2203/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.05.2001
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und
Genossen vom 27. März 2001, Nr. 2205/J, betreffend Evaluierung erfolgter
Ausgliederungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Finanzierungsgarantiegesellschaft (FGG) hat vom Bundesministerium für Finanzen den
Auftrag erhalten, folgende 13 ausgegliederten Unternehmen zu bewerten:
Schönbrunner Tiergarten GmbH
Österreichische Donau - Betriebs AG
Schloß Schönbrunn Kultur - und Betriebs GmbH
Bundesimmobilien GmbH
Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (GmbH)
Austro Control GmbH
Österreich Institut GmbH
Diplomatische Akademie Wien (Anstalt öff. Rechts)
Bundes - Wertpapieraufsicht (Anstalt öff. Rechts)
Bundesrechenzentrum GmbH
Österreichische Bundesforste AG
Landwirtschaftliche Bundesversuchsanstalten GmbH
Österr.
Forschungs - und Prüfzentrum Arsenal GmbH
Die Untersuchung fällt insgesamt eine positive Bewertung der Ausgliederungen, das heißt,
alle untersuchten Bereiche zeigen gute bis befriedigende Bewertungen. Im Vergleich zur
Privatwirtschaft ist die Cash Generierung gut, es besteht jedoch eine im Verhältnis zum
Umsatz relativ hohe Kapitalbindung.
Die organisatorischen Ziele und die Ziele der Aufgabenerfüllung wurden in den untersuchten
Unternehmungen überwiegend erreicht. Die Ertragsziele wurden vom Großteil der
Unternehmen erreicht oder übertroffen. Zielabweichungen sind zum Teil auf nachträgliche
Änderungen bei Unternehmenskonzepten zurückzuführen, stellen jedoch die Ausnahme dar.
Auch die budgetären Ziele wurden von einem Großteil der Unternehmen erreicht oder
übertroffen.
Verbesserungsmöglichkeiten werden vor allem bei den Vorbereitungen der Ausgliederungen
und der nachträglichen formalisierten Zielverfolgung gesehen.
Aus Sicht des Bundes ist bedeutsam, dass die Ausgliederungen insgesamt kurzfristig
neutrale und langfristig deutlich positive Wirkungen auf das Bundesbudget haben. Aus
betriebswirtschaftlicher Sicht wird festgestellt, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung der
Unternehmen nach den Ausgliederungen im Vergleich zu vorher durchwegs (teilweise sogar
stark) verbessert hat. Eine weitere wichtige Erkenntnis aus der Studie ist, dass Ausgliede
rungen grundsätzlich nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Personalüberhänge werden
im Zuge einer Ausgliederung lediglich sichtbar gemacht, jedoch nicht verursacht. Bei der
Mehrheit der untersuchten Einheiten wurde jedoch nach der Ausgliederung sogar eine
Steigerung des Beschäftigtenstandes festgestellt. Auch die durchschnittlichen Bezüge
erhöhten sich bei allen Unternehmen.
Zu 2. und 3.:
Generell möchte ich darauf hinweisen, dass sich Ausgliederungen nicht für eine kurzfristige
Budgetkosmetik eignen und die Bundesregierung mit den Ausgliederungen und den damit
langfristig verbundenen klaren Einsparungen durch eine strukturelle und nachhaltige
Verbesserung der Erbringung von öffentlichen Leistungen ihre Verantwortung für Österreich
wahrnimmt.
Der Erfolg von Ausgliederungen muss daher über einen mittel - bis langfristigen Zeitraum
beurteilt werden. Kurzfristig können mitunter sogar vorübergehend Mehrkosten auf Grund
der erforderlichen Kapitalausstattung oder der
auftretenden Anfangsverluste entstehen, die
jedoch über einen längeren Zeitraum mehr als kompensiert werden, wie die FGG - Studie
auch klar gezeigt hat. Berücksichtigt werden dürfen dabei also nicht nur die unmittelbaren
Budgetauswirkungen durch den laufenden Geschäfts betrieb, sondern auch der Eigenmittel -
aufbau der Unternehmen und die Einsparungen, die erst auf lange Sicht entstehen. Unter
Berücksichtigung all dieser Effekte belaufen sich die für das Bundesbudget durch die
Ausgliederung der 13 untersuchten Unternehmen generierten Ersparnisse auf Grund der bis
Ende 1999 gesetzten Maßnahmen auf über 5 Mrd. Schilling, wobei von diesen 13 unter -
suchten Unternehmen für die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (wobei beispiel -
haft darauf hinzuweisen ist, dass sie als Erfüllungsgehilfe des Bundes für das Schul -
denmanagement der Republik zuständig ist, im Auftrag und namens des Bundes tätig wird,
keinerlei Unternehmensrisiko trägt und ihre gesamten Kosten vom Bund ersetzt erhält,
sodass auf Grund dieser Konstellation die Betriebskennzahlen des Unternehmens völlig
ohne Belang sind) und die Bundes - Wertpapieraufsicht keine Bewertung vorgenommen
wurde.
Für die Monopolverwaltungs GmbH (bei der keine Privatisierung in der üblichen Form
vorliegt, weil aus EU - rechtlichen Gründen eine Trennung zwischen dem Tabakwarenhandel
und der Vergabe der Verschleißstellenkonzessionen vollzogen werden musste und daher
verwaltungsrechtliche Aufgaben der Austria Tabakwerke in diese Gesellschaft ausgelagert
wurden), das Salzmonopol, das Münzmonopol und die PSK liegen keine Daten vor die eine
derartige Bewertung auf fundierte Art ermöglichen würden.
Die einzelnen von der FGG untersuchten Unternehmen tragen zu diesem positiven Gesam -
teffekt wie folgt bei:
Gesellschaft Budget - Ersparnis (in Mio. S)
Schönbrunner Tiergarten GmbH 40,5
Österreichische Donau - Betriebs AG 218,0
Schloß Schönbrunn Kultur - und Betriebs GmbH 140,6
Austro Control GmbH 1.442,3
Österreich-Institut GmbH - 7,5
Diplomatische Akademie Wien (Anstalt öff. Rechts) 1,9
Bundesrechenzentrum GmbH 110,0
Österreichische Bundesforste AG 520,7
Landwirtschaftliche Bundesversuchsanstalten GmbH 55,0
Summe ohne Bundesimmobilien GmbH (BIG) 2.649,4
BIG - ohne Senkung der Baukosten 955,0
- inkl, Senkung der Baukosten 2.555,0
gesamt - ohne Senkung der Baukosten 3,604,4
- inkl. Senkung der Baukosten 5.204,4
Zu 4.:
Ausgegliederte Einheiten haben ihre Personalkosten selbst zu tragen. Im Zuge einer
Ausgliederung wechseln deshalb die im betroffenen Bereich beschäftigten
Vertragsbediensteten des Bundes in ein privatrechtliches Angestelltenverhältnis. Die Kosten
für Beamte des Bundes, die weiterhin in ausgegliederten Unternehmen beschäftigt und
formal weiterhin Bundesbedienstete sind, werden dem Bund refundiert.
Die Personalentlastungen die der Bund durch die Ausgliederung der untersuchten Einheiten
deshalb erfahren hat, lagen insgesamt (Beamte und VB) bei rund 4000 Bediensteten, die
sich wie folgt auf die Unternehmen aufteilen.
Personalentlastung für den Bund jeweils im Ausgliederungsjahr
|
Beamte |
VB |
Gesamt |
Schönbrunner Tiergarten GmbH |
32 |
36 |
68 |
Österreichische Donau-Betriebs AG |
215 |
99 |
314 |
Schloss Schönbrunn Kultur - und Betriebs GmbH |
3 |
25 |
28 |
Bundesimmobilien GmbH |
0 |
24 |
24 |
Austro Control GmbH |
2 |
989 |
991 |
Österreich Institut GmbH |
1 |
0 |
1 |
Diplomatische Akademie Wien (Anstalt öff. Rechts) |
2 |
21 |
23 |
Bundesrechenzentrum GmbH |
14 |
400 |
414 |
Österreichische Bundesforste AG |
|
|
1906 |
Landwirtschaftliche Bundesversuchsanstalten GmbH |
21 |
11 |
32 |
Österr. Forschungs - und Prüfzentrum Arsenal GmbH |
115 |
88 |
203 |
Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (GmbH) |
|
|
8 |
Bundes - Wertpapieraufsicht (Anst. Öff. Rechts) |
0 |
0 |
0 |
Summe |
|
|
4012 |
Die Ausgliederung des Salzmonopols und des Münzmonopols erbrachte eine Personal -
entlastung von 626 bzw. 187 (in Summe 813) Planstellen (Beamte und Vertrags -
bedienstete).
Bei der mit 1. Jänner 1997 erfolgten Einbringung der Postsparkasse in die Österreichische
Postsparkasse AG ist keine budgetäre Personalentlastung eingetreten, da der Personal -
aufwand schon davor zur Gänze durch die Postsparkasse refundiert wurde.
Die Ausgliederung des Tabakmonopols ist auf Grund der dem Bundesministerium für
Finanzen vorliegenden Unterlagen nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungs -
aufwand ermittelbar und nicht mehr vollständig nachvollziehbar. Ich ersuche daher um
Verständnis, dass ich diesbezüglich keine Angaben machen kann.
Zu 5.:
Die FGG - Studie kommt zu dem Schluss, dass die Ergebnisentwicklung der ausgegliederten
Unternehmen tendenziell positiv verläuft.
So konnte die Betriebsleistung bei nahezu allen Unternehmen gesteigert werden und knapp
die Hälfte der untersuchten Unternehmen konnte auch relative Ertragssteigerungen -
gemessen am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) in Relation zur
Betriebsleistung - erreichen. Auch bei konsolidierter Betrachtung aller Unternehmen zeigte
sich bis zum Ende des Untersuchungszeitraumes eine deutliche Ertragssteigerung. Alle
ausgegliederten Unternehmen weisen Produktivitätssteigerungen auf. Auch hinsichtlich der
Pro - kopf - Produktivität hat sich die Performance der Gruppe deutlich erhöht.
Zu 6.:
Die Gruppe der untersuchten Unternehmen erwirtschaftete 1999 insgesamt einen Jahres -
überschuss von rund 460 Mio. S., wobei sich auch bei den meisten Unternehmen, die noch
nicht in der Gewinnzone sind, der Abgang seit
der Ausgliederung deutlich verringert hat.
Zu 7.:
Die ausgegliederten Unternehmen investieren kräftig, wobei die Investitionen der Gruppe in
jedem Jahr die Abschreibungen bei weitem übersteigen. Auch die Tatsache, dass die FGG -
Studie die langfristigen Entwicklungen der Unternehmen deutlich positiv bewertet hat, zeigt
die Zukunftsorientierung dieser Unternehmen.
Zu 8. und 11.:
Die Studie stellt fest, dass die Unternehmenskonzepte in der Vergangenheit eine
Schwachstelle darstellten. Nur weniger als die Hälfte der untersuchten Unternehmen
verfügte bereits zum Zeitpunkt der Ausgliederung über ausformulierte und quantifizierte
Unternehmenskonzepte.
In der Studie wurde auch kritisch festgehalten, dass die fehlende Einbeziehung des
zukünftigen Managements in die vorbereitende Konzeption der Ausgliederung in Verbindung
mit zu wenig nachdrücklichem Agieren der Eigentümervertreter bisweilen ein Umsetzungs -
intervall oder überhaupt eine mangelnde Verfolgung der Ziele des Ausgliederungskonzeptes
durch das Management zur Folge hatte, das sich nicht an das Ausgliederungskonzept und -
sofern bereits eines vorhanden war - an das Unternehmenskonzept gebunden fühlte.
Trotzdem stellt die Studie den meisten Unternehmen hinsichtlich der wirtschaftlichen
Entwicklung im Vergleich zu den Ausgliederungs - bzw. Unternehmenskonzepten ein gutes
Zeugnis aus, das heißt, die meisten Unternehmen entwickelten sich besser als geplant,
wobei dies auch auf die Gruppe der evaluierten Unternehmen insgesamt betrachtet zutrifft.
Zu 9.:
Nach der erfolgten Ausgliederung kam es bei der Österreichischen Donau - Betriebs AG
( - 144 Beschäftigte bzw. 46%), der Österreichischen Bundesforste AG (491 bzw. - 26%),
der Landwirtschaftlichen Bundesversuchsanstalten GmbH ( - 27 bzw. - 26%) und der Österr.
Forschungs - und Prüfzentrum Arsenal GmbH ( - 15 bzw. - 7%) zu einem Rückbau des
Personalstandes. Dieser erfolgte durch natürliche Abgänge und Nicht - Nachbesetzungen. Bei
allen anderen untersuchten Unternehmen lag die Beschäftigung am Ende des
Untersuchungszeitraumes höher, als vor
der Ausgliederung.
Zu 10.:
Diesbezüglich wird auf den Evaluierungsbericht der FGG verwiesen, von dem relevante
Teile - die auch Kennzahlenübersichten enthalten im Internet unter www.bmf.gv.at
(Pressecenter - Verwaltungsreform - Evaluierungsbericht) abrufbar und außerdem der
vorliegenden Anfragebeantwortung als Anhang beigelegt sind. In diesem Zusammenhang ist
allerdings auch darauf hinzuweisen, dass hinsichtlich der ÖBB und der Telekom keine
Evaluierung erfolgte.
Zu 12.:
Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen liegen die Ziele von Ausgliederungen
vor allem in einer Effizienzsteigerung, besserer Qualität und Leistungstiefe und damit bei
einer kostengünstigeren Produktion von öffentlichen Leistungen und der damit verbundenen
Einsparung von Steuermitteln.
Dieses Ziel wurde eindeutig erreicht, da sich die Leistungserbringung und die betriebs -
wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen durchwegs verbessert hat, alle ausge -
gliederten Unternehmen Produktivitätssteigerungen aufweisen und für den Bund, wie bereits
unter den Punkten 2 und 3 dargelegt, im Vergleich zur Situation vor den Ausgliederungen
Einsparungen von insgesamt mehr als 5 Mrd. S anfallen.
Zu 13.:
Die Sicherstellung einer formalisierten Verfolgung der Ausgliederungskonzepte durch die
verantwortlichen Ressorts ist notwendig. Ab 1998 ist bei Ausgliederungen in der Regel ein
entsprechendes Beteiligungs - und Finanzcontrolling gesetzlich vorgeschrieben. Für die
Gesellschaften im Beteiligungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen wurde dieses
Controlling auch bereits auf die davor ausgegliederten Einheiten ausgedehnt.
Zu 14.:
Auch durch die FGG - Studie wurde wieder einmal bestätigt, dass betriebliche Unternehmen
ihre Leistungen unter privatrechtlicher Gestaltung effizienter, qualitativ besser und kosten -
günstiger erbringen, als unter bürokratischen Verwaltungsformen. Auch die betriebs -
wirtschaftliche Entwicklung verbesserte sich erheblich. Der Sinn einer solchen Studie ist
jedoch vor allem, noch bestehende Schwachpunkte aufzuzeigen, damit diese in Zukunft
vermieden werden können.
Bei zukünftigen Ausgliederungsvorhaben sind daher verstärkt jene Punkte zu beachten, die
in der Studie als verbesserungsfähig erkannt wurden. Das betrifft einerseits die
Verbesserung der Vorbereitung des Ausgliederungsvorganges und andererseits die Sicher -
stellung einer konsequenten Zielverfolgung nach der Ausgliederung durch ein
entsprechendes Controlling.
Das Bundesministerium für Finanzen wird daher in Zukunft verstärkt das Augenmerk darauf
legen, dass alle notwendigen Regelungen bereits vor der Ausgliederung getroffen werden.
So sollen z. B. rechtzeitig entsprechende Ausgliederungskonzepte mit klar formulierten und
quantifizierten Zielen erstellt werden. In diesen Konzepten sollen die strategischen, organi -
satorischen und budgetären Ziele des Bundes eindeutig festgelegt werden, deren
Umsetzung durch die Verfolgung eines ebenfalls entsprechend verbindlichen
Unternehmenskonzeptes sichergestellt sein muss. Jedenfalls muss die Erreichbarkeit der im
Ausgliederungskonzept verfolgten Ziele im Unternehmenskonzept belegt sein. Ein derartiges
Unternehmenskonzept sollte, soweit dies möglich ist, bereits unter Einbeziehung des
zukünftigen Managements erfolgen. Weiters wird darauf zu achten sein, dass bestehende
Personalüberkapazitäten möglichst durch Umschulungsmaßnahmen vermieden werden
können, wobei dies auch für die nicht ausgegliederten Bereiche gelten sollte.
Zu 15. und 16.:
Im Sinne der bisherigen Ausführungen wird nochmals darauf hingewiesen, dass in Zukunft
sicherlich mehr darauf zu achten sein wird, durch rechtzeitige abschließende Regelungen
aller relevanten Sachverhalte im Ausgliederungsgesetz schon von Beginn an mehr Klarheit
über die zu verfolgenden Ziele und die Art und Weise der Umsetzung zu haben, um
Umsetzungs - Lags zu vermeiden.
Insbesondere sind darunter Kompetenzfragen, die Regelung der notwendigen Finanzierung
durch den Bund (laufende Kosten, Anlauf - /Übergangsverluste) sowie die weit gehende
Vermeidung zeitlich befristeter Regelungen zu verstehen.
Ebenso wäre es, wie bereits dargelegt, zielführender, bereits vor der Ausgliederung verbind -
liche Unternehmenskonzepte mit Festlegung von klaren, quantifizierten Zielen zu erstellen,
wie es die Ausgliederungsrichtlinien vorsehen. Dies sollte sinnvollerweise bereits unter
Einbeziehung des zukünftigen Managements
geschehen.
In diesem Zusammenhang ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass es Aufgabe der
zuständigen Ressorts ist, die Unternehmenskonzepte einzufordern.
Zu 17.:
Da, wie schon unter Punkt 10 ausgeführt, die Haupt - Ergebnisse dieser Studie bereits im
Internet veröffentlicht wurden und damit der Öffentlichkeit zugänglich sind, ist keine weitere
Bekanntgabe vorgesehen.
Beilage „Evaluierungsbericht – Ergebnisse und Schlussfolgerungen“ konnte nicht gescannt werden!!!