2150/AB XXI.GP

Eingelangt am:17.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM F. VERKEHR, INNOVATION

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2149/J - NR/2001 betreffend illegal

beschäftigte LKW - Fahrer, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und

Freunde am 19. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

 

Welche Informationen zur Problematik scheinselbständiger LKW - Lenker aus dem

Nicht EU - Ausland liegen Ihnen vor, beispielsweise zu ihrer absoluten und relativen

Zahl und zu ihrer Herkunft?

Welche Informationen zu verkehrssicherheitsrelevanten ,,Beschäftigungs -,, bzw.

Bezahlungsweisen dieser Lenker liegen Ihnen vor?

 

Antwort:

 

Hierzu muss auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

bzw. des Arbeitsmarktservice und der Landesbehörden als Konzessionsbehörden

und Strafbehörden verwiesen werden.

 

Fragen 3 und 4:

 

Welche Informationen zur Beteiligung dieser Lenker an Verkehrsunfällen liegen

Ihnen vor?

Welche Informationen zu den österreichischen Unternehmen, die ihre Kraftfahrzeuge

in diesem Weg betriebswirtschaftlich kostenschonend bewegen lassen1 liegen Ihnen

vor?

 

Antwort:

 

Hierüber liegen meinem Ressort keine Statistiken vor.

 

Fragen 5 und 7:

 

Was haben Sie in Ihrem Kompetenzbereich unternommen und werden Sie bis wann

unternehmen, um diesen Praktiken einen Riegel vorzuschieben?

Welche Möglichkeiten sehen Sie, im Wege von z.B. Praxisanweisungen, Checklisten

oder Fortbildungsmaßnahmen zur Verbesserung des Handlungsspielraums des

kontrollierenden Personals beizutragen und welche Maßnahmen haben Sie in

diesem Zusammenhang bereits ergriffen beziehungsweise haben sie für die

nächsten Monate vor?

 

Antwort:

 

Die Problematik des Einsatzes von Fahrern aus Nicht - EU/EWR - Staaten auf

EU/EWR - Fahrzeugen, ohne in einem EU - Mitgliedstaat in einem ordnungsgemäßen

Beschäftigungsverhältnis zu stehen, ist zu einem ernsthaften Problem nicht nur in

Österreich, sondern innerhalb der gesamten EU geworden. Diese Praxis, nicht

ordnungsgemäß beschäftigte Lenker aus Nicht - EU/EWR - Staaten einzusetzen, führt

zu starken Wettbewerbsverzerrungen (Preisdumping) aufgrund hoher

Lohnunterschiede zwischen den Unternehmen; zu einer weiteren Verschärfung der

Wettbewerbsverzerrungen zwischen Schiene und Straße zu Lasten der Schiene, da

es hierdurch zu einer Verbilligung der Straße kommt; zu massiven

Verkehrssicherheitsproblemen, da diese Fahrer aufgrund der herrschenden

Entlohnungspraxis die Lenk - und Ruhezeiten oft extrem überschreiten; und zu

enormen volkswirtschaftlichen Schäden durch Steuerentgänge und Entgänge von

Sozialversicherungs - und sonstigen Beiträgen.

 

Verschärft wird diese Problematik noch durch die Praxis des Vermietens von LKW

mit Zulassung in einem EU/EWR - Staat an Unternehmen aus den Mittel - und

Osteuropäischen Ländern (bzw. teilweise auch vice versa)1 wodurch versucht wird,

einerseits güterbeforderungsrechtliche Bestimmungen und andererseits

ausländerbeschäftigungsrechtliche und fremdenrechtliche Bestimmungen zu

umgehen.

 

Die Hauptfrage ist, ob und wo was kontrolliert und sanktioniert werden kann, da die

Rechtsvorschriften der EU/EWR - Mitgliedstaaten in diesem Bereich (hautpsächlich

Arbeitsrecht und Fremdenrecht) nicht harmonisiert sind: Derzeit kann in den

EU/EWR - Mitgliedstaaten das Vorliegen einer Arbeitsgenehmigung nur im Staat der

Niederlassung des Unternehmens kontrolliert werden.

 

Zur Lösung dieser Problematik wurde unter Federführung meines Ressorts in

Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, dem

Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Finanzen

im Oktober 2000 eine umfassende Kontrollliste, die die Bereiche des

Güterbeförderungsrechts, des Arbeitsrechts und des Fremdenrechts umfasst, an die

zuständigen Kontrollorgane ausgegeben, wobei hierdurch bei der Verfolgung der

illegalen Beschäftigung von Drittstaatenlenkern nicht unbedeutende Erfolge erzielt

wurden.

 

Weiters werden durch Informationsveranstaltungen die zuständigen Kontrollorgane

regelmäßig durch Vertreter meines Ressorts geschult, wobei eine intensive

weiterführende Schulung vor allem für die Bereiche des Arbeitsrechtes und

Fremdenrechtes aufgrund der Komplexität der Materie als Wunsch im Rahmen

dieser Veranstaltungen seitens der Kontrollorgane geäußert wird.

Frage 6:

 

Werden Sie sich im Regierungskreis nachdrücklich für eine Verschärfung der

Strafbestimmungen für illegale Beschäftigung für die Unternehmer zB durch

Anpassung von Strafsätzen an die deutschen Verhältnisse einsetzen?

 

Antwort:

 

Hierzu muss auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

verwiesen werden. Grundsätzlich ist dazu auszuführen, dass die Auswirkungen der

Praxis, nicht ordnungsgemäß beschäftigte Lenker aus Nicht - EU/EWR - Staaten

einzusetzen, so gravierende Auswirkungen auf den Verkehrssektor hat (siehe auch

Beantwortung der Frage 5), dass effiziente Instrumente zur Bekämpfung dieser

Praxis grundsätzlich und dringend wünschenswert sind.

 

Frage 8:

 

Was haben Sie auf europäischer Ebene - etwa im Verkehrsministerrat - sowie

zusammen mit den Nachbarstaaten Österreichs unternommen, um diese Probleme

in den Griff zu bekommen und was sind Ihre diesbezüglichen Zukunftsabsichten, im

speziellen für den nächsten EU - Verkehrsministerrat?

 

Antwort:

 

Aufgrund der oben dargestellten gravierenden Auswirkungen auf den Verkehrssektor

hat die Europäische Kommission dem Rat einen Vorschlag zur Änderung der VO

881/92 vorgelegt. Durch diese Änderung wird eine Fahrerlizenz eingeführt ("EU -

Fahrerlizenz“), Bus der für die Kontrollorgane eindeutig ersichtlich ist, dass der aus

einem Drittstaat stammende Lenker eines EU - Fahrzeuges im Staat der

Niederlassung des betreffenden Unternehmens in einem ordnungsgemäßen

Beschäftigungsverhältnis steht.

 

Österreich ist zusammen mit Deutschland einer der konsequentesten Befürworter

einer EU - rechtlich vorgeschriebenen einheitlichen Fahrerlizenz, durch die das

Problem der illegalen Beschäftigung von Lenkern aus Drittstaaten zu einem großem

Teil gelöst werden soll.

 

Dieser Verordnungsvorschlag wurde deshalb konsequenterweise mit den Stimmen

und der ausdrücklichen Unterstützung Österreichs vom Verkehrsministerrat am 5.

April d. J. verabschiedet.

 

Frage 9:

 

Halten Sie aus dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit eine bessere Erhaftung bzw.

einen Ausbau von Straßen für zielführender als eine Ausdehnung und Intensivierung

der Kontrollmechanismen?

 

Antwort:

 

Grundsätzlich darf ich hierzu anzumerken, dass es durch den Einsatz von nicht

ordnungsgemäß beschäftigten Lenkern aus Nicht - EU/EWR - Staaten zu massiven

Verkehrssicherheitsproblemen kommt, da diese Fahrer aufgrund der herrschenden

Entlohnungspraxis (Lohndumping) die Lenk -  und Ruhezeiten oft extrem

überschreiten müssen und es durch diese Überarbeitung zu Lenkerfehlverhalten

kommt. Das effizienteste und zielführendste Mittel, um diesen

Verkehrssicherheitsproblemen entgegenzuwirken, sollte somit in einem

ordnungsgemäßen Beschäftigungsverhältnis und einer adäquaten Entlohnung und

den entsprechenden Kontrollmechanismen liegen. Außer Frage steht, dass die

Straßeninfrastruktur in einem verkehrssicheren Zustand zu sein hat, wobei der

weitere Ausbau von Straßen nicht unmittelbar mit der Problematik von nicht

ordnungsgemäß beschäftigten Lenkern aus Nicht - EU/EWR - Staaten

zusammenhängt.

 

Frage 10:

 

Welcher Zusammenhang besteht Ihrer Meinung bzw. Ihren Informationen nach

zwischen Ruhezeit -, Ökopunkte - und Überladungsregelungen einerseits und der

zunehmenden illegalen „Beschäftigung« von LKW - Lenkem aus dem Nicht - EU -

Ausland?

 

Antwort:

 

Hinsichtlich des Zusammenhanges mit den Ruhezeitvorschriften darf ich auf die

Beantwortung der Frage 9 verweisen. Was den Zusammenhang mit den Vorschriften

über das Ökopunktesystem und Überladung betrifft, so liegen mir diesbezoglich

keine Informationen vor, die einen solchen erkennen lassen würden.

 

Fragen 11 und 12:

 

Welche Auswirkungen hat nach Ihren Informationen die Kontingentierung offizieller

Arbeitsgenehmigungen auf die zunehmende illegale „Beschäftigung" von LKW -

Lenkern aus dem Nicht  - EU - Ausland und damit auf die Verkehrssicherheit?

Erwarten Sie sich von einer Ausdehnung der Saisonnier - Regelung auf die

Gütertransportbranche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und wenn ja,

welche und warum?

 

Antwort:

 

Hierzu ist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu

verweisen.

 

Frage 13:

 

Welche Festlegungen, Maßnahmen o.ä. sollen Ihrer Ansicht nach zu diesem

Themenkomplex im von Ihnen angekündigten Nationalen Verkehrssicherheits -

Programm Aufnahme finden?

 

Antwort:

 

Das derzeit in Ausarbeitung befindliche Österreichische

Verkehrssicherheitsprogramm wird u.a. auf der Basis einer wissenschaftlichen

Problemanalyse des Unfallgeschehens auf Österreichs Straßen prioritäre

Einzelmaßnahmen je nach Reduktionspotential für einzelne Verkehrsarten bzw.

Unfalltypen enthalten.

 

Es werden natürlich auch für den LKW - Bereich bzw. den Straßengüterverkehr unter

Einbeziehung internationaler Erfahrungen die maßgeblichen gesetzlichen

Regelungen, Art und Umfang der Kontrollen, verkehrsorganisatorische und

straßenbauliche Maßnahmen sowie Aktivitäten im Bereich der Bewusstseinsbildung

beleuchtet.

Ohne den Ergebnissen dieser Arbeiten vorgreifen zu wollen, ist festzuhalten, dass

abgesehen von den oben angeführten Maßnahmen auf EU - Ebene zu Themen wie

Fahrerlizenz oder Lenk - und Ruhezeiten, welche gerade im internationalen

Strassengüterverkehr von besonderer Bedeutung ist, etwa eine intensive

Kontrolltätigkeit und Verbesserungen im Bereich der Ausbildung von Bedeutung sein

werden.