2157/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.05.2001
BUNDESMINISTERIUM für
VERKEHR, INNOVATION und TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2165/J - NR/2001, betreffend den
notwendigen Ausbau der Infrastruktur in der Ostregion, die die Abgeordneten Eder und
GenossInnen am 20. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Warum haben Sie die Landeshauptleute von Wien, Niederösterreich und dem
Burgenland keinen Termin für ein Gespräch betreffend Verkehrsinfrastrukturprojekte für
die Ostregion gewährt, sodass diese selbst in einer Notmaßnahme mit ihren
Vorschlägen an die Öffentlichkeit treten mussten?
Antwort:
Die Anliegen der Landeshauptleute betrafen Projekte, die in den nächsten Monaten im
Rahmen des Expertenrates zum Generalverkehrsplan einer näheren Analyse und
Diskussion unterzogen werden, weshalb sich ein gesonderter Termin hiezu erübrigt
hat.
Frage 2:
Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit Wien ein Bahnknotenpunkt bleibt
(Lainzer Tunnel, Südbahnausbau, Westbahnausbau, Verbindungsbahnen in die
östlichen Nachbarländer, Durchzugsbahnhof, Anbindung des Flughafens)?
Antwort:
Durch die Neuordnung Europas und den zu erwartenden Beitritt der benachbarten
Reformstaaten zur Europäischen Union ist jedenfalls eine Steigerung der
Verkehrsnachfrage sowohl im Personen - als auch im Güterverkehr zu erwarten. Die
Region Wien hat eine außerordentlich zentrale Lage in diesem künftigen Europa und
ist bereits jetzt infrastrukturell sehr gut und nachfragegerecht vernetzt.
Dies gilt insbesondere für die Schieneninfrastruktur. Im Transeuropäischen
Schienennetz (TEN), welches bekanntlich nur für das Gebiet der derzeitigen
Europäischen Union definiert ist, besitzt die Region Wien eine hervorragende
Position, wobei auch die - infrastrukturell vorhandenen - Verbindungen mit den
Paneuropäischen Korridoren mit zu betrachten sind. Diese "Helsinki - Korridore"
gewährleisten Verbindungen für die Region Wien zu allen Wirtschaftsräumen im
Bereich der geplanten EU - Erweiterung. Im
Rahmen des "Transport Infrastructure
Needs Assessment“ (TINA) zur Weiterentwicklung der Paneuropäischen Korridore
von Helsinki wurde im Hinblick auf die künftige Integration der Verkehrsnetze der
Beitrittsstaaten in die TEN besonderer Wert auf eine bestmögliche Vernetzung
gelegt.
Die für den Ausbau des „TEN - Knotens Wien“ relevanten Infrastrukturmaßnahmen
wurden in den vergangenen Jahren im Zuge von so genannten "Planungsverfahren"
gemeinsam mit den anderen Ländern der Ostregion, den ÖBB und dem Flughafen
Wien sehr eingehend erörtert. Besonders wesentlich ist der Umstand, dass
naturgemäß in einem großen Zentralraum, wie ihn der "TEN - Knoten Wien“ darstellt,
Infrastruktur und Verkehrsabläufe der einzelnen Netzteile ungemein stark
miteinander verflochten und untereinander abhängig sind. Daher sind
Einzelmaßnahmen stets in mehrfacher Hinsicht im Netz abzustimmen und dürfen
nicht isoliert bzw. aus einem einzelnen Blickwinkel allein (z. B. Nahverkehr) betrachtet
werden.
In diesem Zusammenhang ist die Frage der tatsächlichen hinkünftigen Nutzung der
Schieneninfrastruktur, insbesondere für Nahverkehre, von Relevanz. Bislang konnte
jedenfalls keine ausreichend klare Bereitschaft des Landes Wien erkannt werden,
Nahverkehrsdienste in entsprechendem Umfang und Ausmaß auch finanziell mit zu
tragen. Es würde gewiss nicht dem Gebot der Effizienz entsprechen,
Infrastrukturkapazitäten aufwändig auszubauen, wenn deren zukünftige Auslastung
nicht in angemessener Form gewährleistet erscheint.
Alle wesentlichen Schienenverbindungen zwischen Wien und den Nachbarländern
sind Hochleistungsstrecken mit vorerst ausreichender Infrastrukturkapazität. Die
Ostbahn mit der Verbindung Pamdorf - Kittsee - Bratislava, die Nordbahn und auch
die Franz Josefs - Bahn verfügen über eine angemessene Infrastrukturqualität. Die
Ost - West - Relation ist naturgemäß von höchster Bedeutung für die
Verkehrsnachfrage. Daher muss einem qualitativ höchstwertigen Ausbau der
Westbahn oberste Priorität eingeräumt werden, insbesondere der Errichtung der
Neubaustrecke Wien - St. Pölten als Bestandteil des viergleisigen Ausbaues. Daraus
ist abzuleiten, dass der Fertigstellungstermin dieses Streckenabschnittes auch den
Zeitpunkt für die Verkehrswirksamkeit der unmittelbar anschließenden Streckenteile
maßgeblich bestimmt, weshalb mit der Inbetriebnahme der Verbindungsstrecke
zwischen Süd -, West - und Donauländebahn („Lainzer Tunnel“) zumindest bis zu
diesem Zeitpunkt zugewartet werden kann.
Im Bereich eines derart ausgedehnten Netzknotens wie des TEN - Knotens Wien
muss angesichts der knappen Ressourcen grundsätzlich bei allen Netzteilen
besonders darauf geachtet werden, dass Teilabschnitte nicht nur betriebstechnisch
aufeinander abgestimmt werden, sondern dass auch die Realisierung von
Maßnahmen zeitlich optimiert wird, um deren volle Nutzenentfaltung zu
gewährleisten.
Dies erfordert eine gesamthafte und auch zwischen den Verkehrsträgern
abgestimmte Ausbaustrategie, die konsequent zu verfolgen wäre und deshalb eine
über viele Jahre hinweg gesicherte Finanzierung benötigt.
Da diese in der nunmehrigen Lage keinesfalls vorausgesetzt werden kann, ist die
Ausarbeitung einer Prioritätenreihung bzw. eines Stufenkonzeptes für diesen
hochrangigen Netzknoten besonders diffizil und langwierig, weshalb von meinem
Ressort noch keine Festlegungen getroffen worden sind. Auf Grund der Vorgabe,
dass vorläufig mit dem durch das SCHIG vorgegebenen Finanzierungsrahmen das
Auslangen gefunden werden muss, wurden in letzter Zeit mögliche Szenarien für
einen sinnvollen Ausbau der Eisenbahninfrastruktur innerhalb des vorhandenen
Finanzierungsrahmens entwickelt.
Im Hinblick auf die bereits ausgeschöpften Finanzmittel des SCHIG hängt die
Realisierung weiterer Vorhaben davon ab, ob in Zukunft für den Ausbau der
Schieneninfrastruktur entsprechende Mittel zur Verfügung stehen bzw. gestellt
werden können. Derzeit ist jedenfalls eine Finanzierung weiterer Vorhaben nicht
absehbar.
Frage 3:
Welche Maßnahmen werden zur Attraktivierung des Nahverkehrs im Raum Wien
gesetzt? Dies betrifft insbesondere auch die S 80 und S 7?
Antwort:
Von meinen Amtsvorgängern wurden im Jahr 1979 mit dem Land Wien eine seit
vielen Jahren laufend fortgeschriebene „Vereinbarung gemäß Art. 15 a B - VG über
Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchem der Bund und das Land Wien
interessiert sind“ sowie im Jahr 1999 mit dem Land Niederösterreich das
„Übereinkommen über den Ausbau der Schnellbahnlinie S 2 im Bundesland
Niederösterreich“ abgeschlossen. Grundsätzlich bekenne ich mich dazu,
Vereinbarungen und Zusagen meiner Amtsvorgänger einzuhalten. Dies schließt
jedoch nicht aus, dass mit den betroffenen Gebietskörperschaften neuerlich
Gespräche geführt werden, um die Sinnhaftigkeit einzelner Projekte im Lichte der
jüngsten Entwicklung kritisch zu durchleuchten und erforderlichenfalls
einvernehmlich neue Prioritäten zu setzen.
Zum Ausbau der Schnellbahnlinie S 7 ist anzuführen, dass die Ausbaumaßnahmen
im Streckenabschnitt Klein Schwechat - Flughafen Wien im Jahr 2000 fertig gestellt
wurden. Mit den Ausbaumaßnahmen im Streckenabschnitt Landstraße - Rennweg -
Zentralfriedhof - Klein Schwechat wurde bereits Mitte des Jahres 2000 begonnen, die
Fertigstellung und Inbetriebnahme ist für die Jahre 2002 und 2003 geplant. Auf
besonderen Wunsch der Stadt Wien soll dabei die Schnellbahnlinie S 7 im
Streckenabschnitt Rennweg - Zentralfriedhof zu einem großen Teil in Tieflage geführt
werden, wodurch erhebliche Zusatzkosten
entstehen.
Zum Ausbau der Schnellbahnlinie S 80 ist anzumerken, dass ein Teil der im „Wiener
Vertrag“ enthaltenen Ausbaumaßnahmen bereits realisiert ist. Die weiteren
Ausbaumaßnahmen sollen in Abstimmung mit der Stadt Wien umgesetzt werden,
wobei jedoch auch die Verkehrswirksamkeit der bereits im Bau befindlichen
Verlängerung der U - Bahnlinie U 2 in die Betrachtung einbezogen werden wird.
Frage 4:
Werden Sie die dringend benötigten zusätzlichen Straßenverbindungen in die
östlichen Nachbarstaaten rasch verwirklichen?
Antwort:
Aufbauend auf den Ergebnissen der sog. "GSD - Studie“ und den anschließend
durchgeführten Korridoruntersuchungen laufen derzeit die weiteren Planungen für
die zusätzlichen hochrangigen Straßenverbindungen in Richtung der EU -
Osterweiterungsstaaten.
Es sind dies Richtung Tschechien die A 5 Nord Autobahn (von Wien Richtung
Brünn/Prag) sowie die B 310 (Fortsetzung der A 7 von Linz Richtung Prag). Zum
östlichen Nachbarstaat Slowakei wird insbesondere der Verbindung zwischen Wien
und Bratislava höchste Priorität eingeräumt. Demnach werden die Planungen der B
307 Parndorfer Straße als Spange zwischen der A 4 Ostautobahn und dem neu
errichteten Grenzübergang Kittsee als Schnittstelle zum slowakischen Autobahnnetz
forciert. Gegenwärtig wird dabei von einer Fertigstellung bis etwa 2006
ausgegangen.
Frage 5:
Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um rasch den benötigten
Autobahn/Schnellstraßenring fertig zu stellen?
Antwort:
Als wichtige Voraussetzung für die Anbindung der A 5 Nordautobahn ist deren
Anschluss an das hochrangige Straßennetz im Raum Wien zu gewährleisten. Diese
als B 305 Wiener Nordostrand Straße bezeichnete Straßenverbindung stellt in einem
ersten Schritt eine Verknüpfung der A 22 im Bereich Korneuburg mit der künftigen
Nordautobahn und der Verlängerung der A 23 Südosttangente, der B 302 dar. Um
die Planungszeiten dieser Projekte möglichst kurz zu halten, werden die Planungen
bereits frühzeitig von meinem Ressort begleitet und optimiert.
Fragen 6, 7 und 8:
Auf welcher Grundlage haben Sie Kärnten 3,5 Mrd. Schilling für Verkehrsinfrastruktur
gewährt, während sie bisher keine bindenden Zusagen für die Ostregion gemacht
haben?
Stehen auf Grund Ihrer Zusage in Kärnten nicht für alle anderen Bundesländer
weniger Mittel zur Verfügung ? Wie werden Sie damit umgehen?
Worauf beruht Ihre Prioritätensetzung
hinsichtlich der 3,5 Mrd. Schilling für Kärnten?
Antwort:
Mit dem Landeshauptmann von Kärnten wurden nur Eisenbahninfrastrukturprojekte
vereinbart, die bereits früher durch Übertragungsverordnungen meiner
Amtsvorgänger festgelegt und damit auch finanziell bedeckt wurden. Konkret handelt
es sich um den Bau des ersten Teilabschnittes der Koralmbahn zwischen Althofen
und Klagenfurt (Investitionsvolumen rund 2,0 Mrd. ATS, Fertigstellung 2009
vorgesehen), um den Umbau des Bahnhofes Klagenfurt im Rahmen der
Bahnhofsoffensive (Investitionsvolumen rund 150 Mio. ATS, Fertigstellung 2005
vorgesehen) sowie um Planungen im Bereich der Koralmbahn und im Kärntner
Zentralraum.
Frage 9:
Wann werden Sie endlich einen Bundesverkehrswegeplan vorlegen und wird dieser
die notwendigen Prioritäten für die Ostregion vorsehen?
Antwort:
Ich habe vor, bis Ende dieses Jahres einen Generalverkehrsplan für alle betroffenen
Verkehrsträger vorzulegen. In diesem Plan werden auch die Ausbauvorhaben für die
Ostregion entsprechende Berücksichtigung finden.