2193/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.05.2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat DIETACHMAYR, Mag. PRAMMER, HAGENHOFER,
Mag. GASSNER, Ing. GARTLEHNER, JÄGER, Dr. KEPPELMÜLLER,
OBERHAIDINGER, WIMMER und Genossen haben am 28.03.2001 unter der Nummer
2232/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Einsparungen bei
Polizei und Gendarmerie in Oberösterreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Bereich der Bundespolizeidirektionen wurde noch keine bundesländer - bzw.
behördenweise Aufteilung der Einsparungsquoten betreffend die Stellenpläne für die
Kalenderjahre 2001 und 2002 getroffen.
Bei der Bundesgendarmerie wird nach dem gegenwärtigen Planungsstand davon
ausgegangen, dass das Landesgendarmeriekommando für Oberösterreich im Jahr 2001 47
Planstellen einzusparen hat. Eine genaue Aufschlüsselung der Zahlen ist noch nicht möglich.
Vorgesehen ist jedenfalls, diese Planstellen überwiegend im Bereich der Verwaltung
aufzubringen. Für das Jahr 2002 kann noch keine verbindliche Aussage über das tatsächlich
vorzunehmende Einsparungsausmaß für das Landesgendarmeriekommando für
Oberösterreich getroffen werden.
Das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2003 liegt noch nicht vor, sodass über allfällige
Personaleinsparungen in diesem Jahr noch keine
Äußerung möglich ist.
Zu den Fragen 2 bis 33:
Die Dienststellenstruktur der Bundesgendarmerie wird hinsichtlich Zeitgemäßheit und
gebotener Anpassung zur Erreichung bestmöglicher Effizienz evaluiert. Eine konkrete
Aussage über daraus erfließende Maßnahmen ist zur Zeit weder hinsichtlich der einzeln
genannten oder sonstiger Dienststellen noch eines zeitlichen Umsetzungsplanes möglich.
Zu Frage 34 und 35:
Konkrete finanzielle Einsparungsziffern sind für das Bundesland Oberösterreich nicht
festgelegt. Es gilt grundsätzlich, im Bereich der Verwaltung einzusparen sowie
effizienzsteigernde Strukturmaßnahmen und Straflungen im Administrativbereich
vorzunehmen.
Zu Frage 36:
Die Vorbereitungen für die Übertragung der Meldeagenden von den Bundespolizeidirektionen
auf die Bürgermeister sind im Gange. Ein genauer Zeitpunkt wird abhängig von technischen
und organisatorischen Vorkehrungen durch Verordnung festgelegt.
Zu Frage 37:
Ich verweise auf das Finanzausgleichsgesetz 2001 (§27).
Zu Frage 38:
Die bestehenden Sondereinheiten werden derzeit von einer Reformkommission überprüft.
Eine Entscheidung über allfällige Umgestaltungen liegt noch nicht vor.