2156/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

VERKEHR, INNOVATION und TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2164/J - NR/2001, betreffend

Gefährdung der Qualität der Postdienstleistungen in Österreich, die die

Abgeordneten Schwemlein und GenossInnen am 20. März 2001 an mich gerichtet

haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche Möglichkeiten sehen Sie als Verkehrsministerin, um einen Universaldienst

insbesondere in den peripheren Regionen und damit eine nahe öffentliche

Postversorgung aufrecht zu erhalten? Sind Sie daher mit dem Programm "Speed"

einverstanden?

 

Antwort:

Bereits das geltende Postgesetz verpflichtet die Österreichische Post AG, einen

bundesweiten flächendeckenden Universaldienst anzubieten. Dazu gehört auch die

Versorgung mit Postämtern. Schon daraus ergibt sich, dass die Österreichische Post

AG auch in den peripheren Regionen eine Versorgung mit Postdienstleistungen

aufrecht zu erhalten hat. Mit der geplanten Universaldienstverordnung soll diese

generelle Verpflichtung nur detailliert bestimmt werden.

 

Beim sogenannten "Speed - Programm" handelt es sich um ein unternehmensinternes

Konzept, auf welches ich als Bundesministerin für Verkehr, Innovation und

Technologie keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann.

 

Frage 2:

Wann werden Sie eine Universaldienstverordnung erlassen? Wie wollen Sie dabei

drastische Benachteiligungen in ländlichen Gebieten vermeiden?

 

Antwort:

Die im Begutachtungsverfahren zum Entwurf der Universaldienstverordnung

eingelangten Stellungnahmen sind recht kontroversiell. In Gesprächen mit den

betroffenen Kreisen, insbesondere mit der Österreichischen Post AG, sind meine

Mitarbeiter derzeit bemüht, eine Lösung zu finden, welche den verschiedenen

Interessenslagen möglichst gerecht wird. Ich kann daher derzeit noch kein konkretes

Datum für das Inkrafttreten der Verordnung nennen.

 

Ein zentrales Anliegen der Verordnung ist es, die flächendeckende Versorgung mit

Postämtern bzw. mit Postagenturen auch in Hinkunft und vor allem auch im

ländlichen Raum sicherzustellen. So sieht der Entwurf vor, dass in den Fällen, in

denen die Führung eines Postamtes aus wirtschaftlichen Gründen unrentabel ist, der

Universaldienst durch eine Postagentur oder andere Formen, wie Landzusteller

sicherzustellen ist. Damit soll gewährleistet werden, dass die Bedürfnisse der

Kunden und vor allem der ländlichen Bevölkerung in Zukunft nicht wesentlich

beeinträchtigt werden. Die kolportierte Benachteiligung der ländlichen Bevölkerung

ist daher weder beabsichtigt noch durch den Verordnungsentwurf verursacht.

 

Frage 3:

Wie lange wird das Briefmonopol in Österreich weiter bestehen?

 

Antwort:

Die weitere Liberalisierung des Postmarktes kann meiner Meinung nach nur im

Gleichklang mit anderen EU - Staaten und daher nur auf Basis einer EU - Richtlinie

erfolgen. Österreich befürwortet grundsätzlich alle Maßnahmen zur weiteren

Liberalisierung des Postmarktes und begrüßt daher den derzeit vorliegenden

Richtlinienvorschlag. Wir sind aber darüberhinaus sehr daran interessiert, bereits

jetzt einen Zeitpunkt für das Auslaufen des Monopols festzulegen.

 

Über das Tempo der weiteren Öffnung des Postmarktes herrscht unter den EU -

Ländern ziemliche Uneinigkeit. Österreich zählt mit Holland, Deutschland, Finnland,

Schweden und Irland zur Gruppe derer, die sich für die Festlegung eines

Endtermines aussprechen. Wir sind übereinstimmend mit diesen Ländern der

Meinung, dass nur der Druck eines Endtermines auch die notwendigen Reformen

und damit die Wettbewerbsfähigkeit der traditionellen Postbetreiber garantieren wird.

Aus heutiger Sicht scheint eine vollständige Liberalisierung vor dem Jahr 2007

unrealistisch.

 

Frage 4:

Sind Sie sich im Klaren, dass die Postzeitungstarifbegünstigungen im Budget 2001

unterdotiert sind, um den Kompromiss mit dem Zeitungsverband tatsächlich

finanzieren zu können? Wer wird die Finanzierungslücke abdecken?

 

Antwort:

Die begünstigten Tarife im Postzeitungsversand sind bis Ende 1999 vom Bund mit

ATS 900 Mio. jährlich gefördert worden. Das Parlament hat im Frühjahr 2000 eine

Novelle zum Postgesetz beschlossen, welche eine merkliche Reduktion des

Bundeszuschusses für die Jahre 2000 (600 Mio.) und 2001(200 Mio.) vorsieht.

 

Aufgrund der Novelle entfällt der Bundeszuschuss ab dem Jahr 2002 zur Gänze.

Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben habe ich daher für das Jahr 2001

Budgetmittel in Höhe von ATS 200 Mio. vorgesehen. Ab dem Jahr 2002 habe ich

aber keine Möglichkeit mehr, Budgetmittel für die Förderung des

Postzeitungsversandes zur Verfügung zu stellen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass

man besonders betroffenen Vereinen bzw. Herausgebern eine Unterstützung im

Wege der Vereinsförderung bzw. Presseförderung zukommen lässt.

 

Was die geltenden Tarife für den Postzeitungsversand betrifft, so hat die

Österreichische Post AG diese im Herbst letzten Jahres zur Genehmigung vorgelegt.

Der Antrag ist im Postgesetz rechtlich gedeckt. Er fand die Zustimmung der

Preiskommission und wurde am 27. Oktober 2000 von meinem Amtsvorgänger

Bundesminister Schmid genehmigt.

 

Zu Frage 5:

Warum sind Sie als Verkehrsministerin nicht gegen die drastische Erhöhung der

Postfachgebühr ab 1.1.2001, welche Vereine, Private und Firmen belastet,

eingeschritten? Immerhin sind diese von 10 Schilling auf 200 Schilling für Private

bzw. 350 Schilling für Firmen erhöht worden.

 

Antwort:

Die Festlegung der Tarife für Postfächer und damit auch die mit Jahresbeginn

merkliche Erhöhung dieser Tarife ist eine Maßnahme, welche ausschließlich

unternehmensintern zu verantworten ist und auf die ich als Regulierungsbehörde

keinen Einfluss habe. Nach dem geltenden Postgesetz bedürfen lediglich die Tarife

im reservierten Bereich (Briefe und persönlich adressierte Info - Mail) sowie die

Postzeitungstarife meiner ausdrücklichen Genehmigung.

 

Die Entgelte für die anderen Dienste im Rahmen des Universaldienstes sind der

Behörde lediglich anzuzeigen. Alle anderen Entgelte sind davon nicht betroffen.

Selbst wenn man die Bereitstellung eines Postfaches daher dem Universaldienst

zuordnen wollte - was derzeit aber nicht der Fall ist - wäre damit für den konkreten

Anlassfall nichts gewonnen. Im übrigen haben die Vertreter der Österreichischen

Post AG bei der Sitzung der Preiskommission, bei der über die ab 1. Jänner 2001

geltenden neuen Posttarife und Info - Mailtarife beraten wurde, auch über die

beabsichtigten Änderungen bei den Tarifen für Postfächer informiert; die

Preiskommission hat diese Mitteilung zur Kenntnis genommen.

 

Frage 6:

Werden Sie erneut eine Zusammenführung von Postbus und Kraftwagendienst der

ÖBB anstreben?

 

Antwort:

Über eine Zusammenführung von Postbus und Kraftwagendienst der ÖBB haben die

Vorstände dieser beiden Unternehmen selbständig zu entscheiden und dann ihren

Aufsichtsräten zur Beschlussfassung vorzutragen.