2140/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16. 05. 2001
Bundesministerium
Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2143/J - NR/2001, betreffend die
Bahnstrecke Rohr - Bad Hall, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und
Freunde am 19. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Welche Interessenten meldeten sich bisher a) für das Bahnhofgebäude b) für das
Bahnhofsareal (Parkplatz) und c) für die Bahnstrecke?
Antwort:
Diese Frage kann erst mit Ablauf der Frist der derzeit anhängigen
Interessentensuche für die Strecke Rohr Bad Hall beantwortet werden, welche am
15. März 2001 begann und am 23. Mai 2001 endet.
Frage 2:
Aus welchen Gründen erfolgte noch keine Vergabe der drei Bereiche an
Interessierte?
Antwort:
Ein Verkauf setzt die bescheidmäßige Einstellung der Bahnstrecke voraus, welche
jedoch derzeit aufgrund der vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie gemäß § 29 (1) Eisenbahngesetz 1957 i.d.g.F veranlassten
Interessentensuche für die Strecke Rohr - Bad Hall noch nicht erteilt werden kann.
Fragen 3 und 4:
Bis zu welchem Zeitpunkt werden Sie die Problematik einer Lösung zuführen bzw.
die nötigen Entscheidungen treffen?
Wie beurteilen Sie die Vorhaben der Gemeinde
Bad Hall?
Antwort:
Eine Lösung ist erst dann möglich, wenn die Interessentensuche und eine allfällig
erforderliche Ausschreibung abgeschlossen sind.
Frage 5:
Aus welchen Gründen gaben Sie bisher dem Bewerber für die Bahnstrecke, Herrn
Wessely, keinen positiven Bescheid?
Antwort:
Für die Bahnstrecke Rohr - Bad Hall hat Herr Wessely um die Erteilung einer
Genehmigung gemäß § 51 Abs. 1 EisbG 1957 zum Bau und Betrieb einer nicht -
öffentlichen Anschlussbahn angesucht.
Derzeit handelt es sich um eine noch nicht nach den Bestimmungen des § 29 EisbG
eingestellte Strecke und somit ein bei den ÖBB befindliches (ausschließliches) Recht
zum Bau und Betrieb dieser Infrastruktur als öffentliches Eisenbahnunternehmen.
Eine gleichzeitige Erteilung einer Genehmigung zum Bau und Betrieb einer nicht -
öffentlichen Anschlussbahn ist somit nicht möglich.
Frage 6:
Wie beurteilen Sie das oben zitierte Schreiben der ÖBB vom 5. Februar 2001 an die
Gemeinde Bad Hall?
Antwort:
Dieses Schreiben ist dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie erst jetzt bekannt, es kann daher nur die ÖBB ihr Schreiben
interpretieren.
Frage 7:
Welche Gepflogenheiten des Informationsaustauschs bestehen zwischen Ihrem
Ressort und den hier zuständigen ÖBB - Stellen?
Antwort:
Der Informationsaustausch findet zwischen dem Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie und dem Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen
statt, soweit er erforderlich ist.