2159/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

VERKEHR, INNOVATION und TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2167/J - NR/2001, betreffend Gefährdung

der ÖBB und des weiteren Bahninfrastrukturausbaus, die die Abgeordneten Eder und

GenossInnen am 20. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich, wie folgt zu

beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Wann werden Sie endlich ein gesamthaftes Konzept für den Bahnausbau in

Österreich samt den notwendigen Finanzierungskosten vorlegen?

Wann werden Sie den Finanzierungsrahmen von derzeit 143 Mrd. Schilling

ausweiten?

 

Antwort:

Derzeit wird in meinem Ressort an der Erstellung eines Generalverkehrsplanes

gearbeitet, welcher bis zum Ende des heurigen Jahres vorliegen soll. Unter

Zugrundelegung der darin enthaltenen Aussagen wird letztendlich auch eine

mögliche Aufstockung des Finanzierungsrahmens für Eisenbahninfrastrukturprojekte

zu beurteilen bzw. zu überlegen sein.

 

Frage 3:

Wie stehen Sie zum Semmering - Basistunnel?

 

Antwort:

Der Semmering - Basistunnel wurde mit Verordnung des seinerzeitigen

Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, BGBI. Nr.405/1989, der

Eisenbahn - Hochleistungsstrecken AG zur Planung und zum Bau übertragen. Diese

Übertragungsverordnung ist nach wie vor aufrecht.

 

Frage 4:

Wie stehen Sie zum Ausbau des Lainzer Tunnels und zu einem

Zentralbahnhofskonzept in Wien?

 

Antwort:

Das Projekt "Verbindungsstrecke zwischen West -, Süd - und Donauländebahn

(„Lainzer Tunnel“) wurde mit Verordnung des seinerzeitigen Bundesministers für

Wissenschaft, Verkehr und Kunst, BGBI. 450/1996, der Eisenbahn -

Hochleistungsstrecken AG zur Planung und zum Bau übertragen. Die jeweiligen

Anschlussknoten im Bereich der Westbahn bzw. im Bereich der Südbahn sind bereits

im Bau.

 

Im Rahmen der Erstellung des neuen Generalverkehrsplanes werden unter anderem

auch Modelle für eine Neuordnung der bestehenden sowie der zukünftig zu

erwartenden Personenverkehrsströme sowohl im Fernverkehr als auch im Nah - und

Regionalverkehr entwickelt. Dabei werden auch die Vor - und Nachteile eines

Zentralbahnhofes Wien bewertet und in weiterer Folge entsprechende

Entscheidungsgrundlagen erarbeitet.

 

Frage 5:

Wie stehen Sie zum Ausbau der Westbahn und zur Güterzugsumfahrung St. Pölten?

 

Antwort:

Dem Ausbau der Westbahnstrecke kommt sicherlich besondere Bedeutung zu. Aus

diesem Grund bemühe ich mich auch um eine Finanzierung des Abschnittes

zwischen Wien und St. Pölten. Die Güterzugumfahrung St. Pölten ist einerseits im

Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnhofes St. Pölten und andererseits mit der

Verkehrswirksamkeit der Neubaustrecke Wien - St. Pölten zu beurteilen und

gegebenenfalls zu realisieren.

 

Frage 6:

Wie stehen Sie zum Bahnausbau im Unterinntal?

 

Antwort:

Die langfristige Notwendigkeit einer zusätzlichen zweigleisigen Strecke im Abschnitt

Kundl/Radfeld - Baumkirchen steht nicht zur Diskussion. Der zeitliche

Realisierungshorizont ist allerdings von der Entwicklung des Verkehrsaufkommens in

diesem Streckenabschnitt einerseits und von einer Realisierungsentscheidung für

den Brennerbasistunnel andererseits abhängig.

 

Frage 7:

Welche Einsparungen erwarten Sie von den ÖBB? Sollen dies ausschließlich

Personalkosteneinsparungen sein?

 

Antwort:

Diese Frage kann nur vom Vorstand der Österreichischen Bundesbahnen

beantwortet werden, der einem Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit

vorsteht, welches von diesem gemäß Bundesbahngesetz 1992 i.d.g.F. selbständig

nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen ist. Dies gilt vollinhaltlich für den

Unternehmensbereich Absatz. Für den Unternehmensbereich Infrastruktur sind die

Personalkosten mit 12,3 Mrd. ATS pro Jahr gedeckelt.

 

Frage 8:

Werden Sie die ÖBB - Infrastruktur und den Absatzbereich in einem Unternehmen

zusammenhalten und damit die bisher bestehenden Synergien erhalten?

Antwort:

In der Beantwortung dieser Frage verweise ich, auf das Koalitionsübereinkommen, in

dem die institutionelle Trennung der Österreichischen Bundesbahnen in die Bereiche

Infrastruktur und Absatz festgeschrieben ist, was übrigens auch in Deutschland über

alle politischen Lager hinweg als sinnvoll für die Deutsche Bahn angesehen wird und

beispielsweise im EU - Ratspräsidentschaftsland Schweden schon längst erfolgreich

praktiziert wird.

 

Frage 9:

Sind Sie sich nicht bewusst, dass es nur wenig sinnvoll ist, Vorstandspositionen bei

den ÖBB ohne genaues Aufgabengebiet auszuschreiben?

 

Antwort:

Die Ausschreibung des Vorstandes ist laut Bundesbahngesetz 1992 i.d.g.F. vom

Aufsichtsrat der Österreichischen Bundesbahnen vorzunehmen.