2168/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.05.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 27. März 2001

unter der Nr. 2217/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Büro für

innere Angelegenheiten" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1

Entsprechende Vorwürfe gegen Angehörige des Ressorts sollen zum Wohle der gesamten

Sicherheitsexekutive und Sicherheitsverwaltung einer objektiven Klärung zugeführt werden.

Die Implementierung und Arbeit einer derartigen Organisationseinheit entspricht inter -

nationalen Standards und hat sich in anderen Ländern bereits bestens bewährt.

 

Zu Frage 2

Es handelt sich hiebei um eine Sonderorganisation. Nach § 7 Abs. 9 BMG können für die im

Bereich des Bundesministeriums für Inneres bestehende Generaldirektion für die öffentliche

Sicherheit (im Sinne des § 6 Abs. 1 SPG) Ausnahmen von den § 7 Abs. 1 bis 4 BMG verfügt

werden.

 

Zu Frage 3

Zur Zeit sind im Büro sieben Bedienstete tätig. Für die Leitung des Büros ist die Wertigkeit

A1/4, für vier weitere Arbeitsplätze ist die Wertigkeit E1/5 vorgesehen. Ein Arbeitsplatz hat

die Wertigkeit A1/3 inne und ein Arbeitsplatz mit ist mit v4/3 bewertet.

Zu den Fragen 4 und 5

Dem Büro wurden bis dato circa 100 Fälle zur Beurteilung vorgelegt, wobei ca. 30 % dieser

Fälle einer Bearbeitung zugeführt wurden.

 

Zu Frage 6

Die Verdachtsmomente beschränken sich im Wesentlichen auf die originäre Zuständigkeit

betreffend die Amtsdelikte nach dem StGB bzw. Misshandlungsvorwürfe. In je einem Fall

wurde auch wegen behaupteter sexueller Belästigung und wegen eventuell sexuell motivierten

Mobbings ermittelt.

 

Zu Frage 7

Die Information des Leiters der Sektion V erfolgt regelmäßig, zumindest jedoch einmal

monatlich. Im Bedarfsfall werden entsprechende Informationen unverzüglich an den Leiter

der Sektion V weitergeleitet.

 

Zu Frage 8

Das Büro für Interne Angelegenheiten wurde erst mit 31. Jänner 2001 ins Leben gerufen. Eine

entsprechende Darstellung auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres erfolgt

umgehend im Rahmen der nächsten Adaptierung bzw. mit Beendigung der laufenden

Umstellungsarbeiten an der Softwaretechnik.