2180/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM

FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Lackner und GenossInnen betreffend Senkung von Medikamen -

tenpreisen, Nr. 2188/J, wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 5:

 

Grundsätzlich wurde Einigung zwischen den Sozialpartnern darüber erzielt, dass

Einsparungen im Bereich der Heilmittelkosten zu erzielen sind. Derzeit finden Ver -

handlungen unter Federführung meines Ministeriums statt, um konkrete Einspa -

rungspotentiale ausfindig zu machen und bestimmte Maßnahmen vorzuschlagen.

Die in den Fragen 1 bis 5 angesprochenen Maßnahmen befinden sich auf der The -

menliste dieser Verhandlungen. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass ich vor

Abschluss der Gespräche dem Verhandlungsergebnis nicht vorgreifen möchte.

 

 

Frage 6:

 

Fragen der Steuerpolitik fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für

Finanzen.

 

 

Frage 7:

 

Auch eine veränderte Generica - Politik ist Thema der zu den Fragen 1 bis 5 erwähn -

ten Verhandlungen. Probleme im Rahmen der EU - Zulassung bzw. nationalen Zulas -

sung von Generica wurden in diesem Zusammenhang angesprochen. Ich bin gerne

bereit, alle in meinem Zuständigkeitsbereich möglichen Maßnahmen zu setzen, um

eine Beschleunigung der Generica - Zulassung herbeizuführen.

Frage 8:

 

Im Interesse der Patienten ist eine administrative Vereinfachung der Abwicklung

chefärztlicher Bewilligungen dringend geboten; eine Voraussetzung dafür ist jedoch

die Bereitschaft der Ärzte zur Mitarbeit.

 

Erfolgreiche kundenorientierte Modelle konnten bereits bei der Wiener Gebietskran -

kenkasse im Bereich der physikalischen Institute und auf breiterer Basis bei der

Steiermärkischen Gebietskrankenkasse durchgesetzt werden. Über eine eigens ein -

gerichtete Faxnummer können in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr von Krankenhaus -

ärzten und Vertragsärzten Anträge auf Kostenübernahme an die Steiermärkische

Gebietskrankenkasse gestellt werden. Diese werden unmittelbar nach Einlangen

raschestmöglich durch einen Beurteilungsarzt bearbeitet und im Falle der Kosten -

übernahme dem beantragenden Arzt zurückgefaxt.