2161/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.05.2001
BUNDESMINISTERIUM für
VERKEHR, INNOVATION und TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.2169/J - NR/2001 betreffend Bestrafung
bei Verstößen gegen die Ökopunktepflicht, die die Abgeordneten Niederwieser und
GenossInnen am 20. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Einleitend verweise ich auf meine Anfragebeantwortung zu Nr.2170/J - NR/2001 und
2030/J - NR/2001 in denen zum Teil gleichlautende Fragestellungen an mich gerichtet
wurden.
Frage 1:
Welche Schritte wurden seitens Ihres Ressorts in den letzten 12 Monaten gesetzt,
um wirksame Kontrollen der Einhaltung der Ökopunktepflicht zu garantieren?
Antwort:
Um wirksame Kontrollen der Einhaltung der Ökopunktepflicht zu garantieren, werden
an die zuständigen Kontrollorgane in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium
für Finanzen und dem Bundesministerium für Inneres detaillierte Anweisungen
ausgegeben. Weiters werden die zuständigen Kontrollorgane insbesondere
hinsichtlich der Ökopunktekontrolle seitens der Vertreter meines Ressorts in
Zusammenarbeit mit der Firma Kapsch geschult. Letztlich fällt die Frage von
effizienten Kontrollen (insbesondere Unterwegskontrollen) in die Zuständigkeit der
Länder.
Weiters habe ich in einer Anweisung an die Landeshauptleute vom 22.1. d. J. diese
darauf hingewiesen, dass sowohl die EU - Rechtslage als auch die nationale Rechts -
bzw. Gesetzeslage im Hinblick auf die strafrechtliche Sanktionierung von Verstößen
gegen die für das Ökopunktesystem relevanten Bestimmungen dahingehend
eindeutig ist, dass den österreichischen zuständigen Behörden der Bundesländer
sowohl aufgrund des EU - Rechts als auch aufgrund des nationalen Rechts die
Verpflichtung auferlegt ist, derartige Verstöße unverzüglich und von Amts wegen zu
ahnden.
Fragen 2 und 3:
Wieviel Fälle vermuteter Verstöße gegen die Ökopunktepflicht haben Sie den
einzelnen Ämtern der Landesregierung seit 1.11.2000 mitgeteilt?
Wie detailliert waren diese Angaben d.h. welche Merkmals hinsichtlich vermuteter
Täter, Tatorte und Tatzeiten wurden zur Verfügung gestellt?
Antwort:
Hierzu ist festzuhalten, dass die Bundesländer hinsichtlich der „Blacklistfahrten“ jener
Unternehmer, die im jeweiligen Bundesland niedergelassen sind, über folgende
Daten aus dem elektronischen Ökopunktesystem verfügen:
Frächterregistrierungsnummer (= ID - Nummer des Frächters, eine systeminterne
Identifikationsnummer), Frächtername, UID - Nummer, KFZ - Registrierungsnummer (=
ID - Nummer des KFZ, eine systeminterne Identifikationsnummer), Nationalität des
KFZ, KFZ - Kennzeichen, Datum, Ort und Zeit der Ein - und Ausreise, Punktebedarf,
Anzahl der abgebuchten Ökopunkte.
Hinsichtlich der Frächter aus anderen am elektronischen Ökopunktesystem
teilnehmenden EU - Mitgliedstaaten, die „Blacklistfahrten durchgeführt haben, wurden
den Bundesländern von meinem Ressort folgende Daten zur Verfügung gestellt:
Frächterregistrierungsnummer (= ID - Nummer des Frächters, eine systeminterne
Identifikationsnummer), KFZ - Registrierungsnummer (= ID - Nummer des KFZ, eine
systeminterne Identifikationsnummer), Nationalität des KFZ, Datum, Ort und Zeit der
Ein - und Ausreise, Punktebedarf, Anzahl der abgebuchten Ökopunkte. Den
Bundesländern wurden von meinem Ressort über den Auswertungszeitraum
1.7.2000 bis 28.2.2001 Daten von 44.054 Fahrten ausländischer Frächter übermittelt,
die als deklarierte Transitfahrten durchgeführt wurden, obwohl eine Blacklistung
vorlag. Nach diesem Zeitraum wurden den Ländern direkt vom Unternehmen Kapsch
ein eigener Report mit den entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt.
Fragen 4 bis 7:
Wieviel Strafverfahren wurden von den einzelnen Ämtern der Landesregierungen
aufgrund der zur Verfügung gestellten Daten eingeleitet?
Wieviel davon betrafen ausländische Täter?
Wieviele dieser Strafverfahren konnten inzwischen abgeschlossen werden?
Wie hoch waren die Einnahmen aus den Strafen?
Antwort:
Hinsichtlich der Anzahl der eingeleiteten und abgeschlossenen Strafverfahren sowie
der daraus resultierenden Strafeinnahmen und hinsichtlich der Anzahl der davon
betroffenen nichtösterreichischen Unternehmen liegen mir noch keine
abschließenden Informationen der Bundesländer vor.