2155/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

VERKEHR, INNOVATION und TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2163/J - NR/2001 betreffend

Alpenkonvention, die die Abgeordneten Reheis und GenossInnen am 20. März 2001 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche Position haben Sie als Verkehrsminister zur Alpenkonvention sowie

hinsichtlich des Verkehrsprotokolls zur Alpenkonvention?

 

Antwort:

Die Alpenkonvention ist ein Rahmenabkommen zur Festlegung einheitlicher

Mindeststandards für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung des Alpenraums

(unterzeichnet 1991 und in Kraft seit 6. März 1995). Mitglieder sind Österreich, die

Schweiz, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Monaco, Italien, Slowenien und die

Europäische Union.

 

Die konkreten Maßnahmen bzw. Umsetzung der Rahmenkonvention soll durch acht

sogenannte Protokolle (Verkehr, Tourismus, Raumplanung, Energie etc.) erfolgen.

Am schwierigsten gestalteten sich stets die Verhandlungen über das

Verkehrsprotokoll. Österreich hatte aufgrund eines einhelligen Länderbeschlusses,

welcher eine für Österreich akzeptable Lösung des Verkehrsprotokolls verlangte. bis

zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Verkehrsprotokolls in Luzern keines der acht

Protokolle unterzeichnet.

 

Da es für die Aufhebung des Junktims der Landeshauptleute im Zusammenhang mit

der Unterzeichnung der Durchführungsprotokolle keines neuen Beschlusses bedarf,

konnte dieser Formalakt bei der in den Vorbemerkungen der Anfrage zitierten

Tagung der Umweltminister durch den österreichischen Bundesminister Mag.

Molterer durchgeführt werden. Im übrigen vertrete ich die folgenden grundsätzlichen

Positionen:

 

• Die Zielsetzungen der Alpenkonvention werden voll unterstützt.

• Das Verkehrsprotokoll ist der Gradmesser der Glaubwürdigkeit bei der Erfüllung

  der grundsätzlichen Zielsetzungen der Rahmenkonvention.

• Keine Zustimmung zu einer Lösung, die Österreich schlechter stellt als durch den

  EU - Beitritt bedingt wird.

• Das Verkehrsprotokoll muss für Österreich einen "Mehrwert“ zu bestehenden

  multilateralen Verkehrsverpflichtungen beinhalten.

 

Frage 2:

wie soll die Alpenkonvention jetzt real politisch für Österreich genützt werden? Ist

dies nicht ein guter Ansatz, um eine Verlängerung des Transitvertrages

voranzutreiben?

 

Antwort:

Aufgrund des Ergebnisses des 15. Ständigen Ausschusses am 30./31. März in der

Schweiz war ich bis zuletzt optimistisch, dass es beim Verkehrsprotokoll nach den

jahrelangen Verhandlungen zu einer für Österreich akzeptablen Lösung kommen

kann. Mit dem nun verabschiedeten Verkehrsprotokoll wird vor allem auch dem

einhelligen Länderbeschluss, bis zu einer für Österreich akzeptablen Lösung des

Verkehrsprotokolls keines der anderen bereits ausverhandelten

Durchführungsprotokolle zu unterzeichnen, in vollem Ausmaß Rechnung getragen.

 

Dies betrachte ich vor allem deshalb als besonders wichtig, weil die konkreten

Maßnahmen bzw. die Umsetzung der Ziele der Rahmenkonvention eben durch diese

Protokolle (Verkehr, Tourismus, Raumplanung, Energie etc.) zu erfolgen hat. Somit

können die Alpenkonvention sowie die bereits finalisierten Umsetzungsprotokolle ab

sofort mit Leben erfüllt werden.

 

Aus Sicht meines Ressorts wäre vor allem auch festzuhalten, dass im von den

Umweltministern bei der Alpenkonferenz in Luzern verabschiedeten

Verkehrsprotokoll den verkehrspolitischen Interessen Österreichs, wie etwa eine

Reduktion der Belastungen und Risiken des Verkehrs durch verstärkte Verlagerung

insbesondere des Güterverkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsträger etc., in einer

für Österreich akzeptablen Weise Rechnung getragen wird. Auch stellt das nun

verabschiedete Verkehrsprotokoll für mich ein starkes Argument im künftigen

Umgang in der EU gegen die Transitbelastungen dar.

 

Frage 3:

Sind Sie mit dem Streit - und Schlichtungsmechanismus sowie der Einsetzung einer

Arbeitsgruppe, die den Informations - und Erfahrungsaustausch fördern soll,

zufrieden?

 

Antwort:

Das ursprünglich als flankierende und unterstützende Maßnahme für die

Verhandlungen zum Verkehr und unter österreichischem Vorsitz ausgearbeitete

Streitbeilegungsprotokoll legt nunmehr ein obligatorisches Streitbeilegungsverfahren

fest, das mit einem verbindlichen Schiedsspruch endet. Der damit geschaffene

Mechanismus schließt die vorhandene Lücke in der Alpenkonvention und schafft die

Voraussetzungen, Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien einer

verbindlichen Entscheidung unter Zugrundelegung der Alpenkonvention zuzuführen.

 

Im Sinne multilateraler Gepflogenheiten sollten sich die Vertragsparteien bei der

Auslegung oder Anwendung der Alpenkonvention oder eines ihrer Protokolle aber

auch weiterhin darum bemühen, Streitigkeiten vorrangig im Konsultationsweg zu

bereinigen. Im übrigen begrüße ich in diesem Sinne, zur Realisierung einer

verbesserten Transparenz sowie zum Zweck der positiv zu bewertenden Schaffung

vertrauensbildender Maßnahmen zwischen den Vertragsparteien schließlich auch die

Einsetzung einer den Informations - und Erfahrungsaustausch fördernden

Arbeitsgruppe.

 

Frage 4:

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Verwaltungsbüro in Innsbruck

angesiedelt wird? Was werden Sie dafür unternehmen?

 

Antwort:

Die federführende Zuständigkeit für die Alpenkonvention und damit auch für die

Frage, ob der Sitz des Ständigen Sekretariates der Alpenkonvention in Innsbruck

sein wird, liegt beim Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft, dem ich in dieser Frage nicht vorgreifen möchte.