2155/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.05.2001
BUNDESMINISTERIUM für
VERKEHR, INNOVATION und TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2163/J - NR/2001 betreffend
Alpenkonvention, die die Abgeordneten Reheis und GenossInnen am 20. März 2001 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Welche Position haben Sie als Verkehrsminister zur Alpenkonvention sowie
hinsichtlich des Verkehrsprotokolls zur Alpenkonvention?
Antwort:
Die Alpenkonvention ist ein Rahmenabkommen zur Festlegung einheitlicher
Mindeststandards für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung des Alpenraums
(unterzeichnet 1991 und in Kraft seit 6. März 1995). Mitglieder sind Österreich, die
Schweiz, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Monaco, Italien, Slowenien und die
Europäische Union.
Die konkreten Maßnahmen bzw. Umsetzung der Rahmenkonvention soll durch acht
sogenannte Protokolle (Verkehr, Tourismus, Raumplanung, Energie etc.) erfolgen.
Am schwierigsten gestalteten sich stets die Verhandlungen über das
Verkehrsprotokoll. Österreich hatte aufgrund eines einhelligen Länderbeschlusses,
welcher eine für Österreich akzeptable Lösung des Verkehrsprotokolls verlangte. bis
zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Verkehrsprotokolls in Luzern keines der acht
Protokolle unterzeichnet.
Da es für die Aufhebung des Junktims der Landeshauptleute im Zusammenhang mit
der Unterzeichnung der Durchführungsprotokolle keines neuen Beschlusses bedarf,
konnte dieser Formalakt bei der in den Vorbemerkungen der Anfrage zitierten
Tagung der Umweltminister durch den österreichischen Bundesminister Mag.
Molterer durchgeführt werden. Im übrigen vertrete ich die folgenden grundsätzlichen
Positionen:
• Die Zielsetzungen der Alpenkonvention werden voll unterstützt.
• Das Verkehrsprotokoll ist der Gradmesser der Glaubwürdigkeit bei der Erfüllung
der grundsätzlichen Zielsetzungen der Rahmenkonvention.
• Keine Zustimmung zu einer Lösung, die Österreich schlechter stellt als durch den
EU - Beitritt bedingt wird.
• Das Verkehrsprotokoll muss für Österreich einen "Mehrwert“ zu bestehenden
multilateralen Verkehrsverpflichtungen beinhalten.
Frage 2:
wie soll die Alpenkonvention jetzt real politisch für Österreich genützt werden? Ist
dies nicht ein guter Ansatz, um eine Verlängerung des Transitvertrages
voranzutreiben?
Antwort:
Aufgrund des Ergebnisses des 15. Ständigen Ausschusses am 30./31. März in der
Schweiz war ich bis zuletzt optimistisch, dass es beim Verkehrsprotokoll nach den
jahrelangen Verhandlungen zu einer für Österreich akzeptablen Lösung kommen
kann. Mit dem nun verabschiedeten Verkehrsprotokoll wird vor allem auch dem
einhelligen Länderbeschluss, bis zu einer für Österreich akzeptablen Lösung des
Verkehrsprotokolls keines der anderen bereits ausverhandelten
Durchführungsprotokolle zu unterzeichnen, in vollem Ausmaß Rechnung getragen.
Dies betrachte ich vor allem deshalb als besonders wichtig, weil die konkreten
Maßnahmen bzw. die Umsetzung der Ziele der Rahmenkonvention eben durch diese
Protokolle (Verkehr, Tourismus, Raumplanung, Energie etc.) zu erfolgen hat. Somit
können die Alpenkonvention sowie die bereits finalisierten Umsetzungsprotokolle ab
sofort mit Leben erfüllt werden.
Aus Sicht meines Ressorts wäre vor allem auch festzuhalten, dass im von den
Umweltministern bei der Alpenkonferenz in Luzern verabschiedeten
Verkehrsprotokoll den verkehrspolitischen Interessen Österreichs, wie etwa eine
Reduktion der Belastungen und Risiken des Verkehrs durch verstärkte Verlagerung
insbesondere des Güterverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger etc., in einer
für Österreich akzeptablen Weise Rechnung getragen wird. Auch stellt das nun
verabschiedete Verkehrsprotokoll für mich ein starkes Argument im künftigen
Umgang in der EU gegen die Transitbelastungen dar.
Frage 3:
Sind Sie mit dem Streit - und Schlichtungsmechanismus sowie der Einsetzung einer
Arbeitsgruppe, die den Informations - und Erfahrungsaustausch fördern soll,
zufrieden?
Antwort:
Das ursprünglich als flankierende und unterstützende Maßnahme für die
Verhandlungen zum Verkehr und unter österreichischem Vorsitz ausgearbeitete
Streitbeilegungsprotokoll legt nunmehr ein obligatorisches Streitbeilegungsverfahren
fest, das mit einem verbindlichen Schiedsspruch endet. Der damit geschaffene
Mechanismus schließt die vorhandene Lücke in der Alpenkonvention und schafft die
Voraussetzungen, Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien einer
verbindlichen Entscheidung unter Zugrundelegung der Alpenkonvention zuzuführen.
Im Sinne multilateraler Gepflogenheiten sollten sich die Vertragsparteien bei der
Auslegung oder Anwendung der Alpenkonvention oder eines ihrer Protokolle aber
auch weiterhin darum bemühen, Streitigkeiten vorrangig im Konsultationsweg zu
bereinigen. Im übrigen begrüße
ich in diesem Sinne, zur Realisierung einer
verbesserten Transparenz sowie zum Zweck der positiv zu bewertenden Schaffung
vertrauensbildender Maßnahmen zwischen den Vertragsparteien schließlich auch die
Einsetzung einer den Informations - und Erfahrungsaustausch fördernden
Arbeitsgruppe.
Frage 4:
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Verwaltungsbüro in Innsbruck
angesiedelt wird? Was werden Sie dafür unternehmen?
Antwort:
Die federführende Zuständigkeit für die Alpenkonvention und damit auch für die
Frage, ob der Sitz des Ständigen Sekretariates der Alpenkonvention in Innsbruck
sein wird, liegt beim Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, dem ich in dieser Frage nicht vorgreifen möchte.