2176/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.05.2001

 

BUNDMNISTERIUM                       

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Grünewald, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend

illegale Medikamentenversuche in der Psychiatrie, Nr.2203, wie folgt:

 

 

Fragen 1 und 2:

 

Eine entsprechende Überprüfung ist nach Kenntnisstand meines Ressorts schon

durch die zuständigen Landesbehörden erfolgt. Welchen Zeitraum die

Überprüfungen im einzelnen abdecken müsen, obliegt der Beurteilung durch die

Landesbehörden.

 

 

Frage 3:

 

Nach Meinung meines Ressorts besteht keine Gesetzeslücke zwischen

Unterbringungsgesetz und Arzneimittelgesetz. Die Regelung des

Arzneimittelgesetzes ist vielmehr als Spezialregelung für die Duchführung von

klinischen Prüfungen an untergebrachten Personen zu qualifizieren.

 

 

Frage 4:

 

Ich habe die Salzburger Landessanitätsdirektion mit einer Untersuchung beauftragt,

ob derartige Studien in den letzten Jahren stattgefunden haben.