2154/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

VERKEHR, INNOVATION und TECHNIK

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2162/J - NR/2001 betreffend notwendige

Maßnahmen zur Bewältigung des Ost/Westransit, die die Abgeordneten Edler und

Genossinnen am 20. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Frage 1:

Welche Möglichkeiten sehen Sie beim Güterverkehr mit mittel - und osteuropäischen

Staaten, den kombinierten Verkehr noch mehr zu fördern?

 

Antwort:

Die österreichische Verkehrspolitik ist schon seit Jahren darum bemüht, den

Güterverkehr weg von der Straße auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene,

Schiff und kombinierter Verkehr zu verlagern. Daher wurde eine Reihe von

Maßnahmen ergriffen, um umweltfreundliche Verkehrsarten, wie den Schienenverkehr

bzw. den kombinierten Verkehr, zu fördern.

 

Zu diesen Fördermaßnahmen für den kombinierten Verkehr zählen verschiedene

ordnungspolitische Maßnahmen, wie zum Beispiel der Nutzlastausgleich, der im

Straßenvor - und Nachlauf des kombinierten Verkehrs höhere Gesamtgewichte erlaubt

als im Straßenverkehr generell, liberalisierte Korridore für Verbindungen der

Rollenden Landstraße, genau definierte Ausnahmen vom Wochenend - und

Feiertagsfahrverbot und Nachtfahrverbot sowie Belohnungskontingente bzw.

Belohnungsökopunkte für die Nutzer der Rollenden Landstraße.

 

Es werden aber auch finanzielle Anreize zur Nutzung des kombinierten Verkehrs

geboten, insbesondere durch die Möglichkeit der Förderung von Investitionen

in den kombinierten Verkehr, durch die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen

Leistungen im Rahmen des kombinierten Verkehrs sowie durch steuerliche

Erleichterungen (Kraftfahrzeugsteuer, Straßenbenützungsabgabe).

 

Diese Maßnahmen stellen bereits jetzt eine wesentliche Förderung für den

kombinierten Verkehr mit den mittel - und osteuropäischen Staaten dar und sollen auch

in Zukunft aktualisiert werden. Darüber hinaus gibt es mit vielen mittel - und

osteuropäischen Staaten regelmäßige bilaterale Gespräche betreffend den

kombinierten Verkehr, in denen gemeinsam mit den betreffenden Bahnen und

Kombiverkehrsgesellschaften mögliche Verbesserungsmaßnahmen erörtert werden.

Für bilaterale Verkehre mit den MOEL sind daher selbstverständlich auch jene

Kombiverkehrs - Gesellschaften mögliche Verbesserungsmaßnahmen erörtert werden.

Für bilaterale Verkehre mit den MOEL sind daher selbstverständlich auch jene

Maßnahmen als Förderung für den kombinierten Verkehr wirksam, die von den mittel -

und osteuropäischen Ländern selbst eingeführt wurden.

 

Frage 2:

Bis wann wird eine leistungsfähige Bahninfrastruktur dem Ost - West -Transit zur

Verfügung stehen?

 

Antwort

Die hohe Bedeutung aller Transitachsen durch Österreich, insbesondere auch der

„Donauachse“ für den Ost - West - Verkehr, wurde von den Europäischen

Gemeinschaften bereits im „Transitvertrag“ und in weiterer Folge auch im Protokoll 9

des „Beitrittsvertrages“ zwischen Österreich und der Europäischen Union anerkannt

und festgeschrieben. Die zu den Transitachsen gehörigen Eisenbahnstrecken

wurden in die „Gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen

Verkehrsnetzes“ aufgenommen (Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996). Sie sind weiters im "European

Agreement On Main International Railway Lines“ (AGC) und im „European

Agreement On Important International Combined Transport Lines And Related

Installations“ (AGTC) der UN/ECE enthalten.

 

Im Rahmen des „Transport Infrastructure Needs Assessment" (TINA) ist eine

Weiterentwicklung der „paneuropäischen Korridore“ von Helsinki im Hinblick auf die

künftige Integration der Verkehrsnetze der Beitrittsstaaten in die TEN erfolgt. Dabei

wurde - mit maßgeblicher Unterstützung durch Österreich - besonderer Wert auf eine

bestmögliche Vernetzung gelegt, so dass davon auszugehen ist, dass die

Donauachse auch eine entsprechend hochwertige Fortsetzung in Form der

paneuropäischen Korridore IV, V und VI findet.

 

Weiters wurde mit dem Bundesminister für Verkehr, Bau - und Wohnungswesen der

Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1999 eine "Vereinbarung zur Verbesserung

der Leistungsfähigkeit der grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken im

Donaukorridor Passau/Salzburg" abgeschlossen. In dieser Vereinbarung wurde der

Ausbau der beiden in den TEN enthaltenen Strecken über Salzburg nach München

und über Passau nach Nürnberg bilateral festgelegt.

 

Die auch als „Magistrale für Europa“ bezeichnete Achse Paris - Wien - Budapest

betrifft Österreichs wichtigste Verkehrsader. Die „Westbahn“ Wien - Salzburg

( - München) ist für die Republik Österreich seit jeher von größter Bedeutung und

wird trotz der topografischen Problematik höchstwertig ausgebaut.

 

Die "Westbahn“ und auch die „Ostbahn“ Wien - Hegyeshalom ( - Budapest) bzw. -

Kittsee ( - Bratislava) wurden von der Österreichischen Bundesregierung gemäß § 1

des Hochleistungsstreckengesetzes 1989 (BGBI. Nr.576/1989) zu Hoch -

leistungsstrecken erklärt; Planungs - und Baumaßnahmen wurden und werden mit

höchster Priorität betrieben. Die Strecken Wien - Hegyeshalom ( - Budapest) bzw. -

Kittsee ( - Bratislava) sind bereits ausgebaut.

Bereits unmittelbar nach der „Ostöffnung" wurde entschieden, trotz erheblicher

Mehrkosten den Ausbau zwischen Wien und Wels viergleisig durchzuführen, um der

neuen Situation im Osten Europas Rechnung zu tragen. Mit dieser österreichischen

Entscheidung, die noch vor dem Beitritt Österreichs zur EU getroffen wurde, ist

bereits damals die Osterweiterung der Europäischen Union berücksichtigt worden.

 

Derzeit sind Ausbaumaßnahmen auf der Westbahn im Ausmaß von rund 63 km

Streckenlänge bereits fertig gestellt. Von den an die HL - AG bzw. die ÖBB zur

Durchführung übertragenen Vorhaben befinden sich weitere rund 60 km derzeit in

Bau. Davon sollen noch heuer bzw. 2002 wesentliche viergleisige Abschnitte

zwischen Amstetten und St. Valentin in Betrieb genommen werden, so dass der

viergleisige Ausbau demnächst auf einem Großteil der Strecke St. Pölten - Linz

betrieblich nutzbar sein wird.

 

In Anbetracht der im Rahmen der Europäischen Union erforderlichen Budgetdisziplin

sind die weniger dringlichen Vorhaben zeitlich zu optimieren. Dies bezweckt eine

Konzentration der Mittel auf eine rasche Fertigstellung der besonders

verkehrswirksamen Hauptabschnitte der Donauachse.

 

Im Hinblick auf den bereits ausgeschöpften Finanzierungsrahmen der SCHIG hängt

die Realisierung weiterer Vorhaben davon ab, ob in Zukunft für den Ausbau der

Schieneninfrastruktur entsprechende Mittel zur Verfügung stehen bzw. gestellt

werden können. Um kurzfristig weitere Ausbauabschnitte auf der Westbahn

finanzieren zu können, werden derzeit mögliche Umschichtungen bei bereits

übertragenen Vorhaben innerhalb des SCHIG - Finanzierungsrahmens geprüft.

 

 

Frage 3:

Welche Straßenbauvorhaben (z.B. Nordautobahn mit Wienumfahrung) werden Sie

forcieren, um eine rasche Fertigstellung zu bewerkstelligen?

 

Antwort:

Aufbauend auf den Ergebnissen der sog. "GSD - Studie“ sind folgende neue

Straßenbauvorhaben im Hinblick auf die EU - Osterweiterung vorgesehen, die auch in

der Novelle zum BStG im Vorjahr verankert wurden:

 

* A 5 Nord Autobahn von Wien zur tschechischen Grenze bei Drasenhofen (Richtung

   Brünn/Prag inkl. Anbindung über die Wiener Nordostumfahrung B 305 an die A 23).

* B 307 Spange Kittsee von der A 4 Ost Autobahn zur slowakischen Grenze bei

   Kittsee (Richtung Preßburg)

* B 310 Verlängerung der A 7 Mühlkreis Autobahn zur tschechischen Grenze bei

   Wullowitz (Richtung Prag)

 

In weiterer Folge wurde bei der EK beantragt, diese neuen Straßenverbindungen in das

TERN (Trans European Road Network) aufzunehmen.

Durch die weitere Vertiefung der Ergebnisse der GSD - Studie in Form von laufenden

bzw. bereits abgeschlossenen verkehrsträgerübergreifenden Netz - bzw.

Korridoruntersuchungen wird sichergestellt, dass multimodale Aspekte und

Umweltbelange in gebührender Form in diesem neuen Straßennetz Berücksichtigung

finden werden.

Diese geplanten Vorhaben werden auch im Generalverkehrsplan meines Ressorts

prioritär behandelt werden.

Antwort:

Die Verlagerung eines Teils der zu erwartenden Zuwächse im Ost - West Verkehr auf

die Wasserstraße als umweltfreundlichsten Verkehrsträger ist ein wichtiges

verkehrspolitisches Anliegen. Dies ist nur möglich, wenn die Donau zu einem

verlässlichen ganzjährig verfügbaren Verkehrsweg ausgebaut wird und die nautischen

und logistischen Rahmenbedingungen durch die Nutzung modernster

Telematikanwendungen für Verkehrsregelung, Lock management und aktuelle

Verkehrsinformationen optimiert werden.

 

Durch die in Planung befindlichen Ausbaumaßnahmen, für welche auch im TEN -

Investitionsprogramm der EU im Rahmen des Multiannual Indicative Programmes von

2001 bis 2006 ein Zuschuss der EU in Aussicht gestellt wurde, werden neben der

Verbesserung der Schifffahrtsbedingungen auch weitere Eintiefungen der Stromsohle

verhindert und wesentliche ökologische Ziele, wie Verbesserung des

Grundwasserhaushaltes, Anhebung des Niederwasserspiegels (ca. 50 cm),

Gewässervernetzung und Verbesserung der Ufer - und Flugbettstrukturen (Insel - und

Flachwasserzonen), erreicht.

 

Die Wasserstraßendirektion hat diesbezüglich ein wasserbauliches Gesamtprojekt

unterhalb von Wien entwickelt.

 

Die Planungen werden durch die Wasserstraßendirektion zügig vorangetrieben. Im

Rahmen des einzuleitenden UVP - Verfahrens wird eine gebündelte Abwicklung aller

erforderlichen Behördenverfahren, wie Wasserrecht, Schifffahrtsrecht, Naturschutzrecht

etc., erfolgen, wobei berechtigte Parteiinteressen von Gemeinden, Nationalpark , WWF

und anderen zu berücksichtigen sein werden.

 

Eine Entscheidung über den Vollausbau der Strecke unterhalb von Wien wird in

Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Untersuchungen und in Abstimmung mit

anderen Donaustaaten, insbesondere Deutschland und Ungarn, zu treffen sein.

Voraussetzung für eine internationale Abstimmung über die Ausbauziele und

- maßnahmen sind jedoch die Ergebnisse der in Angriff genommenen Planungen.

 

Einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt

stellt, wie erwähnt, auch der Einsatz moderner Verkehrstelematik dar. Vertreter meines

Ressorts sind an der Entwicklung von europäischen Standards für elektronische

Schifffahrtsinformationssysteme intensiv beteiligt. Eine elektronische Schifffahrtskarte

ist derzeit in Ausarbeitung, ein elektronisches Gefahrgut - Meldesystem wurde bereits in

Betrieb genommen. Die Vorarbeiten für ein flächendeckendes Telematiksystem,

welches auch logistische Funktionen anbietet, wurden bereits aufgenommen.

 

Frage 5:

Werden Sie im Rahmen der Beitrittsverhandlungen darauf drängen,

transitvertragsähnliche Regelungen auch für den Ost - West - Transit festzuschreiben?

Antwort:

Der Transitvertrag bzw. das Protokoll Nr. 9 des Beitrittsvertrages schreibt grundsätzlich

vor, dass der Transitvertrag mit 31. Dezember 2003 auszulaufen und der acquis,

welcher keine generellen mengenmäßigen Beschränkungen des Lkw - Verkehrs

innerhalb der Europäischen Union gestattet, in vollem Umfang Anwendung zu finden

hat.

 

Nicht nur dieses Auslaufen der Regelungen des Protokolls Nummer 9 mit 31.12.2003

sondern auch die geplante Erweiterung der Union bilden die Rahmenbedingungen für

eine langfristige Lösung der Problematik des Transitverkehrs in und durch Österreich,

die sicherstellen muss, dass die Schadstoff - und Lärmbelästigung durch den Lkw -

Verkehr, insbesondere im alpinen Raum, auch nach 2004 nachhaltig reduziert werden.

Daher sind angesichts zu erwartender Steigerungen im Transitverkehr insbesondere in

ökologisch besonders sensiblen Gebieten, wie dem Alpenraum, spezifische langfristige

Lösungen zur Gewährleistung des notwendigen Schutzes der Menschen und der

Umwelt vor den negativen Auswirkungen des Straßengüterverkehrs (Schadstoffe,

Lärm, Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit etc.) erforderlich.

 

Im Hinblick auf die EU - Erweiterung und insbesondere den damit zusammenhängenden

starken Anstieg des Ost - West - Transits wird zur Zeit in meinem Ressort intensivst an

der Formulierung einer entsprechenden Strategie gearbeitet, um die zu befürchtenden

negativen Auswirkungen der Steigerung des Transitverkehrs auf Umwelt, Bevölkerung

und Infrastruktur zu minimieren.

 

Die vor diesem Hintergrund anzustrebende langfristige Lösung der Transitproblematik

könnte zum Beispiel aus einem Gesamtpaket bestehen, das etwa Maßnahmen vorsieht

wie die Änderung der Wegekostenrichtlinie dahingehend, dass dem Lkw - Verkehr über

Mauten bzw. Straßenbenützungsgebühren künftig alle von ihm verursachten Kosten

(z.B. die durch Lärm, Stau, Unfälle etc. entstehenden "externen Kosten“) angelastet

werden können, oder die stärkere Berücksichtigung von sensiblen Gebieten in der

Form, dass in diesen spezifische Maßnahmen (Fahrverbote, zeitlich begrenzte höher

Mauten etc.) ergriffen werden können.