2141/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16. 05. 2001

 

Bundesministerium

Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2148/J - NR/2001, betreffend Hebung der

B 310 in den Rang der TEN, die die Abgeordneten am Dr. Moser und Freundinnen am

19. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wann erging die Mitteilung über die gewünschte Hebung der B 310 in den Rang der

TEN seitens Ihres Ministeriums an die Kommission?

 

Antwort:

Die Mitteilung an die Kommission, wonach mein Ressort eine Ergänzung der TEN

unter anderem die Aufnahme der B 310 Mühlviertler Straße in das transeuropäische

Straßennetz befürwortet, erfolgte auf Beamtenebene im Oktober 2000 unter meinem

Vorgänger Bundesminister Michael Schmid.

 

Fragen 2 und 4:

Wie läuft das damit in Gang gesetzte Verfahren ab und welche weiteren Schritte im

Verfahrensablauf sind bereits erfolgt?

Wann ist die Entscheidung der Kommission, des Rats und des Europäischen

Parlaments zu erwarten?

 

Antwort:

Mit dieser Mitteilung wurde kein formelles Verfahren in Gang gesetzt. Wie Ihnen

bekannt ist, liegt das Vorschlagsrecht für Gemeinschaftsrechtsakte bei der

Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission ist aufgrund der

Entscheidung Nr. 1692/96/EG vom 23. Juli1996 (TEN - Leitlinien) verpflichtet alle fünf

Jahre einen sogenannten TEN - Revisionsbericht vorzulegen. Mit der Vorlage dieses

Berichts ist die Kommission bereits seit Juli 1999 in Verzug und wird diesen

voraussichtlich noch in diesem Halbjahr vorlegen. Parallel dazu hatte die

Europäische Kommission seit jeher vor, einen Kommissionsvorschlag zur Änderung

der Entscheidung Nr. 1692/96/EG auszuarbeiten. Diesen Vorschlag, der unter

anderem voraussichtlich auch die Ergänzung des transeuropäischen Straßennetzes

um die B 310 enthalten wird, wird sie gemeinsam mit dem TEN - Revisionsbericht

vorlegen.

Nach der kommissionsinternen Beschlussfassung dieses Änderungsvorschlages der

Entscheidung Nr. 1692/96/EG (TEN - Leitlinien) wird der Vorschlag dem Rat und dem

Europäischen Parlament zugeleitet werden. Da Rat und Europäisches Parlament im

Mitentscheidungsverfahren tätig werden, ist damit zu rechnen, dass es bis zur

endgültigen Verabschiedung durch den Rat und das Europäische Parlament

ungefähr 2 Jahre dauern wird.

 

Fragen 3, 5 und 9:

Welche finanziellen, verkehrsrechtlichen und verkehrstechnischen Konsequenzen

hätte eine positive Behandlung des Antrags?

Ab wann könnten finanzielle Zuschüsse erwartet werden?

Welche finanziellen Vorteile bietet die Hebung in den TEN - Status für den Ausbau der

B 310? Können bereits Zuschüsse für die Planung lukriert werden?

 

Antwort:

Eine Aufnahme der B 310 als Vorhaben von gemeinsamem Interesse in die TEN -

Leitlinien hätte zur Folge, dass entsprechende die B 310 betreffende Vorhaben für

TEN - Zuschüsse förderfähig wären. Dies ergibt sich aus der Verordnung Nr.2236/95

geändert durch die Verordnung Nr.1655/1999 ("TEN -Finanzierungsverordnung“), die

auf die TEN - Leitlinien verweist.

 

Finanzielle Zuschüsse können nach Verabschiedung der Änderung der TEN -

Leitlinien durch den Rat und das Europäische Parlament, somit in ungefähr 2 Jahren

erwartet werden. Aufgrund der TEN - Finanzierungsverordnung sind sowohl

Zuschüsse zu Planungsstudien als auch direkte Zuschüsse für den Bau möglich.

 

Im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen und verkehrstechnischen Konsequenzen

ist zu sagen, dass die Aufnahme einer Straße in das transeuropäische Straßennetz

nach gegenwärtigem Gemeinschaftsrechtsstand derzeit noch keine diesbezüglichen

Folgen nach sich zieht.

 

Es darf in diesem Zusammenhang aber auch darauf hingewiesen werden, dass

derzeit ein Richtlinienentwurf betreffend die Harmonisierung von Fahrverboten für

schwere Lastkraftwagen im grenzüberschreitenden Güterverkehr im Rat verhandelt

wird, der an das TEN - Straßennetz anknüpft.

 

Fragen 6 und 8.

Welche weiteren Strecken aus dem Bundesstraßennetz wurden darüberhinaus der

EU - Kommission zur Hebung in TEN - Netz mitgeteilt?

Aus welchen Gründen gingen Sie von der Strategie Ihres Vorvorgängers

Bundesminister Einem ab, möglichst wenig TEN - Strecken in Straßenbereich zu

beantragen, damit mehr Spielraum für nationale verkehrspolitische

Gestaltungsmöglichkeiten (Fahrverbote etc.) erhalten bleibt?

 

Antwort:

Wie bekannt ist, hatte der Nationalrat bereits am 16. Juni 1999 in einer

Entschließung den damaligen Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und

den damaligen Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit der

Durchführung von weiterführenden Arbeiten betreffend die Zusammenführung von

Masterplan und GSD - Studie sowie mit der Festlegung von TEN -

Verkehrsverbindungen im Hinblick auf die EU - Osterweiterung beauftragt.

 

Nach Inkrafttreten des Bundesministeriengesetzes 2000 fiel diese Angelegenheit zur

Gänze in ho. Ressort.

 

Bei der Entscheidung über neue TEN - Straßen waren eine Reihe von Faktoren zu

berücksichtigen und abzuwägen, so unter anderem die Interessen der

Wohnbevölkerung und des Umweltschutzes, der Verkehrssicherheit und eine

nachhaltige Mobilität einerseits sowie die Interessen der Wirtschaft und der Auto

fahrenden Bevölkerung andererseits.

 

Insbesondere musste in diesem Zusammenhang auch der Richtlinienentwurf

betreffend die Harmonisierung von Fahrverboten für schwere Lastkraftwagen im

grenzüberschreitenden Güterverkehr berücksichtigt werden, der an das TEN -

Straßennetz anknüpft. Im Hinblick auf diesen Richtlinienentwurf mussten bezüglich

der Ergänzung des TEN - Straßennetzes zum Schutz der Bevölkerung entsprechende

Vorkehrungen getroffen werden.

 

Im Zusammenhang mit der Relation Wien - Bratislava war die Europäische

Kommission bereits im April 2000 gebeten worden, in den neuen Vorschlag zur

Änderung der TEN - Leitlinien die B 307 Parndorfer Straße als geplante hochrangige

Verbindung zwischen der A 4 und dem neuen Grenzübergang Jarovce - Kittsee

aufzunehmen. Eine neue hochrangige Verbindung zwischen der A 4 und dem neuen

Grenzübergang Jarovce - Kittsee war bereits von Bundesminister Einem in dessen

Masterplan aufgenommen und auch bereits im Zusammenhang mit dem

Paneuropäischen Korridor IV forciert worden.

 

Für die übrigen in Diskussion stehenden Verbindungen in der Relation Linz - Prag und

Wien - Brünn/Prag wurden von meinem Vorgänger Herrn Bundesminister Schmid im

Zusammenhang mit dem Bundesverkehrswegeplan weitere Untersuchungen

angeordnet.

 

Erst nachdem der in meinem Ressort eingerichteten Beamtenarbeitsgruppe

Bundesverkehrswegeplan im letzten Jahr Bestätigungen von Gutachtern vorlagen,

daß die neuen TEN - Straßenverbindungen anbaufrei sein werden, hat sie die

Aufnahme dieser Straßenzüge in das TEN empfohlen.

 

In der Folge wurde daher von meinem Ressort der Europäischen Kommission im

Oktober 2000 mitgeteilt, dass folgende Straßenzüge in das neue TEN aufgenommen

werden sollen:

 

•     Relation Linz - Prag:      A 7 Mühlkreis Autobahn als bestehende TEN - Verbindung

                                               B 310 Mühlviertler Straße als geplante TEN - Verbindung

•     Relation Wien - Brünn/Prag: A 5 Nord Autobahn als geplante TEN - Verbindung

•     Nord - Ost - Umfahrung Wien:   B 305 Wiener Nordostrand Straße als geplante

                                                               TEN - Verbindung

Frage 7:

Wann und in welcher Form wurde die Hebung der B 310 in den Rang der TEN durch

das Land Oberösterreich gefordert bzw. unterstützt? Welche Korrespondenz

zwischen Ihrem Haus und dem Land bzw. Landesvertretern gab es in dieser

Angelegenheit?

 

Antwort:

Die Diskussion über das zukünftige TEN - Straßennetz zwischen Bund und Ländern

erfolgte bereits im Rahmen der von Wirtschaftsminister Farnleitner 1998

eingeleiteten GSD - Studie. In der GSD - Studie wurde unter anderem festgelegt, dass

der die Relation Linz - Prag bedienende Mühlkreiskorridor (damals B 125 und A 7) Teil

des höchstrangigen Straßennetzes und somit des TEN - Netzes sein soll. Dies wurde

in der entsprechenden GSD - Arbeitsgruppe vom Vertreter des Landes Oberösterreich

befürwortet. Im Endbericht der GSD - Studie, der vom Land Oberösterreich ebenfalls

unterstützt wurde, wurde klar dargelegt, dass die Entscheidung über den Typ (und

damit über die TEN - Eigenschaft) einiger Verbindungen - hierzu zählte auch der

Mühlkreiskorridor - bereits getroffen wurde. Darüber hinaus wurden noch

weiterführende Überprüfungen in Form von Netz - und Korridoruntersuchungen

empfohlen, die inzwischen weitgehend abgeschlossen sind. Dem Vorschlag des

damaligen Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten für das GSD -

Netz, der alle der Europäischen Kommission inzwischen mitgeteilten neuen TEN -

Straßenverbindungen enthält, stimmten mit Ausnahme Vorarlbergs alle

Bundesländervertreter zu.

 

Herr Landesrat Fill von der Oberösterreichischen Landesregierung richtete im

Oktober 2000 ein Schreiben an Bundesminister Schmid in welchem er sich dafür

aussprach, die Verbindung Linz - Budweis in das transeuropäische Verkehrsnetz

(TEN) aufzunehmen.

 

Ich habe Herrn Landesrat Fill hierzu inzwischen mitgeteilt, dass bereits unter

Bundesminister Schmid gegenüber der Europäischen Kommission angeregt wurde,

die A 7 Mühlkreis Autobahn sowie die B 310 in das TEN - Straßennetz aufzunehmen.

 

Frage 10:

Ist eine Zurückziehung des Antrags auf TEN - Aufnahme möglich und in welcher

Weise müsste eine solche erfolgen?

 

Antwort:

Da der Kommissionsvorschlag dem Rat zugeleitet wird, wird Österreich im Rat dazu

Position beziehen. Österreich könnte zwar seine Haltung im Rat gegenüber jener

Position, die seit Oktober 2000 im Zusammenhang mit der Vorbereitung des

Vorschlages durch die Europäische Kommission vertreten wird, ändern. Ich sehe

derzeit aber keinerlei Grund von der Haltung meines Vorgängers Bundesminister

Schmid abzugehen.

 

Frage 11:

Welche Absichten oder konkreten Pläne bestehen auf EU - Ebene zur weiteren

Liberalisierung des Verkehrsgeschehens bzw. des Verkehrsrechts auf TEN -

Straßenstrecken und welche Haltung nimmt Ihr Ressort bzw. die Republik Österreich

zu diesen Absichten und Plänen ein?

 

Antwort:

Wie ich bereits zu Frage 3 betreffend verkehrsrechtliche und verkehrstechnische

Konsequenzen des TEN - Status von Straßen ausgeführt habe, sieht das geltende

Gemeinschaftsrecht derzeit noch keine besonderen Rechtsfolgen hinsichtlich

Verkehrsgeschehen und Verkehrsrecht vor.

 

Die Europäische Kommission hat aber grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen

ihres generellen Vorschlagsrechts Rechtsetzungsvorschläge zu machen, die auf die

transeuropäischen Verkehrsnetze Bezug nehmen und die an TEN - Verbindungen

bestimmte Rechtsfolgen knüpfen.

 

Bisher wurden gemeinschaftsrechtlich auch noch keine konkreten Verpflichtungen

der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Ausbau oder Ausstattung von Straßen, die zum

transeuropäischen Verkehrsnetz gehören, festgelegt.

 

Derzeit wird im Rat ein Richtlinienentwurf betreffend die Harmonisierung von

Fahrverboten für schwere Lastkraftwagen im grenzüberschreitenden Güterverkehr im

Rat verhandelt, der an das TEN - Straßennetz anknüpft.

 

In diesem Zusammenhang könnte es eine Strategie der EU sein, dass auf TEN -

Strecken die zukünftigen Verkehrsregelungen zunehmend von der EU festgelegt

werden sollen Auch könnte damit zu rechnen sein, dass die EU für TEN - Strecken

Leistungsparameter festsetzen möchte (u. U. auch Dimensionierungsverpflichtungen

für bestimmte Ausbaugeschwindigkeiten, Gewichtsbeschränkungen,

Geschwindigkeitslimite etc.). Mein Ressort steht solchen Bestrebungen der

Europäischen Kommission sehr zurückhaltend gegenüber.