2161/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM für

VERKEHR, INNOVATION und TECHNOLOGIE

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.2169/J - NR/2001 betreffend Bestrafung

bei Verstößen gegen die Ökopunktepflicht, die die Abgeordneten Niederwieser und

GenossInnen am 20. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt

zu beantworten:

 

Einleitend verweise ich auf meine Anfragebeantwortung zu Nr.2170/J - NR/2001 und

2030/J - NR/2001 in denen zum Teil gleichlautende Fragestellungen an mich gerichtet

wurden.

 

Frage 1:

Welche Schritte wurden seitens Ihres Ressorts in den letzten 12 Monaten gesetzt,

um wirksame Kontrollen der Einhaltung der Ökopunktepflicht zu garantieren?

 

Antwort:

Um wirksame Kontrollen der Einhaltung der Ökopunktepflicht zu garantieren, werden

an die zuständigen Kontrollorgane in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium

für Finanzen und dem Bundesministerium für Inneres detaillierte Anweisungen

ausgegeben. Weiters werden die zuständigen Kontrollorgane insbesondere

hinsichtlich der Ökopunktekontrolle seitens der Vertreter meines Ressorts in

Zusammenarbeit mit der Firma Kapsch geschult. Letztlich fällt die Frage von

effizienten Kontrollen (insbesondere Unterwegskontrollen) in die Zuständigkeit der

Länder.

 

Weiters habe ich in einer Anweisung an die Landeshauptleute vom 22.1. d. J. diese

darauf hingewiesen, dass sowohl die EU - Rechtslage als auch die nationale Rechts -

bzw. Gesetzeslage im Hinblick auf die strafrechtliche Sanktionierung von Verstößen

gegen die für das Ökopunktesystem relevanten Bestimmungen dahingehend

eindeutig ist, dass den österreichischen zuständigen Behörden der Bundesländer

sowohl aufgrund des EU - Rechts als auch aufgrund des nationalen Rechts die

Verpflichtung auferlegt ist, derartige Verstöße unverzüglich und von Amts wegen zu

ahnden.

Fragen 2 und 3:

Wieviel Fälle vermuteter Verstöße gegen die Ökopunktepflicht haben Sie den

einzelnen Ämtern der Landesregierung seit 1.11.2000 mitgeteilt?

Wie detailliert waren diese Angaben d.h. welche Merkmals hinsichtlich vermuteter

Täter, Tatorte und Tatzeiten wurden zur Verfügung gestellt?

 

Antwort:

Hierzu ist festzuhalten, dass die Bundesländer hinsichtlich der „Blacklistfahrten“ jener

Unternehmer, die im jeweiligen Bundesland niedergelassen sind, über folgende

Daten aus dem elektronischen Ökopunktesystem verfügen:

Frächterregistrierungsnummer (= ID - Nummer des Frächters, eine systeminterne

Identifikationsnummer), Frächtername, UID - Nummer, KFZ - Registrierungsnummer (=

ID - Nummer des KFZ, eine systeminterne Identifikationsnummer), Nationalität des

KFZ, KFZ - Kennzeichen, Datum, Ort und Zeit der Ein - und Ausreise, Punktebedarf,

Anzahl der abgebuchten Ökopunkte.

 

Hinsichtlich der Frächter aus anderen am elektronischen Ökopunktesystem

teilnehmenden EU - Mitgliedstaaten, die „Blacklistfahrten durchgeführt haben, wurden

den Bundesländern von meinem Ressort folgende Daten zur Verfügung gestellt:

Frächterregistrierungsnummer (= ID - Nummer des Frächters, eine systeminterne

Identifikationsnummer), KFZ - Registrierungsnummer (= ID - Nummer des KFZ, eine

systeminterne Identifikationsnummer), Nationalität des KFZ, Datum, Ort und Zeit der

Ein - und Ausreise, Punktebedarf, Anzahl der abgebuchten Ökopunkte. Den

Bundesländern wurden von meinem Ressort über den Auswertungszeitraum

1.7.2000 bis 28.2.2001 Daten von 44.054 Fahrten ausländischer Frächter übermittelt,

die als deklarierte Transitfahrten durchgeführt wurden, obwohl eine Blacklistung

vorlag. Nach diesem Zeitraum wurden den Ländern direkt vom Unternehmen Kapsch

ein eigener Report mit den entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt.

 

Fragen 4 bis 7:

Wieviel Strafverfahren wurden von den einzelnen Ämtern der Landesregierungen

aufgrund der zur Verfügung gestellten Daten eingeleitet?

Wieviel davon betrafen ausländische Täter?

Wieviele dieser Strafverfahren konnten inzwischen abgeschlossen werden?

Wie hoch waren die Einnahmen aus den Strafen?

 

Antwort:

Hinsichtlich der Anzahl der eingeleiteten und abgeschlossenen Strafverfahren sowie

der daraus resultierenden Strafeinnahmen und hinsichtlich der Anzahl der davon

betroffenen nichtösterreichischen Unternehmen liegen mir noch keine

abschließenden Informationen der Bundesländer vor.