2188/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2001
Die Abgeordneten zum Nationalrat Pfeffer, Brix und Genossinnen haben am
3.4.2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2275/J betreffend „Natura
2000 - Gebiete und grundlegende Fragen des Naturschutzes in Österreich“ gerichtet.
Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad 1 und 2
Die Auswahl und Abgrenzung der nach Brüssel gemeldeten Gebiete erfolgte gemäß
der in der Bundesverfassung festgelegten Kompetenzverteilung durch die Länder.
Die Länder haben die bisher übermittelten Gebietsmeldungen entsprechend dem mit
der Kommission abgestimmten Zeitrahmen vorgenommen. Eine Koordinierung
durch mein Ressort ist auf Grund der Kompetenzlage nicht vorgesehen.
ad 3
Das Land Niederösterreich hat seine Gebietskulisse für FFH - Gebiete in der alpinen
Region neu definiert. Eine allfällige Reduzierung der Flächen kann nur im Einver -
nehmen zwischen dem Land Niederösterreich
und der Kommission erfolgen.
ad 4
Die bisher übermittelten Gebietsmeldungen sind von den Ländern rechtzeitig vorge -
nommen worden. Der von der Kommission beabsichtigte ursprüngliche Zeitplan,
nach dem Österreich bereits 1995 entsprechende Gebiete an die Kommission hätte
melden müssen, konnte EU - weit nicht eingehalten werden.
ad 5
Im Jahr 2001 werden seitens meines Ressorts die Nationalparke bzw. Naturschutz -
projekte in Österreich (z.B. LIFE - Projekte, Artenschutzprojekte) mit rund
ATS 145 Mio. unterstützt. Da jedoch noch nicht alle Entschädigungsvereinbarungen
mit Grundeigentümern im Nationalpark Thayatal abgeschlossen sind, kann sich
dieser Betrag noch erhöhen. Für das Jahr 2002 ist mit einer finanziellen
Unterstützung im gleichen Ausmaß zu rechnen. Darüber hinaus wurde seitens
meines Ressorts auch für das Projekt Nationalpark Gesäuse ab dem Jahr 2002
budgetär vorgesorgt.
ad 6
Die insgesamt von den Ländern aufgewendeten Summen für Naturschutzprojekte
liegen meinem Ressort nicht vor.
ad 7 und 10
Die Verwendung der Bundesmittel wird von meinem Ressort kontrolliert. Dies erfolgt
im Zuge der Projektbegleitung und der Betreuung durch die zuständige Fachabtei -
lung meines Hauses; darüber hinaus wird die Verwendung der Bundesmittel auch
durch die Interne Revision geprüft. Die Nationalpark - GmbHs, die zu 50 Prozent im
Eigentum des Bundes sind, haben weiters einen Prüfbericht durch einen unabhängi -
gen Wirtschaftsprüfer vorzulegen. Die Jahresabschlüsse und Prüfberichte der
GmbHs werden auch dem Rechnungshof
jährlich zur Verfügung gestellt.
ad 8
Seitens des Bundes werden in den Nationalparken bzw. im Rahmen von Natur -
schutzprojekten unterschiedlichste Maßnahmen finanziert. Entsprechend der Vielfalt
der Aufgabenstellungen der Nationalparke bzw. der einzelnen Naturschutzprojekte
(Z.B. LIFE - Projekte) reicht die Palette der finanzierten Maßnahmen von Entschädi -
gungszahlungen an Grundbesitzer über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und
Bildung, der Errichtung entsprechender Infrastruktur, Wissenschafts - und For -
schungsprojekten, bis zur Finanzierung des entsprechenden Fachpersonals. Diese
geförderten Maßnahmen werden im Bereich der Nationalparke mit den Ländern ak -
kordiert. Bei der Finanzierung von LIFE - Projekten sind diese im Rahmen des Pro -
jektantrages an die Europäische Kommission im Rahmen eines Gesamtprojektes
definiert. Der Anteil, den Grundeigentümer für Entschädigungen und Abgeltungen
von Nutzungsentgängen und Erschwernissen bzw. die Anpacht von Jagden erhalten,
liegt im Schnitt bei rund 55 Prozent des jährlichen Budgets. So fließen für den
Nationalpark Donau - Auen Entschädigungsleistungen in der Höhe von ATS 13,1 Mio
exkl. MWSt. an die Österreichischen Bundesforste. Diese Zahlungen sind im Art. 15a
B - VG - Vertrag zur Errichtung des Nationalparks Donau-Auen festgelegt.
ad 9
Mein Ressort unterstützt Nationalparkprojekte in Österreich nur dann, wenn auch die
Erreichung der internationalen Anerkennung (IUCN - Kategorie II) angestrebt wird.
Bisher sind seitens der IUCN die Nationalparke Kalkalpen, Donau - Auen und Neu -
siedler See - Seewinkel in die Kategorie II eingestuft worden. Bezüglich der National -
parke Thayatal und Hohe Tauern werden konkrete Maßnahmen zur Erlangung der
internationalen Anerkennung der Kategorie II IUCN gesetzt.
Über die Verwendung der Bundesmittel im Nationalpark Hohe Tauern entscheidet
mein Ressort. In den anderen Nationalparks
erfolgt die Verwendung der Budgetmittel
des Bundes und der Länder gemeinsam durch einstimmige Beschlüsse der ent -
sprechenden Gremien. Bei der Finanzierung von anderen Naturschutzprojekten
durch den Bund erfolgt die Mittelverwendung ausschließlich durch die Entscheidung
meines Ressorts.
ad 11
Die Schaffung eines Bundesrahmennaturschutzgesetzes ist derzeit nicht erforderlich.