2166/AB XXI.GP

Eingelangt am:17.05.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR, INNOVATON

UND TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2184/J - NR/2001, betreffend drohende

Einstellung von Nebenbahnen/Privatbahnen, die die Abgeordneten Heinisch - Hosek

und Genossinnen am 21. März 2001 an mich gerichtet haben1 beehre ich mich wie folgt

zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche Politik werden Sie in der Nebenbahnenfrage verfolgen?

 

Antwort:

In Beantwortung dieser Frage ist festzustellen, dass grundsätzlich folgende

Szenarien bei der Einstellung von Nebenbahnen möglich sind:

 

a. Die ÖBB stellen den Güterverkehr oder den Personenverkehr ein

 

Dadurch würden freie Zugtrassen zur Verfügung stehen. Im Lichte des freien

Netzzuganges für Dritte können diese Zugtrassen von anderen konzessionierten

Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt werden. Das Land aber auch sonstige

Interessierte können außerdem Verkehrsdiensteverträge mit diesen neuen

konzessionierten Eisenbahnverkehrsunternehmen abschließen und bestimmte

Leistungen gegen Bezahlung in Auftrag geben.

 

b. ÖBB beabsichtigen den Personen - und Güterverkehr und den Betrieb der

Infrastruktur einzustellen

 

Diese Einstellung unterliegt den Bestimmungen des § 29 Eisenbahngesetz. D.h. die

ÖBB müssen einen Einstellungsantrag bei der Eisenbahnbehörde meines Ressorts

stellen. Nach entsprechender Prüfung kann, um den Betrieb auf einer von den ÖBB

eingestellten Nebenbahn weiterhin aufrecht zu erhalten, eine Öffentliche -

europaweite - Ausschreibung durchgeführt und Interessenten für die

Aufrechterhaltung des Betriebes gesucht werden. Die Ausschreibungskriterien

könnten dabei nach folgenden Prioritäten geordnet werden:

-    Betrieb der Infrastruktur und des Güter- und Personenverkehrs

-     Güter- und Personenverkehr

-     Personen- oder Güterverkehr

-     Anschlussbahnähnlicher Betrieb

-     Betrieb als Museumsbahn.

 

Der Bund würde in den ersten drei Fällen diesen neuen Eisenbahnunternehmen

auch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen analog zu den Regelungen für

Privatbahnen zur Verfügung stellen. Bei Übernahme des Betriebes der Infrastruktur

würde auch für Dritte die Erhaltung der Infrastruktur gemäß dem

Privatbahnunterstützungsgesetz gefördert werden.

 

Gemäß § 29 Eisenbahngesetz 1957 i.d.g.F. veranlasste das Bundesministerium für

Verkehr, Innovation und Technologie, dass die Schieneninfrastruktur -

finanzierungsgesellschaft m.b.H. mit 15. März 2001 für folgende Strecken eine

öffentliche Interessentensuche durchführte, welche bis zum 23. Mai 2001 befristet ist:

-     Weitersfeld - Drosendorf (Niederösterreich)

-     Göpfritz - Raabs (Niederösterreich)

-     Sie benbrunn - Leopoldsdorf - Engelhartstetten (Niederösterreich)

-     Ernstbrunn - Mistelbach (Niederösterreich)

-     Poysdorf - Dobermannsdorf (Niederösterreich)

-     Gmünd - Groß Gerungs (Niederösterreich)

-     Gmünd - Litschau (Niederösterreich)

-     Freiland - Türnitz (Niederösterreich)

-     Wietersdorf - Hüttenberg (Kärnten)

-     St. Paul - Lavamünd (Kärnten)

-     Mürzzuschlag - Neuberg Ort (Steiermark)

-     Rohr - Bad Hall (Oberösterreich)

 

Des weiteren darf festgestellt werden, dass die NÖVOG für das Land

Niederösterreich eine Ausschreibung der Verkehrsdienste für die

Nebenbahnstrecken Ybbstalbahn und Mariazellerbahn durchführt. Bei erfolgreicher

Ausschreibung bleiben die Österreichischen Bundesbahnen gemäß

Eisenbahngesetz 1957 i.d .g. F. Infrastrukturbetreiber.

 

Frage 2:

Welche Nebenbahnstrecken halten Sie für einstellungswürdig? Nach welchen

Kriterien wollen Sie die Einstellungswürdigkeit festmachen?

 

Die Österreichischen Bundesbahnen stellen dazu nachstehendes fest:

Seitens der Österreichischen Bundesbahnen sei aus betriebs - und

marktwirtschaftlichen Überlegungen auf nachstehenden Regionalbahnen die

Verkehrseinstellung vorgesehen:

 

Im Personenverkehr

 

Mit Fahrplanwechsel 2001/2002 10.06.2001)

-   Gmünd NÖ - Groß Gerungs

-    Freiland - Türnitz

-    Siebenbrunn - Leopoldsdorf - Engelhartstetten

-    Retz - Drosendorf

-    Drösing - Zisterdorf

-    Leoben Hbf. - Vordernberg Markt

 

Weiters stellen die Österreichischen Bundesbahnen fest, dass auf der

Außerfernbahn (Ehrwald - Schönbichl) der Schienenbetrieb von den Österreichischen

Bundesbahnen aus technischen Gründen bereits mit Oktober 2000 eingestellt

worden sei und bis 09. 06. 2001 im Schienenersatzverkehr geführt werde.

Ergänzend dazu, so die Österreichischen Bundesbahnen weiter, sei die DB - AG

seitens des Landes Tirol vorerst bis 09.06.2001 mit der Führung von 5 Zugspaaren

täglich beauftragt worden.

 

Über den 09.06.2001 hinaus bemüht sich, laut Auskunft der Österreichischen

Bundesbahnen, das Land Tirol einen Nachfolgebetrieb durch die DB - AG zu

realisieren.

 

Mit 3l.12.2001

 

-   St. Pölten Hbf. - Mariazell

-   Waidhofen a. d. Ybbs - Lunz am See

-   Gstadt - Ybbsitz

-   Obergrafendorf - Mank

-   Zell am See - Krimml

 

Im Güterverkehr

 

Mit Fahrplanwechsel 2001/2002 (10.06.2001)

 

-     Waidhofen a. d. Ybbs - Lunz am See

-     Gstadt - Ybbsitz

-     Weitersfeld - Drosendorf

-     Göpfritz - Raabs

-     Ernstbrunn  - Mistelbach LB

-     Poysdorf - Dobermannsdorf

-     Groß Engersdorf - Groß Schweinbarth

-     Groß Schweinbarth - Sulz - Nexing

-     Pirawarth - Gaweinstal

 

Mit 3l.12.2001

 

-    Siebenbrunn - Leopoldsdorf - Engelhartsteften

-    Sattledt - Grünau im Almtal

 

Ergänzend dazu möchte ich festhalten, dass ich die ÖBB beauftragt habe, auf den

mit 31.12.2001 zur Einstellung vorgesehenen Strecken den Personenverkehr bis zur

Übernahme dieser Strecken durch Dritte - wenn diese absehbar ist - weiter zu

betreiben.

Fragen 3 und 5:

Wie stehen Sie zum Vorschläge der GKE als Betreiber und Infrastrukturerhalter in

Österreich Nebenbahnen zu übernehmen?

Wie stehen Sie zum Vorschlag der SPÖ; regionale Nahverkehrsgesellschaften zu

gründen, welche neben den Nebenbahnen auch Postbus und Bahnbus umfassen1

um somit flächendeckend einer qualitativ hochwertigen und attraktiven öffentlichen

Nahverkehr sicherstellen zu können?

 

Antwort:

Positiv, wenn die Nebenbahnen von der GKE rationeller und kostengünstiger geführt

werden können. Die von der SCHIG durchgeführte Interessentensuche wird zeigen,

ob diese Erwartungen erfüllt werden können. Ebenso würde dadurch im Sinne der

von meinem Ressort verfolgten Liberalisierung des Schienenverkehrs der

Wettbewerb zwischen den Infrastrukturbetreibern und Infrastrukturerhaltern gefördert

werden.

 

Frage 4:

Wie sehen Sie den Beschluss der Landeshauptleute, dass die geltenden

Verkehrsverträge mit den Ländern von der ÖBB nicht gekündigt werden können? Ist

die ÖBB damit nicht verpflichtet, Verkehrsdienstleistungen bis zum Ablauf dieser

Verträge in jedem Fall aufrecht zu halten?

 

Antwort:

Der Gegenstand dieser Frage ist ausschließlich Angelegenheit der Vertragspartner,

also der Österreichischen Bundesbahnen und des jeweiligen Bundeslandes.