zur Begutachtung versendet.

5) wurde am 7. Juni 2000 zur Begutachtung versendet.

9) wurde am 22. Dezember 1999 zur Begutachtung versendet

10) wurde am 3. August 2000 zur Begutachtung versendet.

 

Frage 4:

An welche Stellen wurden sie jeweils zur Begutachtung versandt?

 

Antwort:

1) wurde neben einer internen Begutachtung an folgende Stellen bzw. Institutionen

     übermittelt:

 

1.      Bundeskanzleramt

1a     Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst

2.      Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

3.      Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

4.      Bundesministerium für Finanzen

5.      Bundesministerium für Inneres

6.      Bundesministerium für Justiz

7.      Bundesministerium für Landesverteidigung

8.      Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

         Wasserwirtschaft

9.      Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport

10.    Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

11.    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

12.    Rechnungshof

13.    Herrn Landeshauptmann von Burgenland

14.    Herrn Landeshauptmann von Kärnten

15.    Herrn Landeshauptmann von Niederösterreich

16.    Herrn Landeshauptmann von Oberösterreich

17.    Herrn Landeshauptmann von Salzburg

18.    Frau Landeshauptmann von Steiermark

19.    Herrn Landeshauptmann von Tirol

20.    Herrn Landeshauptmann von Vorarlberg

21.    Herrn Landeshauptmann von Wien

22.    Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer

23.    Parlamentsdirektion

24.    Bundespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt

25.    Anstalt Statistik Österreich

26.    Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge

27.    Wirtschaftskammer Österreichs

28.    Vereinigung Österreichischer Industrieller

29.    Bundesarbeitskammer

30.    Österreichischen Gewerkschaftsbund

31.    Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern

         Österreichs

32.    Österreichischen Landarbeiterkammertag

33.    Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

34.    Österreichische Ärztekammer

35.    Österreichischen Rechtsanwaltskammertag

36.    Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe

         Österreichs

37.    Generaldirektion der Österreichischen

         Bundesbahnen

38.    Kuratorium für Verkehrssicherheit

39.    ÖAMTC

40.    ARBÖ

41.    Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs

42.    Österreichischen Städtebund

43.    Österreichischen Gemeindebund

44.    Österreichische Normungsinstitut

45.    Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre

46.    Österreichischen Bundesfeuerwehrverband

47.    Österreichischen Ingenieur - und Architekten - Verein

48.    DDipl. Ing. Dr. Ernst ZEIBIG

49.    Dr. Othmar THANN

50.    Ing. Kurt VAVRYN

51.    DJ Martin OGNAR

52.    HR DI Gerald KUBIZA

53.    Gen.Dir. Mag. Helmut PICHLER

54.    Dr. Josef SOUHRADA

55.    Dir. Petrus RUDEL

56.    Dr. Christoph MICHELIC

57.    DI Wolfgang WISTER

58.    KR Georg EBINGER

59.    DI Dr. Gerhard BRUNER

60.    Bundesinnungsmeister KR Alois EDELSBRUNNER

61.    KR Heinz HAVELKA

62.    Vst. - Dir. Dr. Peter GRABNER

63.    Fachverbandsvorsteher KR Adolf MOSER

64.    Fachverbandsvorsteher Michael PAMMESBERGER

65.    Fachverbandsvorsteher KR Karl MOLZER

66.    Vorst. - Dir. DI Hans Georg HIRSCHL

67.    DI Hans SCHÖDL

68.    KR Ing. Peter HENKE

69.    Dir. Prokurist DI Dr. Reinhard GREGOR

70.    Mag. DI Roderich REGLER

71.    Mag. Rainer TRYBUS

72.    Dr. Karl OBERMAIR

73.    Mag. Richard RUZICZKA

74.    Mag. Ernst TÜCHLER

75.    Georg EBERL

76.    Thomas HEINSCHINK

77.    Eduard GIFFINGER

78.    Karl ÜBL

79.    Mag. Birgit NIEDLER

80.    Vorsitzenden der Konferenz der Unab -

         hängigen Verwaltungssenate im Wege der

         der Verbindungsstelle der Bundesländer beim

         Amt der NÖ - LReg.

81.    Verkehrsombudsmann

         Mag. Raimund Hütter

82.    Berufsverband Österreichischer Psychologen

83.    AAP

         Dr. Franz NECHTELBERGER

84.    Österreichische Arbeitsgemeinschaft

         für Rehabilitation

85.    INFAR

86.    AAAV

 

5) wurde an folgende Stellen versendet:

 

1. Präsidentschaftskanzlei

2. Parlamentsdirektion

3. Rechnungshof

4. Volksanwaltschaft

5. Verfassungsgerichtshof

6. Verwaltungsgerichtshof

7. Präsidium der Finanzprokuratur

8. Bundeskanzleramt

9. Bundeskanzleramt/VD

10. Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Franz MORAK

11 Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

12. Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport

13. Büro von Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess - Passer

14. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

15. Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Frau Mares

      ROSSMANN

16. Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen

17. Staatssekretär im Bundesministerium für Soziale Sicherheit und

       - Generationen ao. Univ. Prof. Dr. Reinhart WA ECK

18. Bundesministerium für Finanzen

19. Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Herr Dr. Alfred FINZ

20. Bundesministerium für Inneres

21. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Sektion I und II

22. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Sektion III

23. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Sektion V

24. Bundesministerium für Justiz

25. Bundesministerium für Landesverteidigung

26. Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

27. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

28. Österreichischer Rat für Wissenschaft und Forschung

29. Telekom Control GmbH

30. Telekom - Control - Kommission

31. Telekom Austria AG

32. Österreichische Post AG

33. Amt der Burgenländische Landesregierung

34. Amt der Kärntner Landesregierung

35. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

36. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

37. Amt der Salzburger Landesregierung

38. Amt der Steiermärkischen Landesregierung

39. Amt der Tiroler Landesregierung

40. Amt der Vorarlberger Landesregierung

41. Amt der Wiener Landesregierung

42. Verbindungsstelle der Bundesländer

43. Verbindungsstelle unabhängiger Verwaltungssenate

44. Österreichischer Städtebund

45. Österreichischer Gemeindebund

46. Wirtschaftskammer Österreichs

47. Fachverband der Telekommunikations - und Rundfunkunternehmungen

48. Bundesarbeitskammer

49. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

50. Österreichischer Landarbeiterkammertag

51. Österreichische Notariatskammer

52. Österreichische Apothekerkammer

53. Österreichischer Gewerkschaftsbund

54. Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

55. Österreichische Hochschülerschaft

56. Bundeskommitee freier Berufe Österreichs

57. Vereinigung Österreichischer Industrieller

55. Fachverband der Elektro - und Elektronikindustrie

59. Verband alternativer Telekommunikationsbetreiber

60. Österreichisches Normungsinstitut

61. Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre

62. Österreichischer Rundfunk

63. Österreichische Bundesbahnen

64. Österreichische Nationalbank

65. Verband der Elektrizitätswerke Österreichs

66. Parlamentsclub der SPÖ

67. Parlamentsclub der ÖVP

68. Parlamentsclub der FPÖ

69. Parlamentsclub der Grünen

70. Austria Presse Agentur

71. International Press Institute

72. Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland

73. Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg

74. Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg

75. Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten

76. Zulassungsbüro

 

9) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung ausgesandt:

  1. Präsidium des Nationalrats

  2. Bundeskanzleramt

  3. Bundeskanzleramt - Kabinett des Herrn Vizekanzlers

  4. Bundeskanzleramt - Büro von Frau Bundesministerin Mag. Barbara Prammer

  5. Bundeskanzleramt - Sektion VII

  6. Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst

  7. Bundeskanzleramt - Sektion II

  8. Bundeskanzleramt - Abt. I/5

  9. Bundeskanzleramt - Sekt. IV

10. Bundeskanzleramt - Abt. I/12

11. Bundeskanzleramt - Büro des Herrn Staatssekretärs Dr. Peter Wittmann

12. Bundeskanzleramt - Geschäftsführung der Bundesgleichbehandlungskommission

13. Bundeskanzleramt - Büro der Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates

14. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

15. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten - Kabinett des Herrn

       Bundesministers

16. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten - Büro der Frau

      Staatssekretärin Dr. Benita Ferrero - Waldner

17. Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

18. Bundesministerium für Inneres

19. Bundesministerium für Justiz

20. Bundesministerium für Landesverteidigung

21. Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft

22. Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie

23. Bundesministerium für Unterricht und Kulturelle Angelegenheiten

24. Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr

25. Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr Verwaltungsbereich

      Verkehr, Zentrale Verkehrssektion

26. Bundesministerium für Finanzen

27. Bundesministerium für Finanzen - Büro des Herrn Staatssekretärs

      Dr. Wolfgang Ruttenstorfer

28. Rechnungshof

29. Volksanwaltschaft

30. Finanzprokuratur

31. Österreichische Statistische Zentralamt

32. Büro des Datenschutzrates

33. Verein der Mitglieder der UVS in den Ländern

34. Konferenz der Vorsitzenden der UVS

35. Wirtschaftskammer Österreich

36. Bundesarbeitskammer

37. Österreichischer Gewerkschaftsbund

38. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

39. Vereinigung der Österreichischen Industrie

40. Obersten Patent - und Markensenat

41. Institut für Europarecht der Universität Wien

42. Forschungsinstitut für Europarecht der Universität Graz

43. Forschungsinstitut für Europafragen an der WU Wien

44. Zentrum für Europäisches Recht - Neue Universität Innsbruck

45. Forschungsinstitut für Europarecht der Universität Salzburg

46. Forschungsinstitut für Europarecht - Neue Universität Linz

47. Rechtswissenschaftliche Fakultät Linz

48. ARGE - Daten

49. Handelsverband - Verband österreichischer Mittel - und Großbetriebe des

      Einzelhandels

50. Österreichischer Verband der Markenartikelindustrie

51. Österreichischer Verein der Gesetzgebungslehre

52. Österreichisches Normungsinstitut

53. Österreichische Notariatskammer

54. Österreichische Patentanwaltskammer

55. Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

56. Verein für Konsumenteninformation

57. Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

58. Ring der Industrie - und Patentingenieure Österreichs

59. Österreichische Landesgruppe der AIPPI

60. Österreichische Landesgruppe der Union der europäischen Berater für den

      gewerblichen Rechtsschutz

61. Österreichischer Patentinhaber - und Erfinderverband

62. Freier Wirtschaftsverband Wien

63. Monitoring Komitee Biotechnologie

64. Dr. Paul Traxler - Präsident des Handelsgerichtes Wien

65. Dr. Guido Kucsko - Rechtsanwalt

66. Dipl. Ing. Kovac, c/o Steyr - Daimler - Puch AG

67. Amt der Burgenländischen Landesregierung

68. Amt der Kärntner Landesregierung

69. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

70. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

71. Amt der Salzburger Landesregierung

72. Amt der Steiermärkischen Landesregierung

73. Amt der Tiroler Landesregierung

74. Amt der Vorarlberger Landesregierung

75. Amt der Wiener Landesregierung

76. Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen

       Landesregierung

77. Österreichischen Städtebund

78. Österreichischen Gemeindebund

 

10) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung ausgesandt:

1. Präsidium des Nationalrats

2. Bundeskanzleramt

3. Bundeskanzleramt - Kabinett der Frau Vizekanzlerin und Bundesministerin für

     öffentliche Leistung und Sport Dr. Susanne Riess - Passer

4. Bundeskanzleramt - Büro des Herrn Staatssekretär Franz Morak

5. Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst

6. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

7. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

8. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit - Kabinett des Herrn

    Bundesministers

9. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit - Büro der Frau Staatssekretärin

    Mares Rossmann

10. Bundesministerium für Finanzen

11. Bundesministerium für Finanzen - Kabinett des Herrn Bundesministers

12. Bundesministerium für Finanzen - Büro des Herrn Staatssekretär

       Dr. Alfred Finz

13. Bundesministerium für Inneres

14. Bundesministerium für Justiz

15. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

16. Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

       Wasserwirtschaft

17. Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

18. Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen - Kabinett der

      Frau Bundesministerin

19. Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen - Büro des Herrn

      Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck

20. Bundesministerium für Landesverteidigung

21. Rechnungshof

22. Volksanwaltschaft

23. Finanzprokuratur

24. Österreichische Statistische Zentralamt

25. Büro des Datenschutzrates

26. Verein der Mitglieder der UVS in den Ländern

27. Konferenz der Vorsitzenden der UVS

28. Wirtschaftskammer Österreich

29. Bundesarbeitskammer

30. Österreichischer Gewerkschaftsbund

31. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

32. Vereinigung der Österreichischen Industrie

33. Obersten Patent - und Markensenat

34. Institut für Europarecht der Universität Wien

35. Forschungsinstitut für Europarecht der Universität Graz

36. Forschungsinstitut für Europafragen an der WU Wien

37. Zentrum für Europäisches Recht - Neue Universität Innsbruck

38. Forschungsinstitut für Europarecht der Universität Salzburg

39. Forschungsinstitut für Europarecht - Neue Universität Linz

40. Rechtswissenschaftliche Fakultät Linz

41. ARGE - Daten

42. Handelsverband - Verband österreichischer Mittel - und Großbetriebe des

      Einzelhandels

43. Österreichischer Verband der Markenartikelindustrie

44. Österreichischer Verein der Gesetzgebungslehre

45. Österreichisches Normungsinstitut

46. Österreichische Notariatskammer

47. Österreichische Patentanwaltskammer

48. Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

49. Rechtsanwaltskammer Wien

50. Verein für Konsumenteninformation

51. Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

52. Ring der Industrie - und Patentingenieure Österreichs

53. Österreichische Landesgruppe der AIPPI

54. Österreichische Landesgruppe der Union der europäischen Berater für den

      gewerblichen Rechtsschutz

55. Österreichischer Patentinhaber - und Erfinderverband

56. Freier Wirtschaftsverband Wien

57. Amt der Burgenländischen Landesregierung

58. Amt der Kärntner Landesregierung

59. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

60. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

61. Amt der Salzburger Landesregierung

62. Amt der Steiermärkischen Landesregierung

63. Amt der Tiroler Landesregierung

64. Amt der Vorarlberger Landesregierung

65. Amt der Wiener Landesregierung

66. Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen

      Landesregierung

67. Österreichischen Städtebund

68. Österreichischen Gemeindebund

 

Frage 5:

Welche Frist wurde jeweils gesetzt?

 

Antwort:

1)     4. August 2000

5)   15. September 2000

9)   21. Februar 2000

10) 15. September 2000

 

Frage 6:

Wie lange war daher jeweils die Nettozeit (minus Postlauf) für die Erarbeitung der

Stellungnahme für die begutachtenden Stellen?

Antwort:

1) 6 Wochen

5) ca. 14 Wochen

9) ca. 8 Wochen

10) ca. 6 Wochen

 

Die Nettozeit für die Erarbeitung der Stellungnahmen kann nicht angegeben werden,

da die Dauer des gesamten Postlaufes auch von den inneren Verhältnissen des

Empfängers abhängt und daher für mich nicht beurteilbar ist.

 

Frage 7:

Welche Stellen, die den Entwurf zur Begutachtung übermittelt bekommen haben,

haben eine Stellungnahme abgegeben?

 

Antwort:

Zu 1) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:

 

1. Ing. Alexander Seger

2. ARBÖ

3. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

4. Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen

5. Amt der Wiener Landesregierung, MD Verfassung und Rechtsmittelbüro

6. Amt der Tiroler Landesregierung, Verfassungsdienst

7. Rechnungshof

8. Bundesministerium für Finanzen, Abteilung II/8

9. Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion

    Verfassungsdienst

10. Österreichischer Gemeindebund

11. AAP, Angewandte Psychologie und Forschung GesmbH

12. Amt der Vorarlberger Landesregierung

13. Bundeskanzleramt

14. Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte

15. Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 2 V - Verfassungsdienst

16. Kuratorium für Verkehrssicherheit

17. Amt der Salzburger Landesregierung

18. Bundesministerium für Inneres

19. Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

20. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

21. Amt der Steiermärkischen Landesregierung

22. ÖAMTC

23. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern

 

Zu 5) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:

 

1. Rechnungshof (keine inhaltliche Stellungnahme)

2. Bundeskanzleramt/Verlassungsdienst

3. Bundesministerium für Finanzen

4. Bundesministerium für Justiz

5. Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

6. Telekom Austria AG

7. Amt der Vorarlberger Landesregierung

8. Amt der Salzburger Landesregierung (keine inhaltliche Stellungnahme)

9. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

10. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

11. Amt der Wiener Landesregierung

12. Amt der Tiroler Landesregierung (keine inhaltliche Stellungnahme)

13. Gemeindebund

14. Unabhängiger Verwaltungssenat Vorarlberg

15. Unabhängiger Verwaltungssenat Niederösterreich

16. Wirtschaftskammer Österreich

17. Fachverband für Telekommunikation - und Rundfunkunternehmungen

18. Bundesarbeitskammer (keine inhaltliche Stellungnahme)

19. FEEI Fachverband f. Elektro - u. Elektronik Industrie

20. VAT Verband alternativer Telekom - Netzbetreiber

21. ORF

22. Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland

23. Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg

24. Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten

25. Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg

26. Zulassungsbüro

27. Ericsson Austria AG

 

Zu 9) wurden von folgenden Stellen Stellennahmen abgegeben:

 

1. Österreichischer Gemeindebund

2. BM für Wissenschaft und Verkehr

3. Österreichische Notariatskammer

4. Bundeskanzleramt, Sektion VI (BM für Frauenangelegenheiten und

    Verbraucherschutz)

5. Amt der Burgenländischen Landesregierung

6. Rechnungshof

7. Oberster Gerichtshof

8. BM für Umwelt, Jugend und Familie

9. Ring der Industrie - Patentingenieure Österreichs

10. Amt der Vorarlberger Landesregierung

11. Amt der Tiroler Landesregierung

12. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

13. Amt der Wiener Landesregierung

14. Österreichische Patentanwaltskammer

15. Oberster Patent - und Markensenat

16. Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte

17. Wirtschaftskammer Österreich

     a) vom 16.2.2000

     b) vom 29.2.2000 (Übermittlung der Stellungnahme der VATECH Patente

         GmbH)

     c) vom 9.3.2000 (Übermittlung der Stellungnahme von Prof. Zacherl)

18. Amt der Salzburger Landesregierung

19. Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

20. BM für Finanzen

21. Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst

22. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

23. Industriellenvereinigung

24. Vereinigung österreichischer Pflanzenzüchter

25. BM für Land - und Forstwirtschaft

26. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern

27. Monitoring - Komitee

       a) Prof. Potz

       b) Prof. Zacherl

       c) Dr. Gaugitsch, Umweltbundesamt

       d) Dr. Zach, BM für Land - und Forstwirtschaft

 

Zu 10) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:

 

1.   Österreichischer Gemeindebund

2.   Amt der Burgenländischen Landesregierung

3.   Amt der Wiener Landesregierung

4.   BM für Land - und Forstwirtschaft

5.   Ring der Industrie - Patent - Ingenieure

6.   BM für Justiz

7.   Rechnungshof

8.   Patentanwaltskammer

9.   Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz

10. Amt der Salzburger Landesregierung

11. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

12. Wirtschaftskammer Österreich

13. Notariatskammer

14. Industriellenvereinigung

15. Amt der Tiroler Landesregierung

16. Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte

17. Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst

 

Es wurden auch verspätet eingelangte Stellungnahmen berücksichtigt.

 

Fragen 8 bis 12:

Welche Gesetzesentwürfe wurden nicht in Begutachtung geschickt?

Wie lautet die Begründung dafür im Einzelfall?

Wurden dadurch gesetzliche Rechte von begutachtenden Stellen verletzt?

Wenn ja, welche Rechte welcher begutachtenden Stelle wurden im Einzelfall durch

die Nichtbegutachtung verletzt?

Wie begründen Sie dies im Einzelfall?

 

Antwort:

Es gibt keine Gesetzesentwürfe, die nicht zur Begutachtung ausgesendet wurden.

Frage 13:

Wann sind die Gesetzesentwürfe im Ministerrat jeweils beschlossen worden?

 

Antwort:

1) wurde am 12. Dezember 2000 im Ministerrat beschlossen.

5) wurde am 13. Februar 2001 im Ministerrat beschlossen.

9) wurde am 16. Mai 2000 im Ministerrat beschlossen.

10) wurde am 13. Februar 2001 im Ministerrat beschlossen.

 

Frage 14:

Wann sind diese Regierungsvorlagen jeweils im Nationalrat in der vollen Auflage

eingelangt?

 

Antwort:

Hinsichtlich dieser Frage darf ich auf das Bundeskanzleramt verweisen.

 

Frage 15:

Wann wurden diese jeweils im Bundesgesetzblatt veröffentlicht?

 

Antwort:

1) wurde am 30. März 2001 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

5) wurde zunächst dem Verkehrsausschuss zugewiesen.

9) und 10) sind in parlamentarischer Behandlung.

 

Frage 16:

Wie beurteilen Sie die Bedeutung des Begutachtungsverfahrens generell?

 

Antwort:

Das Begutachtungsverfahren bietet dem mit der Vorbereitung eines

Rechtssetzungsaktes betrauten Organ die Möglichkeit, den Sachverstand anderer

Stellen zu nutzen sowie vor allem die Sichtweise der Betroffenen kennen zu lernen

sowie in seine Überlegungen einzubeziehen. Beide Gesichtspunkte - Mobilisierung

eines Maximums an Sachverstand mit einem Minimum an Aufwand einerseits und

Partizipation der Betroffenen an der Entscheidungsfindung andererseits - halte ich für

ein wesentliches Qualitätskriterium der Entscheidungsfindung im Bereich der

Rechtssetzung.

 

Frage 17:

Wie stehen Sie zu einem öffentlichen Begutachtungsverfahren, wo jede Bürgerin und

jeder Bürger das Recht erhält, innerhalb einer Zeit von z.B. 8 Wochen zu jedem

Gesetzesentwurf Stellung nehmen zu können?

 

Antwort:

Wie sich schon aus der Antwort zu Frage 16 ergibt, kann die Einbeziehung eines

möglichst weiten Kreises von Betroffenen, Sachkundigen und Interessierten - unter

Festsetzung einer angemessenen Zeitspanne für die Stellungnahme - der

Entscheidungsfindung nur förderlich sein.

 

Starre rechtliche Festlegungen hinsichtlich der einzuräumenden Begutachtungsfrist

und des Kreises der Teilnehmer erscheinen mir jedoch nicht zweckmäßig, da im

Rahmen der Rechtssetzung eine gewisse Flexibilität erforderlich ist.

 

Frage 18:

Sollte Ihrer Meinung nach ein öffentliches Begutachtungsrecht nicht

selbstverständlicher Bestandteil im Rahmen der Gesetzgebung mittels "e - legislation"

sein?

Antwort:

Die elektronische Kommunikation sehe ich als ein wirksames Mittel, das

Begutachtungsverfahren mit einem Minimum an Aufwand auf eine möglichst breite

Basis zu stellen.

 

Im Bundeskanzleramt wie auch in anderen Bundesministerien wurde bereits

begonnen, Begutachtungsentwürfe auch im Internet zu publizieren.

 

Im Bundeskanzleramt werden außerdem Vorarbeiten mit dem Ziel durchgeführt, den

Rechtssetzungsprozess weitest möglich auf eine elektronische Grundlage stellen zu

können. Die Publikation von Begutachtungsentwürfen im Internet ist Teil dieser

Konzeption.

 

Frage 19:

wieviele Verordnungen wurden von Ihrem Ressort seit 4. Februar 2000 vorbereitet?

 

Antwort:

Es wurden 29 Verordnungen vorbereitet. Verordnungen, die nach dem 16. März

2001 genehmigt wurden bzw. noch nicht genehmigt wurden, sind hiebei nicht

berücksichtigt.

 

Frage 20:

Welchen Titel haben diese jeweils?

 

Antwort:

1)) Novelle der Zivilluftfahrt - Personalverordnung (ZLPV)

2))Novelle der Flugsicherungsan - und Abfluggebührenverordnung (FSAGV)

3)) Novelle der Luftverkehrsregeln (LVR)

4)) Verordnung über die Kostenbeiträge an die Schienen - Control GmbH

      (SchiCGmbH - Kostenbeitragsverordnung)

5)) Verordnung über die Sitzungsgelder der Schienen - Control Kommission

     (SchiCKomm - Sitzungsgeldverordnung)

6)) Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den

      Kraftfahrlinienverkehr (Kfl - Bef Bed)

7)) Verordnung über die Durchführung des Bundesgesetzes über die linienmäßige

      Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz)

      (Kraftliniengesetzdurchführungsverordnung - KflG - DV)

8)) Novelle zur Berufszugangsverordnung - Güterverkehr

9)) 1. Novelle zur Verordnung über die Vorgezogene Lenkberechtigung

10)) Novelle einer Verordnung über den Zugang zum mit Kraftfahrzeugen

        betriebenen Personenbeförderungsgewerbe (Berufszugangsverordnung

        Kraftfahrlinien - und Gelegenheitsverkehr - BZP - VO)

 

11)) Novelle zur Verordnung über Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im

        Rahmen des kombinierten Verkehrs

12)) Vignettenpreisverordnung

13)) Änderung der Verordnung betreffend Ausnahmen von der Mautpflicht

14)) Verordnung über das Außerkrafttreten von Verordnungen betreffend die

        fahrleistungsabhängige Maut

15)) Verordnung mit der generelle Bewilligungen erteilt werden

16)) Verordnung mit der die Verordnung über Gebühren im Bereich der

        Telekommunikation geändert wird

17)) Verordnung mit der die Verordnung über Gebühren im Bereich des

        Amateurfunks geändert wird

18)) Verordnung, mit der die Verordnung, mit der Qualitätskriterien für den

        Universaldienst festgelegt werden, geändert wird

19)) Verordnung, mit der die Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt

        werden, geändert wird

20)) Verordnung, mit der die Verordnung über die Nummerierung

        (Nummerierungsverordnung - NVO) geändert wird

21)) Verordnung, mit der die Verordnung, mit der die Nummerierungsverordnung

        geändert wird, außer Kraft gesetzt wird

22)) Verordnung, mit der die Verordnung über die Festlegung von

        Zugangskennzahlen für Notrufdienste geändert wird

23)) Verordnung, mit der die Verordnung über die Frequenzzuteilung und

         Frequenznutzung für Richtfunkverteilsysteme im Frequenzbereich 26 GHZ

         außer Kraft gesetzt wird

24)) Verordnung über Fernsprechentgeltzuschüsse

        (Fernsprechentgeltzuschussverordnung - FEZVO)

25)) Verordnung betreffend die Zuordnung von Frequenzen zur Veranstaltung von

        Rundfunk (Frequenznutzungsplan)

26)) Verordnung, mit der Aufgaben an die Gebühreninkasso Service GMbH

        übertragen werden

27)) Verordnung, mit der die Verordnung, mit der Aufgaben an die Gebühreninkasso

        Service GmbH übertragen werden, geändert wird

28)) Verordnung über Sicherheitsanforderungen für Fahrgastschiffe

        (Fahrgastschiffverordnung)

29)) Verordnung über die Ausbildung, Erteilung von Befähigungszeugnissen und den

         Wachdienst von Seeleuten (STCW - Verordnung)

   

In dieser Aufzählung sind Verordnungen gemäß § 43 ff Straßenverkehrsordnung -

StVO, mit denen Verkehrsmaßnahmen für einen bestimmten Straßenzug oder

Straßenabschnitt verordnet und durch Straßenverkehrszeichen oder

Bodenmarkierungen kundgemacht werden, nicht enthalten. Vor Erlassung solcher

Verordnungen erfolgt - nach Maßgabe des § 98 StVO - eine Anhörung des

Straßenerhalters.

 

Ebenso sind Verordnungen zur Bestimmung des Straßenverlaufes nicht enthalten,

da auch hier kein Begutachtungsverfahren vorgesehen ist.

 

Frage 21:

Wann wurden diese jeweils zur Begutachtung ausgeschickt?

 

Antwort:

1)) wurde am 26. Mai 2000 zur Begutachtung versendet.

2)) und 3)) wurden am 18. August 2000 zur Begutachtung versendet.

4)) und 5)) wurden am 31. Juli 2000 zur Begutachtung versendet.

6)) wurde am 11. April 2000 zur Begutachtung versendet

7)) Diese Verordnung enthält neben einem Muster des Konzessionsantrages

Verhaltensregeln für Fahrzeuglenker und Fahrgäste und Vorschriften über die

Gestaltung der Haltestellenzeichen. Die Bestimmungen dieser Verordnung waren

ursprünglich im Entwurf des Kraftfahrliniengesetzes (veröffentlicht mit BGBl. Nr. I Nr.

203/99) enthalten und wurden mit diesem - also vor dem Erhebungszeitraum -

begutachtet. Die eingegangenen Stellungnahmen empfahlen jedoch die

Verlautbarung dieser Bestimmungen als Verordnung, dieser Empfehlung wurde

nachgekommen.

8)) wurde am 14. April 2000 zur Begutachtung versendet.

9)) wurde am 4. Oktober 2000 zur Begutachtung versendet.

10)) wurde am 11. April 2000 zur Begutachtung versendet.

11)) wurde am 5. Oktober 2000 zur Begutachtung versendet.

12)) und 13)) wurden am 22. Mai 2000 zur Begutachtung verendet.

15)) wurde am 9. Oktober 2000 zur Begutachtung versendet.

16)) und 17)) wurden am 1. Dezember 2000 zur Begutachtung versendet.

18)) wurde am 7. März 2000 zum Zweck der Abgabe einer abschließenden

        Stellungnahme versendet.

28)) wurde am 23. März 2000 zur Begutachtung versendet.

29)) wurde am 7. März 2000 zur Begutachtung versendet.

 

Frage 22:

An welche Stellen wurden sie jeweils zur Begutachtung versandt?

 

Antwort:

Die Verordnungsentwürfe 1)), 2)) und 3)) wurden an folgende Stellen zur

Begutachtung versendet.

 

1. Österreichische Präsidentschaftskanzlei

2. Verfassungsgerichtshof

3. Verwaltungsgerichtshof

4. Rechnungshof

5. Parlamentsdirektion

6. Volksanwaltschaft

7. Bundeskanzleramt

8. Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst

9. alle Bundesministerien

10. Büro von Herrn Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz MORAK

11. Büro von Frau Staatssekretärin im BM für wirtschaft und Arbeit Mares

      ROSSMANN

12. Büro von Herrn Staatssekretär im BM für soziale Sicherheit und Generation Dr.

      WANECK

13. Büro von Herrn Staatssekretär im BM für Finanzen Alfred FINZ

14. Finanzprokuratur

15. alle Ämter der Landesregierungen

16. Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer

17. Datenschutzrat

18. Österreichischen Städtebund Wien

19. Österreichischen Städtebund - Landesgruppe Burgenland

20. Österreichischen Städtebund - Landesgruppe Kärnten

21. Österreichischen Städtebund - Landesgruppe Niederösterreich

22. Österreichischen Städtebund - Landesgruppe Oberösterreich

23. Österreichischen Städtebund - Landesgruppe Salzburg

24. Österreichischen Städtebund - Landesgruppe Steiermark

25. Österreichischen Städtebund - Landesgruppe Tirol

26. Amt der Landeshauptstadt Bregenz

27. Wirtschaftskammer Österreich

28. Vereinigung Österreichischer Industrieller

29. Bundesarbeitskammer

30. Österreichischer Gewerkschaftsbund

31. Österreichischen Rechtsanwaltskammertag

32. Gewerkschaft öffentlicher Dienst

33. Österreichischen Automobil -, Motorrad- und Touring - Club

34. Auto - , Motor - und Radfahrerbund Österreichs

35. Bundessportorganisation

36. Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Verkehrsflughäfen

37. Austro Control GmbH

38. Österreichischen AERO CLUB

39. alle Mitglieder und Ersatzmitglieder des Zivilluftfahrtbeirates

40. Verband österreichischer Verkehrspiloten

41. Österreichisches Kuratorium für Flugsicherheit

 

Es ist seit vielen Jahren geübte Praxis1 aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung

und auch wegen der Spezialität der Materie legistische Entwürfe nur den

materiellrechtlich betroffenen Stellen zuzuleiten.

 

Die Verordnungsentwürfe 4)) und 5)) wurden an folgende Stellen zur Begutachtung

versendet:

 

1. Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst

2. Bundesministerium für Finanzen

3. Wirtschaftskammer Österreich

4. Bundesarbeitskammer

5. Rechnungshof

6. Fachverband der Schienenbahnen bei der Wirtschaftskammer Österreich

7. Österreichischen Bundesbahnen

8. Privatbahnen (Steiermärkische Landesbahnen. Unternehmung Stern & Hafferl,

    Graz - Köflacher Eisenbahn GmbH, Raab - Oedenburg - Ebenfurter Eisenbahn,

    Zillertaler Verkehrsbetriebe AG, AG der Wiener Lokalbahnen, Stubaitalbahn

    GmbH, Montafonerbahn AG, Achenseebahn AG)

9. Schienen - Control GmbH

 

6)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung versendet:

 

1. Österreichische Präsidentschaftskanzlei

2. Parlamentsdirektion

3. Rechnungshof

4. Volksanwaltschaft

5. Verfassungsgerichtshof

6. Verwaltungsgerichtshof

7. Bundeskanzleramt

8. Bundeskanzleramt - Verlassungsdienst

9. Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

10. Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

11. Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport

12. Bundesminister für Finanzen

13. Bundesminister für Inneres

14. Bundesminister für Justiz

15. Bundesminister für Landesverteidigung

16. Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

17. Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

18. Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

19. Landeshauptmann von Burgenland

20. Landeshauptmann von Kärnten

21. Landeshauptmann von Niederösterreich

22. Landeshauptmann von Oberösterreich

23. Landeshauptmann von Salzburg

24. Landeshauptmann von Steiermark

25. Landeshauptmann von Tirol

26. Landeshauptmann von Vorarlberg

27. Landeshauptmann von Wien

28. Wirtschaftskammer Österreich

29. Wirtschaftskammer Österreich - Verkehrspolitische Abteilung

30. Wirtschaftskammer Österreich - Bundessektion Verkehr u. Fachverband der

      Autobusunternehmungen

31. Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte

32. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

33. Österreichischer Landarbeiterkammertag

34. Österreichische Post AG, Generaldirektion

35. Österreichische Post AG, PostBus

36. Generaldirektion der Österr. Bundesbahnen

37. Österreichische Bundesbahnen - Personenverkehr, BahnBus

38. Büro des Datenschutzrates

39. Österr. Statistisches Zentralamt

40. Verbindungsstelle der Bundesländer

41. Vereinigung Österr. Industrieller

42. Österreichischer Gewerkschaftsbund

43. Österreichischer Städtebund

44. Österreichischer Gemeindebund

45. Konferenz der Vorsitzenden der Unabhängigen Verwaltungssenate in den

       Ländern, i.W.d. Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ

       Landesregierung

 

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Präsidialsektion

Zentralsektion

Gruppe II/A

Gruppe II/B

GL II/C

Abteilung II/C/10

Abteilung II/C/11

Abteilung II/C/12

Abteilung II/C/13

Abteilung II/C/15

Abteilung II/C/16

Sektion IV

Sektion V

 

Der Verordnungsentwurf 8)) wurde an folgende Stellen versendet:

 

1. Präsidentschaftskanzlei

2. Parlamentsdirektion

3. Rechnungshof

4. Volksanwaltschaft

5. Verfassungsgerichtshof

6. Verwaltungsgerichtshof

7. Bundeskanzleramt Verfassungsdienst

8. Bundeskanzleramt - Abt. I/11

9. Bundeskanzleramt - Beirat für die Volksgruppe Roma

10. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

11. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

12. Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport

13. Bundesministerium für Finanzen

14. Bundesministerium für Inneres

15. Bundesministerium für Justiz

16. Bundesministerium für Landesverteidigung

17. Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft,

      Umwelt und Wasserwirtschaft

18. Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

19. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

20. Büro des Datenschutzrates

21. Österr. Statistisches Zentralamt

22. Bundesamt für Eich - und Vermessungswesen

23. Generaldirektion der Österr. Bundesbahnen

24. ÖBB/Fachstelle Kraftwagenverkehr

25. Generaldirektion der Post - und Telekom Austria AG

26. Generaldirektion der Österr. Bundesforste

27. Amt der Wiener Landesregierung

28. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

29. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

30. Amt der Burgenländischen Landesregierung

31. Amt der Salzburger Landesregierung

32. Amt der Steiermärkischen Landesregierung

33. Amt der Tiroler Landesregierung

34. Amt der Vorarlberger Landesregierung

35. Amt der Kärntner Landesregierung

36. Verbindungsstelle der Bundesländer

37. Unabhängigen Verwaltungssenat Wien

38. Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich

39. Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland

40. Unabhängigen Verwaltungssenat Kärnten

41. Unabhängigen Verwaltungssenat Oberösterreich

42. Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg

43. Unabhängigen Verwaltungssenat Steiermark

44. Unabhängigen Verwaltungssenat Tirol

45. Unabhängigen Verwaltungssenat Vorarlberg

46. Konferenz der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate in den

       Ländern

47. Wirtschaftskammer Österreich

48. Österr. Gewerkschaftsbund

49. Gewerkschaft Handel, Transport und Verkehr

50. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich

51. Österr. Landarbeiterkammertag

52. Vereinigung österr. Industrieller

63. Bundesarbeiterkammer

54. Österr. Städtebund

55. Österr. Gemeindebund

56. Österr. Automobil - , Motorrad - und Touring Club - ÖAMTC

57. Auto - , Motor - u. Radfahrerbund Österreich - ARBÖ

56. Verkehrsclub Österreich - VCÖ

59. Kuratorium für Schutz und Sicherheit

60. Handelsverband, Verband österr. Mittel - und Großbetriebe des Einzelhandels

61. Österr. Rechtsanwaltskammertag

62. Österr. Notariatskammer

63. Kammer der Wirtschaftstreuhänder

64. Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

65. Österr. Ärztekammer

66. Österr. Apothekerkammer

67. Forschungsgesellschaft für das Verkehrs - und Straßenwesen

 

Der Verordnungsentwurf 9)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung versendet:

 

1. Bundeskanzleramt

1a   Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst

2.   Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

3.   Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

4.   Bundesministerium für Finanzen

5.   Bundesministerium für Inneres

6.   Bundesministerium für Justiz

7.   Bundesministerium für Landesverteidigung

8.   Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

      Wasserwirtschaft

9.   Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport

10. Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

11. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

12. Rechnungshof

13. Herrn Landeshauptmann von Burgenland

14. Herrn Landeshauptmann von Kärnten

15. Herrn Landeshauptmann von Niederösterreich

16. Herrn Landeshauptmann von Oberösterreich

17. Herrn Landeshauptmann von Salzburg

18. Frau Landeshauptmann von Steiermark

19. Herrn Landeshauptmann von Tirol

20. Herrn Landeshauptmann von Vorarlberg

21. Herrn Landeshauptmann von Wien

22. Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer

23. Parlamentsdirektion

24. Bundespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt

25. Anstalt Statistik Österreich

26. Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge

27. Wirtschaftskammer Österreichs

28. Vereinigung Österreichischer Industrieller

29. Bundesarbeitskammer

30. Österreichischen Gewerkschaftsbund

31. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern

      Österreichs

32. Österreichischen Landarbeiterkammertag

33. Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

34. Österreichische Ärztekammer

35. Österreichischen Rechtsanwaltskammertag

36. Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe

      Österreichs

37. Generaldirektion der Österreichischen

      Bundesbahnen

38. Kuratorium für Verkehrssicherheit

39. ÖAMTC

40. ARBÖ

41. Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs

42. Österreichischen Städtebund

43. Österreichischen Gemeindebund

44. Österreichische Normungsinstitut

45. Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre

46. Österreichischen Bundesfeuerwehrverband

47. Österreichischen Ingenieur - und Architekten - Verein

48. DDipl.Ing. Dr. Ernst ZEIBIG

49. Dr. Othmar THANN

50. Ing. Kurt VAVRYN

51. DI Martin OGNAR

52. HR DI Gerald KUBIZA

53. Gen.Dir. Mag. Helmut PICHLER

54. Dr. Josef SOUHRADA

55. Dir. Petrus RUDEL

56. Dr. Christoph MICHELIC

57. DI Wolfgang WISTER

58. KR Georg EBINGER

59. DI Dr. Gerhard BRUNER

60. Bundesinnungsmeister KR Alois EDELSBRUNNER

61. KR Heinz HAVELKA

62. Vst. - Dir. Dr. Peter GRABNER

63. Fachverbandsvorsteher KR Adolf MOSER

64. Fachverbandsvorsteher Michael PAMMESBERGER

65. Fachverbandsvorsteher KR Karl MOLZER

66. Vorst. - Dir. DI Hans Georg HIRSCHL

67. DI Hans SCHÖDL

68. KR Ing. Peter HENKE

69. Dir. Prokurist DI Dr. Reinhard GREGOR

70. Mag. DI Roderich REGLER

71. Mag. Rainer TRYBUS

72. Dr. Karl OBERMAIR

73. Mag. Richard RUZICZKA

74. Mag. Ernst TÜCHLER

75. Georg EBERL

76. Thomas HEINSCHINK

77. Eduard GIFFINGER

78. Karl ÜBL

79. Mag. Birgit NIEDLER

80. Vorsitzenden der Konferenz der Unab -

       hängigen Verwaltungssenate im Wege der

       der Verbindungsstelle der Bundesländer beim

       Amt der NÖ - LReg.

81. Verkehrsombudsmann

      Mag. Raimund Hütter

82. Berufsverband Österreichischer Psychologen

83. AAP

      Dr. Franz NECHTELBERGER

84. Österreichische Arbeitsgemeinschaft

      für Rehabilitation

87. INFAR

88. AAAV

89. VÖEB

90. Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft,

       Schutzverband gegen Umweltkriminalität

 

Der Verordnungsentwurf 10)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung

versendet:

 

1.   Präsidentschaftskanzlei

2.   Parlamentsdirektion

3.   Rechnungshof

4.   Volksanwaltschaft

5.   Verfassungsgerichtshof

6.   Verwaltungsgerichtshof

7.   Bundeskanzleramt - Verlassungsdienst

8.   Bundeskanzleramt - Abt. I/11

9.   Bundeskanzleramt - Beirat für die Volksgruppe Roma

10. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

11. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

12. Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport

13. Bundesministerium für Finanzen

14. Bundesministerium für Inneres

15. Bundesministerium für Justiz

16. Bundesministerium für Landesverteidigung

17. Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

      Wasserwirtschaft

18. Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

19. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

20. Büro des Datenschutzrates

21. Österr. Statistisches Zentralamt

22. Bundesamt für Eich - und Vermessungswesen

23. Generaldirektion der Österr. Bundesbahnen

24. ÖBB/Fachstelle Kraftwagenverkehr

25. Generaldirektion der Post - und Telekom Austria AG

26. Generaldirektion der Österr. Bundesforste

27. Amt der Wiener Landesregierung

28. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

29. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

30. Amt der Burgenländischen Landesregierung

31. Amt der Salzburger Landesregierung

32. Amt der Steiermärkischen Landesregierung

33. Amt der Tiroler Landesregierung

34. Amt der Vorarlberger Landesregierung

35. Amt der Kärntner Landesregierung

36. Verbindungsstelle der Bundesländer

37. Unabhängigen Verwaltungssenat Wien

38. Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich

39. Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland

40. Unabhängigen Verwaltungssenat Kärnten

41. Unabhängigen Verwaltungssenat Oberösterreich

42. Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg

43. Unabhängigen Verwaltungssenat Steiermark

44. Unabhängigen Verwaltungssenat Tirol

45. Unabhängigen Verwaltungssenat Vorarlberger

46. Konferenz der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate in den

      Ländern

47. Wirtschaftskammer Österreich

48. Österr. Gewerkschaftsbund

49. Gewerkschaft Handel, Transport und Verkehr

50. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich

51. Österr. Landarbeiterkammertag

52. Vereinigung österr. Industrieller

53. Bundesarbeiterkammer

54. Österr. Städtebund

55. Österr. Gemeindebund

56. Österr. Automobil - , Motorrad - und Touring Club - ÖAMTC

57. Auto - 0 Motor - u. Radfahrerbund Österreich - ARBÖ

58. Verkehrsclub Österreich - VCÖ

59. Kuratorium für Schutz und Sicherheit

60. Handelsverband, Verband österr. Mittel - und Großbetriebe des Einzelhandels

61. Österr. Rechtsanwaltskammertag

62. Österr. Notariatskammer

63. Kammer der Wirtschaftstreuhänder

64. Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

65. Österr. Ärztekammer

66. Österr. Apothekerkammer

67. Forschungsgesellschaft für das Verkehrs - und Straßenwesen

Der Verordnungsentwurf 11)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung

versendet:


 

1.   Präsidentschaftskanzlei

2.   Parlamentsdirektion

3.   Rechnungshof

4.   Volksanwaltschaft

5.   Bundeskanzleramt — Verfassungsdienst

6.   Bundeskanzleramt — Abt. I/11

7.   Bundeskanzleramt — Beirat für die Volksgruppe Roma

8.   Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

9.   Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

10. Bundesministerium für Öffentliche Leistung und Sport

11. Bundesministerium für Inneres

12. Bundesministerium für Landesverteidigung

13. Bundesministerium für Finanzen

14. Bundesministerium für Justiz

15. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

      Wasserwirtschaft

16. Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

17. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

18. Statistik Österreichs

19. Büro des Datenschutzverbandes

20. Bundesamt für Eich - und Vermessungswesen

21. Generaldirektion der Österr. Bundesbahnen

22. ÖBB/Fachstelle Kraftwagenverkehr

23. Generaldirektion der Post- und Telekom Austria AG

24. Generaldirektion der Österr. Bundesforste

25. Amt der Wiener Landesregierung

26. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

27. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

28. Amt der Burgenländischen Landesregierung

29. Amt der Salzburger Landesregierung

30. Amt der Steiermärkischen Landesregierung

31. Amt der Tiroler Landesregierung

32. Amt der Vorarlberger Landesregierung

33. Amt der Kärntner Landesregierung

34. Verbindungssteile der Bundesländer

35. Unabhängigen Verwaltungssenat Wien

36. Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich

37. Unabhängigen Verwaltungssenat Oberösterreich

38. Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland

39. Unabhängigen Verwaltungssenat Kärnten

40. Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg

41. Unabhängigen Verwaltungssenat Steiermark

42. Unabhängigen Verwaltungssenat Tirol

43. Unabhängigen Verwaltungssenat Vorarlberger

44. Verein der Unabhängigen Verwaltungssenate/pa Gen. Sekr. Mag. Johann

       Pichler

45. Wirtschaftskammer Österreich

46. Österr. Gewerkschaftsbund

47. Österr. Bundesfeuerwehrverband

48. Gewerkschaft Handel, Transport und Verkehr

49. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich

50. Österr. Landarbeiterkammertag

51. Vereinigung österr. Industrieller

52. Bundesarbeiterkammer

53. Österr. Normungsinstitut

54. Österr. Städtebund

55. Österr. Gemeindebund

56. Österr. Automobil - , Motorrad - und Touring Club - ÖAMTC

57. Auto - , Motor - u. Radfahrerbund Österreich - ARBÖ

58. Verkehrsclub Österreich - VCO

59. ARGUS Fahrradbüro

60. Kuratorium für Verkehrssicherheit

61. Handelsverband, Verband österr. Mittel - und Großbetriebe des Einzelhandels

62. ÖKOMBI

63. Österr. Rechtsanwaltskammertag

64. Österr. Notariatskammer

65. Kammer der Wirtschaftstreuhänder

66. Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

67. Österr. Ärztekammer

66. Österr. Apothekerkammer

69. Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger

70. Forschungsgesellschaft für das Verkehrs - und Straßenwesen

71. Österr. Verband der Markenartikel - Industrie

72. Verband Österr. Entsorgungsbetriebe - VÖEB

73. Schutzverband gegen Umweltkriminalität

74. Technische Universität Graz

75. Rechtswissenschaftl. Fakultät der Universität Graz

76. Rechtswissenschaftl. Fakultät der Universität Innsbruck

77. Rechtswissenschaftl. Fakultät der Universität Salzburg

78. Rechtswissenschaftl. Fakultät der Universität Linz

79. Rechtswissenschaftl. Fakultät der Universität Wien

80. Präsidium der Finanzprokuratur

81. Österr. Gesellschaft der Gesetzgebungslehre

62. Institut für Europarecht

83. Forschungsinstitut für Europafragen an der Wirtschaftsuniversität Wien

84. Zentrum für Europäisches Recht Neue Universität Innsbruck

85. Forschungsinstitut für Europarecht der Universität Salzburg

86. Forschungsinstitut für Europarecht der Universität Linz

87. Österr. Arbeitsring für Lärmbekämpfung - ÖAL

88. Medizinische Fakultät der Universität Graz

89. Medizinische Fakultät der Universität Innsbruck

90. Medizinische Fakultät der Universität Wien

91. Zentralorganisation der Kriegsopfer- und Behindertenverbände Österreichs

92. Österr. Hochschülerschaft

93. Gesellschaft Österr. Chemiker

94. Berufsverband Österr. Psychologen

95. Universität f. Bodenkultur Institut für Verkehrswesen

 

Die Verordnungsentwürfe 12)) und 13)) wurden an folgende Stellen zur

Begutachtung versendet:

 

1. Bundeskanzleramt

2. BKA - VD

3. BM öffentliche Leistung und Sport

4. BM Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

5. BM für soziale Sicherheit und Generationen

6. BM für Inneres

7. BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

8. BM für wirtschaft und Arbeit

9. BM für Landesverteidigung

10. BM für Finanzen

11. BM für Justiz

12. BM für auswärtige Angelegenheiten

13. Kärnten, Vorarlberg, Salzburg, OÖ, Tirol, Burgenland, NÖ, Wien, Stmk.

14. Österreichischer Gemeindebund

15. Österreichischer Städtebund

16. Österreichischen Gewerkschaftsbund

17. Bundesarbeitskammer

18. ÖAMTC

19. Rechnungshof

20. Österreichische Statistische Zentralamt

21. Verbindungsstelle der Bundesländer

22. ÖSAG

23. ARBÖ

24. Volksanwaltschaft

25. Verein Österreichischer Industrieller

26. Wirtschaftskammer

27. Büro des Datenschutzrates und der Datenschutzkommission

28. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

29. ASFINAG

30. Alpen Straßen AG

31. Wirtschaftsuniversität Wien

 

Der Verordnungsentwurf 15)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung

versendet

 

1. Wirtschaftskammer Österreich

2. Bundesarbeitskammer

3. Industriellenvereinigung

4. Fachverband f. Elektro - u. Elektronik Industrie

 

Der Verordnungsentwurf 16)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung

versendet

 

1. Bundeskanzleramt

2. Bundesministerium für Finanzen

3. Bundesministerium für Inneres

4.   Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Präs. 5

5.   Telekom Control GmbH

6.   Telekom - Control - Kommission

7.   Telekom Austria AG

8.   Amt der Burgenländische Landesregierung

9.   Amt der Kärntner Landesregierung

10. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

11. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

12. Amt der Salzburger Landesregierung

13. Amt der Steiermärkischen Landesregierung

14. Amt der Tiroler Landesregierung

15. Amt der Vorarlberger Landesregierung

16. Amt der Wiener Landesregierung

17. Verbindungsstelle der Bundesländer

18. Österreichischer Städtebund

19. Österreichischer Gemeindebund

20. Wirtschaftskammer Österreichs

21. Fachverband der Telekommunikations - und Rundfunkunternehmungen

22. Bundesarbeitskammer

23. Vereinigung österreichischer Industrieller

24. Fachverband der Elektro - und Elektronikindustrie

25. Verband alternativer Telekommunikationsbetreiber

26. Verband der Elektrizitätswerke Österreichs

27. Forum Mobilkommunikation

28. Österreichischer Versuchssenderverband

29. Österreichisches Rotes Kreuz

30. Österreichischer Brandschutzverband

31. Bundesverband des österreichischen Bergrettungsdienstes

 

Der Verordnungsentwurf 17)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung

versendet:

 

1. Bundeskanzleramt

2. Bundesministerium für Finanzen

3. Bundesministerium für Inneres

4. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Präs. 5

5. Telekom Control GmbH

6. Telekom - Control - Kommission

7. Telekom Austria AG

8. Amt der Burgenländische Landesregierung

9. Amt der Kärntner Landesregierung

10. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

11. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

12. Amt der Salzburger Landesregierung

13. Amt der Steiermärkischen Landesregierung

14. Amt der Tiroler Landesregierung

15. Amt der Vorarlberger Landesregierung

16. Amt der Wiener Landesregierung

17. Verbindungsstelle der Bundesländer

18. Österreichischer Städtebund

19. Österreichischer Gemeindebund

20. Wirtschaftskammer Österreichs

21. Fachverband der Telekommunikations - und Rundfunkunternehmungen

22. Bundesarbeitskammer

23. Vereinigung österreichischer Industrieller

24. Fachverband der Elektro - und Elektronikindustrie

25. Verband alternativer Telekommunikationsbetreiber

26. Verband der Elektrizitätswerke Österreichs

27. Forum Mobilkommunikation

28. Österreichischer Versuchssenderverband

29. Österreichisches Rotes Kreuz

30. Österreichischer Brandschutzverband

31. Bundesverband des österreichischen Bergrettungsdienstes

 

Der Verordnungsentwurf 18)) wurde zum Zweck der Abgabe einer abschließenden

Stellungnahme an folgende Stellen versendet:

 

1. TA AG

2. Telekom Control GmbH

 

Der Verordnungsentwurf 28)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung

versendet:

 

1. BKA - Verfassungsdienst

2. Wirtschaftskammer Österreich

3. Bundesarbeitskammer

 

Der Verordnungsentwurf 29)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung

versendet:

 

1. BKA - Verfassungsdienst

2. Wirtschaftskammer Österreich

3. Bundesarbeitskammer

4. BM für Arbeit und Soziales

 

Fragen 23 und 24:

Welche Frist wurde jeweils gesetzt?

wie lange war daher jeweils die Nettozeit (minus Postlauf) für die Erarbeitung der

Stellungnahme für die begutachtenden Stellen?

 

Antwort:

1)) 4 1/2 Wochen

2)) und 3)) 5 Wochen

4)) und 5)) bis 28. August 2000, 4 Wochen

6)) bis 22. Mai, ca. 6 Wochen

8)) bis 26. Mai 2000, 6 Wochen

9)) bis 15. November 2000, 6 Wochen

10)) 4 Wochen

11)) 6 Wochen

12)) und 13)) Landesregierungen, Österreichischer Gemeindebund, Österreichischer

Städtebund 4 Wochen1 alle übrigen Stellen bis 7. Juli 2000, 6 V2 Wochen

15)) bis 20. November 2000, 6 Wochen

16)) und 17)) bis 15. Dezember 2000, ca. 2 Wochen

18)) bis 15. März 2000, ca. 1 Woche

28)) bis 21. April 2000, ca. 4 Wochen

29)) bis 10. April 2000, ca. 4 Wochen

 

Die Angabe der Netto - Begutachtungsfrist ist mir (mangels Kenntnis der Dauer des

Postlaufes auch innerhalb des Empfängers) nicht möglich.

 

Frage 25:

Welche Stellen, die den Entwurf zur Begutachtung übermittelt bekommen haben,

haben eine Stellungnahme abgegeben?

 

Antwort:

Zu 1)) wurden von folgenden Steilen Stellungnahmen abgegeben:

1. Bundeskanzleramt

2. Bundesministerium für Inneres

3. Landesregierungen von Vorarlberg, Oberösterreich, Wien und Burgenland,

4. Wirtschaftskammer Österreich

5. BK für Arbeiter und Angestellte

6. Österreichischer Aero - Club

 

Zu 2)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben

 

1. Bundeskanzleramt

2. Bundesministerium für Inneres und für Landesverteidigung

3. Landesregierungen von Vorarlberg, Wien und Burgenland

4. Wirtschaftskammer Österreich

5. BK für Arbeiter und Angestellte

6. Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

7. Österreichischer Aero - Club

8. ÖAMTC

9. Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Verkehrsflughäfen

10. Österreichischer Städtebund

 

Zu 3)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:

 

1. Bundeskanzleramt

2. Bundesministerium für Inneres und für Landesverteidigung

3. Landesregierungen von Vorarlberg, Wien und Burgenland

4. Wirtschaftskammer Österreich

5. BK für Arbeiter und Angestellte

6. Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

7. Österreichischer Aero - Club

8. ÖAMTC (Christophorus Flugrettungsverein)

 

Zu 4)) und 5)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:

1.      Bundeskanzleramt -Verfassungsdienst

2.      Bundesministerium für Finanzen

3.      Wirtschaftskammer Österreich

4.      Bundesarbeitskammer

5.      Rechnungshof

6.      Fachverband der Schienenbahnen bei der Wirtschaftskammer Österreich

7.      Steiermärkischen Landesbahnen

8.      Schienen - Control GmbH

 

Zu 6)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:

1.      Bundeskanzleramt

2.      Bundesminister für Finanzen

3.      Bundesminister für Justiz

4.      Bundesminister für Landesverteidigung

5.      Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt - und Wasserwirtschaft

6.      Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

7.      Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

8.      Landeshauptmann von Burgenland

9.      Landeshauptmann von Tirol

10.    Landeshauptmann von Vorarlberg

11.    Landeshauptmann von Wien

12.    Wirtschaftskammer Österreich - Verkehrspolitische Abteilung

13.    Wirtschaftskammer Österreich - Bundessektion Verkehr

14.    Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte

15.    Österreichische Post AG - Generaldirektion

16.    Österreichische Bundesbahnen - Personenverkehr, BahnBus

17.    Österreichischer Städtebund

18.    Österreichischer Gemeindebund

19.    Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie:

Abt. II/A/2, Abt. II/B/6, Abt. II/C/10, Abt. II/C/13

 

Zu 8)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:

Österreichischer Verein der Sachverständigen für das Kraftfahrrecht

 

1.      Österreichischer Gemeindebund

2.      Bundeskanzleramt

3.      Amt der Stmk. Landesregierung

4.      Amt der Wr. Landesregierung

5.      Österr. Städtebund

6.      Amt der Ktn. Landesregierung

7.      Amt der Vbg. Landesregierung

8.      Amt der Sbg. Landesregierung

9.      Bundesarbeiterkammer

10.    Kuratorium für Verkehrssicherheit

11.    Wirtschaftskammer Österreichs

12.    UVS - NÖ

13.    ÖGB

Zu 9)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:

 

1.   Österreichischer Gemeindebund

2.   Bundeskanzleramt

3.   Rechnungshof

4.   Kuratorium für Verkehrssicherheit

5.   Manfred Kuhn, Vorsteher - Stv. Fachgruppe Fahrschulen

6.   Amt der Wr. Landesregierung

7.   Amt der Tiroler Landesregierung

8.   Amt der NO Landesregierung

9.   Amt der OÖ Landesregierung

10. Amt der Sbg. Landesregierung

11. Wirtschafskammer Österreichs

12. Wilhelm Koblizek

13. CAMTC

14. Amt der Bgld. Landesregierung

15. Amt der Vbg. Landesregierung

16. Amt der Stmk. Landesregierung

18. Bundesarbeiterkammer

 

Zu 10)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:

1.   Bundeskanzleramt — Verfassungsdienst

2.   Amt der Wiener Landesregierung

3.   Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

4.   Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

5.   Amt der Burgenländischen Landesregierung

6.   Amt der Salzburger Landesregierung

7.   Amt der Steiermärkischen Landesregierung

8.   Amt der Tiroler Landesregierung

9.   Amt der Vorarlberger Landesregierung

10. Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich

11. Wirtschaftskammer Österreich

12. Österr. Gewerkschaftsbund

13. Bundesarbeiterkammer

14. Österr. Gemeindebund

15. Kuratorium für Schutz und Sicherheit

 

Zu 11)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:

1.   Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst

2.   Bundesministerium für Finanzen

3.   Amt der Wiener Landesregierung

4.   Amt der Burgenländischen Landesregierung

5.   Unabhängigen Verwaltungssenat Kärnten

6.   Wirtschaftskammer Österreich

7.   Österr. Wirtschaftsbund

8.   Bundesarbeiterkammer

9.   Österr. Gemeindebund

10. Österr. Automobil -, Motorrad - und Touring Club - ÖAMTC

11. Kuratorium für Verkehrssicherheit

 

Zu 12)) und 13)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:

 

1.   Bundeskanzleramt

2.   BM für Finanzen

3.   Burgenland

4.   ÖAMTC

5.   Alpen Straßen AG

6.   Tirol

7.   BMVIT, Sektion IV

8.   Wien

9.   Niederösterreich

10. Wirtschaftskammer

11. Österreichischer Gemeindebund

12. Arbeiterkammer

13. ARBÖ

14. Salzburg

15. BMVIT, Abteilung Pr/4

 

Zu 15)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:

 

1.   Wirtschaftskammer Österreich

2.   Bundesarbeitskammer

4.   Telekom Austria AG

 

Zu 16)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:

 

1.   Telekom Control GmbH

2.   Österreichischer Bundesfeuerwehrverband

3.   Wirtschaftskammer Österreich

4.   Fachverband der Elektro - und Elektronikindustrie

5.   Amt der Wiener Landesregierung

6.   Amt der Vorarlberger Landesregierung

7.   Österr. Rotes Kreuz

8.   Fachverband der Telekommunikations - und Rundfunkunternehmungen

9.   VAT Verband alternativer Telekom - Netzbetreiber

10. Telekom Austria AG

11. Bundesarbeitskammer

12. Bundeskanzleramt

13. Österreichischer Gemeindebund

14. Bundesministerium für Inneres

15. Bundesministerium für Finanzen

 

Zu 17)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:

 

1.   Telekom Control GmbH

2.   Österreichischer Bundesfeuerwehrverband

3.   Bundeswirtschaftskammer

4.   FEEI Fachverband für Elektro - und Elektronik Industrie

5.   Amt der Wiener Landesregierung

6.   Amt der Vorarlberger Landesregierung

7.   Österr. Rotes Kreuz

8.   Fachverband der Telekommunikations -und Rundfunkunternehmungen

9.   VAT Verband alternativer Telekom - Netzbetreiber

10. Telekom Austria AG

11. Bundesarbeitskammer

12. Bundeskanzleramt

13. Österreichischer Gemeindebund

14. Bundesministerium für Inneres

15. Bundesministerium für Finanzen

 

Zu 18)) wurde nur von der TA AG Stellung genommen.

 

Zu 28)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:

 

1.   Wirtschaftskammer Österreich

2.   BKA - Verfassungsdienst

 

Zu 29)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgeben:

 

1.   Bundesarbeitskammer

2.   BM für Wirtschaft und Arbeit

3.   Wirtschaftskammer Österreich

4.   BKA - Verfassungsdienst

 

Fragen 26 und 27:

Welche Verordnungsentwürfe wurden nicht in Begutachtung geschickt?

Wie lautet die Begründung dafür im Einzelfall?

 

Antwort:

14)) wurde nicht in Begutachtung geschickt, da der Inhalt dieser Verordnung eine

Folge der Änderung des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes ist und der

Rechtsklarheit dient.

 

19)) wurde nicht in Begutachtung geschickt, da mit der Verordnung lediglich

Erleichterungen für Funkanwender vorgesehen wurden.

 

Bei 20)) bzw. 21)), hat sich gezeigt, dass die von meinem Haus in Zusammenarbeit

mit den Beteiligten ausgearbeitete Novelle der Nummerierungsverordnung

überraschender Weise auf Widerstand gestoßen ist, sodass diese außer Kraft

gesetzt wurde und einem neuerlichen Diskussionsprozess unterzogen wird.

 

Eine Begutachtung von 22)) war nicht erforderlich, da mit dieser Verordnung eine

Notrufnummer förmlich festgesetzt wurde, die bereits seit Jahren von der Bergrettung

betrieben wurde, jedoch erst jetzt über einen einheitlichen Zugang "l40" in allen

Bundesländern beschalten war.

23)) wurde nicht zur Begutachtung versendet, da die Außerkraftsetzung auf Grund

der Änderung der Behördenzuständigkeit durch die Novelle des TKG (BGBL I Nr.

26/2000) erforderlich war.

 

Von der Durchführung eines Begutachtungsverfahrens der 24)) wurde Abstand

genommen, da mit dieser Verordnung die Höhe der Zuschussleistung zu

Fernsprechentgelten festgesetzt wird. Da einerseits gemäß § 6

Fernsprechentgeltzuschussgesetz der Betrag von 750 Mio. S pro Jahr für diesen

Zweck zur Verfügung steht und andererseits auf Grund der Erfahrungen bei der

Telefongebührenbefreiung eine bestimmte Anzahl von Anspruchsberechtigten zu

erwarten ist, bestand kein Spielraum für Stellungnahmen hinsichtlich des

festzusetzenden Betrags.

 

Von der Durchführung eines Begutachtungsverfahrens der 25)) wurde aufgrund des

im Regionalradiogesetz vorgesehenen Verfahrens abgesehen. Diese Verordnung

war auf Grund des Regionalradiogesetzes zu erlassen und zwar nach Durchführung

des in § 2c vorgesehenen Verfahrens. Dem gemäß hat die Privatrundfunkbehörde ein

Verfahren zur Feststellung der Nachfrage durchgeführt, in welchem den

Interessenten Gelegenheit gegeben wurde, innerhalb einer Frist von zwei Monaten

begründete schriftliche Vorschläge zur Planung von Verbreitungsgebieten bei der

Privatrundfunkbehörde einzubringen, und meinem Ressort einen Vorschlag für die

Planung von lokalen Verbreitungsgebieten übermittelt.

 

26)) und 27)) wurden nicht zur Begutachtung versendet, da mit diesen Verordnungen

lediglich die verwaltungstechnischen Voraussetzungen zur Vollziehung der

Bestimmungen der Fernmeldegebührenordnung hinsichtlich der Befreiung von der

Fernsprech - Gebühr durch die Gebühreninkasso Service GmbH geschaffen wurden.

 

Fragen 28, 29, und 30:

Wurden dadurch gesetzliche Rechte von begutachtenden Stellen verletzt?

Wenn ja, welche Rechte welcher begutachtenden Stelle wurden im Einzelfall durch

die Nichtbegutachtung verletzt?

Wie begründen Sie dies im Einzelfall?

 

Antwort:

In allen Fallen, in denen Rechte begutachtender Stellen berührt sind, wurden diese

gewahrt.