2169/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.05.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.2159/J - NR/2001 betreffend Statistik über
Kinderbetreuungsplätze, die die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und
Freunde am 20. März 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die Kindertagesheimstatistik wird von der Statistik Austria, vormals Statistisches Zentralamt,
eigenverantwortlich erstellt und auch finanziert, seitens des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur wurden dafür auch bislang keine Mittel zur Verfügung gestellt.
Ad 2. - 4.:
Laut § 73 Abs.3 Bundesstatistikgesetz 2000 können die Statistiken über die Gegenstände
„Kindertagesheime, Schulen und Hochschulen ... " bis Ablauf des 31. Dezember 2002 auf den
bisherigen Rechtsgrundlagen im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Eine Fortführung nach
diesem Zeitpunkt bedarf somit einer neuen Rechtsgrundlage und einer dieser entsprechenden
Finanzierungsbasis. Dazu verweise ich darauf, dass die Gesetzgebung und Vollziehung in den
Angelegenheiten der Errichtung, Erhaltung und Auflassung der öffentlichen Kindergärten und
Horte (ausgenommen Übungskindergärten und Übungshorte) laut B - VG Art. 14 Abs.4 lit.b und
Abs. 5 lit.a Landessache ist.