2150/AB XXI.GP
Eingelangt am:17.05.2001
BUNDESMINISTERIUM F. VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2149/J - NR/2001 betreffend illegal
beschäftigte LKW - Fahrer, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und
Freunde am 19. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1 und 2:
Welche Informationen zur Problematik scheinselbständiger LKW - Lenker aus dem
Nicht EU - Ausland liegen Ihnen vor, beispielsweise zu ihrer absoluten und relativen
Zahl und zu ihrer Herkunft?
Welche Informationen zu verkehrssicherheitsrelevanten ,,Beschäftigungs -,, bzw.
Bezahlungsweisen dieser Lenker liegen Ihnen vor?
Antwort:
Hierzu muss auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
bzw. des Arbeitsmarktservice und der Landesbehörden als Konzessionsbehörden
und Strafbehörden verwiesen werden.
Fragen 3 und 4:
Welche Informationen zur Beteiligung dieser Lenker an Verkehrsunfällen liegen
Ihnen vor?
Welche Informationen zu den österreichischen Unternehmen, die ihre Kraftfahrzeuge
in diesem Weg betriebswirtschaftlich kostenschonend bewegen lassen1 liegen Ihnen
vor?
Antwort:
Hierüber liegen meinem Ressort keine Statistiken vor.
Fragen 5 und 7:
Was haben Sie in Ihrem Kompetenzbereich unternommen und werden Sie bis wann
unternehmen, um diesen Praktiken einen Riegel vorzuschieben?
Welche Möglichkeiten sehen Sie, im Wege von z.B. Praxisanweisungen, Checklisten
oder Fortbildungsmaßnahmen zur Verbesserung des Handlungsspielraums des
kontrollierenden Personals beizutragen und
welche Maßnahmen haben Sie in
diesem Zusammenhang bereits ergriffen beziehungsweise haben sie für die
nächsten Monate vor?
Antwort:
Die Problematik des Einsatzes von Fahrern aus Nicht - EU/EWR - Staaten auf
EU/EWR - Fahrzeugen, ohne in einem EU - Mitgliedstaat in einem ordnungsgemäßen
Beschäftigungsverhältnis zu stehen, ist zu einem ernsthaften Problem nicht nur in
Österreich, sondern innerhalb der gesamten EU geworden. Diese Praxis, nicht
ordnungsgemäß beschäftigte Lenker aus Nicht - EU/EWR - Staaten einzusetzen, führt
zu starken Wettbewerbsverzerrungen (Preisdumping) aufgrund hoher
Lohnunterschiede zwischen den Unternehmen; zu einer weiteren Verschärfung der
Wettbewerbsverzerrungen zwischen Schiene und Straße zu Lasten der Schiene, da
es hierdurch zu einer Verbilligung der Straße kommt; zu massiven
Verkehrssicherheitsproblemen, da diese Fahrer aufgrund der herrschenden
Entlohnungspraxis die Lenk - und Ruhezeiten oft extrem überschreiten; und zu
enormen volkswirtschaftlichen Schäden durch Steuerentgänge und Entgänge von
Sozialversicherungs - und sonstigen Beiträgen.
Verschärft wird diese Problematik noch durch die Praxis des Vermietens von LKW
mit Zulassung in einem EU/EWR - Staat an Unternehmen aus den Mittel - und
Osteuropäischen Ländern (bzw. teilweise auch vice versa)1 wodurch versucht wird,
einerseits güterbeforderungsrechtliche Bestimmungen und andererseits
ausländerbeschäftigungsrechtliche und fremdenrechtliche Bestimmungen zu
umgehen.
Die Hauptfrage ist, ob und wo was kontrolliert und sanktioniert werden kann, da die
Rechtsvorschriften der EU/EWR - Mitgliedstaaten in diesem Bereich (hautpsächlich
Arbeitsrecht und Fremdenrecht) nicht harmonisiert sind: Derzeit kann in den
EU/EWR - Mitgliedstaaten das Vorliegen einer Arbeitsgenehmigung nur im Staat der
Niederlassung des Unternehmens kontrolliert werden.
Zur Lösung dieser Problematik wurde unter Federführung meines Ressorts in
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, dem
Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Finanzen
im Oktober 2000 eine umfassende Kontrollliste, die die Bereiche des
Güterbeförderungsrechts, des Arbeitsrechts und des Fremdenrechts umfasst, an die
zuständigen Kontrollorgane ausgegeben, wobei hierdurch bei der Verfolgung der
illegalen Beschäftigung von Drittstaatenlenkern nicht unbedeutende Erfolge erzielt
wurden.
Weiters werden durch Informationsveranstaltungen die zuständigen Kontrollorgane
regelmäßig durch Vertreter meines Ressorts geschult, wobei eine intensive
weiterführende Schulung vor allem für die Bereiche des Arbeitsrechtes und
Fremdenrechtes aufgrund der Komplexität der Materie als Wunsch im Rahmen
dieser Veranstaltungen seitens der
Kontrollorgane geäußert wird.
Frage 6:
Werden Sie sich im Regierungskreis nachdrücklich für eine Verschärfung der
Strafbestimmungen für illegale Beschäftigung für die Unternehmer zB durch
Anpassung von Strafsätzen an die deutschen Verhältnisse einsetzen?
Antwort:
Hierzu muss auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
verwiesen werden. Grundsätzlich ist dazu auszuführen, dass die Auswirkungen der
Praxis, nicht ordnungsgemäß beschäftigte Lenker aus Nicht - EU/EWR - Staaten
einzusetzen, so gravierende Auswirkungen auf den Verkehrssektor hat (siehe auch
Beantwortung der Frage 5), dass effiziente Instrumente zur Bekämpfung dieser
Praxis grundsätzlich und dringend wünschenswert sind.
Frage 8:
Was haben Sie auf europäischer Ebene - etwa im Verkehrsministerrat - sowie
zusammen mit den Nachbarstaaten Österreichs unternommen, um diese Probleme
in den Griff zu bekommen und was sind Ihre diesbezüglichen Zukunftsabsichten, im
speziellen für den nächsten EU - Verkehrsministerrat?
Antwort:
Aufgrund der oben dargestellten gravierenden Auswirkungen auf den Verkehrssektor
hat die Europäische Kommission dem Rat einen Vorschlag zur Änderung der VO
881/92 vorgelegt. Durch diese Änderung wird eine Fahrerlizenz eingeführt ("EU -
Fahrerlizenz“), Bus der für die Kontrollorgane eindeutig ersichtlich ist, dass der aus
einem Drittstaat stammende Lenker eines EU - Fahrzeuges im Staat der
Niederlassung des betreffenden Unternehmens in einem ordnungsgemäßen
Beschäftigungsverhältnis steht.
Österreich ist zusammen mit Deutschland einer der konsequentesten Befürworter
einer EU - rechtlich vorgeschriebenen einheitlichen Fahrerlizenz, durch die das
Problem der illegalen Beschäftigung von Lenkern aus Drittstaaten zu einem großem
Teil gelöst werden soll.
Dieser Verordnungsvorschlag wurde deshalb konsequenterweise mit den Stimmen
und der ausdrücklichen Unterstützung Österreichs vom Verkehrsministerrat am 5.
April d. J. verabschiedet.
Frage 9:
Halten Sie aus dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit eine bessere Erhaftung bzw.
einen Ausbau von Straßen für zielführender als eine Ausdehnung und Intensivierung
der Kontrollmechanismen?
Antwort:
Grundsätzlich darf ich hierzu anzumerken, dass es durch den Einsatz von nicht
ordnungsgemäß beschäftigten Lenkern aus Nicht - EU/EWR - Staaten zu massiven
Verkehrssicherheitsproblemen kommt, da diese Fahrer aufgrund der herrschenden
Entlohnungspraxis (Lohndumping) die Lenk - und Ruhezeiten oft extrem
überschreiten müssen und es durch diese Überarbeitung zu Lenkerfehlverhalten
kommt. Das effizienteste und zielführendste Mittel, um diesen
Verkehrssicherheitsproblemen entgegenzuwirken,
sollte somit in einem
ordnungsgemäßen Beschäftigungsverhältnis und einer adäquaten Entlohnung und
den entsprechenden Kontrollmechanismen liegen. Außer Frage steht, dass die
Straßeninfrastruktur in einem verkehrssicheren Zustand zu sein hat, wobei der
weitere Ausbau von Straßen nicht unmittelbar mit der Problematik von nicht
ordnungsgemäß beschäftigten Lenkern aus Nicht - EU/EWR - Staaten
zusammenhängt.
Frage 10:
Welcher Zusammenhang besteht Ihrer Meinung bzw. Ihren Informationen nach
zwischen Ruhezeit -, Ökopunkte - und Überladungsregelungen einerseits und der
zunehmenden illegalen „Beschäftigung« von LKW - Lenkem aus dem Nicht - EU -
Ausland?
Antwort:
Hinsichtlich des Zusammenhanges mit den Ruhezeitvorschriften darf ich auf die
Beantwortung der Frage 9 verweisen. Was den Zusammenhang mit den Vorschriften
über das Ökopunktesystem und Überladung betrifft, so liegen mir diesbezoglich
keine Informationen vor, die einen solchen erkennen lassen würden.
Fragen 11 und 12:
Welche Auswirkungen hat nach Ihren Informationen die Kontingentierung offizieller
Arbeitsgenehmigungen auf die zunehmende illegale „Beschäftigung" von LKW -
Lenkern aus dem Nicht - EU - Ausland und damit auf die Verkehrssicherheit?
Erwarten Sie sich von einer Ausdehnung der Saisonnier - Regelung auf die
Gütertransportbranche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und wenn ja,
welche und warum?
Antwort:
Hierzu ist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu
verweisen.
Frage 13:
Welche Festlegungen, Maßnahmen o.ä. sollen Ihrer Ansicht nach zu diesem
Themenkomplex im von Ihnen angekündigten Nationalen Verkehrssicherheits -
Programm Aufnahme finden?
Antwort:
Das derzeit in Ausarbeitung befindliche Österreichische
Verkehrssicherheitsprogramm wird u.a. auf der Basis einer wissenschaftlichen
Problemanalyse des Unfallgeschehens auf Österreichs Straßen prioritäre
Einzelmaßnahmen je nach Reduktionspotential für einzelne Verkehrsarten bzw.
Unfalltypen enthalten.
Es werden natürlich auch für den LKW - Bereich bzw. den Straßengüterverkehr unter
Einbeziehung internationaler Erfahrungen die maßgeblichen gesetzlichen
Regelungen, Art und Umfang der Kontrollen, verkehrsorganisatorische und
straßenbauliche Maßnahmen sowie Aktivitäten im Bereich der Bewusstseinsbildung
beleuchtet.
Ohne den Ergebnissen dieser Arbeiten vorgreifen zu wollen, ist festzuhalten, dass
abgesehen von den oben angeführten Maßnahmen auf EU - Ebene zu Themen wie
Fahrerlizenz oder Lenk - und Ruhezeiten, welche gerade im internationalen
Strassengüterverkehr von besonderer Bedeutung ist, etwa eine intensive
Kontrolltätigkeit und Verbesserungen im Bereich der Ausbildung von Bedeutung sein
werden.