2149/AB XXI.GP
Eingelangt am:17.05.2001
BUNDESMINISTERIUM F. VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2147/J - NR/2001, betreffend
Vorfinanzierung von Straßenbauprojekten in Oberösterreich, die die Abgeordneten Dr.
Moser, Freundinnen und Freunde am 19. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Ändert sich durch das Angebot des Landeshauptmanns betreffend die Übernahme
der Planungskosten für die Linzer der Zeitablauf des entsprechenden Verfahrens?
Kommt es bei einer Übernahme der Planungskosten zu einer Verfahrensbeschleuni -
gung durch das Ministerium?
Antwort:
Der Planungsablauf im Zuge von Projekten der Bundesstraßenverwaltung ist ebenso
wie deren Verfahrenslänge im Wesentlichen von der Komplexität des Projektes, als
auch von der Relevanz der mit der Realisierung des Projektes verbundenen
Auswirkungen abhängig. Die Verfahrensinhalte beruhen auf gesetzlichen Vorgaben.
Die Übernahme der Planungskosten durch Dritte kann somit zu keiner Verfahrensbe -
schleunigung eines Projektes führen. Im übrigen weise ich darauf hin, dass die
Planungskosten von Bundesstraßenprojekten den Ländern durch das FAG -
Pauschale abgegolten werden und daher unabhängig von einer allfälligen Vorfinan -
zierung vom Land zu tragen sind.
Fragen 2, 3,4, 5, 6, 7 und 8:
Das Land Oberösterreich bietet ein Vorfinanzierungsmodell für Straßenbau -
projekte in der Größenordnung von 2,2 Milliarden Schilling an. Welche konkreten
Projekte werden davon betroffen sein?
Welche dieser Projekte halten Sie für ökologisch vertretbar und welche nicht sowie
welche Fachgutachten und sonstigen Grundlagen liegen dieser Ihrer Einschätzung
im einzelnen zugrunde?
Wird die Vorfinanzierung dieser Projekte zinsenlos sein?
Ist es richtig, dass dadurch für das Land Oberösterreich Gesamtkosten von
3,5 Milliarden Schilling entstehen?
Für welchen Zeitraum gelten diese Vorfinanzierungsangebote und in welchem
konkreten Zeitraum werden die Rückzahlungen erfolgen?
Besteht in der Frage der Vorfinanzierungen bereits eine Einigung mit dem
Bundesland Oberösterreich? Wenn nein,
warum nicht und wie lauten derzeit die
Meinungsdivergenzen zwischen Oberösterreich und dem Infrastrukturministerium?
Wenn ja, welches konkrete Modell soll fixiert werden?
Antwort:
Nach einem vom Land OÖ vorgelegten - sehr allgemein gehaltenen -
Vertragsentwurf, welcher nicht weiter verfolgt wurde, liegt mir nun ein konkreter
Vertragsentwurf für die Vorfinanzierung des Bauvorhabens Umfahrung Enns an der
B 1 vor. Das Land OÖ bietet dabei die Übernahme der Vorfinanzierungskosten an,
soferne das Bauvorhaben rasch umgesetzt wird.
Auf Aspekte der ökologischen Vertretbarkeit wurde bei der im Zuge des
Trassenfestlegungsverfahrens durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung
entsprechend eingegangen.
Der Übereinkommensentwurf geht von einem Vorfinanzierungsvolumen in der Höhe
von 517,0 Mio. ATS aus. Die Rückzahlungen sind für den Zeitraum 2007 - 2011
vorgesehen.
Frage 9:
Gibt es eine Zustimmung des Finanzministers zu diesem Vorfinanzierungsmodell
beziehungsweise wird diese nötig sein und wie soll im Detail die Refinanzierung
erfolgen?
Antwort:
Vor Abschluss des Übereinkommens mit OÖ bedarf es der Zustimmung des
Bundesministers für Finanzen.
Frage 10:
Liegen ähnliche Vorhaben aus anderen Bundesländern vor? Wenn ja, welche?
Antwort:
Von anderen Bundesländern liegen mir keine Vorschläge zur Vorfinanzierung von
Bundesstraßenbauvorhaben vor.