2173/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.05.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND - und FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT und WASSERWIRTSCHAFT
Die Abgeordneten zum Nationalrat Parfuss und GenossInnen haben am 20.3.2001
an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2172/J betreffend „Umsetzung der EU -
Zoorichtlinie 1999/22/EG“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
Einleitend darf festgehalten werden, dass gemäß B - VG die gegenständliche Materie
in die Zuständigkeit der Länder fällt und daher in Gesetzgebung und Vollziehung
unter dem Tatbestand "Tierschutz“ zu subsummieren wäre.
Auf Grund der Tatsache, dass die nationalen Umsetzungsschritte gemäß der gegen -
ständlichen EU - Richtlinie bis zum 9. April 2002 abgeschlossen sein müssen, wurde
von meinem Ressort eine „Diskussions - und Akkordierungsrunde“ initiiert; die erste
Sitzung hat am 26. Juli 2000 stattgefunden. An dieser Besprechung nahmen Ver -
treter meines Hauses, der Verbindungsstelle der Bundesländer sowie Experten der
Länder und der Zoos teil.
Der Vertreter der Zoodirektoren erklärte sich bereit, eine fachliche Grundlage über
die Umsetzung der Inhalte der EU - Richtlinie auszuarbeiten und den Ländern zur
Verfügung zu stellen. Diese wurde bereits mit Ende 2000 fertiggestellt und allen
Landeshauptleuten zur Kenntnis gebracht.
Weiters wurde in dieser Sitzung auf die wichtige Tatsache hingewiesen, dass die
Umsetzung (besondere und bundeseinheitliche Regelungen) in Absprache mit den
Ländern erfolgen sollte. Entgegen den verschiedenen Vorschriften in den einzelnen
Tierschutzgesetzen der Bundesländer sollen die Anforderungen an die Zoos im
Sinne der EU - Richtlinie im gesamten österreichischen Staatsgebiet einheitlich sein.
Dies wurde seitens der Ländervertreter auch in Aussicht gestellt.
Ich selbst habe darüber hinaus in einem Schreiben vom März 2001 die Landes -
hauptmänner nochmals auf die Wichtigkeit einer einheitlichen akkordierten Vor -
gangsweise in diesem Bereich hingewiesen und um rasche legistische Umsetzung
ersucht.
ad 1 bis 13, 16 sowie 18 bis 22
Hiezu darf ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2173/J durch den Herrn
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verweisen.
ad 14, 15 und 17
Seitens meines Ressorts wurde die EGS (Eulen - und Greifvogelstation) im Jahr
2000 mit ATS 150.000,-- gefördert. Die Vergabe von Förderungen in diesem Bereich
erfolgt grundsätzlich entsprechend der Tierhaltungsrichtlinie sowie den Empfehlun -
gen der Zoodirektoren.