2159/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.05.2001
BUNDESMINISTERIUM für
VERKEHR, INNOVATION und TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2167/J - NR/2001, betreffend Gefährdung
der ÖBB und des weiteren Bahninfrastrukturausbaus, die die Abgeordneten Eder und
GenossInnen am 20. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich, wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1 und 2:
Wann werden Sie endlich ein gesamthaftes Konzept für den Bahnausbau in
Österreich samt den notwendigen Finanzierungskosten vorlegen?
Wann werden Sie den Finanzierungsrahmen von derzeit 143 Mrd. Schilling
ausweiten?
Antwort:
Derzeit wird in meinem Ressort an der Erstellung eines Generalverkehrsplanes
gearbeitet, welcher bis zum Ende des heurigen Jahres vorliegen soll. Unter
Zugrundelegung der darin enthaltenen Aussagen wird letztendlich auch eine
mögliche Aufstockung des Finanzierungsrahmens für Eisenbahninfrastrukturprojekte
zu beurteilen bzw. zu überlegen sein.
Frage 3:
Wie stehen Sie zum Semmering - Basistunnel?
Antwort:
Der Semmering - Basistunnel wurde mit Verordnung des seinerzeitigen
Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, BGBI. Nr.405/1989, der
Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG zur Planung und zum Bau übertragen. Diese
Übertragungsverordnung ist nach wie vor aufrecht.
Frage 4:
Wie stehen Sie zum Ausbau des Lainzer Tunnels und zu einem
Zentralbahnhofskonzept in Wien?
Antwort:
Das Projekt "Verbindungsstrecke zwischen West -, Süd - und Donauländebahn
(„Lainzer Tunnel“) wurde mit Verordnung des seinerzeitigen Bundesministers für
Wissenschaft, Verkehr und Kunst, BGBI. 450/1996, der Eisenbahn -
Hochleistungsstrecken AG zur Planung und zum
Bau übertragen. Die jeweiligen
Anschlussknoten im Bereich der Westbahn bzw. im Bereich der Südbahn sind bereits
im Bau.
Im Rahmen der Erstellung des neuen Generalverkehrsplanes werden unter anderem
auch Modelle für eine Neuordnung der bestehenden sowie der zukünftig zu
erwartenden Personenverkehrsströme sowohl im Fernverkehr als auch im Nah - und
Regionalverkehr entwickelt. Dabei werden auch die Vor - und Nachteile eines
Zentralbahnhofes Wien bewertet und in weiterer Folge entsprechende
Entscheidungsgrundlagen erarbeitet.
Frage 5:
Wie stehen Sie zum Ausbau der Westbahn und zur Güterzugsumfahrung St. Pölten?
Antwort:
Dem Ausbau der Westbahnstrecke kommt sicherlich besondere Bedeutung zu. Aus
diesem Grund bemühe ich mich auch um eine Finanzierung des Abschnittes
zwischen Wien und St. Pölten. Die Güterzugumfahrung St. Pölten ist einerseits im
Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnhofes St. Pölten und andererseits mit der
Verkehrswirksamkeit der Neubaustrecke Wien - St. Pölten zu beurteilen und
gegebenenfalls zu realisieren.
Frage 6:
Wie stehen Sie zum Bahnausbau im Unterinntal?
Antwort:
Die langfristige Notwendigkeit einer zusätzlichen zweigleisigen Strecke im Abschnitt
Kundl/Radfeld - Baumkirchen steht nicht zur Diskussion. Der zeitliche
Realisierungshorizont ist allerdings von der Entwicklung des Verkehrsaufkommens in
diesem Streckenabschnitt einerseits und von einer Realisierungsentscheidung für
den Brennerbasistunnel andererseits abhängig.
Frage 7:
Welche Einsparungen erwarten Sie von den ÖBB? Sollen dies ausschließlich
Personalkosteneinsparungen sein?
Antwort:
Diese Frage kann nur vom Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen
beantwortet werden, der einem Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
vorsteht, welches von diesem gemäß Bundesbahngesetz 1992 i.d.g.F. selbständig
nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen ist. Dies gilt vollinhaltlich für den
Unternehmensbereich Absatz. Für den Unternehmensbereich Infrastruktur sind die
Personalkosten mit 12,3 Mrd. ATS pro Jahr gedeckelt.
Frage 8:
Werden Sie die ÖBB - Infrastruktur und den Absatzbereich in einem Unternehmen
zusammenhalten und damit die bisher
bestehenden Synergien erhalten?
Antwort:
In der Beantwortung dieser Frage verweise ich, auf das Koalitionsübereinkommen, in
dem die institutionelle Trennung der Österreichischen Bundesbahnen in die Bereiche
Infrastruktur und Absatz festgeschrieben ist, was übrigens auch in Deutschland über
alle politischen Lager hinweg als sinnvoll für die Deutsche Bahn angesehen wird und
beispielsweise im EU - Ratspräsidentschaftsland Schweden schon längst erfolgreich
praktiziert wird.
Frage 9:
Sind Sie sich nicht bewusst, dass es nur wenig sinnvoll ist, Vorstandspositionen bei
den ÖBB ohne genaues Aufgabengebiet auszuschreiben?
Antwort:
Die Ausschreibung des Vorstandes ist laut Bundesbahngesetz 1992 i.d.g.F. vom
Aufsichtsrat der Österreichischen Bundesbahnen vorzunehmen.