2205/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.05.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2199/J - NR/2001 betreffend

unterirdische Verkehrsachse Stuttgart - Brescia als Zukunftsvision der italienischen

Staatsstraßenverwaltung ANAS, die die Abgeordneten Reheis und Genossinnen am

27. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 4:

Ist dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie diese für die

ANAS größte realistische Zukunftsvision bereits bekannt?

Hat es darüber schon Gespräche Ihres Ressorts mit der ANAS gegeben?

Wenn ja, wie ist der Stand dieser Gespräche?

Wie stehen Sie zu dieser Zukunftsvision?

 

Antwort:

Weder meinem Ressort noch den zuständigen Stellen des Amtes der Tiroler

Landesregierung war dieses Projekt bisher bekannt.

 

Frage 5:

Sehen Sie in dieser Zukunftsvision einen Widerspruch zum Verkehrsprotokoll der

Alpenkonvention?

 

Antwort:

Grundsätzlich wäre festzuhalten, dass das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention im

Verkehrsbereich die grundsätzliche Zielsetzung verfolgt, die Belastungen und

Risiken im Bereich des inneralpinen und alpenquerenden Verkehrs auf ein Maß zu

senken, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich

ist.

 

Hinsichtlich der Beurteilung einer neuen alpenquerenden Straßentransitachse durch

den Alpenraum sowie deren Übereinstimmung mit den Bestimmungen des

Verkehrsprotokolls wären aus Sicht des Verkehrsressorts jedenfalls die betreffenden

Bestimmungen des Artikel 11 des Verkehrsprotokolls („Strassenverkehr“)

heranzuziehen, wo im ersten Absatz grundsätzlich festgehalten wird, dass die

Vertragsparteien auf den Bau neuer hochrangiger Strassen für den alpenquerenden

Verkehr verzichten.

Laut Absatz 2 kann ein hochrangiges Strassenprojekt für den inneralpinen Verkehr -

und somit auch das Projekt einer unterirdischen Verkehrsachse Stuttgart - Brescia -

jedoch unter der Bedingung verwirklicht werden, dass sämtliche der folgenden vier

Voraussetzungen vom in Frage stehenden Projekt erfüllt werden:

 

1. Die in der Alpenkonvention in Art. 2 Abs. 2 lit. j festgelegten Zielsetzungen

    müssen durch Vornahme entsprechender Vorsorge -  oder Ausgleichsmaßnahmen

    aufgrund des Ergebnisses einer Umweltverträglichkeitsprüfung erreicht werden.

2. Die Bedürfnisse nach Transportkapazitäten können nicht durch eine bessere

     Auslastung bestehender Straßen -  und Bahnkapazitäten, durch den Aus -  oder

     Neubau von Bahn -  und Schifffahrtsinfrastrukturen und die Verbesserung des

     Kombinierten Verkehrs sowie durch weitere verkehrsorganisatorische

     Maßnahmen erfüllt werden.

3. Eine Zweckmäßigkeitsprüfung hat ergeben, dass das Projekt wirtschaftlich ist, die

     Risiken beherrscht werden und die Umweltverträglichkeitsprüfung positiv

     ausgefallen ist.

4. Das Straßenprojekt trägt den Raumordnungsplänen/ - programmen und der

     nachhaltigen Entwicklung Rechnung.

 

Inwieweit das Projekt einer unterirdischen Verkehrsachse Stuttgart - Brescia die

genannten Voraussetzungen erfüllt, kann ich mangels Informationen derzeit nicht

beurteilen.