2141/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16. 05. 2001
Bundesministerium
Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2148/J - NR/2001, betreffend Hebung der
B 310 in den Rang der TEN, die die Abgeordneten am Dr. Moser und Freundinnen am
19. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wann erging die Mitteilung über die gewünschte Hebung der B 310 in den Rang der
TEN seitens Ihres Ministeriums an die Kommission?
Antwort:
Die Mitteilung an die Kommission, wonach mein Ressort eine Ergänzung der TEN
unter anderem die Aufnahme der B 310 Mühlviertler Straße in das transeuropäische
Straßennetz befürwortet, erfolgte auf Beamtenebene im Oktober 2000 unter meinem
Vorgänger Bundesminister Michael Schmid.
Fragen 2 und 4:
Wie läuft das damit in Gang gesetzte Verfahren ab und welche weiteren Schritte im
Verfahrensablauf sind bereits erfolgt?
Wann ist die Entscheidung der Kommission, des Rats und des Europäischen
Parlaments zu erwarten?
Antwort:
Mit dieser Mitteilung wurde kein formelles Verfahren in Gang gesetzt. Wie Ihnen
bekannt ist, liegt das Vorschlagsrecht für Gemeinschaftsrechtsakte bei der
Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission ist aufgrund der
Entscheidung Nr. 1692/96/EG vom 23. Juli1996 (TEN - Leitlinien) verpflichtet alle fünf
Jahre einen sogenannten TEN - Revisionsbericht vorzulegen. Mit der Vorlage dieses
Berichts ist die Kommission bereits seit Juli 1999 in Verzug und wird diesen
voraussichtlich noch in diesem Halbjahr vorlegen. Parallel dazu hatte die
Europäische Kommission seit jeher vor, einen Kommissionsvorschlag zur Änderung
der Entscheidung Nr. 1692/96/EG auszuarbeiten. Diesen Vorschlag, der unter
anderem voraussichtlich auch die Ergänzung des transeuropäischen Straßennetzes
um die B 310 enthalten wird, wird sie gemeinsam mit dem TEN - Revisionsbericht
vorlegen.
Nach der kommissionsinternen Beschlussfassung dieses Änderungsvorschlages der
Entscheidung Nr. 1692/96/EG (TEN - Leitlinien) wird der Vorschlag dem Rat und dem
Europäischen Parlament zugeleitet werden. Da Rat und Europäisches Parlament im
Mitentscheidungsverfahren tätig werden, ist damit zu rechnen, dass es bis zur
endgültigen Verabschiedung durch den Rat und das Europäische Parlament
ungefähr 2 Jahre dauern wird.
Fragen 3, 5 und 9:
Welche finanziellen, verkehrsrechtlichen und verkehrstechnischen Konsequenzen
hätte eine positive Behandlung des Antrags?
Ab wann könnten finanzielle Zuschüsse erwartet werden?
Welche finanziellen Vorteile bietet die Hebung in den TEN - Status für den Ausbau der
B 310? Können bereits Zuschüsse für die Planung lukriert werden?
Antwort:
Eine Aufnahme der B 310 als Vorhaben von gemeinsamem Interesse in die TEN -
Leitlinien hätte zur Folge, dass entsprechende die B 310 betreffende Vorhaben für
TEN - Zuschüsse förderfähig wären. Dies ergibt sich aus der Verordnung Nr.2236/95
geändert durch die Verordnung Nr.1655/1999 ("TEN -Finanzierungsverordnung“), die
auf die TEN - Leitlinien verweist.
Finanzielle Zuschüsse können nach Verabschiedung der Änderung der TEN -
Leitlinien durch den Rat und das Europäische Parlament, somit in ungefähr 2 Jahren
erwartet werden. Aufgrund der TEN - Finanzierungsverordnung sind sowohl
Zuschüsse zu Planungsstudien als auch direkte Zuschüsse für den Bau möglich.
Im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen und verkehrstechnischen Konsequenzen
ist zu sagen, dass die Aufnahme einer Straße in das transeuropäische Straßennetz
nach gegenwärtigem Gemeinschaftsrechtsstand derzeit noch keine diesbezüglichen
Folgen nach sich zieht.
Es darf in diesem Zusammenhang aber auch darauf hingewiesen werden, dass
derzeit ein Richtlinienentwurf betreffend die Harmonisierung von Fahrverboten für
schwere Lastkraftwagen im grenzüberschreitenden Güterverkehr im Rat verhandelt
wird, der an das TEN - Straßennetz anknüpft.
Fragen 6 und 8.
Welche weiteren Strecken aus dem Bundesstraßennetz wurden darüberhinaus der
EU - Kommission zur Hebung in TEN - Netz mitgeteilt?
Aus welchen Gründen gingen Sie von der Strategie Ihres Vorvorgängers
Bundesminister Einem ab, möglichst wenig TEN - Strecken in Straßenbereich zu
beantragen, damit mehr Spielraum für nationale verkehrspolitische
Gestaltungsmöglichkeiten (Fahrverbote etc.) erhalten bleibt?
Antwort:
Wie bekannt ist, hatte der Nationalrat bereits am 16. Juni 1999 in einer
Entschließung den damaligen Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und
den damaligen Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit der
Durchführung von weiterführenden
Arbeiten betreffend die Zusammenführung von
Masterplan und GSD - Studie sowie mit der Festlegung von TEN -
Verkehrsverbindungen im Hinblick auf die EU - Osterweiterung beauftragt.
Nach Inkrafttreten des Bundesministeriengesetzes 2000 fiel diese Angelegenheit zur
Gänze in ho. Ressort.
Bei der Entscheidung über neue TEN - Straßen waren eine Reihe von Faktoren zu
berücksichtigen und abzuwägen, so unter anderem die Interessen der
Wohnbevölkerung und des Umweltschutzes, der Verkehrssicherheit und eine
nachhaltige Mobilität einerseits sowie die Interessen der Wirtschaft und der Auto
fahrenden Bevölkerung andererseits.
Insbesondere musste in diesem Zusammenhang auch der Richtlinienentwurf
betreffend die Harmonisierung von Fahrverboten für schwere Lastkraftwagen im
grenzüberschreitenden Güterverkehr berücksichtigt werden, der an das TEN -
Straßennetz anknüpft. Im Hinblick auf diesen Richtlinienentwurf mussten bezüglich
der Ergänzung des TEN - Straßennetzes zum Schutz der Bevölkerung entsprechende
Vorkehrungen getroffen werden.
Im Zusammenhang mit der Relation Wien - Bratislava war die Europäische
Kommission bereits im April 2000 gebeten worden, in den neuen Vorschlag zur
Änderung der TEN - Leitlinien die B 307 Parndorfer Straße als geplante hochrangige
Verbindung zwischen der A 4 und dem neuen Grenzübergang Jarovce - Kittsee
aufzunehmen. Eine neue hochrangige Verbindung zwischen der A 4 und dem neuen
Grenzübergang Jarovce - Kittsee war bereits von Bundesminister Einem in dessen
Masterplan aufgenommen und auch bereits im Zusammenhang mit dem
Paneuropäischen Korridor IV forciert worden.
Für die übrigen in Diskussion stehenden Verbindungen in der Relation Linz - Prag und
Wien - Brünn/Prag wurden von meinem Vorgänger Herrn Bundesminister Schmid im
Zusammenhang mit dem Bundesverkehrswegeplan weitere Untersuchungen
angeordnet.
Erst nachdem der in meinem Ressort eingerichteten Beamtenarbeitsgruppe
Bundesverkehrswegeplan im letzten Jahr Bestätigungen von Gutachtern vorlagen,
daß die neuen TEN - Straßenverbindungen anbaufrei sein werden, hat sie die
Aufnahme dieser Straßenzüge in das TEN empfohlen.
In der Folge wurde daher von meinem Ressort der Europäischen Kommission im
Oktober 2000 mitgeteilt, dass folgende Straßenzüge in das neue TEN aufgenommen
werden sollen:
• Relation Linz - Prag: A 7 Mühlkreis Autobahn als bestehende TEN - Verbindung
B 310 Mühlviertler Straße als geplante TEN - Verbindung
• Relation Wien - Brünn/Prag: A 5 Nord Autobahn als geplante TEN - Verbindung
• Nord - Ost - Umfahrung Wien: B 305 Wiener Nordostrand Straße als geplante
TEN
- Verbindung
Frage 7:
Wann und in welcher Form wurde die Hebung der B 310 in den Rang der TEN durch
das Land Oberösterreich gefordert bzw. unterstützt? Welche Korrespondenz
zwischen Ihrem Haus und dem Land bzw. Landesvertretern gab es in dieser
Angelegenheit?
Antwort:
Die Diskussion über das zukünftige TEN - Straßennetz zwischen Bund und Ländern
erfolgte bereits im Rahmen der von Wirtschaftsminister Farnleitner 1998
eingeleiteten GSD - Studie. In der GSD - Studie wurde unter anderem festgelegt, dass
der die Relation Linz - Prag bedienende Mühlkreiskorridor (damals B 125 und A 7) Teil
des höchstrangigen Straßennetzes und somit des TEN - Netzes sein soll. Dies wurde
in der entsprechenden GSD - Arbeitsgruppe vom Vertreter des Landes Oberösterreich
befürwortet. Im Endbericht der GSD - Studie, der vom Land Oberösterreich ebenfalls
unterstützt wurde, wurde klar dargelegt, dass die Entscheidung über den Typ (und
damit über die TEN - Eigenschaft) einiger Verbindungen - hierzu zählte auch der
Mühlkreiskorridor - bereits getroffen wurde. Darüber hinaus wurden noch
weiterführende Überprüfungen in Form von Netz - und Korridoruntersuchungen
empfohlen, die inzwischen weitgehend abgeschlossen sind. Dem Vorschlag des
damaligen Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten für das GSD -
Netz, der alle der Europäischen Kommission inzwischen mitgeteilten neuen TEN -
Straßenverbindungen enthält, stimmten mit Ausnahme Vorarlbergs alle
Bundesländervertreter zu.
Herr Landesrat Fill von der Oberösterreichischen Landesregierung richtete im
Oktober 2000 ein Schreiben an Bundesminister Schmid in welchem er sich dafür
aussprach, die Verbindung Linz - Budweis in das transeuropäische Verkehrsnetz
(TEN) aufzunehmen.
Ich habe Herrn Landesrat Fill hierzu inzwischen mitgeteilt, dass bereits unter
Bundesminister Schmid gegenüber der Europäischen Kommission angeregt wurde,
die A 7 Mühlkreis Autobahn sowie die B 310 in das TEN - Straßennetz aufzunehmen.
Frage 10:
Ist eine Zurückziehung des Antrags auf TEN - Aufnahme möglich und in welcher
Weise müsste eine solche erfolgen?
Antwort:
Da der Kommissionsvorschlag dem Rat zugeleitet wird, wird Österreich im Rat dazu
Position beziehen. Österreich könnte zwar seine Haltung im Rat gegenüber jener
Position, die seit Oktober 2000 im Zusammenhang mit der Vorbereitung des
Vorschlages durch die Europäische Kommission vertreten wird, ändern. Ich sehe
derzeit aber keinerlei Grund von der Haltung meines Vorgängers Bundesminister
Schmid abzugehen.
Frage 11:
Welche Absichten oder konkreten Pläne bestehen auf EU - Ebene zur weiteren
Liberalisierung des Verkehrsgeschehens bzw.
des Verkehrsrechts auf TEN -
Straßenstrecken und welche Haltung nimmt Ihr Ressort bzw. die Republik Österreich
zu diesen Absichten und Plänen ein?
Antwort:
Wie ich bereits zu Frage 3 betreffend verkehrsrechtliche und verkehrstechnische
Konsequenzen des TEN - Status von Straßen ausgeführt habe, sieht das geltende
Gemeinschaftsrecht derzeit noch keine besonderen Rechtsfolgen hinsichtlich
Verkehrsgeschehen und Verkehrsrecht vor.
Die Europäische Kommission hat aber grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen
ihres generellen Vorschlagsrechts Rechtsetzungsvorschläge zu machen, die auf die
transeuropäischen Verkehrsnetze Bezug nehmen und die an TEN - Verbindungen
bestimmte Rechtsfolgen knüpfen.
Bisher wurden gemeinschaftsrechtlich auch noch keine konkreten Verpflichtungen
der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Ausbau oder Ausstattung von Straßen, die zum
transeuropäischen Verkehrsnetz gehören, festgelegt.
Derzeit wird im Rat ein Richtlinienentwurf betreffend die Harmonisierung von
Fahrverboten für schwere Lastkraftwagen im grenzüberschreitenden Güterverkehr im
Rat verhandelt, der an das TEN - Straßennetz anknüpft.
In diesem Zusammenhang könnte es eine Strategie der EU sein, dass auf TEN -
Strecken die zukünftigen Verkehrsregelungen zunehmend von der EU festgelegt
werden sollen Auch könnte damit zu rechnen sein, dass die EU für TEN - Strecken
Leistungsparameter festsetzen möchte (u. U. auch Dimensionierungsverpflichtungen
für bestimmte Ausbaugeschwindigkeiten, Gewichtsbeschränkungen,
Geschwindigkeitslimite etc.). Mein Ressort steht solchen Bestrebungen der
Europäischen Kommission sehr zurückhaltend gegenüber.