2203/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.05.2001

BM für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und

Genossen vom 27. März 2001, Nr. 2205/J, betreffend Evaluierung erfolgter

Ausgliederungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Finanzierungsgarantiegesellschaft (FGG) hat vom Bundesministerium für Finanzen den

Auftrag erhalten, folgende 13 ausgegliederten Unternehmen zu bewerten:

                Schönbrunner Tiergarten GmbH

                Österreichische Donau - Betriebs AG

                Schloß Schönbrunn Kultur -  und Betriebs GmbH

                Bundesimmobilien GmbH

                Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (GmbH)

                Austro Control GmbH

                Österreich Institut GmbH

                Diplomatische Akademie Wien (Anstalt öff. Rechts)

                Bundes - Wertpapieraufsicht (Anstalt öff. Rechts)

                Bundesrechenzentrum GmbH

                Österreichische Bundesforste AG

                Landwirtschaftliche Bundesversuchsanstalten GmbH

                Österr. Forschungs -  und Prüfzentrum Arsenal GmbH

Die Untersuchung fällt insgesamt eine positive Bewertung der Ausgliederungen, das heißt,

alle untersuchten Bereiche zeigen gute bis befriedigende Bewertungen. Im Vergleich zur

Privatwirtschaft ist die Cash Generierung gut, es besteht jedoch eine im Verhältnis zum

Umsatz relativ hohe Kapitalbindung.

 

Die organisatorischen Ziele und die Ziele der Aufgabenerfüllung wurden in den untersuchten

Unternehmungen überwiegend erreicht. Die Ertragsziele wurden vom Großteil der

Unternehmen erreicht oder übertroffen. Zielabweichungen sind zum Teil auf nachträgliche

Änderungen bei Unternehmenskonzepten zurückzuführen, stellen jedoch die Ausnahme dar.

Auch die budgetären Ziele wurden von einem Großteil der Unternehmen erreicht oder

übertroffen.

 

Verbesserungsmöglichkeiten werden vor allem bei den Vorbereitungen der Ausgliederungen

und der nachträglichen formalisierten Zielverfolgung gesehen.

 

Aus Sicht des Bundes ist bedeutsam, dass die Ausgliederungen insgesamt kurzfristig

neutrale und langfristig deutlich positive Wirkungen auf das Bundesbudget haben. Aus

betriebswirtschaftlicher Sicht wird festgestellt, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung der

Unternehmen nach den Ausgliederungen im Vergleich zu vorher durchwegs (teilweise sogar

stark) verbessert hat. Eine weitere wichtige Erkenntnis aus der Studie ist, dass Ausgliede

rungen grundsätzlich nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Personalüberhänge werden

im Zuge einer Ausgliederung lediglich sichtbar gemacht, jedoch nicht verursacht. Bei der

Mehrheit der untersuchten Einheiten wurde jedoch nach der Ausgliederung sogar eine

Steigerung des Beschäftigtenstandes festgestellt. Auch die durchschnittlichen Bezüge

erhöhten sich bei allen Unternehmen.

 

Zu 2. und 3.:

Generell möchte ich darauf hinweisen, dass sich Ausgliederungen nicht für eine kurzfristige

Budgetkosmetik eignen und die Bundesregierung mit den Ausgliederungen und den damit

langfristig verbundenen klaren Einsparungen durch eine strukturelle und nachhaltige

Verbesserung der Erbringung von öffentlichen Leistungen ihre Verantwortung für Österreich

wahrnimmt.

 

Der Erfolg von Ausgliederungen muss daher über einen mittel -  bis langfristigen Zeitraum

beurteilt werden. Kurzfristig können mitunter sogar vorübergehend Mehrkosten auf Grund

der erforderlichen Kapitalausstattung oder der auftretenden Anfangsverluste entstehen, die

jedoch über einen längeren Zeitraum mehr als kompensiert werden, wie die FGG - Studie

auch klar gezeigt hat. Berücksichtigt werden dürfen dabei also nicht nur die unmittelbaren

Budgetauswirkungen durch den laufenden Geschäfts betrieb, sondern auch der Eigenmittel -

aufbau der Unternehmen und die Einsparungen, die erst auf lange Sicht entstehen. Unter

Berücksichtigung all dieser Effekte belaufen sich die für das Bundesbudget durch die

Ausgliederung der 13 untersuchten Unternehmen generierten Ersparnisse auf Grund der bis

Ende 1999 gesetzten Maßnahmen auf über 5 Mrd. Schilling, wobei von diesen 13 unter -

suchten Unternehmen für die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (wobei beispiel -

haft darauf hinzuweisen ist, dass sie als Erfüllungsgehilfe des Bundes für das Schul -

denmanagement der Republik zuständig ist, im Auftrag und namens des Bundes tätig wird,

keinerlei Unternehmensrisiko trägt und ihre gesamten Kosten vom Bund ersetzt erhält,

sodass auf Grund dieser Konstellation die Betriebskennzahlen des Unternehmens völlig

ohne Belang sind) und die Bundes - Wertpapieraufsicht keine Bewertung vorgenommen

wurde.

 

Für die Monopolverwaltungs GmbH (bei der keine Privatisierung in der üblichen Form

vorliegt, weil aus EU - rechtlichen Gründen eine Trennung zwischen dem Tabakwarenhandel

und der Vergabe der Verschleißstellenkonzessionen vollzogen werden musste und daher

verwaltungsrechtliche Aufgaben der Austria Tabakwerke in diese Gesellschaft ausgelagert

wurden), das Salzmonopol, das Münzmonopol und die PSK liegen keine Daten vor die eine

derartige Bewertung auf fundierte Art ermöglichen würden.

 

Die einzelnen von der FGG untersuchten Unternehmen tragen zu diesem positiven Gesam -

teffekt wie folgt bei:

 

Gesellschaft                                                                        Budget - Ersparnis (in Mio. S)

Schönbrunner Tiergarten GmbH                                                                                    40,5

Österreichische Donau - Betriebs AG                                                                           218,0

Schloß Schönbrunn Kultur -  und Betriebs GmbH                                                      140,6

Austro Control GmbH                                                                                                      1.442,3

Österreich-Institut GmbH                                                                                                - 7,5

Diplomatische Akademie Wien (Anstalt öff. Rechts)                                 1,9

Bundesrechenzentrum GmbH                                                                                         110,0

Österreichische Bundesforste AG                                                                                 520,7

Landwirtschaftliche Bundesversuchsanstalten GmbH                                               55,0

Österr. Forschungs -  und Prüfzentrum Arsenal GmbH                                              127,9

Summe ohne Bundesimmobilien GmbH (BIG)                                                              2.649,4

 

BIG - ohne Senkung der Baukosten                                                                               955,0

                - inkl, Senkung der Baukosten                                                                        2.555,0

gesamt - ohne Senkung der Baukosten                                                                         3,604,4

                - inkl. Senkung der Baukosten                                                                        5.204,4

 

Zu 4.:

Ausgegliederte Einheiten haben ihre Personalkosten selbst zu tragen. Im Zuge einer

Ausgliederung wechseln deshalb die im betroffenen Bereich beschäftigten

Vertragsbediensteten des Bundes in ein privatrechtliches Angestelltenverhältnis. Die Kosten

für Beamte des Bundes, die weiterhin in ausgegliederten Unternehmen beschäftigt und

formal weiterhin Bundesbedienstete sind, werden dem Bund refundiert.

Die Personalentlastungen die der Bund durch die Ausgliederung der untersuchten Einheiten

deshalb erfahren hat, lagen insgesamt (Beamte und VB) bei rund 4000 Bediensteten, die

sich wie folgt auf die Unternehmen aufteilen.

 

Personalentlastung für den Bund jeweils im Ausgliederungsjahr

 

Beamte

VB

Gesamt

Schönbrunner Tiergarten GmbH

32

36

68

Österreichische Donau-Betriebs AG

215

99

314

Schloss Schönbrunn Kultur -  und Betriebs GmbH

3

25

28

Bundesimmobilien GmbH

0

24

24

Austro Control GmbH

2

989

991

Österreich Institut GmbH

1

0

1

Diplomatische Akademie Wien (Anstalt öff. Rechts)

2

21

23

Bundesrechenzentrum GmbH

14

400

414

Österreichische Bundesforste AG

 

 

1906

Landwirtschaftliche Bundesversuchsanstalten GmbH

21

11

32

Österr. Forschungs -  und Prüfzentrum Arsenal GmbH

115

88

203


 

Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (GmbH)

 

 

8

Bundes - Wertpapieraufsicht (Anst. Öff. Rechts)

0

0

0

Summe

 

 

4012

 

Die Ausgliederung des Salzmonopols und des Münzmonopols erbrachte eine Personal -

entlastung von 626 bzw. 187 (in Summe 813) Planstellen (Beamte und Vertrags -

bedienstete).

 

Bei der mit 1. Jänner 1997 erfolgten Einbringung der Postsparkasse in die Österreichische

Postsparkasse AG ist keine budgetäre Personalentlastung eingetreten, da der Personal -

aufwand schon davor zur Gänze durch die Postsparkasse refundiert wurde.

 

Die Ausgliederung des Tabakmonopols ist auf Grund der dem Bundesministerium für

Finanzen vorliegenden Unterlagen nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungs -

aufwand ermittelbar und nicht mehr vollständig nachvollziehbar. Ich ersuche daher um

Verständnis, dass ich diesbezüglich keine Angaben machen kann.

 

Zu 5.:

Die FGG - Studie kommt zu dem Schluss, dass die Ergebnisentwicklung der ausgegliederten

Unternehmen tendenziell positiv verläuft.

 

So konnte die Betriebsleistung bei nahezu allen Unternehmen gesteigert werden und knapp

die Hälfte der untersuchten Unternehmen konnte auch relative Ertragssteigerungen -

gemessen am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) in Relation zur

Betriebsleistung - erreichen. Auch bei konsolidierter Betrachtung aller Unternehmen zeigte

sich bis zum Ende des Untersuchungszeitraumes eine deutliche Ertragssteigerung. Alle

ausgegliederten Unternehmen weisen Produktivitätssteigerungen auf. Auch hinsichtlich der

Pro - kopf - Produktivität hat sich die Performance der Gruppe deutlich erhöht.

 

Zu 6.:

Die Gruppe der untersuchten Unternehmen erwirtschaftete 1999 insgesamt einen Jahres -

überschuss von rund 460 Mio. S., wobei sich auch bei den meisten Unternehmen, die noch

nicht in der Gewinnzone sind, der Abgang seit der Ausgliederung deutlich verringert hat.

Zu 7.:

Die ausgegliederten Unternehmen investieren kräftig, wobei die Investitionen der Gruppe in

jedem Jahr die Abschreibungen bei weitem übersteigen. Auch die Tatsache, dass die FGG -

Studie die langfristigen Entwicklungen der Unternehmen deutlich positiv bewertet hat, zeigt

die Zukunftsorientierung dieser Unternehmen.

 

Zu 8. und 11.:

Die Studie stellt fest, dass die Unternehmenskonzepte in der Vergangenheit eine

Schwachstelle darstellten. Nur weniger als die Hälfte der untersuchten Unternehmen

verfügte bereits zum Zeitpunkt der Ausgliederung über ausformulierte und quantifizierte

Unternehmenskonzepte.

 

In der Studie wurde auch kritisch festgehalten, dass die fehlende Einbeziehung des

zukünftigen Managements in die vorbereitende Konzeption der Ausgliederung in Verbindung

mit zu wenig nachdrücklichem Agieren der Eigentümervertreter bisweilen ein Umsetzungs -

intervall oder überhaupt eine mangelnde Verfolgung der Ziele des Ausgliederungskonzeptes

durch das Management zur Folge hatte, das sich nicht an das Ausgliederungskonzept und -

sofern bereits eines vorhanden war - an das Unternehmenskonzept gebunden fühlte.

Trotzdem stellt die Studie den meisten Unternehmen hinsichtlich der wirtschaftlichen

Entwicklung im Vergleich zu den Ausgliederungs -  bzw. Unternehmenskonzepten ein gutes

Zeugnis aus, das heißt, die meisten Unternehmen entwickelten sich besser als geplant,

wobei dies auch auf die Gruppe der evaluierten Unternehmen insgesamt betrachtet zutrifft.

 

Zu 9.:

Nach der erfolgten Ausgliederung kam es bei der Österreichischen Donau - Betriebs AG

( - 144 Beschäftigte bzw. 46%), der Österreichischen Bundesforste AG (491 bzw. - 26%),

der Landwirtschaftlichen Bundesversuchsanstalten GmbH ( - 27 bzw.   - 26%) und der Österr.

Forschungs -  und Prüfzentrum Arsenal GmbH ( - 15 bzw.  - 7%) zu einem Rückbau des

Personalstandes. Dieser erfolgte durch natürliche Abgänge und Nicht - Nachbesetzungen. Bei

allen anderen untersuchten Unternehmen lag die Beschäftigung am Ende des

Untersuchungszeitraumes höher, als vor der Ausgliederung.

Zu 10.:

Diesbezüglich wird auf den Evaluierungsbericht der FGG verwiesen, von dem relevante

Teile - die auch Kennzahlenübersichten enthalten im Internet unter www.bmf.gv.at

(Pressecenter - Verwaltungsreform - Evaluierungsbericht) abrufbar und außerdem der

vorliegenden Anfragebeantwortung als Anhang beigelegt sind. In diesem Zusammenhang ist

allerdings auch darauf hinzuweisen, dass hinsichtlich der ÖBB und der Telekom keine

Evaluierung erfolgte.

 

Zu 12.:

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen liegen die Ziele von Ausgliederungen

vor allem in einer Effizienzsteigerung, besserer Qualität und Leistungstiefe und damit bei

einer kostengünstigeren Produktion von öffentlichen Leistungen und der damit verbundenen

Einsparung von Steuermitteln.

 

Dieses Ziel wurde eindeutig erreicht, da sich die Leistungserbringung und die betriebs -

wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen durchwegs verbessert hat, alle ausge -

gliederten Unternehmen Produktivitätssteigerungen aufweisen und für den Bund, wie bereits

unter den Punkten 2 und 3 dargelegt, im Vergleich zur Situation vor den Ausgliederungen

Einsparungen von insgesamt mehr als 5 Mrd. S anfallen.

 

Zu 13.:

Die Sicherstellung einer formalisierten Verfolgung der Ausgliederungskonzepte durch die

verantwortlichen Ressorts ist notwendig. Ab 1998 ist bei Ausgliederungen in der Regel ein

entsprechendes Beteiligungs -  und Finanzcontrolling gesetzlich vorgeschrieben. Für die

Gesellschaften im Beteiligungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen wurde dieses

Controlling auch bereits auf die davor ausgegliederten Einheiten ausgedehnt.

 

Zu 14.:

Auch durch die FGG - Studie wurde wieder einmal bestätigt, dass betriebliche Unternehmen

ihre Leistungen unter privatrechtlicher Gestaltung effizienter, qualitativ besser und kosten -

günstiger erbringen, als unter bürokratischen Verwaltungsformen. Auch die betriebs -

wirtschaftliche Entwicklung verbesserte sich erheblich. Der Sinn einer solchen Studie ist

jedoch vor allem, noch bestehende Schwachpunkte aufzuzeigen, damit diese in Zukunft

vermieden werden können.

Bei zukünftigen Ausgliederungsvorhaben sind daher verstärkt jene Punkte zu beachten, die

in der Studie als verbesserungsfähig erkannt wurden. Das betrifft einerseits die

Verbesserung der Vorbereitung des Ausgliederungsvorganges und andererseits die Sicher -

stellung einer konsequenten Zielverfolgung nach der Ausgliederung durch ein

entsprechendes Controlling.

 

Das Bundesministerium für Finanzen wird daher in Zukunft verstärkt das Augenmerk darauf

legen, dass alle notwendigen Regelungen bereits vor der Ausgliederung getroffen werden.

So sollen z. B. rechtzeitig entsprechende Ausgliederungskonzepte mit klar formulierten und

quantifizierten Zielen erstellt werden. In diesen Konzepten sollen die strategischen, organi -

satorischen und budgetären Ziele des Bundes eindeutig festgelegt werden, deren

Umsetzung durch die Verfolgung eines ebenfalls entsprechend verbindlichen

Unternehmenskonzeptes sichergestellt sein muss. Jedenfalls muss die Erreichbarkeit der im

Ausgliederungskonzept verfolgten Ziele im Unternehmenskonzept belegt sein. Ein derartiges

Unternehmenskonzept sollte, soweit dies möglich ist, bereits unter Einbeziehung des

zukünftigen Managements erfolgen. Weiters wird darauf zu achten sein, dass bestehende

Personalüberkapazitäten möglichst durch Umschulungsmaßnahmen vermieden werden

können, wobei dies auch für die nicht ausgegliederten Bereiche gelten sollte.

 

Zu 15. und 16.:

Im Sinne der bisherigen Ausführungen wird nochmals darauf hingewiesen, dass in Zukunft

sicherlich mehr darauf zu achten sein wird, durch rechtzeitige abschließende Regelungen

aller relevanten Sachverhalte im Ausgliederungsgesetz schon von Beginn an mehr Klarheit

über die zu verfolgenden Ziele und die Art und Weise der Umsetzung zu haben, um

Umsetzungs - Lags zu vermeiden.

 

Insbesondere sind darunter Kompetenzfragen, die Regelung der notwendigen Finanzierung

durch den Bund (laufende Kosten, Anlauf - /Übergangsverluste) sowie die weit gehende

Vermeidung zeitlich befristeter Regelungen zu verstehen.

 

Ebenso wäre es, wie bereits dargelegt, zielführender, bereits vor der Ausgliederung verbind -

liche Unternehmenskonzepte mit Festlegung von klaren, quantifizierten Zielen zu erstellen,

wie es die Ausgliederungsrichtlinien vorsehen. Dies sollte sinnvollerweise bereits unter

Einbeziehung des zukünftigen Managements geschehen.

In diesem Zusammenhang ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass es Aufgabe der

zuständigen Ressorts ist, die Unternehmenskonzepte einzufordern.

 

Zu 17.:

Da, wie schon unter Punkt 10 ausgeführt, die Haupt - Ergebnisse dieser Studie bereits im

Internet veröffentlicht wurden und damit der Öffentlichkeit zugänglich sind, ist keine weitere

Bekanntgabe vorgesehen.

 

 

 

Beilage „Evaluierungsbericht – Ergebnisse und Schlussfolgerungen“ konnte nicht gescannt werden!!!