2149/AB XXI.GP

Eingelangt am:17.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM  F. VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2147/J - NR/2001, betreffend

Vorfinanzierung von Straßenbauprojekten in Oberösterreich, die die Abgeordneten Dr.

Moser, Freundinnen und Freunde am 19. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre

ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

 

Ändert sich durch das Angebot des Landeshauptmanns betreffend die Übernahme

der Planungskosten für die Linzer der Zeitablauf des entsprechenden Verfahrens?

Kommt es bei einer Übernahme der Planungskosten zu einer Verfahrensbeschleuni -

gung durch das Ministerium?

 

Antwort:

 

Der Planungsablauf im Zuge von Projekten der Bundesstraßenverwaltung ist ebenso

wie deren Verfahrenslänge im Wesentlichen von der Komplexität des Projektes, als

auch von der Relevanz der mit der Realisierung des Projektes verbundenen

Auswirkungen abhängig. Die Verfahrensinhalte beruhen auf gesetzlichen Vorgaben.

Die Übernahme der Planungskosten durch Dritte kann somit zu keiner Verfahrensbe -

schleunigung eines Projektes führen. Im übrigen weise ich darauf hin, dass die

Planungskosten von Bundesstraßenprojekten den Ländern durch das FAG -

Pauschale abgegolten werden und daher unabhängig von einer allfälligen Vorfinan -

zierung vom Land zu tragen sind.

 

Fragen 2, 3,4, 5, 6, 7 und 8:

 

Das Land Oberösterreich bietet ein Vorfinanzierungsmodell für Straßenbau -

projekte in der Größenordnung von 2,2 Milliarden Schilling an. Welche konkreten

Projekte werden davon betroffen sein?

Welche dieser Projekte halten Sie für ökologisch vertretbar und welche nicht sowie

welche Fachgutachten und sonstigen Grundlagen liegen dieser Ihrer Einschätzung

im einzelnen zugrunde?

Wird die Vorfinanzierung dieser Projekte zinsenlos sein?

Ist es richtig, dass dadurch für das Land Oberösterreich Gesamtkosten von

3,5 Milliarden Schilling entstehen?

Für welchen Zeitraum gelten diese Vorfinanzierungsangebote und in welchem

konkreten Zeitraum werden die Rückzahlungen erfolgen?

Besteht in der Frage der Vorfinanzierungen bereits eine Einigung mit dem

Bundesland Oberösterreich? Wenn nein, warum nicht und wie lauten derzeit die

Meinungsdivergenzen zwischen Oberösterreich und dem Infrastrukturministerium?

Wenn ja, welches konkrete Modell soll fixiert werden?

 

Antwort:

 

Nach einem vom Land OÖ vorgelegten - sehr allgemein gehaltenen -

Vertragsentwurf, welcher nicht weiter verfolgt wurde, liegt mir nun ein konkreter

Vertragsentwurf für die Vorfinanzierung des Bauvorhabens Umfahrung Enns an der

B 1 vor. Das Land OÖ bietet dabei die Übernahme der Vorfinanzierungskosten an,

soferne das Bauvorhaben rasch umgesetzt wird.

 

Auf Aspekte der ökologischen Vertretbarkeit wurde bei der im Zuge des

Trassenfestlegungsverfahrens durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung

entsprechend eingegangen.

 

Der Übereinkommensentwurf geht von einem Vorfinanzierungsvolumen in der Höhe

von 517,0 Mio. ATS aus. Die Rückzahlungen sind für den Zeitraum 2007 - 2011

vorgesehen.

 

Frage 9:

 

Gibt es eine Zustimmung des Finanzministers zu diesem Vorfinanzierungsmodell

beziehungsweise wird diese nötig sein und wie soll im Detail die Refinanzierung

erfolgen?

 

Antwort:

 

Vor Abschluss des Übereinkommens mit OÖ bedarf es der Zustimmung des

Bundesministers für Finanzen.

 

Frage 10:

 

Liegen ähnliche Vorhaben aus anderen Bundesländern vor? Wenn ja, welche?

 

Antwort:

 

Von anderen Bundesländern liegen mir keine Vorschläge zur Vorfinanzierung von

Bundesstraßenbauvorhaben vor.