2151/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.05.2001
BUNDESMINISTERIUM für
VERKEHR INNOVATION
und TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2152/J - NR/2001, betreffend
Postverteilungszentrum in Villach, die die Abgeordneten Muttonnen und
GenossInnen am 20. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Fragen 1 bis 9:
Welche Schritte wurden seitens Ihres Ressorts in den letzten zwei Jahren in der
Causa Postverteilungszentrum in Villach getätigt?
Wann haben Sie das Schreiben Ihres Parteifreundes Landeshauptmann Jörg Haider
betreffend das Kärntner Postverteilungszentrum erhalten?
Was ist der genaue Inhalt dieses Schreibens?
Haben Sie - wie offensichtlich von Landeshauptmann Haider gewünscht - mit dem
Vorstand der österreichischen Post AG Gespräche geführt, wonach das
Verteilerzentrum in Klagenfurt anzusiedeln ist?
Gibt es eine entsprechende Zusage an Ihren Vorgänger Dipl. Ing. Schmid seitens der
Post AG?
Stimmt es, dass dem Vorstand der Post AG im Februar 2001 bereits ein Gutachten
für den Standort Villach als Standort für ein neues Verteilungszentrum zur Verfügung
gestanden ist?
Sehen Sie daher irgendeine Notwendigkeit, dass Ihr Parteifreund Haider ein neues
Standortgutachten zugunsten Klagenfurts eingefordert hat?
Besteht jetzt die Gefahr, dass die Post AG in Kärnten überhaupt kein neues
Verteilungszentrum mehr errichten wird? Wenn ja, wie hoch ist die entgangene
Gesamtinvestition?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Post AG bei der Entscheidung für den
Standort des Verteilerzentrums Kärnten als privatwirtschaftlich agierendes
Unternehmen zumindest künftig von politischen Wünschen unbehelligt bleibt und es
keine weiteren Interventionen des Kärntner Landeshauptmannes gegen Villach gibt?
Antwort:
Die parlamentarische Anfrage bezieht sich nicht auf Gegenstände der Vollziehung
meines Ressorts im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B
- VG.
Die Post ist seit 1. Mai 1996 nicht mehr Bestandteil der Bundesverwaltung; sie wird
in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt und firmiert als Österreichische
Post AG. Die Eigentumsanteile der Republik Österreich werden vom Bundesminister
für Finanzen im Wege der ÖIAG verwaltet.
Bei der Entscheidung über den Standort eines Postverteilungszentrums handelt es
sich ausschließlich um eine unternehmensinterne Entscheidung der Österreichischen
Post AG als privatwirtschaftlich agierendes Unternehmen (siehe Frage 9). Meinem
Ressort stehen nach dem Postgesetz keine Einflussmöglichkeiten zu.
Ich ersuche um Verständnis, dass ich zu Ihren Fragen keine detaillierte weitere
Auskunft geben kann.