2204/AB XXI.GP
Eingelangt am:23.05.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2196/J - NR/2001 betreffend die
Ostumfahrung Wiener Neustadt, die die Abgeordneten Dr. Wittmann und
Genossinnen am 27. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt
zu beantworten:
Frage 1:
In welchem konkreten Planungs - und Umsetzungsstadium befindet sich die
Ostumfahrung Wiener Neustadt?
Antwort:
Die Planungen zur Ostumfahrung befinden sich gegenwärtig im Stadium einer
Machbarkeitsstudie. Dabei ist die prinzipielle Machbarkeit aus technischer und
rechtlicher Sicht, sowie deren Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
zu überprüfen.
Frage 2:
Liegt der Bau der Ostumfahrung im Interesse der Bundesministerin?
Antwort:
Prinzipiell werden Bundesstraßenprojekte nach im Bundesstraßengesetz
vorgeschriebenen Grundsätzen analysiert und beurteilt. Nach Überprüfung der
Erfordernisse zur Realisierung eines Bundesstraßenprojektes werden diese gemäß
einer Prioritätenreihung im Einvernehmen mit dem Land Niederösterreich und den
finanziellen Möglichkeiten realisiert.
Fragen 3 und 6:
Wenn ja, wie sieht der konkrete Zeitplan aus?
Wenn ja, wie hoch sind die Realisierungskosten?
Antwort:
In der Bundesstraßen Bedarfsfeststellung 1999 wurde das gegenständliche
Vorhaben mit Vorhabenskosten von etwa 220 Mio.
ATS vom Land Niederösterreich
auf Platz 19 der Stufe 1 gereiht. Daher ist aufgrund der gegenwärtig absehbaren
finanziellen Situation mit einer allfälligen Realisierung erst ab dem Jahr 2010 zu
rechnen, außer das Land Niederösterreich ändert seine Prioritäten.
Fragen 4 und 5:
Wurde bereits mit dem Land Niederösterreich Kontakt aufgenommen, um über die
Finanzierung des Projekts zu sprechen?
Ist die Finanzierung der Ostumfahrung gesichert?
Antwort:
Auf Grundlage entsprechender Planungen. die eine detailliertere Kostenschätzung
ermöglichen, werden zur Realisierung anstehende Projekte im Rahmen der
Bauprogrammverhandlungen zwischen meinem Ressort und den Bundesstraßen -
verwaltungen der Länder in das Bauprogramm aufgenommen.