2188/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.05.2001

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pfeffer, Brix und Genossinnen haben am

3.4.2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2275/J betreffend „Natura

2000 - Gebiete und grundlegende Fragen des Naturschutzes in Österreich“ gerichtet.

Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

 

ad 1 und 2

Die Auswahl und Abgrenzung der nach Brüssel gemeldeten Gebiete erfolgte gemäß

der in der Bundesverfassung festgelegten Kompetenzverteilung durch die Länder.

Die Länder haben die bisher übermittelten Gebietsmeldungen entsprechend dem mit

der Kommission abgestimmten Zeitrahmen vorgenommen. Eine Koordinierung

durch mein Ressort ist auf Grund der Kompetenzlage nicht vorgesehen.

 

ad 3

Das Land Niederösterreich hat seine Gebietskulisse für FFH - Gebiete in der alpinen

Region neu definiert. Eine allfällige Reduzierung der Flächen kann nur im Einver -

nehmen zwischen dem Land Niederösterreich und der Kommission erfolgen.

ad 4

Die bisher übermittelten Gebietsmeldungen sind von den Ländern rechtzeitig vorge -

nommen worden. Der von der Kommission beabsichtigte ursprüngliche Zeitplan,

nach dem Österreich bereits 1995 entsprechende Gebiete an die Kommission hätte

melden müssen, konnte EU - weit nicht eingehalten werden.

 

ad 5

Im Jahr 2001 werden seitens meines Ressorts die Nationalparke bzw. Naturschutz -

projekte in Österreich (z.B. LIFE - Projekte, Artenschutzprojekte) mit rund

ATS 145 Mio. unterstützt. Da jedoch noch nicht alle Entschädigungsvereinbarungen

mit Grundeigentümern im Nationalpark Thayatal abgeschlossen sind, kann sich

dieser Betrag noch erhöhen. Für das Jahr 2002 ist mit einer finanziellen

Unterstützung im gleichen Ausmaß zu rechnen. Darüber hinaus wurde seitens

meines Ressorts auch für das Projekt Nationalpark Gesäuse ab dem Jahr 2002

budgetär vorgesorgt.

 

ad 6

Die insgesamt von den Ländern aufgewendeten Summen für Naturschutzprojekte

liegen meinem Ressort nicht vor.

 

ad 7 und 10

Die Verwendung der Bundesmittel wird von meinem Ressort kontrolliert. Dies erfolgt

im Zuge der Projektbegleitung und der Betreuung durch die zuständige Fachabtei -

lung meines Hauses; darüber hinaus wird die Verwendung der Bundesmittel auch

durch die Interne Revision geprüft. Die Nationalpark - GmbHs, die zu 50 Prozent im

Eigentum des Bundes sind, haben weiters einen Prüfbericht durch einen unabhängi -

gen Wirtschaftsprüfer vorzulegen. Die Jahresabschlüsse und Prüfberichte der

GmbHs werden auch dem Rechnungshof jährlich zur Verfügung gestellt.

ad 8

Seitens des Bundes werden in den Nationalparken bzw. im Rahmen von Natur -

schutzprojekten unterschiedlichste Maßnahmen finanziert. Entsprechend der Vielfalt

der Aufgabenstellungen der Nationalparke bzw. der einzelnen Naturschutzprojekte

(Z.B. LIFE - Projekte) reicht die Palette der finanzierten Maßnahmen von Entschädi -

gungszahlungen an Grundbesitzer über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und

Bildung, der Errichtung entsprechender Infrastruktur, Wissenschafts - und For -

schungsprojekten, bis zur Finanzierung des entsprechenden Fachpersonals. Diese

geförderten Maßnahmen werden im Bereich der Nationalparke mit den Ländern ak -

kordiert. Bei der Finanzierung von LIFE - Projekten sind diese im Rahmen des Pro -

jektantrages an die Europäische Kommission im Rahmen eines Gesamtprojektes

definiert. Der Anteil, den Grundeigentümer für Entschädigungen und Abgeltungen

von Nutzungsentgängen und Erschwernissen bzw. die Anpacht von Jagden erhalten,

liegt im Schnitt bei rund 55 Prozent des jährlichen Budgets. So fließen für den

Nationalpark Donau - Auen Entschädigungsleistungen in der Höhe von ATS 13,1 Mio

exkl. MWSt. an die Österreichischen Bundesforste. Diese Zahlungen sind im Art. 15a

B - VG - Vertrag zur Errichtung des Nationalparks Donau-Auen festgelegt.

 

ad 9

Mein Ressort unterstützt Nationalparkprojekte in Österreich nur dann, wenn auch die

Erreichung der internationalen Anerkennung (IUCN - Kategorie II) angestrebt wird.

Bisher sind seitens der IUCN die Nationalparke Kalkalpen, Donau - Auen und Neu -

siedler See - Seewinkel in die Kategorie II eingestuft worden. Bezüglich der National -

parke Thayatal und Hohe Tauern werden konkrete Maßnahmen zur Erlangung der

internationalen Anerkennung der Kategorie II IUCN gesetzt.

 

Über die Verwendung der Bundesmittel im Nationalpark Hohe Tauern entscheidet

mein Ressort. In den anderen Nationalparks erfolgt die Verwendung der Budgetmittel

des Bundes und der Länder gemeinsam durch einstimmige Beschlüsse der ent -

sprechenden Gremien. Bei der Finanzierung von anderen Naturschutzprojekten

durch den Bund erfolgt die Mittelverwendung ausschließlich durch die Entscheidung

meines Ressorts.

 

ad 11

Die Schaffung eines Bundesrahmennaturschutzgesetzes ist derzeit nicht erforderlich.