2173/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.05.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - und FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT und WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parfuss und GenossInnen haben am 20.3.2001

an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2172/J betreffend „Umsetzung der EU -

Zoorichtlinie 1999/22/EG“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

Einleitend darf festgehalten werden, dass gemäß B - VG die gegenständliche Materie

in die Zuständigkeit der Länder fällt und daher in Gesetzgebung und Vollziehung

unter dem Tatbestand "Tierschutz“ zu subsummieren wäre.

 

Auf Grund der Tatsache, dass die nationalen Umsetzungsschritte gemäß der gegen -

ständlichen EU - Richtlinie bis zum 9. April 2002 abgeschlossen sein müssen, wurde

von meinem Ressort eine „Diskussions - und Akkordierungsrunde“ initiiert; die erste

Sitzung hat am 26. Juli 2000 stattgefunden. An dieser Besprechung nahmen Ver -

treter meines Hauses, der Verbindungsstelle der Bundesländer sowie Experten der

Länder und der Zoos teil.

 

Der Vertreter der Zoodirektoren erklärte sich bereit, eine fachliche Grundlage über

die Umsetzung der Inhalte der EU - Richtlinie auszuarbeiten und den Ländern zur

Verfügung zu stellen. Diese wurde bereits mit Ende 2000 fertiggestellt und allen

Landeshauptleuten zur Kenntnis gebracht.

Weiters wurde in dieser Sitzung auf die wichtige Tatsache hingewiesen, dass die

Umsetzung (besondere und bundeseinheitliche Regelungen) in Absprache mit den

Ländern erfolgen sollte. Entgegen den verschiedenen Vorschriften in den einzelnen

Tierschutzgesetzen der Bundesländer sollen die Anforderungen an die Zoos im

Sinne der EU - Richtlinie im gesamten österreichischen Staatsgebiet einheitlich sein.

Dies wurde seitens der Ländervertreter auch in Aussicht gestellt.

 

Ich selbst habe darüber hinaus in einem Schreiben vom März 2001 die Landes -

hauptmänner nochmals auf die Wichtigkeit einer einheitlichen akkordierten Vor -

gangsweise in diesem Bereich hingewiesen und um rasche legistische Umsetzung

ersucht.

 

 

ad 1 bis 13, 16 sowie 18 bis 22

Hiezu darf ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2173/J durch den Herrn

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verweisen.

 

 

ad 14, 15 und 17

Seitens meines Ressorts wurde die EGS (Eulen - und Greifvogelstation) im Jahr

2000 mit ATS 150.000,-- gefördert. Die Vergabe von Förderungen in diesem Bereich

erfolgt grundsätzlich entsprechend der Tierhaltungsrichtlinie sowie den Empfehlun -

gen der Zoodirektoren.