2194/AB XXI.GP
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
Eingelangt am:22.05.2001
Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Moser, Freun -
dinnen und Freunde, betreffend „Reform der Lebensmittelkontrolle“, Nr. 2209/J wie folgt:
Frage 1:
Die geplante Agentur für Ernährungssicherheit soll eine Konzentration der in Österreich für eine
umfassende Kontrolle der Lebensmittelsicherheit zur Verfügung stehenden personellen und appara –
tiven Ressourcen bewirken. Auch in dieser neuen Organisationsform werden die Agenden der Le -bensmittelsicherheit weiterhin mir unterstellt sein.
zu den Fragen 2 und 3:
Die Zuständigkeitsverteilung der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 ist sinnvoll und zweckmä –
ßig. Die in der Agentur angestrebte Zusammenarbeit über Kompetenzgrenzen hinweg verspricht
eine optimale Nutzung der Ressourcen, sodass eine einheitliche Kontrolle vom Feld bzw. Stall bis
zum Endverbraucher sichergestellt ist.
zu den Fragen 4 und 5:
Die Länder werden in entsprechenden Verhandlungen eingeladen, die ihnen im Bereich der Voll -
ziehung und Überwachung zukommenden Aufgaben in die Agentur einzubringen. Der Abschluss
dieser Verhandlungen
muss erst abgewartet werden.
zu Frage 6:
Eine fundierte Aussage über die zur Verfügung stehenden budgetären Mittel wird erst dann möglich
sein, wenn die finanziellen Auswirkungen im Lichte der Ergebnisse der mit den Ländern im Zuge
der Verwaltungsreform zu führenden Verhandlungen über die organisatorische Anbindung bzw.
Einbindung der Lebensmittel - , Veterinär - und Futtermittelkontrollorgane an bzw. in die Agentur
abschätzbar sind.
zu Frage 7:
Die Rückstandskontrollverordnung setzt die Richtlinie 96/23/EG in nationales Recht um. Dabei
werden aus mehreren tausend statistisch ausgewählten (unverdächtigen) Tieren und Tierkörpern
Proben genommen und analysiert.
Werden bei den Analysen positive Ergebnisse festgestellt, so gelten die anderen Tiere des beanstan -
deten Betriebes als verdächtig.
In diesem Fall bzw. bei allen Tieren und Tierkörpern, bei denen der Verdacht einer unzulässigen
Behandlung oder der Verdacht des Überschreitens von zulässigen Höchstwerten besteht, sind diese
Tierkörper bis zum Abschluss der Untersuchungen unter amtliche Sperre zu nehmen.
Sollte dann in der Zwischenzeit ein Wertverlust oder der Verderb eintreten, so geht dieser zu Lasten
des Besitzers.
zu Frage 8:
Die gerichtliche Strafbarkeit von Übertretungen hat eine stärkere generalpräventive Wirkung als
deren Ahndung als Verwaltungsstraftatbestand. Die Höhe des unrechtmäßig bezogenen wirtschaftli -
chen Vorteils kann bereits jetzt bei der Strafbemessung berücksichtigt werden, sie kann jedoch
sinnvollerweise nicht der alleinige Maßstab der Strafbemessung sein.
zu Frage 9:
Mindeststrafen für einen einzelnen Delikttypus einzuführen, wäre rechtspolitisch schon vor dem
Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes - verfehlt. Mindeststrafen sind - von Fällen eklatant sozial -
schädlichen Verhaltens abgesehen - an sich problematisch, denn die Behörde hat dann bei gering -
fügigem Verschulden und unbedeutenden Folgen der Übertretung nicht mehr die Möglichkeit, eine
geringe Strafe zu verhängen; sie könnte in solchen Fällen dann nur mehr überhaupt von der Verhän -
gung einer Strafe
absehen.
zu Frage 10:
Die wesentlichen Aussagen und Zahlenangaben sind im Berichtswesen meines Ressorts ausführlich
und für jeden nachvollziehbar integriert. Die für einen solchen externen Bericht aufzuwendenden
Budgetmittel sollten im Sinne der Lebensmittelsicherheit besser in konkrete und erweiterte Unter -
suchungen investiert werden.
zu Frage 11:
Für heuer sind bereits 171.000 Revisionen und 43.000 amtliche Lebensmittelproben durch den Pro -
ben - und Revisionsplan vorgegeben. Durch die Agentur für Lebensmittelsicherheit wird es zu einer
weiteren Intensivierung der Kontrolltätigkeit kommen. Es darf aber auch festgestellt werden, dass
die Verunsicherung der Konsumenten nicht auf eine zu geringe Anzahl von amtlichen Proben son -
dern auf illegale Praktiken zurückzuführen ist, auf die die österreichischen Behörden mit äußerstem
Nachdruck reagiert haben.