2158/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

VERKEHR, INNOVATION und TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2166/J - NR/2001 betreffend Gefährdung

des Wirtschaftsstandorts durch eine unzulängliche Telekompolitik, die die

Abgeordneten Eder und GenossInnen am 20. März 2001 an mich gerichtet haben,

beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wann werden Sie eine neue Rufnummernverordnung erlassen? Ist es richtig, dass

Sie dazu eine Arbeitsgruppe eingerichtet haben? Wann wird die sekundengenaue

Abrechnung ordnungsrechtlich eingeführt werden?

 

Antwort:

Ein erstes Gespräch über die weitere Vorgangsweise bei der Neugestaltung des

Nummerierungskonzeptes hat am 8. März 2001 mit Vertretern der Industrie, der

Telekom Austria AG und der alternativen Netzbetreiber stattgefunden. Dabei wurde

von mir ein Lenkungsgremium eingesetzt, welches allenfalls notwendige Änderungen

des Nummerierungsplanes vorschlagen soll. Dieses wird festlegen, welche Punkte

eine noch einzuberufende Arbeitsgruppe untersuchen soll, um bestehende und

zukünftige Einflussgrößen auf den Nummerierungsplan definieren und um

Entscheidungsgrundlagen für das Lenkungsgremium erarbeiten zu können.

 

Ich lasse derzeit die Möglichkeit prüfen, die Verpflichtung zu sekundengenauer

Abrechnung in eine Novelle der Entgeltverordnung aufzunehmen.

 

Frage 2:

Haben Sie mit den alternativen Telekombetreibern bereits Abkommen hinsichtlich

der Telefongebührenbefreiung abgeschlossen? Werden Sie mit den veranschlagten

750 Mio. Schilling Telefongebührenbefreiungen auskommen, oder wird es zu

Leistungskürzungen im Bereich der Gebührenbefreiungen für die

Anspruchsberechtigten kommen?


 

Antwort:

Es wurden sämtliche Anbieter von Sprachtelefondiensten eingeladen, einen Vertrag

bezüglich Zuschussleistungen zu Fernsprechentgelten abzuschließen. Obwohl die

Anbieter ursprünglich großes Interesse an dem neuen Konzept gezeigt hatten, haben

bis 30. April 2001 lediglich die Telekom Austria AG sowie max.mobil. diese

Möglichkeit des Vertragsabschlusses wahrgenommen. Bei zwei weiteren Anbietern

sind dem Vernehmen nach diesbezügliche Überlegungen bereits soweit gediehen,

dass die Verträge demnächst abgeschlossen werden könnten.

 

Die Höhe der Zuschussleistung wurde auf Grund von vorliegenden Erfahrungswerten

so festgesetzt, dass mit dem genannten Betrag für das Jahr 2001 das Auslangen

gefunden werden müsste.

 

Frage 3:

Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit das Unternehmen Telekom Austria

wieder eine erfolgreiche strategische Ausrichtung erhält?

 

Antwort:

Diese Frage betrifft nicht einen Gegenstand der Vollziehung durch mein Ressort

gemäß Art. 52 B - VG.

 

Frage 4:

Wieso haben Sie bisher keine Verordnung hinsichtlich der elektromagnetischen

Strahlungsgefährdung durch Sendemasten erlassen, welche einen

bundeseinheitlichen Grenzwert festlegt und damit den Betreibern eine ausreichende

Investitionssicherheit für den Ausbau ihrer UMTS - Netze gewährt? Sind Sie sich

dessen bewusst, dass ohne eine derartige Verordnung der Aufbau von UMTS in

Österreich gefährdet ist?

 

Antwort:

Wie die Diskussion über das angesprochene Thema gezeigt hat, kann die

Problematik der Grenzwerte nicht auf den Mobilfunkbereich beschränkt werden. Ich

habe sohin von der Erlassung einer derartigen Verordnung vorerst Abstand

genommen, da diese lediglich den Sektor des Mobilfunks und damit nur einen

Teilbereich des Gesamtanliegens, nämlich die Auswirkungen aller nichtionisierenden

Strahlen zu erfassen, hätte abdecken können. Aus diesen Gründen habe ich

gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt

und Wasserwirtschaft einen technologieübergreifenden Diskussionsprozess zu

eingeleitet, in welchem in umfassender Weise alle verfügbaren

Forschungsergebnisse des In - und Auslandes berücksichtigt und als Grundlage für

weitere Untersuchungen herangezogen werden sollen.

 

Bis zum Inkrafttreten einer technologieübergreifenden Lösung besteht jedoch im

Bereich der Telekommunikation keineswegs ein rechtsfreier Raum, da auf Grund der

ÖNORM S 1120 sowie der Empfehlung des EU - Rates zur Begrenzung der

Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern bereits derzeit

Grenzwerte vorgesehen sind.

Frage 5:

Wird es zu einem reibungslosen Übergang der Telekomregulierung im Rahmen der

Komm Austria kommen?

 

Antwort:

Ich habe gemäß den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes den

Geschäftsführer der Telekom Control GesmbH angewiesen, die im Hinblick auf das

Inkrafttreten des KommAustria Gesetzes erforderlichen Vorbereitungen zu treffen,

sodass von Seite der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie alles

getan wurde, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.