2157/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

VERKEHR, INNOVATION und TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2165/J - NR/2001, betreffend den

notwendigen Ausbau der Infrastruktur in der Ostregion, die die Abgeordneten Eder und

GenossInnen am 20. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Frage 1:

Warum haben Sie die Landeshauptleute von Wien, Niederösterreich und dem

Burgenland keinen Termin für ein Gespräch betreffend Verkehrsinfrastrukturprojekte für

die Ostregion gewährt, sodass diese selbst in einer Notmaßnahme mit ihren

Vorschlägen an die Öffentlichkeit treten mussten?

 

Antwort:

Die Anliegen der Landeshauptleute betrafen Projekte, die in den nächsten Monaten im

Rahmen des Expertenrates zum Generalverkehrsplan einer näheren Analyse und

Diskussion unterzogen werden, weshalb sich ein gesonderter Termin hiezu erübrigt

hat.

 

Frage 2:

Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit Wien ein Bahnknotenpunkt bleibt

(Lainzer Tunnel, Südbahnausbau, Westbahnausbau, Verbindungsbahnen in die

östlichen Nachbarländer, Durchzugsbahnhof, Anbindung des Flughafens)?

 

Antwort:

Durch die Neuordnung Europas und den zu erwartenden Beitritt der benachbarten

Reformstaaten zur Europäischen Union ist jedenfalls eine Steigerung der

Verkehrsnachfrage sowohl im Personen - als auch im Güterverkehr zu erwarten. Die

Region Wien hat eine außerordentlich zentrale Lage in diesem künftigen Europa und

ist bereits jetzt infrastrukturell sehr gut und nachfragegerecht vernetzt.

 

Dies gilt insbesondere für die Schieneninfrastruktur. Im Transeuropäischen

Schienennetz (TEN), welches bekanntlich nur für das Gebiet der derzeitigen

Europäischen Union definiert ist, besitzt die Region Wien eine hervorragende

Position, wobei auch die - infrastrukturell vorhandenen - Verbindungen mit den

Paneuropäischen Korridoren mit zu betrachten sind. Diese "Helsinki - Korridore"

gewährleisten Verbindungen für die Region Wien zu allen Wirtschaftsräumen im

Bereich der geplanten EU - Erweiterung. Im Rahmen des "Transport Infrastructure

Needs Assessment“ (TINA) zur Weiterentwicklung der Paneuropäischen Korridore

von Helsinki wurde im Hinblick auf die künftige Integration der Verkehrsnetze der

Beitrittsstaaten in die TEN besonderer Wert auf eine bestmögliche Vernetzung

gelegt.

 

Die für den Ausbau des „TEN - Knotens Wien“ relevanten Infrastrukturmaßnahmen

wurden in den vergangenen Jahren im Zuge von so genannten "Planungsverfahren"

gemeinsam mit den anderen Ländern der Ostregion, den ÖBB und dem Flughafen

Wien sehr eingehend erörtert. Besonders wesentlich ist der Umstand, dass

naturgemäß in einem großen Zentralraum, wie ihn der "TEN - Knoten Wien“ darstellt,

Infrastruktur und Verkehrsabläufe der einzelnen Netzteile ungemein stark

miteinander verflochten und untereinander abhängig sind. Daher sind

Einzelmaßnahmen stets in mehrfacher Hinsicht im Netz abzustimmen und dürfen

nicht isoliert bzw. aus einem einzelnen Blickwinkel allein (z. B. Nahverkehr) betrachtet

werden.

 

In diesem Zusammenhang ist die Frage der tatsächlichen hinkünftigen Nutzung der

Schieneninfrastruktur, insbesondere für Nahverkehre, von Relevanz. Bislang konnte

jedenfalls keine ausreichend klare Bereitschaft des Landes Wien erkannt werden,

Nahverkehrsdienste in entsprechendem Umfang und Ausmaß auch finanziell mit zu

tragen. Es würde gewiss nicht dem Gebot der Effizienz entsprechen,

Infrastrukturkapazitäten aufwändig auszubauen, wenn deren zukünftige Auslastung

nicht in angemessener Form gewährleistet erscheint.

 

Alle wesentlichen Schienenverbindungen zwischen Wien und den Nachbarländern

sind Hochleistungsstrecken mit vorerst ausreichender Infrastrukturkapazität. Die

Ostbahn mit der Verbindung Pamdorf - Kittsee - Bratislava, die Nordbahn und auch

die Franz Josefs - Bahn verfügen über eine angemessene Infrastrukturqualität. Die

Ost - West - Relation ist naturgemäß von höchster Bedeutung für die

Verkehrsnachfrage. Daher muss einem qualitativ höchstwertigen Ausbau der

Westbahn oberste Priorität eingeräumt werden, insbesondere der Errichtung der

Neubaustrecke Wien - St. Pölten als Bestandteil des viergleisigen Ausbaues. Daraus

ist abzuleiten, dass der Fertigstellungstermin dieses Streckenabschnittes auch den

Zeitpunkt für die Verkehrswirksamkeit der unmittelbar anschließenden Streckenteile

maßgeblich bestimmt, weshalb mit der Inbetriebnahme der Verbindungsstrecke

zwischen Süd -, West - und Donauländebahn („Lainzer Tunnel“) zumindest bis zu

diesem Zeitpunkt zugewartet werden kann.

 

Im Bereich eines derart ausgedehnten Netzknotens wie des TEN - Knotens Wien

muss angesichts der knappen Ressourcen grundsätzlich bei allen Netzteilen

besonders darauf geachtet werden, dass Teilabschnitte nicht nur betriebstechnisch

aufeinander abgestimmt werden, sondern dass auch die Realisierung von

Maßnahmen zeitlich optimiert wird, um deren volle Nutzenentfaltung zu

gewährleisten.

Dies erfordert eine gesamthafte und auch zwischen den Verkehrsträgern

abgestimmte Ausbaustrategie, die konsequent zu verfolgen wäre und deshalb eine

über viele Jahre hinweg gesicherte Finanzierung benötigt.

 

Da diese in der nunmehrigen Lage keinesfalls vorausgesetzt werden kann, ist die

Ausarbeitung einer Prioritätenreihung bzw. eines Stufenkonzeptes für diesen

hochrangigen Netzknoten besonders diffizil und langwierig, weshalb von meinem

Ressort noch keine Festlegungen getroffen worden sind. Auf Grund der Vorgabe,

dass vorläufig mit dem durch das SCHIG vorgegebenen Finanzierungsrahmen das

Auslangen gefunden werden muss, wurden in letzter Zeit mögliche Szenarien für

einen sinnvollen Ausbau der Eisenbahninfrastruktur innerhalb des vorhandenen

Finanzierungsrahmens entwickelt.

 

Im Hinblick auf die bereits ausgeschöpften Finanzmittel des SCHIG hängt die

Realisierung weiterer Vorhaben davon ab, ob in Zukunft für den Ausbau der

Schieneninfrastruktur entsprechende Mittel zur Verfügung stehen bzw. gestellt

werden können. Derzeit ist jedenfalls eine Finanzierung weiterer Vorhaben nicht

absehbar.

 

Frage 3:

Welche Maßnahmen werden zur Attraktivierung des Nahverkehrs im Raum Wien

gesetzt? Dies betrifft insbesondere auch die S 80 und S 7?

 

Antwort:

Von meinen Amtsvorgängern wurden im Jahr 1979 mit dem Land Wien eine seit

vielen Jahren laufend fortgeschriebene „Vereinbarung gemäß Art. 15 a B - VG über

Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchem der Bund und das Land Wien

interessiert sind“ sowie im Jahr 1999 mit dem Land Niederösterreich das

„Übereinkommen über den Ausbau der Schnellbahnlinie S 2 im Bundesland

Niederösterreich“ abgeschlossen. Grundsätzlich bekenne ich mich dazu,

Vereinbarungen und Zusagen meiner Amtsvorgänger einzuhalten. Dies schließt

jedoch nicht aus, dass mit den betroffenen Gebietskörperschaften neuerlich

Gespräche geführt werden, um die Sinnhaftigkeit einzelner Projekte im Lichte der

jüngsten Entwicklung kritisch zu durchleuchten und erforderlichenfalls

einvernehmlich neue Prioritäten zu setzen.

 

Zum Ausbau der Schnellbahnlinie S 7 ist anzuführen, dass die Ausbaumaßnahmen

im Streckenabschnitt Klein Schwechat - Flughafen Wien im Jahr 2000 fertig gestellt

wurden. Mit den Ausbaumaßnahmen im Streckenabschnitt Landstraße - Rennweg -

Zentralfriedhof - Klein Schwechat wurde bereits Mitte des Jahres 2000 begonnen, die

Fertigstellung und Inbetriebnahme ist für die Jahre 2002 und 2003 geplant. Auf

besonderen Wunsch der Stadt Wien soll dabei die Schnellbahnlinie S 7 im

Streckenabschnitt Rennweg - Zentralfriedhof zu einem großen Teil in Tieflage geführt

werden, wodurch erhebliche Zusatzkosten entstehen.

Zum Ausbau der Schnellbahnlinie S 80 ist anzumerken, dass ein Teil der im „Wiener

Vertrag“ enthaltenen Ausbaumaßnahmen bereits realisiert ist. Die weiteren

Ausbaumaßnahmen sollen in Abstimmung mit der Stadt Wien umgesetzt werden,

wobei jedoch auch die Verkehrswirksamkeit der bereits im Bau befindlichen

Verlängerung der U - Bahnlinie U 2 in die Betrachtung einbezogen werden wird.

 

Frage 4:

Werden Sie die dringend benötigten zusätzlichen Straßenverbindungen in die

östlichen Nachbarstaaten rasch verwirklichen?

 

Antwort:

Aufbauend auf den Ergebnissen der sog. "GSD - Studie“ und den anschließend

durchgeführten Korridoruntersuchungen laufen derzeit die weiteren Planungen für

die zusätzlichen hochrangigen Straßenverbindungen in Richtung der EU -

Osterweiterungsstaaten.

 

Es sind dies Richtung Tschechien die A 5 Nord Autobahn (von Wien Richtung

Brünn/Prag) sowie die B 310 (Fortsetzung der A 7 von Linz Richtung Prag). Zum

östlichen Nachbarstaat Slowakei wird insbesondere der Verbindung zwischen Wien

und Bratislava höchste Priorität eingeräumt. Demnach werden die Planungen der B

307 Parndorfer Straße als Spange zwischen der A 4 Ostautobahn und dem neu

errichteten Grenzübergang Kittsee als Schnittstelle zum slowakischen Autobahnnetz

forciert. Gegenwärtig wird dabei von einer Fertigstellung bis etwa 2006

ausgegangen.

 

Frage 5:

Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um rasch den benötigten

Autobahn/Schnellstraßenring fertig zu stellen?

 

Antwort:

Als wichtige Voraussetzung für die Anbindung der A 5 Nordautobahn ist deren

Anschluss an das hochrangige Straßennetz im Raum Wien zu gewährleisten. Diese

als B 305 Wiener Nordostrand Straße bezeichnete Straßenverbindung stellt in einem

ersten Schritt eine Verknüpfung der A 22 im Bereich Korneuburg mit der künftigen

Nordautobahn und der Verlängerung der A 23 Südosttangente, der B 302 dar. Um

die Planungszeiten dieser Projekte möglichst kurz zu halten, werden die Planungen

bereits frühzeitig von meinem Ressort begleitet und optimiert.

 

Fragen 6, 7 und 8:

Auf welcher Grundlage haben Sie Kärnten 3,5 Mrd. Schilling für Verkehrsinfrastruktur

gewährt, während sie bisher keine bindenden Zusagen für die Ostregion gemacht

haben?

Stehen auf Grund Ihrer Zusage in Kärnten nicht für alle anderen Bundesländer

weniger Mittel zur Verfügung ? Wie werden Sie damit umgehen?

Worauf beruht Ihre Prioritätensetzung hinsichtlich der 3,5 Mrd. Schilling für Kärnten?

Antwort:

Mit dem Landeshauptmann von Kärnten wurden nur Eisenbahninfrastrukturprojekte

vereinbart, die bereits früher durch Übertragungsverordnungen meiner

Amtsvorgänger festgelegt und damit auch finanziell bedeckt wurden. Konkret handelt

es sich um den Bau des ersten Teilabschnittes der Koralmbahn zwischen Althofen

und Klagenfurt (Investitionsvolumen rund 2,0 Mrd. ATS, Fertigstellung 2009

vorgesehen), um den Umbau des Bahnhofes Klagenfurt im Rahmen der

Bahnhofsoffensive (Investitionsvolumen rund 150 Mio. ATS, Fertigstellung 2005

vorgesehen) sowie um Planungen im Bereich der Koralmbahn und im Kärntner

Zentralraum.

 

Frage 9:

Wann werden Sie endlich einen Bundesverkehrswegeplan vorlegen und wird dieser

die notwendigen Prioritäten für die Ostregion vorsehen?

 

Antwort:

Ich habe vor, bis Ende dieses Jahres einen Generalverkehrsplan für alle betroffenen

Verkehrsträger vorzulegen. In diesem Plan werden auch die Ausbauvorhaben für die

Ostregion entsprechende Berücksichtigung finden.