2142/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16. 05. 2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -

geordneten Dr. Kostelka und GenossInnen betreffend Büroleiterin Fabel - Kainz,

Nr. 2142/J, wie folgt:

 

Einleitend möchte ich festhalten, dass das Dienstverhältnis von Frau Fabel - Kainz zu

meinem Ressort am 3. April 2001 geendet hat.

 

Fragen 1 bis 4, 8 und 10:

 

Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage kann gemäß § 90 des Geschäftsord -

nungsgesetzes 1975 nur eine Angelegenheit der Vollziehung sein, die in die Zustän -

digkeit des Befragten fällt. Gemäß Art. 14 Abs.4 lit.b B - VG fällt die Vollziehung des

Kindergartenwesens und Hortwesens in die Zuständigkeit der Länder. Ich ersuche

daher um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Fragen unterbleibt.

 

Fragen 5 bis 7:

 

Die Beantwortung dieser Fragen wäre nur in personenbezogener Form möglich und

würde daher das Grundrecht auf Datenschutz verletzen.

 

Frage 9:

Der Verein ,,Kid - Fit - Fun“ erhielt keinerlei Förderungen seitens meines Ressorts.