2158/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.05.2001
BUNDESMINISTERIUM für
VERKEHR, INNOVATION und TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2166/J - NR/2001 betreffend Gefährdung
des Wirtschaftsstandorts durch eine unzulängliche Telekompolitik, die die
Abgeordneten Eder und GenossInnen am 20. März 2001 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wann werden Sie eine neue Rufnummernverordnung erlassen? Ist es richtig, dass
Sie dazu eine Arbeitsgruppe eingerichtet haben? Wann wird die sekundengenaue
Abrechnung ordnungsrechtlich eingeführt werden?
Antwort:
Ein erstes Gespräch über die weitere Vorgangsweise bei der Neugestaltung des
Nummerierungskonzeptes hat am 8. März 2001 mit Vertretern der Industrie, der
Telekom Austria AG und der alternativen Netzbetreiber stattgefunden. Dabei wurde
von mir ein Lenkungsgremium eingesetzt, welches allenfalls notwendige Änderungen
des Nummerierungsplanes vorschlagen soll. Dieses wird festlegen, welche Punkte
eine noch einzuberufende Arbeitsgruppe untersuchen soll, um bestehende und
zukünftige Einflussgrößen auf den Nummerierungsplan definieren und um
Entscheidungsgrundlagen für das Lenkungsgremium erarbeiten zu können.
Ich lasse derzeit die Möglichkeit prüfen, die Verpflichtung zu sekundengenauer
Abrechnung in eine Novelle der Entgeltverordnung aufzunehmen.
Frage 2:
Haben Sie mit den alternativen Telekombetreibern bereits Abkommen hinsichtlich
der Telefongebührenbefreiung abgeschlossen? Werden Sie mit den veranschlagten
750 Mio. Schilling Telefongebührenbefreiungen auskommen, oder wird es zu
Leistungskürzungen im Bereich der Gebührenbefreiungen für die
Anspruchsberechtigten kommen?
Antwort:
Es wurden sämtliche Anbieter von Sprachtelefondiensten eingeladen, einen Vertrag
bezüglich Zuschussleistungen zu Fernsprechentgelten abzuschließen. Obwohl die
Anbieter ursprünglich großes Interesse an dem neuen Konzept gezeigt hatten, haben
bis 30. April 2001 lediglich die Telekom Austria AG sowie max.mobil. diese
Möglichkeit des Vertragsabschlusses wahrgenommen. Bei zwei weiteren Anbietern
sind dem Vernehmen nach diesbezügliche Überlegungen bereits soweit gediehen,
dass die Verträge demnächst abgeschlossen werden könnten.
Die Höhe der Zuschussleistung wurde auf Grund von vorliegenden Erfahrungswerten
so festgesetzt, dass mit dem genannten Betrag für das Jahr 2001 das Auslangen
gefunden werden müsste.
Frage 3:
Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit das Unternehmen Telekom Austria
wieder eine erfolgreiche strategische Ausrichtung erhält?
Antwort:
Diese Frage betrifft nicht einen Gegenstand der Vollziehung durch mein Ressort
gemäß Art. 52 B - VG.
Frage 4:
Wieso haben Sie bisher keine Verordnung hinsichtlich der elektromagnetischen
Strahlungsgefährdung durch Sendemasten erlassen, welche einen
bundeseinheitlichen Grenzwert festlegt und damit den Betreibern eine ausreichende
Investitionssicherheit für den Ausbau ihrer UMTS - Netze gewährt? Sind Sie sich
dessen bewusst, dass ohne eine derartige Verordnung der Aufbau von UMTS in
Österreich gefährdet ist?
Antwort:
Wie die Diskussion über das angesprochene Thema gezeigt hat, kann die
Problematik der Grenzwerte nicht auf den Mobilfunkbereich beschränkt werden. Ich
habe sohin von der Erlassung einer derartigen Verordnung vorerst Abstand
genommen, da diese lediglich den Sektor des Mobilfunks und damit nur einen
Teilbereich des Gesamtanliegens, nämlich die Auswirkungen aller nichtionisierenden
Strahlen zu erfassen, hätte abdecken können. Aus diesen Gründen habe ich
gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft einen technologieübergreifenden Diskussionsprozess zu
eingeleitet, in welchem in umfassender Weise alle verfügbaren
Forschungsergebnisse des In - und Auslandes berücksichtigt und als Grundlage für
weitere Untersuchungen herangezogen werden sollen.
Bis zum Inkrafttreten einer technologieübergreifenden Lösung besteht jedoch im
Bereich der Telekommunikation keineswegs ein rechtsfreier Raum, da auf Grund der
ÖNORM S 1120 sowie der Empfehlung des EU - Rates zur Begrenzung der
Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern bereits derzeit
Grenzwerte vorgesehen sind.
Frage 5:
Wird es zu einem reibungslosen Übergang der Telekomregulierung im Rahmen der
Komm Austria kommen?
Antwort:
Ich habe gemäß den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes den
Geschäftsführer der Telekom Control GesmbH angewiesen, die im Hinblick auf das
Inkrafttreten des KommAustria Gesetzes erforderlichen Vorbereitungen zu treffen,
sodass von Seite der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie alles
getan wurde, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.