2183/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.05.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 27. März 2001

unter der Nr. 2220/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Einrichtung einer Sicherheitsakademie“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1

 

Die Sicherheitsakademie (SIAK) entspricht bereits jetzt in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben

den Bestimmungen des § 10a Sicherheitspolizeigesetz. Von den Inhalten her gesehen, nimmt

die SIAK die Lehreraus - und fortbildung wahr. Ebenso wird die Ausbildung von

Führungskräften bereits jetzt durchgeführt und in der nächsten Zukunft noch verstärkt

werden.

 

Internationale Kontakte im Bereich der Aus - und Fortbildung werden aus fachlicher Sicht

über die Mitteleuropäische Polizeiakademie (MEPA) und durch die aktive Teilnahme der

SIAK am Aufbau der Europäischen Polizeiakademie (EPA) manifestiert. Der

Forschungsbereich wird derzeit modulartig - wie die SIAK überhaupt - entwickelt. Ihrer

Aufgabe als zentrale Ausbildungsstätte entspricht die SIAK insbesondere durch die zentrale

Koordination und Steuerung des Bildungsbedarfes und andererseits durch die Durchführung

bereichsübergreifender Ausbildungen von zentraler Bedeutung (zum Beispiel: die Ausbildung

von Verbindungsbeamten). Im Februar 2001 wurde der im Sicherheitspolizeigesetz

vorgesehene Beirat der Sicherheitsakademie bestellt. Bereits im März 2001 hat der Beirat

seine Arbeit aufgenommen.

 

 

Zu Frage 2

 

Wie ein externer Fachmann feststellte, wies das Gebäude bei der im Vorjahr geplanten

Übergabe Mängel auf, welche eine Übernahme verhinderten. Im übrigen verweise ich auf

meine Beantwortung der Anfrage Nr.1862/J.

Zu Frage 3

 

Das Gebäude konnte bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung nicht benutzt werden, da die

Übergabe erst am 12. April 2001 erfolgte.

 

 

Zu den Fragen 4 und 5

 

Im Mietvertrag wurde ein Kündigungsverzicht von 28 Jahren vereinbart. Es bestehen daher

keine Möglichkeiten, den Mietvertrag mit der Bundesimmobiliengesellschaft vorzeitig zu

lösen.

 

 

Zu Frage 6

 

Wichtig ist ein harmonisches Gesamtkonzept für alle Aus - und Fortbildungen im Bereich des

Bundesministeriums für Inneres. Aufbauend auf entsprechende und koordinierte

Grundausbildungen sollen die weiteren Ausbildungsteile bedarfs - und laufbahnorientiert,

modulartig angeboten werden. Dabei sollen unnötige und daher unwirtschaftliche

Redundanzen vermieden werden. Damit ergibt sich, dass nicht die Durchführung eines

Fachhochschul - Studienganges "Sicherheitsmanagement“ im Vordergrund steht.