2148/AB XXI.GP
Eingelangt am:17.05.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERREIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Gerhard Reheis und Genossen vom 4. März 2001, betreffend
bundeseinheitliche Regelung zur Berufsanerkennung von Altenfachbetreuern,
Nr. 2268/J, wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Die Regelung von Ausbildungen und Berufsbildern im Behinderten - und Pflegebe -
reich ist grundsätzlich Zuständigkeit der Länder. Mitzuständigkeiten des Bundes er -
geben sich durch die Kompetenztatbestände „Schulwesen“ (Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur) und „Gesundheitswesen“ (Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen).
Eine bundeseinheitliche Lösung für die Ausbildungen und Berufsbilder im Behinder -
ten - und Pflegebereich halte ich im Hinblick auf die optimale Betreuung von älteren
und behinderten Menschen für notwendig.
In meinem Ressort wurde daher eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema eingerichtet.
In Zusammenarbeit mit den Ländern und dem Bundesministerium für Bildung, Wis -
senschaft und Kultur soll zunächst eine einheitliche, modulhafte Ausbildung ent -
wickelt werden.