2183/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 27. März 2001
unter der Nr. 2220/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Einrichtung einer Sicherheitsakademie“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Die Sicherheitsakademie (SIAK) entspricht bereits jetzt in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
den Bestimmungen des § 10a Sicherheitspolizeigesetz. Von den Inhalten her gesehen, nimmt
die SIAK die Lehreraus - und fortbildung wahr. Ebenso wird die Ausbildung von
Führungskräften bereits jetzt durchgeführt und in der nächsten Zukunft noch verstärkt
werden.
Internationale Kontakte im Bereich der Aus - und Fortbildung werden aus fachlicher Sicht
über die Mitteleuropäische Polizeiakademie (MEPA) und durch die aktive Teilnahme der
SIAK am Aufbau der Europäischen Polizeiakademie (EPA) manifestiert. Der
Forschungsbereich wird derzeit modulartig - wie die SIAK überhaupt - entwickelt. Ihrer
Aufgabe als zentrale Ausbildungsstätte entspricht die SIAK insbesondere durch die zentrale
Koordination und Steuerung des Bildungsbedarfes und andererseits durch die Durchführung
bereichsübergreifender Ausbildungen von zentraler Bedeutung (zum Beispiel: die Ausbildung
von Verbindungsbeamten). Im Februar 2001 wurde der im Sicherheitspolizeigesetz
vorgesehene Beirat der Sicherheitsakademie bestellt. Bereits im März 2001 hat der Beirat
seine Arbeit aufgenommen.
Wie ein externer Fachmann feststellte, wies das Gebäude bei der im Vorjahr geplanten
Übergabe Mängel auf, welche eine Übernahme verhinderten. Im übrigen verweise ich auf
meine Beantwortung der Anfrage Nr.1862/J.
Das Gebäude konnte bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung nicht benutzt werden, da die
Übergabe erst am 12. April 2001 erfolgte.
Im Mietvertrag wurde ein Kündigungsverzicht von 28 Jahren vereinbart. Es bestehen daher
keine Möglichkeiten, den Mietvertrag mit der Bundesimmobiliengesellschaft vorzeitig zu
lösen.
Wichtig ist ein harmonisches Gesamtkonzept für alle Aus - und Fortbildungen im Bereich des
Bundesministeriums für Inneres. Aufbauend auf entsprechende und koordinierte
Grundausbildungen sollen die weiteren Ausbildungsteile bedarfs - und laufbahnorientiert,
modulartig angeboten werden. Dabei sollen unnötige und daher unwirtschaftliche
Redundanzen vermieden werden. Damit ergibt sich, dass nicht die Durchführung eines
Fachhochschul - Studienganges "Sicherheitsmanagement“ im Vordergrund steht.