2178/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.05.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Partik - Pablè und Kollegen haben am 30. März 2001 unter

der Nr. 2249/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Sicherheitsakademie“ gerichtet.

 

Eingangs darf, wie bereits in der Beantwortung der Anfrage Nr.1862/J ausgeführt, nochmals

auf die wesentlichen Unterschiede zwischen dem ursprünglichen Sicherheitsakademiekonzept

und dem nunmehrigen Konzept der Sicherheitsakademie (SIAK) hingewiesen werden.

 

So sah das ursprüngliche SIAK - Konzept diese Ausbildungsstätte primär für Führungskräfte

vor. Es waren für die Ausbildung der Leitenden Exekutivbeamten (Offiziere;

Verwendungsgruppe E1) und die Ausbildung der Beamten der allgemeinen Verwaltung in der

Verwendungsgruppe A2 (Gehobener Dienst) Fachhochschul - Studiengänge und für Beamte

der Verwendungsgruppe A 1 (Höherer Dienst) ein postgradualer Lehrgang konzipiert.

 

Das nunmehrige SIAK - Konzept stellt auf das gesamtheitliche Bildungsbedürfnis des

Bundesministeriums für Inneres ab. Die Ausbildungslehrgänge der Bundesgendarmerie und

der Bundespolizei werden aufeinander abgestimmt und die SIAK soll neben der Forschung

und der Pflege internationaler Kontakte vor allem die Steuerung und Koordination des

Bildungsbedarfes wahrnehmen. Die Durchführung von Bildungsmaßnahmen soll unter

Bedachtnahme auf vorhandene personelle und infrastrukturelle Ressourcen über weite

Strecken dezentralisiert erfolgen, aber dabei der Steuerung durch die SIAK unterliegen.

 

 

Die einzelnen Fragen beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3

 

Ja. Ausgehend vom nunmehrigen SIAK - Konzept werden in der Wiener Marokkanerkaserne

in erster Linie die Einrichtungen für diese Koordination, Steuerung und Lenkung etabliert.

Unter Bedachtnahme darauf, dass nach dem nunmehrigen Konzept die Bildungsmaßnahmen

unter Nutzung vorhandener personeller und infrastruktureller Ressourcen über weitere

Strecken dezentralisiert erfolgen, sind in der Marokkanerkaserne ausreichend geeignete

Seminarräumlichkeiten mit der entsprechenden Einrichtung und Ausstattung vorhanden. Die

Räumlichkeiten entsprechen hinsichtlich Einrichtung und Ausstattung den Anforderungen an

eine moderne Bildungsstätte für die Exekutive.

 

 

Zu den Fragen 4 und 5

 

Die Marokkanerkaserne verfügt ausreichend über das nötige technische Equipment, die nötige

Infrastruktur mit Lehrsälen, Schießkeller, Sporteinrichtungen und dergleichen. Die zentrale

Bibliothek der Sicherheitsakademie entsteht mit geringem Aufwand in der

Marokkanerkaserne und wird mittels modernster EDV - unterstützter Kommunikation für jeden

Auszubildenden die entsprechenden Lehrmittel zur Verfügung stellen. Die Bibliothek der

Sicherheitsakademie steht derzeit bereits zur Verfügung. Die übrigen

Ausbildungseinrichtungen und Bildungsstätten stehen, unter Berücksichtigung einer

entsprechenden Koordination, laufend zur Verfügung. Zum größten Teil sind

substanzerhaltende Adaptierungsarbeiten in geringem Umfang notwendig. Die Arbeiten

werden im Mai 2001 beginnen und bis Juli 2001 abgeschlossen sein, da die Übersiedlung in

die Marokkaner Kaserne im Sommer 2001 erfolgen wird. Die Kosten dieser vorwiegend

substanzerhaltenden Maßnahmen belaufen sich auf ca. 5,7 Mio Schilling.

 

Zu Frage 6

 

Durch die entsprechenden Adaptierungsmaßnahmen ist der laufende Betrieb der Ausbildung

nicht behindert und wird auch nicht verzögert.

 

Zu Frage 7

 

In erster Linie ist ein harmonisches Gesamtkonzept für alle Aus - und Fortbildungen im

Bereich des Bundesministeriums für Inneres wichtig. Aufbauend auf entsprechenden und

koordinierten Grundausbildungen sollen die weiteren Ausbildungsteile bedarfs - und

laufbahnorientiert, modulartig angeboten werden. Dadurch sollen unnötige und dadurch

unwirtschaftliche Redundanzen vermieden werden. Damit ergibt sich, dass nicht die

Durchführung von Fachhochschul - Studiengängen beziehungsweise postgradualen

Lehrgängen im Vordergrund steht. Daher werden vorerst im Bereich des Bundesministeriums

für Inneres diese sehr spezialisierten und auch kostenintensiven Ausbildungen nicht

durchgeführt.

 

Zu Frage 8

 

Nachstehende Zahlungen wurden an die Bundesimmobiliengesellschaft für die Liegenschaft

Traiskirchen veranlaßt:

 

Reservierungsentgelt im Jahre 1998                                S       665.712,--

Reservierungsentgelt im Jahre 1999                                 S       221.904,--

Planungsleistungen im Jahre 2000                                   S    6.000.000,--

                                                                                               S    6,887.616,--

               

Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr.1862/J.

Zu Frage 9

 

Gründe der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit waren ausschlaggebend für

die Einrichtung der SIAK in der Marokkanerkaserne. Ausgehend vom nunmehr vorliegenden

Konzept soll die Sicherheitsakademie in erster Linie den Bildungsbedarf im Bereich des

Bundesministeriums für Inneres steuern und koordinieren. Ausbildungsvorhaben der SIAK

sollen über weite Strecken unter Ausnutzung der vorhandenen und geeigneten personellen

und infrastrukturellen Ressourcen erfolgen. Daher ist es schon aufgrund des geringeren

Raumbedarfes und des günstigeren infrastrukturellen Umfeldes wesentlich wirtschaftlicher

und zweckmäßiger, die SIAK in der Marokkaner Kaserne zu betreiben.

 

Zu Frage 10

 

Nachdem die im Zuge der Übernahme aufgezeigten Mängel behoben sind, wird das Gebäude

einer für das Bundesministerium für Inneres optimalen Nutzung zugeführt werden, für diese

werden keine größeren Umbau -/Adaptierungsarbeiten notwendig sein.

 

Zu Frage 11

 

Das Bundesministerium für Inneres hat bisher keine Miete an die Bundesimmobilien -

gesellschaft bezahlt. Der Mietvertrag kann frühestens per 1. Mai 2029 gekündigt werden. Die

Mietkosten betragen monatlich 2,004.851,40 Schilling und sind an den Verbraucherpreisindex

gebunden.

 

Zu Frage 12

 

Bei dem Budgetposten 1/11608/42/7020 „Miet - und Pachtzinse“ des BVA 2002 handelt es

sich um Mittel für die Anmietung von Räumlichkeiten wie z.B. Anmietung von

Hotelzimmern und Sälen für Großveranstaltungen und Konferenzen sowie die Anmietung von

Anlagen (Kopiergeräte, Beschallung, Konferenztechnik - Führungsanlage), die im Rahmen

des Betriebes der SIAK anfallen können. Miet - und Pachtzinse zur Aufbringung an die BIG

sind im Budgetposten mit dem VA - Ansatz 1/11018 veranschlagt.

 

Zu Frage 13

 

Gemäß Beamten - Dienstrechtsgesetz sind im Exekutivbereich Grundausbildungslehrgänge für

die Erbringung von Ernennungserfordernissen für die Verwendungsgruppen E2c, E2a und E1

vorgesehen. In Zukunft soll eine umfassende Basisausbildung als Lehrgang organisiert

werden, die weiteren Ausbildungsteile sollen modulartig aufgebaut sein und bedarfsorientiert

angeboten werden.

 

Das bedeutet, dass die Grundausbildungen grundsätzlich umorganisiert und die Lehrgänge im

herkömmlichen Sinn deutlich reduziert werden. Über neue methodische Ansätze soll die Aus -

und Fortbildung möglichst in die Arbeitswelt integriert werden. Neben Präsenzschulungen

(Seminare, Repetitorien und Übungen) soll der Zugang zur Ausbildung über Selbst - und

Fernstudium oder über technische Hilfsmittel (e - learning) erleichtert werden. Eine

Vergleichbarkeit mit den bisherigen Grundausbildungen ist daher nicht gegeben.

Ziel ist eine Qualitätsverbesserung durch bessere Nutzung von vorhandenen Ressourcen, was

auch eine wirtschaftlich günstigere Organisation der Ausbildung des Bundesministeriums für

Inneres ermöglicht.

 

Zu den Fragen 14 und 15

 

Nein.