2169/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.05.2001

 

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.2159/J - NR/2001 betreffend Statistik über

Kinderbetreuungsplätze, die die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und

Freunde am 20. März 2001 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Die Kindertagesheimstatistik wird von der Statistik Austria, vormals Statistisches Zentralamt,

eigenverantwortlich erstellt und auch finanziert, seitens des Bundesministeriums für Bildung,

Wissenschaft und Kultur wurden dafür auch bislang keine Mittel zur Verfügung gestellt.

 

 

Ad 2. - 4.:

Laut § 73 Abs.3 Bundesstatistikgesetz 2000 können die Statistiken über die Gegenstände

„Kindertagesheime, Schulen und Hochschulen ... " bis Ablauf des 31. Dezember 2002 auf den

bisherigen Rechtsgrundlagen im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Eine Fortführung nach

diesem Zeitpunkt bedarf somit einer neuen Rechtsgrundlage und einer dieser entsprechenden

Finanzierungsbasis. Dazu verweise ich darauf, dass die Gesetzgebung und Vollziehung in den

Angelegenheiten der Errichtung, Erhaltung und Auflassung der öffentlichen Kindergärten und

Horte (ausgenommen Übungskindergärten und Übungshorte) laut B - VG Art. 14 Abs.4 lit.b und

Abs. 5 lit.a Landessache ist.