2204/AB XXI.GP

Eingelangt am:23.05.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2196/J - NR/2001 betreffend die

Ostumfahrung Wiener Neustadt, die die Abgeordneten Dr. Wittmann und

Genossinnen am 27. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt

zu beantworten:

 

Frage 1:

In welchem konkreten Planungs -  und Umsetzungsstadium befindet sich die

Ostumfahrung Wiener Neustadt?

 

Antwort:

Die Planungen zur Ostumfahrung befinden sich gegenwärtig im Stadium einer

Machbarkeitsstudie. Dabei ist die prinzipielle Machbarkeit aus technischer und

rechtlicher Sicht, sowie deren Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit

zu überprüfen.

 

Frage 2:

Liegt der Bau der Ostumfahrung im Interesse der Bundesministerin?

 

Antwort:

Prinzipiell werden Bundesstraßenprojekte nach im Bundesstraßengesetz

vorgeschriebenen Grundsätzen analysiert und beurteilt. Nach Überprüfung der

Erfordernisse zur Realisierung eines Bundesstraßenprojektes werden diese gemäß

einer Prioritätenreihung im Einvernehmen mit dem Land Niederösterreich und den

finanziellen Möglichkeiten realisiert.

 

Fragen 3 und 6:

Wenn ja, wie sieht der konkrete Zeitplan aus?

Wenn ja, wie hoch sind die Realisierungskosten?

 

Antwort:

In der Bundesstraßen Bedarfsfeststellung 1999 wurde das gegenständliche

Vorhaben mit Vorhabenskosten von etwa 220 Mio. ATS vom Land Niederösterreich

auf Platz 19 der Stufe 1 gereiht. Daher ist aufgrund der gegenwärtig absehbaren

finanziellen Situation mit einer allfälligen Realisierung erst ab dem Jahr 2010 zu

rechnen, außer das Land Niederösterreich ändert seine Prioritäten.

 

Fragen 4 und 5:

Wurde bereits mit dem Land Niederösterreich Kontakt aufgenommen, um über die

Finanzierung des Projekts zu sprechen?

Ist die Finanzierung der Ostumfahrung gesichert?

 

Antwort:

Auf Grundlage entsprechender Planungen. die eine detailliertere Kostenschätzung

ermöglichen, werden zur Realisierung anstehende Projekte im Rahmen der

Bauprogrammverhandlungen zwischen meinem Ressort und den Bundesstraßen -

verwaltungen der Länder in das Bauprogramm aufgenommen.