2205/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.05.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2199/J - NR/2001 betreffend
unterirdische Verkehrsachse Stuttgart - Brescia als Zukunftsvision der italienischen
Staatsstraßenverwaltung ANAS, die die Abgeordneten Reheis und Genossinnen am
27. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 4:
Ist dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie diese für die
ANAS größte realistische Zukunftsvision bereits bekannt?
Hat es darüber schon Gespräche Ihres Ressorts mit der ANAS gegeben?
Wenn ja, wie ist der Stand dieser Gespräche?
Wie stehen Sie zu dieser Zukunftsvision?
Antwort:
Weder meinem Ressort noch den zuständigen Stellen des Amtes der Tiroler
Landesregierung war dieses Projekt bisher bekannt.
Frage 5:
Sehen Sie in dieser Zukunftsvision einen Widerspruch zum Verkehrsprotokoll der
Alpenkonvention?
Antwort:
Grundsätzlich wäre festzuhalten, dass das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention im
Verkehrsbereich die grundsätzliche Zielsetzung verfolgt, die Belastungen und
Risiken im Bereich des inneralpinen und alpenquerenden Verkehrs auf ein Maß zu
senken, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich
ist.
Hinsichtlich der Beurteilung einer neuen alpenquerenden Straßentransitachse durch
den Alpenraum sowie deren Übereinstimmung mit den Bestimmungen des
Verkehrsprotokolls wären aus Sicht des Verkehrsressorts jedenfalls die betreffenden
Bestimmungen des Artikel 11 des Verkehrsprotokolls („Strassenverkehr“)
heranzuziehen, wo im ersten Absatz grundsätzlich festgehalten wird, dass die
Vertragsparteien auf den Bau neuer hochrangiger Strassen für den alpenquerenden
Verkehr verzichten.
Laut Absatz 2 kann ein hochrangiges Strassenprojekt für den inneralpinen Verkehr -
und somit auch das Projekt einer unterirdischen Verkehrsachse Stuttgart - Brescia -
jedoch unter der Bedingung verwirklicht werden, dass sämtliche der folgenden vier
Voraussetzungen vom in Frage stehenden Projekt erfüllt werden:
1. Die in der Alpenkonvention in Art. 2 Abs. 2 lit. j festgelegten Zielsetzungen
müssen durch Vornahme entsprechender Vorsorge - oder Ausgleichsmaßnahmen
aufgrund des Ergebnisses einer Umweltverträglichkeitsprüfung erreicht werden.
2. Die Bedürfnisse nach Transportkapazitäten können nicht durch eine bessere
Auslastung bestehender Straßen - und Bahnkapazitäten, durch den Aus - oder
Neubau von Bahn - und Schifffahrtsinfrastrukturen und die Verbesserung des
Kombinierten Verkehrs sowie durch weitere verkehrsorganisatorische
Maßnahmen erfüllt werden.
3. Eine Zweckmäßigkeitsprüfung hat ergeben, dass das Projekt wirtschaftlich ist, die
Risiken beherrscht werden und die Umweltverträglichkeitsprüfung positiv
ausgefallen ist.
4. Das Straßenprojekt trägt den Raumordnungsplänen/ - programmen und der
nachhaltigen Entwicklung Rechnung.
Inwieweit das Projekt einer unterirdischen Verkehrsachse Stuttgart - Brescia die
genannten Voraussetzungen erfüllt, kann ich mangels Informationen derzeit nicht
beurteilen.