2151/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

VERKEHR INNOVATION

und TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2152/J - NR/2001, betreffend

Postverteilungszentrum in Villach, die die Abgeordneten Muttonnen und

GenossInnen am 20. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt

zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 9:

Welche Schritte wurden seitens Ihres Ressorts in den letzten zwei Jahren in der

Causa Postverteilungszentrum in Villach getätigt?

Wann haben Sie das Schreiben Ihres Parteifreundes Landeshauptmann Jörg Haider

betreffend das Kärntner Postverteilungszentrum erhalten?

Was ist der genaue Inhalt dieses Schreibens?

Haben Sie - wie offensichtlich von Landeshauptmann Haider gewünscht - mit dem

Vorstand der österreichischen Post AG Gespräche geführt, wonach das

Verteilerzentrum in Klagenfurt anzusiedeln ist?

Gibt es eine entsprechende Zusage an Ihren Vorgänger Dipl. Ing. Schmid seitens der

Post AG?

Stimmt es, dass dem Vorstand der Post AG im Februar 2001 bereits ein Gutachten

für den Standort Villach als Standort für ein neues Verteilungszentrum zur Verfügung

gestanden ist?

Sehen Sie daher irgendeine Notwendigkeit, dass Ihr Parteifreund Haider ein neues

Standortgutachten zugunsten Klagenfurts eingefordert hat?

Besteht jetzt die Gefahr, dass die Post AG in Kärnten überhaupt kein neues

Verteilungszentrum mehr errichten wird? Wenn ja, wie hoch ist die entgangene

Gesamtinvestition?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Post AG bei der Entscheidung für den

Standort des Verteilerzentrums Kärnten als privatwirtschaftlich agierendes

Unternehmen zumindest künftig von politischen Wünschen unbehelligt bleibt und es

keine weiteren Interventionen des Kärntner Landeshauptmannes gegen Villach gibt?

 

Antwort:

Die parlamentarische Anfrage bezieht sich nicht auf Gegenstände der Vollziehung

meines Ressorts im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B - VG.

Die Post ist seit 1. Mai 1996 nicht mehr Bestandteil der Bundesverwaltung; sie wird

in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt und firmiert als Österreichische

Post AG. Die Eigentumsanteile der Republik Österreich werden vom Bundesminister

für Finanzen im Wege der ÖIAG verwaltet.

 

Bei der Entscheidung über den Standort eines Postverteilungszentrums handelt es

sich ausschließlich um eine unternehmensinterne Entscheidung der Österreichischen

Post AG als privatwirtschaftlich agierendes Unternehmen (siehe Frage 9). Meinem

Ressort stehen nach dem Postgesetz keine Einflussmöglichkeiten zu.

 

Ich ersuche um Verständnis, dass ich zu Ihren Fragen keine detaillierte weitere

Auskunft geben kann.