2140/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16. 05. 2001

 

Bundesministerium

Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2143/J - NR/2001, betreffend die

Bahnstrecke Rohr - Bad Hall, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und

Freunde am 19. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Frage 1:

Welche Interessenten meldeten sich bisher a) für das Bahnhofgebäude b) für das

Bahnhofsareal (Parkplatz) und c) für die Bahnstrecke?

 

Antwort:

Diese Frage kann erst mit Ablauf der Frist der derzeit anhängigen

Interessentensuche für die Strecke Rohr Bad Hall beantwortet werden, welche am

15. März 2001 begann und am 23. Mai 2001 endet.

 

Frage 2:

Aus welchen Gründen erfolgte noch keine Vergabe der drei Bereiche an

Interessierte?

 

Antwort:

Ein Verkauf setzt die bescheidmäßige Einstellung der Bahnstrecke voraus, welche

jedoch derzeit aufgrund der vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und

Technologie gemäß § 29 (1) Eisenbahngesetz 1957 i.d.g.F veranlassten

Interessentensuche für die Strecke Rohr - Bad Hall noch nicht erteilt werden kann.

 

Fragen 3 und 4:

Bis zu welchem Zeitpunkt werden Sie die Problematik einer Lösung zuführen bzw.

die nötigen Entscheidungen treffen?

Wie beurteilen Sie die Vorhaben der Gemeinde Bad Hall?

Antwort:

Eine Lösung ist erst dann möglich, wenn die Interessentensuche und eine allfällig

erforderliche Ausschreibung abgeschlossen sind.

 

Frage 5:

Aus welchen Gründen gaben Sie bisher dem Bewerber für die Bahnstrecke, Herrn

Wessely, keinen positiven Bescheid?

 

Antwort:

Für die Bahnstrecke Rohr - Bad Hall hat Herr Wessely um die Erteilung einer

Genehmigung gemäß § 51 Abs. 1 EisbG 1957 zum Bau und Betrieb einer nicht -

öffentlichen Anschlussbahn angesucht.

 

Derzeit handelt es sich um eine noch nicht nach den Bestimmungen des § 29 EisbG

eingestellte Strecke und somit ein bei den ÖBB befindliches (ausschließliches) Recht

zum Bau und Betrieb dieser Infrastruktur als öffentliches Eisenbahnunternehmen.

Eine gleichzeitige Erteilung einer Genehmigung zum Bau und Betrieb einer nicht -

öffentlichen Anschlussbahn ist somit nicht möglich.

 

Frage 6:

Wie beurteilen Sie das oben zitierte Schreiben der ÖBB vom 5. Februar 2001 an die

Gemeinde Bad Hall?

 

Antwort:

Dieses Schreiben ist dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und

Technologie erst jetzt bekannt, es kann daher nur die ÖBB ihr Schreiben

interpretieren.

 

Frage 7:

Welche Gepflogenheiten des Informationsaustauschs bestehen zwischen Ihrem

Ressort und den hier zuständigen ÖBB - Stellen?

 

Antwort:

Der Informationsaustausch findet zwischen dem Bundesministerium für Verkehr,

Innovation und Technologie und dem Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen

statt, soweit er erforderlich ist.