2202/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.05.2001

BM für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima und

Genossen vom 30. März 2001, Nr. 2256/J, betreffend Erhöhung des EURATOM -

Kreditrahmens, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4.:

Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass EURATOM kein Budget für Nuklearprojekte be -

sitzt sondern lediglich die Haftung für Darlehen übernimmt, die auf den Kapitalmärkten re -

finanziert werden. Außerdem gibt es - wie dies auch in der Anfrage zum Ausdruck gebracht

wurde - derzeit keinen konkreten Vorschlag der Kommission für die Erhöhung des

EURATOM - Kreditrahmens, sodass darauf auch nicht Bezug genommen werden kann. Es ist

daher lediglich möglich, die grundsätzliche Haltung des Bundesministeriums für Finanzen zu

Fragen der Atomenergie zum Ausdruck zu bringen.

 

Dabei ist angesichts der von der österreichischen Bundesregierung immer vertretenen

kritischen Haltung gegen die Forcierung der Atomenergie darauf hinzuweisen, dass eine

Ausweitung des Rahmens für EURATOM - Darlehen nicht im österreichischen Interesse liegt.

Demzufolge werde ich bei einer eventuell diesbezüglich in der zuständigen Ratsformation

ECOFIN stattfindenden Entscheidungsfindung eine dieser Auffassung entsprechende

kritische Haltung vertreten.

Zu 5. bis 10.:

Wie bereits dargelegt, werden von EURATOM nur Darlehen vergeben. Diese werden auf

den Kapitalmärkten refinanziert und belasten das EU - Budget in keinem Fall kurzfristig. Sie

werden in der Regel auch vereinbarungsgemäß bedient, sodass auch langfristig keine

Kosten für den EU - Haushalt schlagend werden. In der Regel ist die realisierte jährliche Be -

lastung durch EURATOM - Darlehen daher null.

 

In den relevanten EU - Haushaltslinien BO - 201 „Garantie der EG für EURATOM - Anleihen“

sowie BO - 216 „Garantie der EG für EURATOM - Anleihen zur Finanzierung der Verbesserung

des Wirkungsgrades und der Sicherheit der Kernkraftanlagen in den mittel -  und osteuro -

päischen Ländern (MOEL) sowie in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)“ wurden

im Jahr 1999 keine Zahlungen getätigt bzw. waren keine Verpflichtungen abzudecken.

Ebenso sind für die Jahre 2000 und 2001 keine EU - Mittel für Verpflichtungen/Zahlungen

veranschlagt (gewesen).

 

Derzeit stehen die zuständigen Mitarbeiter meines Hauses mit Kollegen aus anderen EU -

Mitgliedstaaten in Kontakt, um Kompromissmöglichkeiten im Sinne der österreichischen

Interessenslage auszuloten. Konkrete Ergebnisse stehen aber noch aus und ich ersuche in

diesem Zusammenhang um Verständnis, dass ich diese Gespräche nicht durch Voran -

kündigungen beeinflussen möchte.

 

Zu 11. bis 13.:

Entsprechend meinen Ausführungen zu den Punkten 1 bis 4 ist auch hinsichtlich der Ände -

rung der Vergaberichtlinien - um die Finanzierung von Plutoniumanlagen zu ermöglichen -

darauf hinzuweisen, dass dies ebenfalls nicht im österreichischen Interesse liegt und daher

auch diesbezüglich eine dem entsprechende kritische Haltung eingenommen wird.

 

Die Schaffung eines Vorteils bei der Finanzierung von Atomanlagen durch die Bereitstellung

von Haftungen der Europäischen Union stellt nach Ansicht des Bundesministeriums für

Finanzen gegenüber den bei anderen Energieprojekten zur Verfügung stehenden

Finanzierungsmöglichkeiten eine wenig sinnvolle Bevorzugung dar und bekräftigt die

kritische Haltung gegenüber diesem Vorhaben.

 

In diesem Zusammenhang ist aber auch darauf hinzuweisen, dass sich die Investitionen in

erneuerbare Energieträger kommerziell rechnen müssen, um langfristig wirtschaftlich sinn -

voll zu sein. Daher sind auch Förderungen für erneuerbare Energieträger kritisch zu hinter -

fragen.

 

Die Frage der alternativen Verwendung einer bestimmten Summe stellt sich dabei allerdings

von vorneherein nicht, weil, wie bereits ausgeführt, für EURATOM - Darlehen lediglich

Haftungen gewährt werden, nicht aber tatsächlich für die Projekte fließende Mittel aus dem

EU - Haushalt.

 

Zu 14. bis 17.:

Unter Hinweis auf meine Ausführungen zu den Punkten 1 bis 4 möchte ich darauf hinweisen,

dass die Vollziehung der von diesen Fragen angesprochenen Angelegenheiten primär in den

Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft fällt. Ich verweise daher diesbezüglich aber auch ergänzend zu den

übrigen Darlegungen in der vorliegenden Anfragebeantwortung auf die Ausführungen in der

Antwort auf die gleichlautend an den Herrn Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft,

Umwelt und Wasserwirtschaft gerichtete Anfrage Nr. 2259/J.

 

Zu 18.:

Vorerst ist festzuhalten, dass es keine direkte Förderung von Kernkraftwerken durch

Steuermittel gibt.

 

Bezüglich jener Maßnahmen, die im Rahmen des vorhandenen Handlungsspielraumes und

entsprechend der von der Bundesregierung vertretenen kritischen Haltung gegenüber

Atomanlagen gesetzt werden können, ist beispielhaft auf die 2. Bundesfinanzgesetz -

Novelle 2001 zu verweisen, wonach für Maßnahmen im Zusammenhang mit grenznahen

Kernkraftwerken trotz der gegebenen Budgetsituation ein zusätzlicher Betrag in Höhe von

45 Mio. ATS für Expertenstudien bezüglich der Sicherung oder eventuell notwendigen

Schließung dieser Kraftwerke zur Verfügung gestellt wird.