2180/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.05.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Lackner und GenossInnen betreffend Senkung von Medikamen -
tenpreisen, Nr. 2188/J, wie folgt:
Fragen 1 bis 5:
Grundsätzlich wurde Einigung zwischen den Sozialpartnern darüber erzielt, dass
Einsparungen im Bereich der Heilmittelkosten zu erzielen sind. Derzeit finden Ver -
handlungen unter Federführung meines Ministeriums statt, um konkrete Einspa -
rungspotentiale ausfindig zu machen und bestimmte Maßnahmen vorzuschlagen.
Die in den Fragen 1 bis 5 angesprochenen Maßnahmen befinden sich auf der The -
menliste dieser Verhandlungen. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass ich vor
Abschluss der Gespräche dem Verhandlungsergebnis nicht vorgreifen möchte.
Frage 6:
Fragen der Steuerpolitik fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für
Finanzen.
Frage 7:
Auch eine veränderte Generica - Politik ist Thema der zu den Fragen 1 bis 5 erwähn -
ten Verhandlungen. Probleme im Rahmen der EU - Zulassung bzw. nationalen Zulas -
sung von Generica wurden in diesem Zusammenhang angesprochen. Ich bin gerne
bereit, alle in meinem Zuständigkeitsbereich möglichen Maßnahmen zu setzen, um
eine Beschleunigung der Generica - Zulassung
herbeizuführen.
Frage 8:
Im Interesse der Patienten ist eine administrative Vereinfachung der Abwicklung
chefärztlicher Bewilligungen dringend geboten; eine Voraussetzung dafür ist jedoch
die Bereitschaft der Ärzte zur Mitarbeit.
Erfolgreiche kundenorientierte Modelle konnten bereits bei der Wiener Gebietskran -
kenkasse im Bereich der physikalischen Institute und auf breiterer Basis bei der
Steiermärkischen Gebietskrankenkasse durchgesetzt werden. Über eine eigens ein -
gerichtete Faxnummer können in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr von Krankenhaus -
ärzten und Vertragsärzten Anträge auf Kostenübernahme an die Steiermärkische
Gebietskrankenkasse gestellt werden. Diese werden unmittelbar nach Einlangen
raschestmöglich durch einen Beurteilungsarzt bearbeitet und im Falle der Kosten -
übernahme dem beantragenden Arzt zurückgefaxt.