2167/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.05.2001

 

 

BUNDESMINISTERIUM für

VERKEHR, INNOVATION

und TECHNOLOGIE

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2185/J - NR/2001 betreffend

Versäumnisse der Klimaschutzpolitik im Verkehrssektor, die die Abgeordneten Dr.

Rada und GenossInnen am 21. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich

wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche Maßnahmen planen Sie als Verkehrsministerin, um die Emissionen

klimawirksamer Gase im Rahmen eines Nationalen Klimaschutzprogramms zu

verringern?

 

Antwort:

Österreich hat sich im Rahmen des Kyoto - Protokolls zu einer Reduktion der

Treibhausgasemissionen bis zum Abrechnungszeitraum 2008 - 12 um 13% zum

Bezugsjahr 1990 verpflichtet. Um dieses Ziel zu erreichen, wird unter der

Federführung des BMFLUW eine nationale Klimastrategie ausgearbeitet, die

selbstverständlich auch Maßnahmen im Verkehrsbereich beinhaltet. Neben

ordnungspolitischen Maßnahmen (selektive Geschwindigkeitsbeschränkungen,

Parkraumbewirtschaftung) werden auch fiskalische (road pricing für LKW) wie auch

bewusstseinsbildende Maßnahmen (Mobilitätsmanagement) im „Kyoto -

Verkehrspaket“ zu finden sein. Darüber hinaus wird insbesondere der

technologischen Entwicklung große Bedeutung zur nachhaltigen Emissionsreduktion

beigemessen, was in der Berücksichtigung von Klimaschutz in den Öffentlichen F&E -

Programmen seinen Niederschlag findet. Insgesamt wird getrachtet ein

ausgewogenes Bündel an Politiken und Maßnahmen zu entwerfen, das eine faire

und gerechte Lastenaufteilung nach dem Verursacherprinzip ermöglichen sollte. Es

ist geplant, nach Fertigstellung der Strategie Sektorgruppen zu installieren, die für die

erfolgreiche Umsetzung verantwortlich sind.

 

Frage 2:

Welche Möglichkeiten sehen Sie für die Einführung einer Energiesteuer auf Kerosin?

 

Antwort:

Aufgrund von Verlauf und Ergebnissen der im Jänner 2001 stattgefundenen Tagung

des Umweltkomitees (CAEP) der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) in

Montreal müssen die Aussichten für die Einführung einer Mineralölsteuer auf Kerosin

sehr pessimistisch beurteilt werden. Dies umso mehr, als die neue US - Administration

sich ganz offen gegen das Kyoto - Protokoll ausgesprochen hat und somit der

politische Druck auf die internationale Zivilluftfahrt entscheidend abgeschwächt zu

werden droht.

 

Auch Möglichkeiten, im EU - Binnenmarkt eine Kerosinbesteuerung - ev. im Wege

einer auch die EU - Zivilluftfahrt erfassenden Energiebesteuerung - einzuführen, sehe

ich aufgrund der bilateralen Luftverkehrsabkommen vor allem mit den USA nur sehr

eingeschränkt gegeben. Was rechtlich und politisch im Bereich des Möglichen ist

wäre entweder klimapolitisch wirkungslos (z. B. Besteuerung des Inlandsflugverkehrs)

oder würde zu Wettbewerbsnachteilen (z. B. Besteuerung alleine von EU -

Luftverkehrsunternehmen) führen.

 

Frage 3:

Welche Maßnahmen planen Sie, den öffentlichen Verkehr weiter zu attraktivieren?

 

Antwort:

1.     Grundsätzliches

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die ÖBB auch Leistungen erbringen, die

erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen nicht erstellen würden, da diese keine

Gewinnchance zulassen. Es ist jedoch aus verkehrs -, regional -, sozial - und umwelt -

politischen Gründen (gesamtwirtschaftliche Interessen) notwendig, die Erstellung von

Verkehrsleistungen zu verlangen, die aufgrund einzelwirtschaftlicher Kriterien nicht

kostendeckend erbracht werden können und daher ohne gesonderte Beauftragung

auch nicht erbracht werden.

 

So sollen die ÖBB z. B. im Personenverkehr Tarifermäßigungen gewähren, die aus

kommerzieller Sicht nicht rechtfertigbar, aber aus sozialen Gründen unumgänglich

sind (Pendler -, Schüler -, Behindertentarife etc.) und im ganzen Bundesgebiet für alle

Anspruchsberechtigten einheitlich in gleicher Weise erbracht werden müssen.

Verkehrsleistungen aus gesamtwirtschaftlichem Interesse müssen durch den

Interessenten (Besteller) beauftragt und auch bezahlt werden. Grundlage dafür ist

der mehrjährige Bestellrahmen gemäß § 3 (1) Bundesbahngesetz (BBG) 92.

 

2.     Mehrjähriger Bestellrahmen

Grundlage des Gemeinwirtschaftlichen Leistungsvertrages ist § 3 (1) BBG 92:

„... für die Bestellung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch den

Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr nach der Verordnung (EWG)

Nr.1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr.

1893/91 des Rates vom 20. Juni 1991 hat der Bundesminister für öffentliche

Wirtschaft und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

einen mehrjährigen Bestellrahmen festzulegen".

 

Diesem gesetzlichen Auftrag haben der ehemalige Bundesminister für Wissenschaft

und Verkehr und der damalige Bundesminister für Finanzen durch den Abschluss

eines mehrjährigen Bestellrahmens für die Jahre 1999 bis inclusive 2003

entsprochen. Auf der Grundlage dieses Bestellrahmens sind jeweils jährliche

gemeinwirtschaftliche Verträge abzuschließen:

• Der Bestellrahmen für die ÖBB wurde mit 43 Mrd öS für den Bestellzeitraum von

  5 Jahren vereinbart

• Jahresbestellvolumen für die ÖBB maximal 8,6 Mrd.

 

3.     Bestellung für das Jahr 2000

Personenverkehr:

•   Anlage 1 Ökobonus: 4.800.000.000.- öS

•   Anlage 2 Verlagerungs - und Qualitätsbonus: 1.549.000.000.- öS

 

Güterverkehr:

•   Anlage 3 Kombinierter Verkehr: 900.000.000.- öS

•   Anlage 4: Gefährliche Güter: 700.000.000.- öS zuzüglich maximal 200.000.000.-

    öS Bonus

•   Anlage 5: Sonstige Leistungen in Summe: 350.000.000.- öS

      davon Anschlußbahnförderung: 110.000.000.- öS

      davon Rückerstattung RIV - Mieten: 40.000.000.- öS

      davon Rückvergütung Straßenverkehrsbeitrag KV: 40.000.000.- öS

      davon Sondertarifaktion Rollende Landstraße: maximal 160.000.000.- öS

 

Bestellungen nach Leistungsarten:

•   Leistungsbestellung Personenverkehr: 6.349.000.000.- öS

•   Leistungsbestellung Güterverkehr: 2.150.000.000.- öS

•   In Summe: 8.499.000.000.- öS.

 

 

Frage 4:

Welche Maßnahmen streben Sie an, um den Güterverkehr auf der Bahn zu

forcieren?

 

Antwort:

Die österreichische Verkehrspolitik ist schon seit Jahren darum bemüht, den

Güterverkehr weg von der Straße auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger

Schiene, Schiff und kombinierter Verkehr zu verlagern. Daher wurde eine Reihe von

Maßnahmen ergriffen, um umweltfreundliche Verkehrsarten wie den

Schienenverkehr bzw. den kombinierten Verkehr zu fördern.

 

Zu diesen Fördermaßnahmen für den kombinierten Verkehr zählen - wie bereits

erwähnt - verschiedene ordnungspolitische Maßnahmen wie zum Beispiel der

Nutzlastausgleich, der im Straßenvor - und Nachlauf des kombinierten Verkehrs

höhere Gesamtgewichte erlaubt als im Straßenverkehr generell, liberalisierte

Korridore für Verbindungen der Rollenden Landstraße, genau definierte Ausnahmen

vom Wochenend - und Feiertagsfahrverbot und vom Nachtfahrverbot sowie

Belohnungskontingente bzw. Belohnungsökopunkte für die Nutzer der Rollenden

Landstraße.

 

Es werden aber auch finanzielle Anreize zur Nutzung des kombinierten Verkehrs

geboten, insbesondere durch die Möglichkeit der Förderung von Investitionen in den

kombinierten Verkehr, durch die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im

Rahmen des kombinierten Verkehrs sowie durch steuerliche Erleichterungen

(Kraftfahrzeugsteuer, Straßenbenützungsabgabe).

Frage 5:

Werden Sie in absehbarer Zeit ein eigenes verkehrsbezogenes Koyotoprogramm

auflegen?

 

Antwort:

Wie bereits in Beantwortung zu Frage 1 ausgeführt, wird derzeit an der Erstellung

der nationalen Klimastrategie gearbeitet, die auch den Verkehrsbereich mitbeinhaltet.

Dementsprechend besteht keine Notwendigkeit, ein eigenständiges Verkehrs -

Kyotoprogramm auszuarbeiten, da in die Erstellung der nationalen Klimastrategie

mein Ressort durch seine Experten intensiv eingebunden ist. Darüber hinaus muss

der Verkehr, welcher eine abgeleitete Größe darstellt, im Gesamtsystem Wirtschaft

betrachtet werden, um langfristige und nachhaltige Emissionsreduktionen zu

erzielen.