2142/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16. 05. 2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab -
geordneten Dr. Kostelka und GenossInnen betreffend Büroleiterin Fabel - Kainz,
Nr. 2142/J, wie folgt:
Einleitend möchte ich festhalten, dass das Dienstverhältnis von Frau Fabel - Kainz zu
meinem Ressort am 3. April 2001 geendet hat.
Fragen 1 bis 4, 8 und 10:
Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage kann gemäß § 90 des Geschäftsord -
nungsgesetzes 1975 nur eine Angelegenheit der Vollziehung sein, die in die Zustän -
digkeit des Befragten fällt. Gemäß Art. 14 Abs.4 lit.b B - VG fällt die Vollziehung des
Kindergartenwesens und Hortwesens in die Zuständigkeit der Länder. Ich ersuche
daher um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Fragen unterbleibt.
Fragen 5 bis 7:
Die Beantwortung dieser Fragen wäre nur in personenbezogener Form möglich und
würde daher das Grundrecht auf Datenschutz verletzen.
Frage 9:
Der Verein ,,Kid - Fit - Fun“ erhielt keinerlei Förderungen seitens meines Ressorts.