2189/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.05.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Brix, Ing. Kaipel und Genossinnen haben am

4.4.2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2296/J betreffend „Intensivie -

rung der Lärmschutzpolitik“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantwor -

ten:

 

ad 1

Österreich hat bereits in seiner Stellungnahme zum Grünbuch der Europäischen

Kommission „Künftige Lärmschutzpolitik“ die Notwendigkeit einer international koor -

dinierten Lärmschutzpolitik betont. Die EU - Richtlinie über die Bewertung und Be -

kämpfung von Umgebungslärm bedeutet einen wichtigen Meilenstein in der europä -

ischen Lärmschutzpolitik und wird zu verstärkten Lärmschutzbemühungen beitragen.

Bei den bisherigen Verhandlungen zur Umgebungslärmrichtlinie hat sich Österreich

stets für Regelungen ausgesprochen, die es weitgehend ermöglichen, auf beste -

hende nationale Lärmberechnungsmethoden, Indikatoren und Lärmkarten aufzu -

bauen, um so eine möglichst kosteneffiziente nationale Umsetzung der EU - Richtlinie

erreichen zu können.

Es ist gelungen, wesentliche Anliegen durchzusetzen; so wurde der Forderung

Österreichs entsprochen, bis zum Vorliegen einer verbindlichen EU - weit harmoni -

sierten Bewertungsmethode für die Lärmindikatoren die nationalen Bewertungsme -

thoden heranzuziehen.

 

Entsprechend dem Mitentscheidungsverfahren wird nun das Europäische Parlament

in seiner zweiten Lesung diesen gemeinsamen Standpunkt der Umweitminister be -

handeln. Nach dem Inkrafttreten der Richtlinie hat Österreich 24 Monate Zeit, diese

in nationale Regelungen umzusetzen.

 

ad 2

Im Bereich der Lärmkartenerstellung und Lärmminderungsplanung ist Österreich -

mit der vom Österreichischen Arbeitsring für Lärmbekämpfung in Auftrag des Um -

weltressorts erstellten Richtlinie Nr. 36 - einer der europäischen Vorreiter. Diese

ÖAL - Richtlinie ist auch in die Arbeiten der Arbeitsgruppen zur Vorbereitung der Um -

gebungslärmrichtlinie eingeflossen.

 

In Österreich gibt es bereits in einigen Bereichen hervorhebenswerte Lärmminde -

rungskonzepte. Bei der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie ist es deshalb not -

wendig, sicherzustellen, dass bereits geleistete Vorarbeiten im Sinne der Mitteleffi -

zienz mit den neuen europäischen Vorgaben verknüpft werden können. Die Umge -

bungslärmrichtlinie in der derzeitigen Form lässt den Mitgliedsstaaten dazu den not -

wendigen Spielraum.

 

Mein Ressort wird nach dem Inkrafttreten der Umgebungslärmrichtlinie umgehend

mit den Ländern und den betroffenen Ministerien die nationalen Umsetzungsschritte

einleiten, schon vorab werden vorbereitende Expertengespräche geführt werden.

ad 3

Es darf darauf hingewiesen werden, dass betriebliche Lärmschutzmaßnahmen seit

Bestehen der Umweltförderung im Inland (UFI) förderungswürdig sind. In den letzten

Jahren wurden nur sehr wenige derartige Projekte zur Förderung eingereicht, aller -

dings wird - auch im Zusammenhang mit der geplanten EU - Richtlinie - mit einer Er -

höhung des erforderlichen Förderungsvolumens in den nächsten Jahren gerechnet.

 

In der indikativen Budgetplanung der UFI für 2001 sind ATS 1 Mio. an Förderungs -

mittel, das entspricht etwa einem Investitionsvolumen von ATS 10 Mio., vorgesehen.

Für das Jahr 2002 ist eine Verdoppelung dieses Volumens geplant.

Lärmschutz wird auch ein Aspekt der geplanten Einführung der Förderung von be -

trieblichen Mobilitätsmaßnahmen werden, die durch die Novelle der Förderungsricht -

linien „Umweltförderung im Inland“ ermöglicht werden sollen.

 

Da die Umgebungslärmrichtlinie noch das Mitentscheidungsverfahren mit dem Euro -

päischen Parlament durchlaufen muss und Österreich nach dem Inkrafttreten der

Richtlinie noch 24 Monate Zeit für die nationale Umsetzung hat, werden Maßnahmen

auf Basis der Umgebungslärmrichtlinie noch nicht budgetwirksam. Der Bereich

Lärmschutz, insbesondere die Umsetzung der EU - Richtlinie stellt einen Arbeits -

schwerpunkt meines Ressorts dar. Entsprechend der nationalen Kompetenzvertei -

lung wird jedenfalls im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

sowie in meinem Ressort und in den Ländern budgetäre Vorsorge für die Umset -

zungsmaßnahmen zu treffen sein.

 

ad 4

Die Reduktion der hohen Schadstoff - und Lärmbelastung durch den Flugverkehr ist

mir ein wichtiges Anliegen. Mein Ressort hat beispielsweise auf nationaler Ebene im

Rahmen des seinerzeitigen Begutachtungsverfahrens zum Fluglärmgesetz stark für

die Berücksichtigung des Lärmschutzes der Anrainer eingesetzt.

Auch auf EU - Ebene unterstützt mein Ressort die im Grünbuch der Europäischen

Kommission „Künftige Lärmschutzpolitik“ für den Luftverkehr vorgeschlagenen Maß -

nahmen zur Festlegung von strengeren Grenzwerten und für ökonomische Instru -

mente.

 

Das steigende Flugverkehrsaufkommen führt zu steigenden Belastungen der Bevöl

kerung durch Lärm und Schadstoffe. Deshalb wird auch von meinem Ressort ver -

sucht, durch Bewusstseinsbildung und Modellvorhaben im Tourismusbereich eine

Trendumkehr zu bewirken. Angelegenheiten der Luftfahrt fallen allerdings in den

Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technolo -

gie.