2148/AB XXI.GP

Eingelangt am:17.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERREIT UND GENERATIONEN

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Gerhard Reheis und Genossen vom 4. März 2001, betreffend

bundeseinheitliche Regelung zur Berufsanerkennung von Altenfachbetreuern,

Nr. 2268/J, wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

 

Die Regelung von Ausbildungen und Berufsbildern im Behinderten - und Pflegebe -

reich ist grundsätzlich Zuständigkeit der Länder. Mitzuständigkeiten des Bundes er -

geben sich durch die Kompetenztatbestände „Schulwesen“ (Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft und Kultur) und „Gesundheitswesen“ (Bundesministerium für

soziale Sicherheit und Generationen).

 

Eine bundeseinheitliche Lösung für die Ausbildungen und Berufsbilder im Behinder -

ten - und Pflegebereich halte ich im Hinblick auf die optimale Betreuung von älteren

und behinderten Menschen für notwendig.

 

In meinem Ressort wurde daher eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema eingerichtet.

In Zusammenarbeit mit den Ländern und dem Bundesministerium für Bildung, Wis -

senschaft und Kultur soll zunächst eine einheitliche, modulhafte Ausbildung ent -

wickelt werden.