2168/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.05.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 27. März 2001
unter der Nr. 2217/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Büro für
innere Angelegenheiten" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Entsprechende Vorwürfe gegen Angehörige des Ressorts sollen zum Wohle der gesamten
Sicherheitsexekutive und Sicherheitsverwaltung einer objektiven Klärung zugeführt werden.
Die Implementierung und Arbeit einer derartigen Organisationseinheit entspricht inter -
nationalen Standards und hat sich in anderen Ländern bereits bestens bewährt.
Es handelt sich hiebei um eine Sonderorganisation. Nach § 7 Abs. 9 BMG können für die im
Bereich des Bundesministeriums für Inneres bestehende Generaldirektion für die öffentliche
Sicherheit (im Sinne des § 6 Abs. 1 SPG) Ausnahmen von den § 7 Abs. 1 bis 4 BMG verfügt
werden.
Zur Zeit sind im Büro sieben Bedienstete tätig. Für die Leitung des Büros ist die Wertigkeit
A1/4, für vier weitere Arbeitsplätze ist die Wertigkeit E1/5 vorgesehen. Ein Arbeitsplatz hat
die Wertigkeit A1/3 inne und ein Arbeitsplatz
mit ist mit v4/3 bewertet.
Dem Büro wurden bis dato circa 100 Fälle zur Beurteilung vorgelegt, wobei ca. 30 % dieser
Fälle einer Bearbeitung zugeführt wurden.
Die Verdachtsmomente beschränken sich im Wesentlichen auf die originäre Zuständigkeit
betreffend die Amtsdelikte nach dem StGB bzw. Misshandlungsvorwürfe. In je einem Fall
wurde auch wegen behaupteter sexueller Belästigung und wegen eventuell sexuell motivierten
Mobbings ermittelt.
Die Information des Leiters der Sektion V erfolgt regelmäßig, zumindest jedoch einmal
monatlich. Im Bedarfsfall werden entsprechende Informationen unverzüglich an den Leiter
der Sektion V weitergeleitet.
Das Büro für Interne Angelegenheiten wurde erst mit 31. Jänner 2001 ins Leben gerufen. Eine
entsprechende Darstellung auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres erfolgt
umgehend im Rahmen der nächsten Adaptierung bzw. mit Beendigung der laufenden
Umstellungsarbeiten an der Softwaretechnik.