2176/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.05.2001
BUNDMNISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Grünewald, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend
illegale Medikamentenversuche in der Psychiatrie, Nr.2203, wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Eine entsprechende Überprüfung ist nach Kenntnisstand meines Ressorts schon
durch die zuständigen Landesbehörden erfolgt. Welchen Zeitraum die
Überprüfungen im einzelnen abdecken müsen, obliegt der Beurteilung durch die
Landesbehörden.
Frage 3:
Nach Meinung meines Ressorts besteht keine Gesetzeslücke zwischen
Unterbringungsgesetz und Arzneimittelgesetz. Die Regelung des
Arzneimittelgesetzes ist vielmehr als Spezialregelung für die Duchführung von
klinischen Prüfungen an untergebrachten Personen zu qualifizieren.
Frage 4:
Ich habe die Salzburger Landessanitätsdirektion mit einer Untersuchung beauftragt,
ob derartige Studien in den letzten Jahren stattgefunden haben.