2167/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.05.2001
BUNDESMINISTERIUM für
VERKEHR, INNOVATION
und TECHNOLOGIE
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2185/J - NR/2001 betreffend
Versäumnisse der Klimaschutzpolitik im Verkehrssektor, die die Abgeordneten Dr.
Rada und GenossInnen am 21. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Welche Maßnahmen planen Sie als Verkehrsministerin, um die Emissionen
klimawirksamer Gase im Rahmen eines Nationalen Klimaschutzprogramms zu
verringern?
Antwort:
Österreich hat sich im Rahmen des Kyoto - Protokolls zu einer Reduktion der
Treibhausgasemissionen bis zum Abrechnungszeitraum 2008 - 12 um 13% zum
Bezugsjahr 1990 verpflichtet. Um dieses Ziel zu erreichen, wird unter der
Federführung des BMFLUW eine nationale Klimastrategie ausgearbeitet, die
selbstverständlich auch Maßnahmen im Verkehrsbereich beinhaltet. Neben
ordnungspolitischen Maßnahmen (selektive Geschwindigkeitsbeschränkungen,
Parkraumbewirtschaftung) werden auch fiskalische (road pricing für LKW) wie auch
bewusstseinsbildende Maßnahmen (Mobilitätsmanagement) im „Kyoto -
Verkehrspaket“ zu finden sein. Darüber hinaus wird insbesondere der
technologischen Entwicklung große Bedeutung zur nachhaltigen Emissionsreduktion
beigemessen, was in der Berücksichtigung von Klimaschutz in den Öffentlichen F&E -
Programmen seinen Niederschlag findet. Insgesamt wird getrachtet ein
ausgewogenes Bündel an Politiken und Maßnahmen zu entwerfen, das eine faire
und gerechte Lastenaufteilung nach dem Verursacherprinzip ermöglichen sollte. Es
ist geplant, nach Fertigstellung der Strategie Sektorgruppen zu installieren, die für die
erfolgreiche Umsetzung verantwortlich sind.
Frage 2:
Welche Möglichkeiten sehen Sie für die Einführung einer Energiesteuer auf Kerosin?
Antwort:
Aufgrund von Verlauf und Ergebnissen der im Jänner 2001 stattgefundenen Tagung
des Umweltkomitees (CAEP) der Internationalen
Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) in
Montreal müssen die Aussichten für die Einführung einer Mineralölsteuer auf Kerosin
sehr pessimistisch beurteilt werden. Dies umso mehr, als die neue US - Administration
sich ganz offen gegen das Kyoto - Protokoll ausgesprochen hat und somit der
politische Druck auf die internationale Zivilluftfahrt entscheidend abgeschwächt zu
werden droht.
Auch Möglichkeiten, im EU - Binnenmarkt eine Kerosinbesteuerung - ev. im Wege
einer auch die EU - Zivilluftfahrt erfassenden Energiebesteuerung - einzuführen, sehe
ich aufgrund der bilateralen Luftverkehrsabkommen vor allem mit den USA nur sehr
eingeschränkt gegeben. Was rechtlich und politisch im Bereich des Möglichen ist
wäre entweder klimapolitisch wirkungslos (z. B. Besteuerung des Inlandsflugverkehrs)
oder würde zu Wettbewerbsnachteilen (z. B. Besteuerung alleine von EU -
Luftverkehrsunternehmen) führen.
Frage 3:
Welche Maßnahmen planen Sie, den öffentlichen Verkehr weiter zu attraktivieren?
Antwort:
1. Grundsätzliches
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die ÖBB auch Leistungen erbringen, die
erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen nicht erstellen würden, da diese keine
Gewinnchance zulassen. Es ist jedoch aus verkehrs -, regional -, sozial - und umwelt -
politischen Gründen (gesamtwirtschaftliche Interessen) notwendig, die Erstellung von
Verkehrsleistungen zu verlangen, die aufgrund einzelwirtschaftlicher Kriterien nicht
kostendeckend erbracht werden können und daher ohne gesonderte Beauftragung
auch nicht erbracht werden.
So sollen die ÖBB z. B. im Personenverkehr Tarifermäßigungen gewähren, die aus
kommerzieller Sicht nicht rechtfertigbar, aber aus sozialen Gründen unumgänglich
sind (Pendler -, Schüler -, Behindertentarife etc.) und im ganzen Bundesgebiet für alle
Anspruchsberechtigten einheitlich in gleicher Weise erbracht werden müssen.
Verkehrsleistungen aus gesamtwirtschaftlichem Interesse müssen durch den
Interessenten (Besteller) beauftragt und auch bezahlt werden. Grundlage dafür ist
der mehrjährige Bestellrahmen gemäß § 3 (1) Bundesbahngesetz (BBG) 92.
2. Mehrjähriger Bestellrahmen
Grundlage des Gemeinwirtschaftlichen Leistungsvertrages ist § 3 (1) BBG 92:
„... für die Bestellung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch den
Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr nach der Verordnung (EWG)
Nr.1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr.
1893/91 des Rates vom 20. Juni 1991 hat der Bundesminister für öffentliche
Wirtschaft und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen
einen mehrjährigen Bestellrahmen festzulegen".
Diesem gesetzlichen Auftrag haben der ehemalige Bundesminister für Wissenschaft
und Verkehr und der damalige Bundesminister für Finanzen durch den Abschluss
eines mehrjährigen Bestellrahmens für die Jahre 1999 bis inclusive 2003
entsprochen. Auf der Grundlage dieses Bestellrahmens sind jeweils jährliche
gemeinwirtschaftliche Verträge
abzuschließen:
• Der Bestellrahmen für die ÖBB wurde mit 43 Mrd öS für den Bestellzeitraum von
5 Jahren vereinbart
• Jahresbestellvolumen für die ÖBB maximal 8,6 Mrd.
3. Bestellung für das Jahr 2000
Personenverkehr:
• Anlage 1 Ökobonus: 4.800.000.000.- öS
• Anlage 2 Verlagerungs - und Qualitätsbonus: 1.549.000.000.- öS
Güterverkehr:
• Anlage 3 Kombinierter Verkehr: 900.000.000.- öS
• Anlage 4: Gefährliche Güter: 700.000.000.- öS zuzüglich maximal 200.000.000.-
öS Bonus
• Anlage 5: Sonstige Leistungen in Summe: 350.000.000.- öS
davon Anschlußbahnförderung: 110.000.000.- öS
davon Rückerstattung RIV - Mieten: 40.000.000.- öS
davon Rückvergütung Straßenverkehrsbeitrag KV: 40.000.000.- öS
davon Sondertarifaktion Rollende Landstraße: maximal 160.000.000.- öS
Bestellungen nach Leistungsarten:
• Leistungsbestellung Personenverkehr: 6.349.000.000.- öS
• Leistungsbestellung Güterverkehr: 2.150.000.000.- öS
• In Summe: 8.499.000.000.- öS.
Frage 4:
Welche Maßnahmen streben Sie an, um den Güterverkehr auf der Bahn zu
forcieren?
Antwort:
Die österreichische Verkehrspolitik ist schon seit Jahren darum bemüht, den
Güterverkehr weg von der Straße auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger
Schiene, Schiff und kombinierter Verkehr zu verlagern. Daher wurde eine Reihe von
Maßnahmen ergriffen, um umweltfreundliche Verkehrsarten wie den
Schienenverkehr bzw. den kombinierten Verkehr zu fördern.
Zu diesen Fördermaßnahmen für den kombinierten Verkehr zählen - wie bereits
erwähnt - verschiedene ordnungspolitische Maßnahmen wie zum Beispiel der
Nutzlastausgleich, der im Straßenvor - und Nachlauf des kombinierten Verkehrs
höhere Gesamtgewichte erlaubt als im Straßenverkehr generell, liberalisierte
Korridore für Verbindungen der Rollenden Landstraße, genau definierte Ausnahmen
vom Wochenend - und Feiertagsfahrverbot und vom Nachtfahrverbot sowie
Belohnungskontingente bzw. Belohnungsökopunkte für die Nutzer der Rollenden
Landstraße.
Es werden aber auch finanzielle Anreize zur Nutzung des kombinierten Verkehrs
geboten, insbesondere durch die Möglichkeit der Förderung von Investitionen in den
kombinierten Verkehr, durch die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im
Rahmen des kombinierten Verkehrs sowie durch steuerliche Erleichterungen
(Kraftfahrzeugsteuer,
Straßenbenützungsabgabe).
Frage 5:
Werden Sie in absehbarer Zeit ein eigenes verkehrsbezogenes Koyotoprogramm
auflegen?
Antwort:
Wie bereits in Beantwortung zu Frage 1 ausgeführt, wird derzeit an der Erstellung
der nationalen Klimastrategie gearbeitet, die auch den Verkehrsbereich mitbeinhaltet.
Dementsprechend besteht keine Notwendigkeit, ein eigenständiges Verkehrs -
Kyotoprogramm auszuarbeiten, da in die Erstellung der nationalen Klimastrategie
mein Ressort durch seine Experten intensiv eingebunden ist. Darüber hinaus muss
der Verkehr, welcher eine abgeleitete Größe darstellt, im Gesamtsystem Wirtschaft
betrachtet werden, um langfristige und nachhaltige Emissionsreduktionen zu
erzielen.