2139/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16. 05. 2001
BUNDESMINISTERIUM
VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2140/J - NR/2001 betreffend Fakten zum
Begutachtungsverfahren, die die Abgeordneten Dr. Kostelka und GenossInnen am
16. März 2001 an mich gerichtet haben1 beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wieviele Regierungsvorlagen wurden von Ihrem Ressort seit 4. Februar 2000
vorbereitet?
Antwort:
Im Zeitraum vom 4. Februar 2000 bis einschließlich 16. März 2001 wurden 10
Regierungsvorlagen von meinem Ressort vorbereitet. Regierungsvorlagen, die in
diesem Zeitraum von der Regierung nicht beschlossen wurden, sind nicht
berücksichtigt.
Frage 2:
Welchen Titel haben diese jeweils?
Antwort:
1) Novelle zum Führerscheingesetz
2) Novelle ASFINAG - Gesetz (enthalten im Budgetbegleitgesetz 2001, Art. 82)
3) Novelle Bundesstraßengesetz (enthalten im Budgetbegleitgesetz 2001, Art. 83)
4) Novelle Bundesstraßenfinanzierungsgesetz (enthalten im Budgetbegleitgesetz
2001, Art. 84)
5) Entwurf zu einem Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikations -
einrichtungen
6) Änderung des Innovations - und Technologiefondsgesetzes (wurde vom Bundes -
kanzler im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2000 der Bundesregierung
vorgelegt und als Art. 19
d. BGBl. Nr. 26 am 19. Mai 2000 kundgemacht)
7) Forschungsförderungsgesetz - Novelle 2000 (wurde als Initiativantrag von FPÖ -
und ÖVP - Abgeordneten zum Nationalrat nach vorheriger Abstimmung mit
BMBWK, BMWA und den beiden Forschungsförderungsfonds zwecks dringender
gesetzlicher Einrichtung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung
eingebracht und mit BGBl. I Nr. 48 am 11. Juli 2000 kundgemacht)
8) Bundesgesetz zur Übertragung der Donau Transport Entwicklungsges.m.b.H an
den Bund (wurde vom Bundeskanzler im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes
2001 der Bundesregierung vorgelegt und als Art. 85 des BGBl. I Nr. 142 am 29.
Dezember 2000 kundgemacht)
9) Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz
1970, das Patentverträge - Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz,
das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Muster -
schutzgesetz 1990, das Markenschutzgesetz 1970 und das Sortenschutz -
gesetz geändert werden und - ein Bundesgesetz über die im Bereich des
Österreichischen Patent - , Marken - und Musteramtes zu zahlenden
Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz - PAG) erlassen wird
(Patentrechts - und Gebührennovelle 2000) (106 der Beilagen zu den
Stenographischen Protokollen des Nationalrats).
10) Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentanwalts -
gesetz geändert wird (484 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen
des Nationalrates).
Frage 3:
Wann wurden diese jeweils zur Begutachtung ausgeschickt?
Antwort:
1)wurde am 23. Juni 2000 zur Begutachtung versendet.
5) wurde am 7. Juni 2000 zur Begutachtung versendet.
9) wurde am 22. Dezember 1999 zur Begutachtung versendet
10) wurde am 3. August 2000 zur Begutachtung versendet.
Frage 4:
An welche Stellen wurden sie jeweils zur Begutachtung versandt?
Antwort:
1) wurde neben einer internen Begutachtung an folgende Stellen bzw. Institutionen
übermittelt:
1. Bundeskanzleramt
1a Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst
2. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
3. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
4. Bundesministerium für Finanzen
5. Bundesministerium für Inneres
6. Bundesministerium für Justiz
7. Bundesministerium
für Landesverteidigung
8. Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
9. Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
10. Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
11. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
12. Rechnungshof
13. Herrn Landeshauptmann von Burgenland
14. Herrn Landeshauptmann von Kärnten
15. Herrn Landeshauptmann von Niederösterreich
16. Herrn Landeshauptmann von Oberösterreich
17. Herrn Landeshauptmann von Salzburg
18. Frau Landeshauptmann von Steiermark
19. Herrn Landeshauptmann von Tirol
20. Herrn Landeshauptmann von Vorarlberg
21. Herrn Landeshauptmann von Wien
22. Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer
23. Parlamentsdirektion
24. Bundespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt
25. Anstalt Statistik Österreich
26. Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge
27. Wirtschaftskammer Österreichs
28. Vereinigung Österreichischer Industrieller
29. Bundesarbeitskammer
30. Österreichischen Gewerkschaftsbund
31. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
Österreichs
32. Österreichischen Landarbeiterkammertag
33. Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
34. Österreichische Ärztekammer
35. Österreichischen Rechtsanwaltskammertag
36. Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe
Österreichs
37. Generaldirektion der Österreichischen
Bundesbahnen
38. Kuratorium für Verkehrssicherheit
39. ÖAMTC
40. ARBÖ
41. Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs
42. Österreichischen Städtebund
43. Österreichischen Gemeindebund
44. Österreichische Normungsinstitut
45. Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre
46. Österreichischen Bundesfeuerwehrverband
47. Österreichischen Ingenieur - und Architekten - Verein
48. DDipl. Ing. Dr. Ernst ZEIBIG
49. Dr. Othmar THANN
50. Ing. Kurt VAVRYN
51. DJ Martin OGNAR
52. HR DI Gerald KUBIZA
53. Gen.Dir. Mag. Helmut PICHLER
54. Dr. Josef SOUHRADA
55. Dir. Petrus RUDEL
56. Dr. Christoph MICHELIC
57. DI Wolfgang WISTER
58. KR Georg EBINGER
59. DI Dr. Gerhard BRUNER
60. Bundesinnungsmeister KR Alois EDELSBRUNNER
61. KR Heinz HAVELKA
62. Vst. - Dir. Dr. Peter GRABNER
63. Fachverbandsvorsteher KR Adolf MOSER
64. Fachverbandsvorsteher Michael PAMMESBERGER
65. Fachverbandsvorsteher KR Karl MOLZER
66. Vorst. - Dir. DI Hans Georg HIRSCHL
67. DI Hans SCHÖDL
68. KR Ing. Peter HENKE
69. Dir. Prokurist DI Dr. Reinhard GREGOR
70. Mag. DI Roderich REGLER
71. Mag. Rainer TRYBUS
72. Dr. Karl OBERMAIR
73. Mag. Richard RUZICZKA
74. Mag. Ernst TÜCHLER
75. Georg EBERL
76. Thomas HEINSCHINK
77. Eduard GIFFINGER
78. Karl ÜBL
79. Mag. Birgit NIEDLER
80. Vorsitzenden der Konferenz der Unab -
hängigen Verwaltungssenate im Wege der
der Verbindungsstelle der Bundesländer beim
Amt der NÖ - LReg.
81. Verkehrsombudsmann
Mag. Raimund Hütter
82. Berufsverband Österreichischer Psychologen
83. AAP
Dr. Franz NECHTELBERGER
84. Österreichische Arbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation
85. INFAR
86. AAAV
5) wurde an folgende Stellen versendet:
1. Präsidentschaftskanzlei
2. Parlamentsdirektion
3. Rechnungshof
4. Volksanwaltschaft
5. Verfassungsgerichtshof
6. Verwaltungsgerichtshof
7. Präsidium der Finanzprokuratur
8. Bundeskanzleramt
9. Bundeskanzleramt/VD
10. Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Franz MORAK
11 Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
12. Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
13. Büro von Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess - Passer
14. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
15. Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Frau Mares
ROSSMANN
16. Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen
17. Staatssekretär im Bundesministerium für Soziale Sicherheit und
- Generationen ao. Univ. Prof. Dr. Reinhart WA ECK
18. Bundesministerium für Finanzen
19. Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Herr Dr. Alfred FINZ
20. Bundesministerium für Inneres
21. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Sektion I und II
22. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Sektion III
23. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Sektion V
24. Bundesministerium für Justiz
25. Bundesministerium für Landesverteidigung
26. Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
27. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
28. Österreichischer Rat für Wissenschaft und Forschung
29. Telekom Control GmbH
30. Telekom - Control - Kommission
31. Telekom Austria AG
32. Österreichische Post AG
33. Amt der Burgenländische Landesregierung
34. Amt der Kärntner Landesregierung
35. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
36. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
37. Amt der Salzburger Landesregierung
38. Amt der Steiermärkischen Landesregierung
39. Amt der Tiroler Landesregierung
40. Amt der Vorarlberger Landesregierung
41. Amt der Wiener Landesregierung
42. Verbindungsstelle der Bundesländer
43. Verbindungsstelle unabhängiger Verwaltungssenate
44. Österreichischer Städtebund
45. Österreichischer Gemeindebund
46. Wirtschaftskammer Österreichs
47. Fachverband der Telekommunikations - und Rundfunkunternehmungen
48. Bundesarbeitskammer
49. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
50. Österreichischer Landarbeiterkammertag
51. Österreichische Notariatskammer
52. Österreichische Apothekerkammer
53. Österreichischer Gewerkschaftsbund
54. Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
55. Österreichische Hochschülerschaft
56. Bundeskommitee freier Berufe
Österreichs
57. Vereinigung Österreichischer Industrieller
55. Fachverband der Elektro - und Elektronikindustrie
59. Verband alternativer Telekommunikationsbetreiber
60. Österreichisches Normungsinstitut
61. Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre
62. Österreichischer Rundfunk
63. Österreichische Bundesbahnen
64. Österreichische Nationalbank
65. Verband der Elektrizitätswerke Österreichs
66. Parlamentsclub der SPÖ
67. Parlamentsclub der ÖVP
68. Parlamentsclub der FPÖ
69. Parlamentsclub der Grünen
70. Austria Presse Agentur
71. International Press Institute
72. Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland
73. Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg
74. Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg
75. Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten
76. Zulassungsbüro
9) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung ausgesandt:
1. Präsidium des Nationalrats
2. Bundeskanzleramt
3. Bundeskanzleramt - Kabinett des Herrn Vizekanzlers
4. Bundeskanzleramt - Büro von Frau Bundesministerin Mag. Barbara Prammer
5. Bundeskanzleramt - Sektion VII
6. Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst
7. Bundeskanzleramt - Sektion II
8. Bundeskanzleramt - Abt. I/5
9. Bundeskanzleramt - Sekt. IV
10. Bundeskanzleramt - Abt. I/12
11. Bundeskanzleramt - Büro des Herrn Staatssekretärs Dr. Peter Wittmann
12. Bundeskanzleramt - Geschäftsführung der Bundesgleichbehandlungskommission
13. Bundeskanzleramt - Büro der Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates
14. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
15. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten - Kabinett des Herrn
Bundesministers
16. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten - Büro der Frau
Staatssekretärin Dr. Benita Ferrero - Waldner
17. Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
18. Bundesministerium für Inneres
19. Bundesministerium für Justiz
20. Bundesministerium für Landesverteidigung
21. Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft
22. Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie
23. Bundesministerium für Unterricht und Kulturelle Angelegenheiten
24. Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr
25. Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr Verwaltungsbereich
Verkehr,
Zentrale Verkehrssektion
26. Bundesministerium für Finanzen
27. Bundesministerium für Finanzen - Büro des Herrn Staatssekretärs
Dr. Wolfgang Ruttenstorfer
28. Rechnungshof
29. Volksanwaltschaft
30. Finanzprokuratur
31. Österreichische Statistische Zentralamt
32. Büro des Datenschutzrates
33. Verein der Mitglieder der UVS in den Ländern
34. Konferenz der Vorsitzenden der UVS
35. Wirtschaftskammer Österreich
36. Bundesarbeitskammer
37. Österreichischer Gewerkschaftsbund
38. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
39. Vereinigung der Österreichischen Industrie
40. Obersten Patent - und Markensenat
41. Institut für Europarecht der Universität Wien
42. Forschungsinstitut für Europarecht der Universität Graz
43. Forschungsinstitut für Europafragen an der WU Wien
44. Zentrum für Europäisches Recht - Neue Universität Innsbruck
45. Forschungsinstitut für Europarecht der Universität Salzburg
46. Forschungsinstitut für Europarecht - Neue Universität Linz
47. Rechtswissenschaftliche Fakultät Linz
48. ARGE - Daten
49. Handelsverband - Verband österreichischer Mittel - und Großbetriebe des
Einzelhandels
50. Österreichischer Verband der Markenartikelindustrie
51. Österreichischer Verein der Gesetzgebungslehre
52. Österreichisches Normungsinstitut
53. Österreichische Notariatskammer
54. Österreichische Patentanwaltskammer
55. Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
56. Verein für Konsumenteninformation
57. Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
58. Ring der Industrie - und Patentingenieure Österreichs
59. Österreichische Landesgruppe der AIPPI
60. Österreichische Landesgruppe der Union der europäischen Berater für den
gewerblichen Rechtsschutz
61. Österreichischer Patentinhaber - und Erfinderverband
62. Freier Wirtschaftsverband Wien
63. Monitoring Komitee Biotechnologie
64. Dr. Paul Traxler - Präsident des Handelsgerichtes Wien
65. Dr. Guido Kucsko - Rechtsanwalt
66. Dipl. Ing. Kovac, c/o Steyr - Daimler - Puch AG
67. Amt der Burgenländischen Landesregierung
68. Amt der Kärntner Landesregierung
69. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
70. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
71. Amt der Salzburger Landesregierung
72. Amt der Steiermärkischen
Landesregierung
73. Amt der Tiroler Landesregierung
74. Amt der Vorarlberger Landesregierung
75. Amt der Wiener Landesregierung
76. Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung
77. Österreichischen Städtebund
78. Österreichischen Gemeindebund
10) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung ausgesandt:
1. Präsidium des Nationalrats
2. Bundeskanzleramt
3. Bundeskanzleramt - Kabinett der Frau Vizekanzlerin und Bundesministerin für
öffentliche Leistung und Sport Dr. Susanne Riess - Passer
4. Bundeskanzleramt - Büro des Herrn Staatssekretär Franz Morak
5. Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst
6. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
7. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
8. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit - Kabinett des Herrn
Bundesministers
9. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit - Büro der Frau Staatssekretärin
Mares Rossmann
10. Bundesministerium für Finanzen
11. Bundesministerium für Finanzen - Kabinett des Herrn Bundesministers
12. Bundesministerium für Finanzen - Büro des Herrn Staatssekretär
Dr. Alfred Finz
13. Bundesministerium für Inneres
14. Bundesministerium für Justiz
15. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
16. Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
17. Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
18. Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen - Kabinett der
Frau Bundesministerin
19. Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen - Büro des Herrn
Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck
20. Bundesministerium für Landesverteidigung
21. Rechnungshof
22. Volksanwaltschaft
23. Finanzprokuratur
24. Österreichische Statistische Zentralamt
25. Büro des Datenschutzrates
26. Verein der Mitglieder der UVS in den Ländern
27. Konferenz der Vorsitzenden der UVS
28. Wirtschaftskammer Österreich
29. Bundesarbeitskammer
30. Österreichischer Gewerkschaftsbund
31. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
32. Vereinigung der Österreichischen Industrie
33. Obersten Patent - und Markensenat
34. Institut für Europarecht der
Universität Wien
35. Forschungsinstitut für Europarecht der Universität Graz
36. Forschungsinstitut für Europafragen an der WU Wien
37. Zentrum für Europäisches Recht - Neue Universität Innsbruck
38. Forschungsinstitut für Europarecht der Universität Salzburg
39. Forschungsinstitut für Europarecht - Neue Universität Linz
40. Rechtswissenschaftliche Fakultät Linz
41. ARGE - Daten
42. Handelsverband - Verband österreichischer Mittel - und Großbetriebe des
Einzelhandels
43. Österreichischer Verband der Markenartikelindustrie
44. Österreichischer Verein der Gesetzgebungslehre
45. Österreichisches Normungsinstitut
46. Österreichische Notariatskammer
47. Österreichische Patentanwaltskammer
48. Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
49. Rechtsanwaltskammer Wien
50. Verein für Konsumenteninformation
51. Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
52. Ring der Industrie - und Patentingenieure Österreichs
53. Österreichische Landesgruppe der AIPPI
54. Österreichische Landesgruppe der Union der europäischen Berater für den
gewerblichen Rechtsschutz
55. Österreichischer Patentinhaber - und Erfinderverband
56. Freier Wirtschaftsverband Wien
57. Amt der Burgenländischen Landesregierung
58. Amt der Kärntner Landesregierung
59. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
60. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
61. Amt der Salzburger Landesregierung
62. Amt der Steiermärkischen Landesregierung
63. Amt der Tiroler Landesregierung
64. Amt der Vorarlberger Landesregierung
65. Amt der Wiener Landesregierung
66. Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung
67. Österreichischen Städtebund
68. Österreichischen Gemeindebund
Frage 5:
Welche Frist wurde jeweils gesetzt?
Antwort:
1) 4. August 2000
5) 15. September 2000
9) 21. Februar 2000
10) 15. September 2000
Frage 6:
Wie lange war daher jeweils die Nettozeit (minus Postlauf) für die Erarbeitung der
Stellungnahme für die begutachtenden
Stellen?
Antwort:
1) 6 Wochen
5) ca. 14 Wochen
9) ca. 8 Wochen
10) ca. 6 Wochen
Die Nettozeit für die Erarbeitung der Stellungnahmen kann nicht angegeben werden,
da die Dauer des gesamten Postlaufes auch von den inneren Verhältnissen des
Empfängers abhängt und daher für mich nicht beurteilbar ist.
Frage 7:
Welche Stellen, die den Entwurf zur Begutachtung übermittelt bekommen haben,
haben eine Stellungnahme abgegeben?
Antwort:
Zu 1) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:
1. Ing. Alexander Seger
2. ARBÖ
3. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
4. Berufsverband österreichischer Psychologinnen und Psychologen
5. Amt der Wiener Landesregierung, MD Verfassung und Rechtsmittelbüro
6. Amt der Tiroler Landesregierung, Verfassungsdienst
7. Rechnungshof
8. Bundesministerium für Finanzen, Abteilung II/8
9. Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion
Verfassungsdienst
10. Österreichischer Gemeindebund
11. AAP, Angewandte Psychologie und Forschung GesmbH
12. Amt der Vorarlberger Landesregierung
13. Bundeskanzleramt
14. Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
15. Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 2 V - Verfassungsdienst
16. Kuratorium für Verkehrssicherheit
17. Amt der Salzburger Landesregierung
18. Bundesministerium für Inneres
19. Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
20. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
21. Amt der Steiermärkischen Landesregierung
22. ÖAMTC
23. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
Zu 5) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:
1. Rechnungshof (keine inhaltliche Stellungnahme)
2. Bundeskanzleramt/Verlassungsdienst
3. Bundesministerium für Finanzen
4. Bundesministerium für Justiz
5. Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
6. Telekom Austria AG
7. Amt der Vorarlberger Landesregierung
8. Amt der Salzburger Landesregierung (keine inhaltliche Stellungnahme)
9. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
10. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
11. Amt der Wiener Landesregierung
12. Amt der Tiroler Landesregierung (keine inhaltliche Stellungnahme)
13. Gemeindebund
14. Unabhängiger Verwaltungssenat Vorarlberg
15. Unabhängiger Verwaltungssenat Niederösterreich
16. Wirtschaftskammer Österreich
17. Fachverband für Telekommunikation - und Rundfunkunternehmungen
18. Bundesarbeitskammer (keine inhaltliche Stellungnahme)
19. FEEI Fachverband f. Elektro - u. Elektronik Industrie
20. VAT Verband alternativer Telekom - Netzbetreiber
21. ORF
22. Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland
23. Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg
24. Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten
25. Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg
26. Zulassungsbüro
27. Ericsson Austria AG
Zu 9) wurden von folgenden Stellen Stellennahmen abgegeben:
1. Österreichischer Gemeindebund
2. BM für Wissenschaft und Verkehr
3. Österreichische Notariatskammer
4. Bundeskanzleramt, Sektion VI (BM für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz)
5. Amt der Burgenländischen Landesregierung
6. Rechnungshof
7. Oberster Gerichtshof
8. BM für Umwelt, Jugend und Familie
9. Ring der Industrie - Patentingenieure Österreichs
10. Amt der Vorarlberger Landesregierung
11. Amt der Tiroler Landesregierung
12. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
13. Amt der Wiener Landesregierung
14. Österreichische Patentanwaltskammer
15. Oberster Patent - und Markensenat
16. Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
17. Wirtschaftskammer Österreich
a) vom 16.2.2000
b) vom 29.2.2000 (Übermittlung der Stellungnahme der VATECH Patente
GmbH)
c) vom 9.3.2000 (Übermittlung der Stellungnahme von Prof. Zacherl)
18. Amt der Salzburger Landesregierung
19. Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
20. BM für Finanzen
21. Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst
22. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
23. Industriellenvereinigung
24. Vereinigung österreichischer Pflanzenzüchter
25. BM für Land - und Forstwirtschaft
26. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
27. Monitoring - Komitee
a) Prof. Potz
b) Prof. Zacherl
c) Dr. Gaugitsch, Umweltbundesamt
d) Dr. Zach, BM für Land - und Forstwirtschaft
Zu 10) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:
1. Österreichischer Gemeindebund
2. Amt der Burgenländischen Landesregierung
3. Amt der Wiener Landesregierung
4. BM für Land - und Forstwirtschaft
5. Ring der Industrie - Patent - Ingenieure
6. BM für Justiz
7. Rechnungshof
8. Patentanwaltskammer
9. Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz
10. Amt der Salzburger Landesregierung
11. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
12. Wirtschaftskammer Österreich
13. Notariatskammer
14. Industriellenvereinigung
15. Amt der Tiroler Landesregierung
16. Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
17. Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst
Es wurden auch verspätet eingelangte Stellungnahmen berücksichtigt.
Fragen 8 bis 12:
Welche Gesetzesentwürfe wurden nicht in Begutachtung geschickt?
Wie lautet die Begründung dafür im Einzelfall?
Wurden dadurch gesetzliche Rechte von begutachtenden Stellen verletzt?
Wenn ja, welche Rechte welcher begutachtenden Stelle wurden im Einzelfall durch
die Nichtbegutachtung verletzt?
Wie begründen Sie dies im Einzelfall?
Antwort:
Es gibt keine Gesetzesentwürfe, die nicht zur Begutachtung ausgesendet wurden.
Frage 13:
Wann sind die Gesetzesentwürfe im Ministerrat jeweils beschlossen worden?
Antwort:
1) wurde am 12. Dezember 2000 im Ministerrat beschlossen.
5) wurde am
13. Februar 2001 im Ministerrat beschlossen.
9) wurde am 16. Mai 2000 im Ministerrat beschlossen.
10) wurde am 13. Februar 2001 im Ministerrat beschlossen.
Frage 14:
Wann sind diese Regierungsvorlagen jeweils im Nationalrat in der vollen Auflage
eingelangt?
Antwort:
Hinsichtlich dieser Frage darf ich auf das Bundeskanzleramt verweisen.
Frage 15:
Wann wurden diese jeweils im Bundesgesetzblatt veröffentlicht?
Antwort:
1) wurde am 30. März 2001 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
5) wurde zunächst dem Verkehrsausschuss zugewiesen.
9) und 10) sind in parlamentarischer Behandlung.
Frage 16:
Wie beurteilen Sie die Bedeutung des Begutachtungsverfahrens generell?
Antwort:
Das Begutachtungsverfahren bietet dem mit der Vorbereitung eines
Rechtssetzungsaktes betrauten Organ die Möglichkeit, den Sachverstand anderer
Stellen zu nutzen sowie vor allem die Sichtweise der Betroffenen kennen zu lernen
sowie in seine Überlegungen einzubeziehen. Beide Gesichtspunkte - Mobilisierung
eines Maximums an Sachverstand mit einem Minimum an Aufwand einerseits und
Partizipation der Betroffenen an der Entscheidungsfindung andererseits - halte ich für
ein wesentliches Qualitätskriterium der Entscheidungsfindung im Bereich der
Rechtssetzung.
Frage 17:
Wie stehen Sie zu einem öffentlichen Begutachtungsverfahren, wo jede Bürgerin und
jeder Bürger das Recht erhält, innerhalb einer Zeit von z.B. 8 Wochen zu jedem
Gesetzesentwurf Stellung nehmen zu können?
Antwort:
Wie sich schon aus der Antwort zu Frage 16 ergibt, kann die Einbeziehung eines
möglichst weiten Kreises von Betroffenen, Sachkundigen und Interessierten - unter
Festsetzung einer angemessenen Zeitspanne für die Stellungnahme - der
Entscheidungsfindung nur förderlich sein.
Starre rechtliche Festlegungen hinsichtlich der einzuräumenden Begutachtungsfrist
und des Kreises der Teilnehmer erscheinen mir jedoch nicht zweckmäßig, da im
Rahmen der Rechtssetzung eine gewisse Flexibilität erforderlich ist.
Frage 18:
Sollte Ihrer Meinung nach ein öffentliches Begutachtungsrecht nicht
selbstverständlicher Bestandteil im Rahmen der Gesetzgebung mittels "e - legislation"
sein?
Antwort:
Die elektronische Kommunikation sehe ich als ein wirksames Mittel, das
Begutachtungsverfahren mit einem Minimum an Aufwand auf eine möglichst breite
Basis zu stellen.
Im Bundeskanzleramt wie auch in anderen Bundesministerien wurde bereits
begonnen, Begutachtungsentwürfe auch im Internet zu publizieren.
Im Bundeskanzleramt werden außerdem Vorarbeiten mit dem Ziel durchgeführt, den
Rechtssetzungsprozess weitest möglich auf eine elektronische Grundlage stellen zu
können. Die Publikation von Begutachtungsentwürfen im Internet ist Teil dieser
Konzeption.
Frage 19:
wieviele Verordnungen wurden von Ihrem Ressort seit 4. Februar 2000 vorbereitet?
Antwort:
Es wurden 29 Verordnungen vorbereitet. Verordnungen, die nach dem 16. März
2001 genehmigt wurden bzw. noch nicht genehmigt wurden, sind hiebei nicht
berücksichtigt.
Frage 20:
Welchen Titel haben diese jeweils?
Antwort:
1)) Novelle der Zivilluftfahrt - Personalverordnung (ZLPV)
2))Novelle der Flugsicherungsan - und Abfluggebührenverordnung (FSAGV)
3)) Novelle der Luftverkehrsregeln (LVR)
4)) Verordnung über die Kostenbeiträge an die Schienen - Control GmbH
(SchiCGmbH - Kostenbeitragsverordnung)
5)) Verordnung über die Sitzungsgelder der Schienen - Control Kommission
(SchiCKomm - Sitzungsgeldverordnung)
6)) Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den
Kraftfahrlinienverkehr (Kfl - Bef Bed)
7)) Verordnung über die Durchführung des Bundesgesetzes über die linienmäßige
Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Kraftfahrliniengesetz)
(Kraftliniengesetzdurchführungsverordnung - KflG - DV)
8)) Novelle zur Berufszugangsverordnung - Güterverkehr
9)) 1. Novelle zur Verordnung über die Vorgezogene Lenkberechtigung
10)) Novelle einer Verordnung über den Zugang zum mit Kraftfahrzeugen
betriebenen Personenbeförderungsgewerbe (Berufszugangsverordnung
Kraftfahrlinien - und Gelegenheitsverkehr - BZP - VO)
11)) Novelle zur Verordnung über Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im
Rahmen des kombinierten Verkehrs
12)) Vignettenpreisverordnung
13)) Änderung der Verordnung betreffend Ausnahmen von der Mautpflicht
14)) Verordnung über das Außerkrafttreten von Verordnungen betreffend die
fahrleistungsabhängige Maut
15)) Verordnung mit der generelle Bewilligungen erteilt werden
16)) Verordnung mit der die Verordnung über Gebühren im Bereich der
Telekommunikation geändert wird
17)) Verordnung mit der die Verordnung über Gebühren im Bereich des
Amateurfunks geändert wird
18)) Verordnung, mit der die Verordnung, mit der Qualitätskriterien für den
Universaldienst festgelegt werden, geändert wird
19)) Verordnung, mit der die Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt
werden, geändert wird
20)) Verordnung, mit der die Verordnung über die Nummerierung
(Nummerierungsverordnung - NVO) geändert wird
21)) Verordnung, mit der die Verordnung, mit der die Nummerierungsverordnung
geändert wird, außer Kraft gesetzt wird
22)) Verordnung, mit der die Verordnung über die Festlegung von
Zugangskennzahlen für Notrufdienste geändert wird
23)) Verordnung, mit der die Verordnung über die Frequenzzuteilung und
Frequenznutzung für Richtfunkverteilsysteme im Frequenzbereich 26 GHZ
außer Kraft gesetzt wird
24)) Verordnung über Fernsprechentgeltzuschüsse
(Fernsprechentgeltzuschussverordnung - FEZVO)
25)) Verordnung betreffend die Zuordnung von Frequenzen zur Veranstaltung von
Rundfunk (Frequenznutzungsplan)
26)) Verordnung, mit der Aufgaben an die Gebühreninkasso Service GMbH
übertragen werden
27)) Verordnung, mit der die Verordnung, mit der Aufgaben an die Gebühreninkasso
Service GmbH übertragen werden, geändert wird
28)) Verordnung über Sicherheitsanforderungen für Fahrgastschiffe
(Fahrgastschiffverordnung)
29)) Verordnung über die Ausbildung, Erteilung von Befähigungszeugnissen und den
Wachdienst von Seeleuten (STCW - Verordnung)
In dieser Aufzählung sind Verordnungen gemäß § 43 ff Straßenverkehrsordnung -
StVO, mit denen Verkehrsmaßnahmen für einen bestimmten Straßenzug oder
Straßenabschnitt verordnet und durch Straßenverkehrszeichen oder
Bodenmarkierungen kundgemacht werden, nicht enthalten. Vor Erlassung solcher
Verordnungen erfolgt - nach Maßgabe des § 98 StVO - eine Anhörung des
Straßenerhalters.
Ebenso sind Verordnungen zur Bestimmung des Straßenverlaufes nicht enthalten,
da auch hier kein Begutachtungsverfahren vorgesehen ist.
Frage 21:
Wann wurden diese jeweils zur Begutachtung ausgeschickt?
Antwort:
1)) wurde am 26. Mai 2000 zur Begutachtung versendet.
2)) und 3)) wurden am 18. August 2000 zur Begutachtung versendet.
4)) und 5)) wurden am 31. Juli 2000 zur Begutachtung versendet.
6)) wurde am 11. April 2000 zur Begutachtung versendet
7)) Diese Verordnung enthält neben einem Muster des Konzessionsantrages
Verhaltensregeln für Fahrzeuglenker und Fahrgäste und Vorschriften über die
Gestaltung der Haltestellenzeichen. Die Bestimmungen dieser Verordnung waren
ursprünglich im Entwurf des
Kraftfahrliniengesetzes (veröffentlicht mit BGBl. Nr. I Nr.
203/99) enthalten und wurden mit diesem - also vor dem Erhebungszeitraum -
begutachtet. Die eingegangenen Stellungnahmen empfahlen jedoch die
Verlautbarung dieser Bestimmungen als Verordnung, dieser Empfehlung wurde
nachgekommen.
8)) wurde am 14. April 2000 zur Begutachtung versendet.
9)) wurde am 4. Oktober 2000 zur Begutachtung versendet.
10)) wurde am 11. April 2000 zur Begutachtung versendet.
11)) wurde am 5. Oktober 2000 zur Begutachtung versendet.
12)) und 13)) wurden am 22. Mai 2000 zur Begutachtung verendet.
15)) wurde am 9. Oktober 2000 zur Begutachtung versendet.
16)) und 17)) wurden am 1. Dezember 2000 zur Begutachtung versendet.
18)) wurde am 7. März 2000 zum Zweck der Abgabe einer abschließenden
Stellungnahme versendet.
28)) wurde am 23. März 2000 zur Begutachtung versendet.
29)) wurde am 7. März 2000 zur Begutachtung versendet.
Frage 22:
An welche Stellen wurden sie jeweils zur Begutachtung versandt?
Antwort:
Die Verordnungsentwürfe 1)), 2)) und 3)) wurden an folgende Stellen zur
Begutachtung versendet.
1. Österreichische Präsidentschaftskanzlei
2. Verfassungsgerichtshof
3. Verwaltungsgerichtshof
4. Rechnungshof
5. Parlamentsdirektion
6. Volksanwaltschaft
7. Bundeskanzleramt
8. Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst
9. alle Bundesministerien
10. Büro von Herrn Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz MORAK
11. Büro von Frau Staatssekretärin im BM für wirtschaft und Arbeit Mares
ROSSMANN
12. Büro von Herrn Staatssekretär im BM für soziale Sicherheit und Generation Dr.
WANECK
13. Büro von Herrn Staatssekretär im BM für Finanzen Alfred FINZ
14. Finanzprokuratur
15. alle Ämter der Landesregierungen
16. Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer
17. Datenschutzrat
18. Österreichischen Städtebund Wien
19. Österreichischen Städtebund - Landesgruppe Burgenland
20. Österreichischen Städtebund - Landesgruppe Kärnten
21. Österreichischen Städtebund - Landesgruppe Niederösterreich
22. Österreichischen Städtebund - Landesgruppe Oberösterreich
23. Österreichischen Städtebund - Landesgruppe Salzburg
24. Österreichischen Städtebund - Landesgruppe Steiermark
25. Österreichischen Städtebund -
Landesgruppe Tirol
26. Amt der Landeshauptstadt Bregenz
27. Wirtschaftskammer Österreich
28. Vereinigung Österreichischer Industrieller
29. Bundesarbeitskammer
30. Österreichischer Gewerkschaftsbund
31. Österreichischen Rechtsanwaltskammertag
32. Gewerkschaft öffentlicher Dienst
33. Österreichischen Automobil -, Motorrad- und Touring - Club
34. Auto - , Motor - und Radfahrerbund Österreichs
35. Bundessportorganisation
36. Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Verkehrsflughäfen
37. Austro Control GmbH
38. Österreichischen AERO CLUB
39. alle Mitglieder und Ersatzmitglieder des Zivilluftfahrtbeirates
40. Verband österreichischer Verkehrspiloten
41. Österreichisches Kuratorium für Flugsicherheit
Es ist seit vielen Jahren geübte Praxis1 aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung
und auch wegen der Spezialität der Materie legistische Entwürfe nur den
materiellrechtlich betroffenen Stellen zuzuleiten.
Die Verordnungsentwürfe 4)) und 5)) wurden an folgende Stellen zur Begutachtung
versendet:
1. Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst
2. Bundesministerium für Finanzen
3. Wirtschaftskammer Österreich
4. Bundesarbeitskammer
5. Rechnungshof
6. Fachverband der Schienenbahnen bei der Wirtschaftskammer Österreich
7. Österreichischen Bundesbahnen
8. Privatbahnen (Steiermärkische Landesbahnen. Unternehmung Stern & Hafferl,
Graz - Köflacher Eisenbahn GmbH, Raab - Oedenburg - Ebenfurter Eisenbahn,
Zillertaler Verkehrsbetriebe AG, AG der Wiener Lokalbahnen, Stubaitalbahn
GmbH, Montafonerbahn AG, Achenseebahn AG)
9. Schienen - Control GmbH
6)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung versendet:
1. Österreichische Präsidentschaftskanzlei
2. Parlamentsdirektion
3. Rechnungshof
4. Volksanwaltschaft
5. Verfassungsgerichtshof
6. Verwaltungsgerichtshof
7. Bundeskanzleramt
8. Bundeskanzleramt - Verlassungsdienst
9. Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
10. Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
11. Bundesminister für öffentliche
Leistung und Sport
12. Bundesminister für Finanzen
13. Bundesminister für Inneres
14. Bundesminister für Justiz
15. Bundesminister für Landesverteidigung
16. Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
17. Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
18. Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
19. Landeshauptmann von Burgenland
20. Landeshauptmann von Kärnten
21. Landeshauptmann von Niederösterreich
22. Landeshauptmann von Oberösterreich
23. Landeshauptmann von Salzburg
24. Landeshauptmann von Steiermark
25. Landeshauptmann von Tirol
26. Landeshauptmann von Vorarlberg
27. Landeshauptmann von Wien
28. Wirtschaftskammer Österreich
29. Wirtschaftskammer Österreich - Verkehrspolitische Abteilung
30. Wirtschaftskammer Österreich - Bundessektion Verkehr u. Fachverband der
Autobusunternehmungen
31. Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
32. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
33. Österreichischer Landarbeiterkammertag
34. Österreichische Post AG, Generaldirektion
35. Österreichische Post AG, PostBus
36. Generaldirektion der Österr. Bundesbahnen
37. Österreichische Bundesbahnen - Personenverkehr, BahnBus
38. Büro des Datenschutzrates
39. Österr. Statistisches Zentralamt
40. Verbindungsstelle der Bundesländer
41. Vereinigung Österr. Industrieller
42. Österreichischer Gewerkschaftsbund
43. Österreichischer Städtebund
44. Österreichischer Gemeindebund
45. Konferenz der Vorsitzenden der Unabhängigen Verwaltungssenate in den
Ländern, i.W.d. Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ
Landesregierung
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Präsidialsektion
Zentralsektion
Gruppe II/A
Gruppe II/B
GL II/C
Abteilung II/C/10
Abteilung II/C/11
Abteilung II/C/12
Abteilung II/C/13
Abteilung II/C/15
Abteilung II/C/16
Sektion IV
Sektion V
Der Verordnungsentwurf 8)) wurde an folgende Stellen versendet:
1. Präsidentschaftskanzlei
2. Parlamentsdirektion
3. Rechnungshof
4. Volksanwaltschaft
5. Verfassungsgerichtshof
6. Verwaltungsgerichtshof
7. Bundeskanzleramt Verfassungsdienst
8. Bundeskanzleramt - Abt. I/11
9. Bundeskanzleramt - Beirat für die Volksgruppe Roma
10. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
11. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
12. Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
13. Bundesministerium für Finanzen
14. Bundesministerium für Inneres
15. Bundesministerium für Justiz
16. Bundesministerium für Landesverteidigung
17. Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
18. Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
19. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
20. Büro des Datenschutzrates
21. Österr. Statistisches Zentralamt
22. Bundesamt für Eich - und Vermessungswesen
23. Generaldirektion der Österr. Bundesbahnen
24. ÖBB/Fachstelle Kraftwagenverkehr
25. Generaldirektion der Post - und Telekom Austria AG
26. Generaldirektion der Österr. Bundesforste
27. Amt der Wiener Landesregierung
28. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
29. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
30. Amt der Burgenländischen Landesregierung
31. Amt der Salzburger Landesregierung
32. Amt der Steiermärkischen Landesregierung
33. Amt der Tiroler Landesregierung
34. Amt der Vorarlberger Landesregierung
35. Amt der Kärntner Landesregierung
36. Verbindungsstelle der Bundesländer
37. Unabhängigen Verwaltungssenat Wien
38. Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich
39. Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland
40. Unabhängigen Verwaltungssenat Kärnten
41. Unabhängigen Verwaltungssenat Oberösterreich
42. Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg
43. Unabhängigen Verwaltungssenat Steiermark
44. Unabhängigen Verwaltungssenat Tirol
45. Unabhängigen Verwaltungssenat Vorarlberg
46. Konferenz der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate in den
Ländern
47. Wirtschaftskammer Österreich
48. Österr. Gewerkschaftsbund
49. Gewerkschaft Handel, Transport und Verkehr
50. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich
51. Österr. Landarbeiterkammertag
52. Vereinigung österr. Industrieller
63. Bundesarbeiterkammer
54. Österr. Städtebund
55. Österr. Gemeindebund
56. Österr. Automobil - , Motorrad - und Touring Club - ÖAMTC
57. Auto - , Motor - u. Radfahrerbund Österreich - ARBÖ
56. Verkehrsclub Österreich - VCÖ
59. Kuratorium für Schutz und Sicherheit
60. Handelsverband, Verband österr. Mittel - und Großbetriebe des Einzelhandels
61. Österr. Rechtsanwaltskammertag
62. Österr. Notariatskammer
63. Kammer der Wirtschaftstreuhänder
64. Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
65. Österr. Ärztekammer
66. Österr. Apothekerkammer
67. Forschungsgesellschaft für das Verkehrs - und Straßenwesen
Der Verordnungsentwurf 9)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung versendet:
1. Bundeskanzleramt
1a Bundeskanzleramt / Verfassungsdienst
2. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
3. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
4. Bundesministerium für Finanzen
5. Bundesministerium für Inneres
6. Bundesministerium für Justiz
7. Bundesministerium für Landesverteidigung
8. Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
9. Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
10. Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
11. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
12. Rechnungshof
13. Herrn Landeshauptmann von Burgenland
14. Herrn Landeshauptmann von Kärnten
15. Herrn Landeshauptmann von Niederösterreich
16. Herrn Landeshauptmann von Oberösterreich
17. Herrn Landeshauptmann von Salzburg
18. Frau Landeshauptmann von Steiermark
19. Herrn Landeshauptmann von Tirol
20. Herrn Landeshauptmann von Vorarlberg
21. Herrn Landeshauptmann von Wien
22. Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer
23. Parlamentsdirektion
24. Bundespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt
25. Anstalt Statistik Österreich
26. Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge
27. Wirtschaftskammer Österreichs
28. Vereinigung Österreichischer Industrieller
29. Bundesarbeitskammer
30. Österreichischen Gewerkschaftsbund
31. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
Österreichs
32. Österreichischen Landarbeiterkammertag
33. Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
34. Österreichische Ärztekammer
35. Österreichischen Rechtsanwaltskammertag
36. Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe
Österreichs
37. Generaldirektion der Österreichischen
Bundesbahnen
38. Kuratorium für Verkehrssicherheit
39. ÖAMTC
40. ARBÖ
41. Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs
42. Österreichischen Städtebund
43. Österreichischen Gemeindebund
44. Österreichische Normungsinstitut
45. Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre
46. Österreichischen Bundesfeuerwehrverband
47. Österreichischen Ingenieur - und Architekten - Verein
48. DDipl.Ing. Dr. Ernst ZEIBIG
49. Dr. Othmar THANN
50. Ing. Kurt VAVRYN
51. DI Martin OGNAR
52. HR DI Gerald KUBIZA
53. Gen.Dir. Mag. Helmut PICHLER
54. Dr. Josef SOUHRADA
55. Dir. Petrus RUDEL
56. Dr. Christoph MICHELIC
57. DI Wolfgang WISTER
58. KR Georg EBINGER
59. DI Dr. Gerhard BRUNER
60. Bundesinnungsmeister KR Alois EDELSBRUNNER
61. KR Heinz HAVELKA
62. Vst. - Dir. Dr. Peter GRABNER
63. Fachverbandsvorsteher KR Adolf MOSER
64. Fachverbandsvorsteher Michael PAMMESBERGER
65. Fachverbandsvorsteher KR Karl MOLZER
66. Vorst. - Dir. DI Hans Georg HIRSCHL
67. DI Hans SCHÖDL
68. KR Ing. Peter HENKE
69. Dir. Prokurist DI Dr. Reinhard GREGOR
70. Mag. DI Roderich REGLER
71. Mag. Rainer TRYBUS
72. Dr. Karl OBERMAIR
73. Mag. Richard RUZICZKA
74. Mag. Ernst TÜCHLER
75. Georg EBERL
76. Thomas HEINSCHINK
77. Eduard GIFFINGER
78. Karl ÜBL
79. Mag. Birgit NIEDLER
80. Vorsitzenden der Konferenz der Unab -
hängigen Verwaltungssenate im Wege der
der Verbindungsstelle der Bundesländer beim
Amt der NÖ - LReg.
81. Verkehrsombudsmann
Mag. Raimund Hütter
82. Berufsverband Österreichischer Psychologen
83. AAP
Dr. Franz NECHTELBERGER
84. Österreichische Arbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation
87. INFAR
88. AAAV
89. VÖEB
90. Gesellschaft für Ökologie und Abfallwirtschaft,
Schutzverband gegen Umweltkriminalität
Der Verordnungsentwurf 10)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung
versendet:
1. Präsidentschaftskanzlei
2. Parlamentsdirektion
3. Rechnungshof
4. Volksanwaltschaft
5. Verfassungsgerichtshof
6. Verwaltungsgerichtshof
7. Bundeskanzleramt - Verlassungsdienst
8. Bundeskanzleramt - Abt. I/11
9. Bundeskanzleramt - Beirat für die Volksgruppe Roma
10. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
11. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
12. Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
13. Bundesministerium für Finanzen
14. Bundesministerium für Inneres
15. Bundesministerium für Justiz
16. Bundesministerium für Landesverteidigung
17. Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
18. Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generationen
19. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
20. Büro des Datenschutzrates
21. Österr. Statistisches Zentralamt
22. Bundesamt für Eich - und Vermessungswesen
23. Generaldirektion der Österr. Bundesbahnen
24. ÖBB/Fachstelle Kraftwagenverkehr
25. Generaldirektion der Post - und Telekom Austria AG
26. Generaldirektion der Österr. Bundesforste
27. Amt der Wiener Landesregierung
28. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
29. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
30. Amt der Burgenländischen Landesregierung
31. Amt der Salzburger Landesregierung
32. Amt der Steiermärkischen Landesregierung
33. Amt der Tiroler Landesregierung
34. Amt der Vorarlberger Landesregierung
35. Amt der Kärntner Landesregierung
36. Verbindungsstelle der Bundesländer
37. Unabhängigen Verwaltungssenat Wien
38. Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich
39. Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland
40. Unabhängigen Verwaltungssenat Kärnten
41. Unabhängigen Verwaltungssenat Oberösterreich
42. Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg
43. Unabhängigen Verwaltungssenat Steiermark
44. Unabhängigen Verwaltungssenat Tirol
45. Unabhängigen Verwaltungssenat Vorarlberger
46. Konferenz der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate in den
Ländern
47. Wirtschaftskammer Österreich
48. Österr. Gewerkschaftsbund
49. Gewerkschaft Handel, Transport und Verkehr
50. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich
51. Österr. Landarbeiterkammertag
52. Vereinigung österr. Industrieller
53. Bundesarbeiterkammer
54. Österr. Städtebund
55. Österr. Gemeindebund
56. Österr. Automobil - , Motorrad - und Touring Club - ÖAMTC
57. Auto - 0 Motor - u. Radfahrerbund Österreich - ARBÖ
58. Verkehrsclub Österreich - VCÖ
59. Kuratorium für Schutz und Sicherheit
60. Handelsverband, Verband österr. Mittel - und Großbetriebe des Einzelhandels
61. Österr. Rechtsanwaltskammertag
62. Österr. Notariatskammer
63. Kammer der Wirtschaftstreuhänder
64. Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
65. Österr. Ärztekammer
66. Österr. Apothekerkammer
67. Forschungsgesellschaft für das
Verkehrs - und Straßenwesen
Der Verordnungsentwurf 11)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung
versendet:
1. Präsidentschaftskanzlei
2. Parlamentsdirektion
3. Rechnungshof
4. Volksanwaltschaft
5. Bundeskanzleramt — Verfassungsdienst
6. Bundeskanzleramt — Abt. I/11
7. Bundeskanzleramt — Beirat für die Volksgruppe Roma
8. Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
9. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
10. Bundesministerium für Öffentliche Leistung und Sport
11. Bundesministerium für Inneres
12. Bundesministerium für Landesverteidigung
13. Bundesministerium für Finanzen
14. Bundesministerium für Justiz
15. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
16. Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
17. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
18. Statistik Österreichs
19. Büro des Datenschutzverbandes
20. Bundesamt für Eich - und Vermessungswesen
21. Generaldirektion der Österr. Bundesbahnen
22. ÖBB/Fachstelle Kraftwagenverkehr
23. Generaldirektion der Post- und Telekom Austria AG
24. Generaldirektion der Österr. Bundesforste
25. Amt der Wiener Landesregierung
26. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
27. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
28. Amt der Burgenländischen Landesregierung
29. Amt der Salzburger Landesregierung
30. Amt der Steiermärkischen Landesregierung
31. Amt der Tiroler Landesregierung
32. Amt der Vorarlberger Landesregierung
33. Amt der Kärntner Landesregierung
34. Verbindungssteile der Bundesländer
35. Unabhängigen Verwaltungssenat Wien
36. Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich
37. Unabhängigen Verwaltungssenat Oberösterreich
38. Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland
39. Unabhängigen Verwaltungssenat Kärnten
40. Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg
41. Unabhängigen Verwaltungssenat Steiermark
42. Unabhängigen Verwaltungssenat Tirol
43. Unabhängigen Verwaltungssenat Vorarlberger
44. Verein der Unabhängigen Verwaltungssenate/pa Gen. Sekr. Mag. Johann
Pichler
45. Wirtschaftskammer Österreich
46. Österr. Gewerkschaftsbund
47. Österr. Bundesfeuerwehrverband
48. Gewerkschaft Handel, Transport und Verkehr
49. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich
50. Österr. Landarbeiterkammertag
51. Vereinigung österr. Industrieller
52. Bundesarbeiterkammer
53. Österr. Normungsinstitut
54. Österr. Städtebund
55. Österr. Gemeindebund
56. Österr. Automobil - , Motorrad - und Touring Club - ÖAMTC
57. Auto - , Motor - u. Radfahrerbund Österreich - ARBÖ
58. Verkehrsclub Österreich - VCO
59. ARGUS Fahrradbüro
60. Kuratorium für Verkehrssicherheit
61. Handelsverband, Verband österr. Mittel - und Großbetriebe des Einzelhandels
62. ÖKOMBI
63. Österr. Rechtsanwaltskammertag
64. Österr. Notariatskammer
65. Kammer der Wirtschaftstreuhänder
66. Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
67. Österr. Ärztekammer
66. Österr. Apothekerkammer
69. Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger
70. Forschungsgesellschaft für das Verkehrs - und Straßenwesen
71. Österr. Verband der Markenartikel - Industrie
72. Verband Österr. Entsorgungsbetriebe - VÖEB
73. Schutzverband gegen Umweltkriminalität
74. Technische Universität Graz
75. Rechtswissenschaftl. Fakultät der Universität Graz
76. Rechtswissenschaftl. Fakultät der Universität Innsbruck
77. Rechtswissenschaftl. Fakultät der Universität Salzburg
78. Rechtswissenschaftl. Fakultät der Universität Linz
79. Rechtswissenschaftl. Fakultät der Universität Wien
80. Präsidium der Finanzprokuratur
81. Österr. Gesellschaft der Gesetzgebungslehre
62. Institut für Europarecht
83. Forschungsinstitut für Europafragen an der Wirtschaftsuniversität Wien
84. Zentrum für Europäisches Recht Neue Universität Innsbruck
85. Forschungsinstitut für Europarecht der Universität Salzburg
86. Forschungsinstitut für Europarecht der Universität Linz
87. Österr. Arbeitsring für Lärmbekämpfung - ÖAL
88. Medizinische Fakultät der Universität Graz
89. Medizinische Fakultät der Universität Innsbruck
90. Medizinische Fakultät der Universität Wien
91. Zentralorganisation der Kriegsopfer- und Behindertenverbände Österreichs
92. Österr. Hochschülerschaft
93. Gesellschaft Österr. Chemiker
94. Berufsverband Österr. Psychologen
95. Universität f. Bodenkultur Institut für Verkehrswesen
Die Verordnungsentwürfe 12)) und 13)) wurden an folgende Stellen zur
Begutachtung versendet:
1. Bundeskanzleramt
2. BKA - VD
3. BM öffentliche Leistung und Sport
4. BM Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
5. BM für soziale Sicherheit und Generationen
6. BM für Inneres
7. BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
8. BM für wirtschaft und Arbeit
9. BM für Landesverteidigung
10. BM für Finanzen
11. BM für Justiz
12. BM für auswärtige Angelegenheiten
13. Kärnten, Vorarlberg, Salzburg, OÖ, Tirol, Burgenland, NÖ, Wien, Stmk.
14. Österreichischer Gemeindebund
15. Österreichischer Städtebund
16. Österreichischen Gewerkschaftsbund
17. Bundesarbeitskammer
18. ÖAMTC
19. Rechnungshof
20. Österreichische Statistische Zentralamt
21. Verbindungsstelle der Bundesländer
22. ÖSAG
23. ARBÖ
24. Volksanwaltschaft
25. Verein Österreichischer Industrieller
26. Wirtschaftskammer
27. Büro des Datenschutzrates und der Datenschutzkommission
28. Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
29. ASFINAG
30. Alpen Straßen AG
31. Wirtschaftsuniversität Wien
Der Verordnungsentwurf 15)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung
versendet
1. Wirtschaftskammer Österreich
2. Bundesarbeitskammer
3. Industriellenvereinigung
4. Fachverband f. Elektro - u. Elektronik Industrie
Der Verordnungsentwurf 16)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung
versendet
1. Bundeskanzleramt
2. Bundesministerium für Finanzen
3. Bundesministerium für Inneres
4. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Präs. 5
5. Telekom Control GmbH
6. Telekom - Control - Kommission
7. Telekom Austria AG
8. Amt der Burgenländische Landesregierung
9. Amt der Kärntner Landesregierung
10. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
11. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
12. Amt der Salzburger Landesregierung
13. Amt der Steiermärkischen Landesregierung
14. Amt der Tiroler Landesregierung
15. Amt der Vorarlberger Landesregierung
16. Amt der Wiener Landesregierung
17. Verbindungsstelle der Bundesländer
18. Österreichischer Städtebund
19. Österreichischer Gemeindebund
20. Wirtschaftskammer Österreichs
21. Fachverband der Telekommunikations - und Rundfunkunternehmungen
22. Bundesarbeitskammer
23. Vereinigung österreichischer Industrieller
24. Fachverband der Elektro - und Elektronikindustrie
25. Verband alternativer Telekommunikationsbetreiber
26. Verband der Elektrizitätswerke Österreichs
27. Forum Mobilkommunikation
28. Österreichischer Versuchssenderverband
29. Österreichisches Rotes Kreuz
30. Österreichischer Brandschutzverband
31. Bundesverband des österreichischen Bergrettungsdienstes
Der Verordnungsentwurf 17)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung
versendet:
1. Bundeskanzleramt
2. Bundesministerium für Finanzen
3. Bundesministerium für Inneres
4. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Präs. 5
5. Telekom Control GmbH
6. Telekom - Control - Kommission
7. Telekom Austria AG
8. Amt der Burgenländische Landesregierung
9. Amt der Kärntner Landesregierung
10. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
11. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
12. Amt der Salzburger Landesregierung
13. Amt der Steiermärkischen Landesregierung
14. Amt der Tiroler Landesregierung
15. Amt der Vorarlberger Landesregierung
16. Amt der Wiener Landesregierung
17. Verbindungsstelle der Bundesländer
18. Österreichischer Städtebund
19. Österreichischer Gemeindebund
20. Wirtschaftskammer Österreichs
21. Fachverband der Telekommunikations - und Rundfunkunternehmungen
22. Bundesarbeitskammer
23. Vereinigung österreichischer Industrieller
24. Fachverband der Elektro - und Elektronikindustrie
25. Verband alternativer Telekommunikationsbetreiber
26. Verband der Elektrizitätswerke Österreichs
27. Forum Mobilkommunikation
28. Österreichischer Versuchssenderverband
29. Österreichisches Rotes Kreuz
30. Österreichischer Brandschutzverband
31. Bundesverband des österreichischen Bergrettungsdienstes
Der Verordnungsentwurf 18)) wurde zum Zweck der Abgabe einer abschließenden
Stellungnahme an folgende Stellen versendet:
1. TA AG
2. Telekom Control GmbH
Der Verordnungsentwurf 28)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung
versendet:
1. BKA - Verfassungsdienst
2. Wirtschaftskammer Österreich
3. Bundesarbeitskammer
Der Verordnungsentwurf 29)) wurde an folgende Stellen zur Begutachtung
versendet:
1. BKA - Verfassungsdienst
2. Wirtschaftskammer Österreich
3. Bundesarbeitskammer
4. BM für Arbeit und Soziales
Fragen 23 und 24:
Welche Frist wurde jeweils gesetzt?
wie lange war daher jeweils die Nettozeit (minus Postlauf) für die Erarbeitung der
Stellungnahme für die begutachtenden Stellen?
Antwort:
1)) 4 1/2 Wochen
2)) und 3)) 5 Wochen
4)) und 5)) bis 28. August 2000, 4 Wochen
6)) bis 22. Mai, ca. 6 Wochen
8)) bis 26. Mai 2000, 6 Wochen
9)) bis 15. November 2000, 6 Wochen
10)) 4 Wochen
11)) 6
Wochen
12)) und 13)) Landesregierungen, Österreichischer Gemeindebund, Österreichischer
Städtebund 4 Wochen1 alle übrigen Stellen bis 7. Juli 2000, 6 V2 Wochen
15)) bis 20. November 2000, 6 Wochen
16)) und 17)) bis 15. Dezember 2000, ca. 2 Wochen
18)) bis 15. März 2000, ca. 1 Woche
28)) bis 21. April 2000, ca. 4 Wochen
29)) bis 10. April 2000, ca. 4 Wochen
Die Angabe der Netto - Begutachtungsfrist ist mir (mangels Kenntnis der Dauer des
Postlaufes auch innerhalb des Empfängers) nicht möglich.
Frage 25:
Welche Stellen, die den Entwurf zur Begutachtung übermittelt bekommen haben,
haben eine Stellungnahme abgegeben?
Antwort:
Zu 1)) wurden von folgenden Steilen Stellungnahmen abgegeben:
1. Bundeskanzleramt
2. Bundesministerium für Inneres
3. Landesregierungen von Vorarlberg, Oberösterreich, Wien und Burgenland,
4. Wirtschaftskammer Österreich
5. BK für Arbeiter und Angestellte
6. Österreichischer Aero - Club
Zu 2)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben
1. Bundeskanzleramt
2. Bundesministerium für Inneres und für Landesverteidigung
3. Landesregierungen von Vorarlberg, Wien und Burgenland
4. Wirtschaftskammer Österreich
5. BK für Arbeiter und Angestellte
6. Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
7. Österreichischer Aero - Club
8. ÖAMTC
9. Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Verkehrsflughäfen
10. Österreichischer Städtebund
Zu 3)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:
1. Bundeskanzleramt
2. Bundesministerium für Inneres und für Landesverteidigung
3. Landesregierungen von Vorarlberg, Wien und Burgenland
4. Wirtschaftskammer Österreich
5. BK für Arbeiter und Angestellte
6. Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
7. Österreichischer Aero - Club
8. ÖAMTC (Christophorus Flugrettungsverein)
Zu 4)) und 5))
wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:
1. Bundeskanzleramt -Verfassungsdienst
2. Bundesministerium für Finanzen
3. Wirtschaftskammer Österreich
4. Bundesarbeitskammer
5. Rechnungshof
6. Fachverband der Schienenbahnen bei der Wirtschaftskammer Österreich
7. Steiermärkischen Landesbahnen
8. Schienen - Control GmbH
Zu 6)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:
1. Bundeskanzleramt
2. Bundesminister für Finanzen
3. Bundesminister für Justiz
4. Bundesminister für Landesverteidigung
5. Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt - und Wasserwirtschaft
6. Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
7. Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
8. Landeshauptmann von Burgenland
9. Landeshauptmann von Tirol
10. Landeshauptmann von Vorarlberg
11. Landeshauptmann von Wien
12. Wirtschaftskammer Österreich - Verkehrspolitische Abteilung
13. Wirtschaftskammer Österreich - Bundessektion Verkehr
14. Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
15. Österreichische Post AG - Generaldirektion
16. Österreichische Bundesbahnen - Personenverkehr, BahnBus
17. Österreichischer Städtebund
18. Österreichischer Gemeindebund
19. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie:
Abt. II/A/2, Abt. II/B/6, Abt. II/C/10, Abt. II/C/13
Zu 8)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:
Österreichischer Verein der Sachverständigen für das Kraftfahrrecht
1. Österreichischer Gemeindebund
2. Bundeskanzleramt
3. Amt der Stmk. Landesregierung
4. Amt der Wr. Landesregierung
5. Österr. Städtebund
6. Amt der Ktn. Landesregierung
7. Amt der Vbg. Landesregierung
8. Amt der Sbg. Landesregierung
9. Bundesarbeiterkammer
10. Kuratorium für Verkehrssicherheit
11. Wirtschaftskammer Österreichs
12. UVS - NÖ
13. ÖGB
Zu 9)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:
1. Österreichischer Gemeindebund
2. Bundeskanzleramt
3. Rechnungshof
4. Kuratorium für Verkehrssicherheit
5. Manfred Kuhn, Vorsteher - Stv. Fachgruppe Fahrschulen
6. Amt der Wr. Landesregierung
7. Amt der Tiroler Landesregierung
8. Amt der NO Landesregierung
9. Amt der OÖ Landesregierung
10. Amt der Sbg. Landesregierung
11. Wirtschafskammer Österreichs
12. Wilhelm Koblizek
13. CAMTC
14. Amt der Bgld. Landesregierung
15. Amt der Vbg. Landesregierung
16. Amt der Stmk. Landesregierung
18. Bundesarbeiterkammer
Zu 10)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:
1. Bundeskanzleramt — Verfassungsdienst
2. Amt der Wiener Landesregierung
3. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
4. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
5. Amt der Burgenländischen Landesregierung
6. Amt der Salzburger Landesregierung
7. Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8. Amt der Tiroler Landesregierung
9. Amt der Vorarlberger Landesregierung
10. Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich
11. Wirtschaftskammer Österreich
12. Österr. Gewerkschaftsbund
13. Bundesarbeiterkammer
14. Österr. Gemeindebund
15. Kuratorium für Schutz und Sicherheit
Zu 11)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:
1. Bundeskanzleramt - Verfassungsdienst
2. Bundesministerium für Finanzen
3. Amt der Wiener Landesregierung
4. Amt der Burgenländischen Landesregierung
5. Unabhängigen Verwaltungssenat Kärnten
6. Wirtschaftskammer Österreich
7. Österr. Wirtschaftsbund
8. Bundesarbeiterkammer
9. Österr. Gemeindebund
10. Österr. Automobil -, Motorrad - und Touring Club - ÖAMTC
11. Kuratorium für Verkehrssicherheit
Zu 12)) und 13)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:
1. Bundeskanzleramt
2. BM für Finanzen
3. Burgenland
4. ÖAMTC
5. Alpen Straßen AG
6. Tirol
7. BMVIT, Sektion IV
8. Wien
9. Niederösterreich
10. Wirtschaftskammer
11. Österreichischer Gemeindebund
12. Arbeiterkammer
13. ARBÖ
14. Salzburg
15. BMVIT, Abteilung Pr/4
Zu 15)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:
1. Wirtschaftskammer Österreich
2. Bundesarbeitskammer
4. Telekom Austria AG
Zu 16)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:
1. Telekom Control GmbH
2. Österreichischer Bundesfeuerwehrverband
3. Wirtschaftskammer Österreich
4. Fachverband der Elektro - und Elektronikindustrie
5. Amt der Wiener Landesregierung
6. Amt der Vorarlberger Landesregierung
7. Österr. Rotes Kreuz
8. Fachverband der Telekommunikations - und Rundfunkunternehmungen
9. VAT Verband alternativer Telekom - Netzbetreiber
10. Telekom Austria AG
11. Bundesarbeitskammer
12. Bundeskanzleramt
13. Österreichischer Gemeindebund
14. Bundesministerium für Inneres
15. Bundesministerium für Finanzen
Zu 17)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:
1. Telekom Control GmbH
2. Österreichischer Bundesfeuerwehrverband
3. Bundeswirtschaftskammer
4. FEEI Fachverband für Elektro - und Elektronik Industrie
5. Amt der Wiener Landesregierung
6. Amt der Vorarlberger Landesregierung
7. Österr. Rotes Kreuz
8. Fachverband der Telekommunikations -und Rundfunkunternehmungen
9. VAT Verband alternativer Telekom - Netzbetreiber
10. Telekom Austria AG
11. Bundesarbeitskammer
12. Bundeskanzleramt
13. Österreichischer Gemeindebund
14. Bundesministerium für Inneres
15. Bundesministerium für Finanzen
Zu 18)) wurde nur von der TA AG Stellung genommen.
Zu 28)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgegeben:
1. Wirtschaftskammer Österreich
2. BKA - Verfassungsdienst
Zu 29)) wurden von folgenden Stellen Stellungnahmen abgeben:
1. Bundesarbeitskammer
2. BM für Wirtschaft und Arbeit
3. Wirtschaftskammer Österreich
4. BKA - Verfassungsdienst
Fragen 26 und 27:
Welche Verordnungsentwürfe wurden nicht in Begutachtung geschickt?
Wie lautet die Begründung dafür im Einzelfall?
Antwort:
14)) wurde nicht in Begutachtung geschickt, da der Inhalt dieser Verordnung eine
Folge der Änderung des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes ist und der
Rechtsklarheit dient.
19)) wurde nicht in Begutachtung geschickt, da mit der Verordnung lediglich
Erleichterungen für Funkanwender vorgesehen wurden.
Bei 20)) bzw. 21)), hat sich gezeigt, dass die von meinem Haus in Zusammenarbeit
mit den Beteiligten ausgearbeitete Novelle der Nummerierungsverordnung
überraschender Weise auf Widerstand gestoßen ist, sodass diese außer Kraft
gesetzt wurde und einem neuerlichen Diskussionsprozess unterzogen wird.
Eine Begutachtung von 22)) war nicht erforderlich, da mit dieser Verordnung eine
Notrufnummer förmlich festgesetzt wurde, die bereits seit Jahren von der Bergrettung
betrieben wurde, jedoch erst jetzt über einen einheitlichen Zugang "l40" in allen
Bundesländern beschalten war.
23)) wurde nicht zur Begutachtung versendet, da die Außerkraftsetzung auf Grund
der Änderung der Behördenzuständigkeit durch die Novelle des TKG (BGBL I Nr.
26/2000) erforderlich war.
Von der Durchführung eines Begutachtungsverfahrens der 24)) wurde Abstand
genommen, da mit dieser Verordnung die Höhe der Zuschussleistung zu
Fernsprechentgelten festgesetzt wird. Da einerseits gemäß § 6
Fernsprechentgeltzuschussgesetz der Betrag von 750 Mio. S pro Jahr für diesen
Zweck zur Verfügung steht und andererseits auf Grund der Erfahrungen bei der
Telefongebührenbefreiung eine bestimmte Anzahl von Anspruchsberechtigten zu
erwarten ist, bestand kein Spielraum für Stellungnahmen hinsichtlich des
festzusetzenden Betrags.
Von der Durchführung eines Begutachtungsverfahrens der 25)) wurde aufgrund des
im Regionalradiogesetz vorgesehenen Verfahrens abgesehen. Diese Verordnung
war auf Grund des Regionalradiogesetzes zu erlassen und zwar nach Durchführung
des in § 2c vorgesehenen Verfahrens. Dem gemäß hat die Privatrundfunkbehörde ein
Verfahren zur Feststellung der Nachfrage durchgeführt, in welchem den
Interessenten Gelegenheit gegeben wurde, innerhalb einer Frist von zwei Monaten
begründete schriftliche Vorschläge zur Planung von Verbreitungsgebieten bei der
Privatrundfunkbehörde einzubringen, und meinem Ressort einen Vorschlag für die
Planung von lokalen Verbreitungsgebieten übermittelt.
26)) und 27)) wurden nicht zur Begutachtung versendet, da mit diesen Verordnungen
lediglich die verwaltungstechnischen Voraussetzungen zur Vollziehung der
Bestimmungen der Fernmeldegebührenordnung hinsichtlich der Befreiung von der
Fernsprech - Gebühr durch die Gebühreninkasso Service GmbH geschaffen wurden.
Fragen 28, 29, und 30:
Wurden dadurch gesetzliche Rechte von begutachtenden Stellen verletzt?
Wenn ja, welche Rechte welcher begutachtenden Stelle wurden im Einzelfall durch
die Nichtbegutachtung verletzt?
Wie begründen Sie dies im Einzelfall?
Antwort:
In allen Fallen, in denen Rechte begutachtender Stellen berührt sind, wurden diese
gewahrt.