2194/AB XXI.GP

 

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

Eingelangt am:22.05.2001

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Moser, Freun -

dinnen und Freunde, betreffend „Reform der Lebensmittelkontrolle“, Nr. 2209/J wie folgt:

 

Frage 1:

Die geplante Agentur für Ernährungssicherheit soll eine Konzentration der in Österreich für eine

umfassende Kontrolle der Lebensmittelsicherheit zur Verfügung stehenden personellen und appara –

tiven Ressourcen bewirken. Auch in dieser neuen Organisationsform werden die Agenden der Le -bensmittelsicherheit weiterhin mir unterstellt sein.

 

zu den Fragen 2 und 3:

Die Zuständigkeitsverteilung der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 ist sinnvoll und zweckmä –

ßig. Die in der Agentur angestrebte Zusammenarbeit über Kompetenzgrenzen hinweg verspricht

eine optimale Nutzung der Ressourcen, sodass eine einheitliche Kontrolle vom Feld bzw. Stall bis

zum Endverbraucher sichergestellt ist.

 

zu den Fragen 4 und 5:

Die Länder werden in entsprechenden Verhandlungen eingeladen, die ihnen im Bereich der Voll -

ziehung und Überwachung zukommenden Aufgaben in die Agentur einzubringen. Der Abschluss

dieser Verhandlungen muss erst abgewartet werden.

zu Frage 6:

Eine fundierte Aussage über die zur Verfügung stehenden budgetären Mittel wird erst dann möglich

sein, wenn die finanziellen Auswirkungen im Lichte der Ergebnisse der mit den Ländern im Zuge

der Verwaltungsreform zu führenden Verhandlungen über die organisatorische Anbindung bzw.

Einbindung der Lebensmittel - , Veterinär - und Futtermittelkontrollorgane an bzw. in die Agentur

abschätzbar sind.

 

zu Frage 7:

Die Rückstandskontrollverordnung setzt die Richtlinie 96/23/EG in nationales Recht um. Dabei

werden aus mehreren tausend statistisch ausgewählten (unverdächtigen) Tieren und Tierkörpern

Proben genommen und analysiert.

Werden bei den Analysen positive Ergebnisse festgestellt, so gelten die anderen Tiere des beanstan -

deten Betriebes als verdächtig.

 

In diesem Fall bzw. bei allen Tieren und Tierkörpern, bei denen der Verdacht einer unzulässigen

Behandlung oder der Verdacht des Überschreitens von zulässigen Höchstwerten besteht, sind diese

Tierkörper bis zum Abschluss der Untersuchungen unter amtliche Sperre zu nehmen.

Sollte dann in der Zwischenzeit ein Wertverlust oder der Verderb eintreten, so geht dieser zu Lasten

des Besitzers.

 

zu Frage 8:

Die gerichtliche Strafbarkeit von Übertretungen hat eine stärkere generalpräventive Wirkung als

deren Ahndung als Verwaltungsstraftatbestand. Die Höhe des unrechtmäßig bezogenen wirtschaftli -

chen Vorteils kann bereits jetzt bei der Strafbemessung berücksichtigt werden, sie kann jedoch

sinnvollerweise nicht der alleinige Maßstab der Strafbemessung sein.

 

zu Frage 9:

Mindeststrafen für einen einzelnen Delikttypus einzuführen, wäre rechtspolitisch schon vor dem

Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes - verfehlt. Mindeststrafen sind - von Fällen eklatant sozial -

schädlichen Verhaltens abgesehen - an sich problematisch, denn die Behörde hat dann bei gering -

fügigem Verschulden und unbedeutenden Folgen der Übertretung nicht mehr die Möglichkeit, eine

geringe Strafe zu verhängen; sie könnte in solchen Fällen dann nur mehr überhaupt von der Verhän -

gung einer Strafe absehen.

zu Frage 10:

Die wesentlichen Aussagen und Zahlenangaben sind im Berichtswesen meines Ressorts ausführlich

und für jeden nachvollziehbar integriert. Die für einen solchen externen Bericht aufzuwendenden

Budgetmittel sollten im Sinne der Lebensmittelsicherheit besser in konkrete und erweiterte Unter -

suchungen investiert werden.

 

zu Frage 11:

Für heuer sind bereits 171.000 Revisionen und 43.000 amtliche Lebensmittelproben durch den Pro -

ben - und Revisionsplan vorgegeben. Durch die Agentur für Lebensmittelsicherheit wird es zu einer

weiteren Intensivierung der Kontrolltätigkeit kommen. Es darf aber auch festgestellt werden, dass

die Verunsicherung der Konsumenten nicht auf eine zu geringe Anzahl von amtlichen Proben son -

dern auf illegale Praktiken zurückzuführen ist, auf die die österreichischen Behörden mit äußerstem

Nachdruck reagiert haben.