2164/AB XXI.GP
Eingelangt am:17.05.2001
BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR, INNOVATION
UND TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Antrage Nr. 2175/J - NR/2001, betreffend den
Ausbau des öffentlichen Verkehrs - Summerauer Bahn und Rollende Landstraße,
die die Abgeordneten Gaßner und GenossInnen am 20. März 2001 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Welche Position vertreten Sie hinsichtlich des Ausbaues eines zweigleisigen
Bahnabschnittes bis Summerau?
Wenn Sie den Ausbau befürworten, welche konkreten Maßnahmen wurden für deren
Umsetzung gesetzt?
Antwort:
Die im Jahr 1999 von den ÖBB durchgeführte Projektentwicklung Linz - Summerau
kam zu dem Ergebnis, dass gemäß den aktuellen Verkehrsprognosen ein
zweigleisiger Ausbau zwischen Linz und St. Georgen a. d. Gusen (mit Ausnahme der
Donaubrücke) unter Annahme einer Steigerung im Personennahverkehr sinnvoll ist.
In den übrigen Streckenabschnitten sieht das bisherige Konzept der ÖBB punktuelle
Verbesserungsmaßnahmen der Infrastruktur (insbesondere Bahnhofausbauten) vor,
die eine Steigerung der Kapazitäten sowie der Betriebsqualität bewirken.
Fragen 3, bis 5:
Welche kurz - und mittelfristigen Maßnahmen sind geplant?
Wer ist in deren Umsetzung involviert?
Wer wird noch hinzugezogen?
Antwort:
Mit der 6. ÖBB - Übertragungsverordnung wurde 1999 den ÖBB die Rahmenplanung
für den Ausbau der Summerauerbahn übertragen. Zielsetzung dieser von den ÖBB
durchzuführenden Planung ist es, die jeweiligen Ausbauerfordernisse für die Strecke
Linz - Staatsgrenze bei Summerau zu untersuchen und einen Zeit - bzw.
Kostenrahmen für die Realisierung der
einzelnen Ausbaumaßnahmen festzulegen.
Fragen 6 bis 11:
Wurden diesbezügliche Gespräche mit der Tschechischen Republik aufgenommen?
Wenn Sie den Ausbau ablehnen, was sind die konkreten Gründe dafür?
Welche Alternativen bieten Sie an?
Wird die Summerauer Bahn in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Zwischen den Verkehrsministerien Osterreichs und der Tschechischen Republik
wurde bereits am 7. Juni1995 ein österreichisch - tschechisches Abkommen über die
„Zusammenarbeit bei der weiteren Entwicklung des Eisenbahnwesens“ geschlossen.
Gemäß Artikel 3 dieses Abkommens tritt die „gemeinsame Arbeitsgruppe“ jährlich
zusammen und behandelt unter anderem infrastrukturrelevante Fragen von
bilateralem Interesse. In der voriährigen Sitzung am 27. März 2000 in Bmo wurde die
Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe „Eisenbahn - Korridore Wien - Gmünd/ -
C.Velenice - Veseli n.L. - Prag und Linz - Summerau/H. Dvoriste - C. Budejovice -
Vesell - Prag“ unter Beteiligung der betroffenen Regionen beschlossen.
Diese hat auf Grundlage einer im Jahr 1999 fertig gestellten „Machbarkeitsstudie für
den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zwischen Wien - Gmünd bzw. Linz -
Summerau/Homi - Dvoriste - Prag“, an der sich die Länder Niederösterreich und
Oberösterreich beteiligt haben, die weitere Vorgangsweise und Umsetzung
abzustimmen. Die erste Sitzung dieser Arbeitsgruppe fand am 23. Mai 2000 in Linz
statt. An den Besprechungen nehmen auf österreichischer Seite neben Vertretern
meines Ressorts und der Österreichischen Bundesbahnen auch Vertreter der Länder
Niederösterreich und Oberösterreich teil.
Zu den Aufgaben dieser Arbeitsgruppe zählt vor allem die Erstellung und
Abstimmung entsprechender Zeit - und Finanzpläne für die zu realisierenden
Ausbaumaßnahmen sowohl auf österreichischem als auch auf tschechischem
Staatsgebiet, die derzeit in Ausarbeitung sind und insbesondere zwischen den
Eisenbahnen abgestimmt werden müssen.
Mit der 6. ÖBB - Übertragungsverordnung (BGBl. II Nr. 48/1999 vom 11. Februar
1999) wurde den Österreichischen Bundesbahnen die Rahmenplanung für den
Ausbau der Summerauer Bahn übertragen. Zielsetzung dieser Planung ist es, die
jeweiligen Ausbauerfordernisse für die Strecke Linz - Staatsgrenze bei Summerau zu
untersuchen und einen Zeit - bzw. Kostenrahmen für die Realisierung der einzelnen
Ausbaumaßnahmen festzulegen, wobei auch die Vorstellungen des Landes
Oberösterreich hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung des Personennahverkehrs zu
berücksichtigen sind.
Die Projektentwicklung der ÖBB kam zu dem Ergebnis, dass - unter Annahme einer
den aktuellen Prognosen entsprechenden Steigerung des Personennahverkehrs -
ein zweigleisiger Ausbau zwischen Linz und St. Georgen a.d. Gusen (mit Ausnahme
der Donaubrücke) sinnvoll ist.
Dieser selektiv zweigleisige Ausbau der Summerauer Bahn wird in die Überlegungen
zur Erstellung des Generalverkehrsplanes
aufgenommen.
Fragen 12 und 13:
Welche Position vertreten Sie hinsichtlich eines Ausbaus der Rollenden Landstraße
bis nach Udine?
Wenn Sie den Ausbau befürworten, welche konkreten Maßnahmen wurden für deren
Umsetzung gesetzt?
Antwort:
Einleitend ist festzustellen, dass im Bereich der ÖBB die Beförderungsleistung der
5Rollenden Landstraße (RoLa)u von ca. 250.000 LKW im Jahr 1999 auf über 310.000
LKW im Jahr 2000, somit um mehr als 20 %, gestiegen ist. Im Jahr 2000 wurden
erstmals über 1000 LKW im werktäglichen Durchschnitt auf der Rola transportiert.
Diese deutliche Aufkommenssteigerung wird sich im Jahr 2001 voraussichtlich
weiter fortsetzen. Aus heutiger Sicht scheint ein Jahresergebnis von über 370.000
Sendungen (über 1200 LKW pro Tag) sehr realistisch, wobei alle zur Verfügung
stehenden Ressourcen (insbesondere Waggonkapazitäten) gegenwärtig voll
ausgelastet sind.
Dazu werden die ÖOBB ihr Zugangebot von derzeit 70 Zügen in 24 Stunden auf bis zu
90 Zügen in 24 Stunden ausweiten, und zwar durch Erhöhung der Zugzahl auf der
Tauernachse, der Donauachse und der Brennerachse unter Nutzung der 200 neuen
Niederflurwagen der Fa. ÖKOMBI. Neu hinzukommt überdies die Relation Wels -
Maribor auf der Pyhrnachse.
Im Raum Udine ist ein großer Güterterminal direkt beim Verschiebebahnhof
Cervignano situiert, der für die RoLa optimal geeignet wäre. Derzeit ist der
italienische Streckenabschnitt Tarvisio C. - Udine für Rola - Züge mit LKW mit 4 m
Eckhöhe noch nicht behördlich zugelassen.
Die Führung einer RoLa nach Cervignano könnte mittelfristig diskutiert werden, wenn
der italienische Staat (analog zur Republik Österreich) die Rola unterstützt und
darüberhinaus die entsprechende Waggonkapazität geschaffen wird (die ab Sommer
2001 vorhandenen insgesamt 800 Wagen sind für die zitierte Angebotsausweitung
auf anderen Relationen bereits restlos vergeben).
Fragen 14 bis 16:
Welche sind in Hinkunft geplant?
Wenn Sie den Ausbau ablehnen, was sind die konkreten Gründe dafür?
welche alternativen Lösungen schlagen Sie vor?
Antwort:
Die Möglichkeit konkreter Maßnahmen wird in den nächsten Monaten mit dem Bund,
den italienischen Staatsbahnen und der Fa. ÖKOMBI intensiv verhandelt werden.