2206/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.05.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2218/J - NR/2001 betreffend Planungs -

und Finanzierungsstand notwendiger Verbesserungen am Straßennetz im Tiroler

Oberland, die die Abgeordneten Stadler und Kolleginnen am 27. März 2001 an mich

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Werden Sie die Prioritätenreihung - Bau des Tschirganttunnels vor dem zweiröhrigen

Ausbau des Roppener Tunnels - Ihres Amtsvorgängers einhalten?

 

Antwort:

Derzeit wird in meinem Ressort ein Generalverkehrsplan für alle österreichischen

Verkehrsträger ausgearbeitet, der bis Ende dieses Jahres vorliegen soll.

Im Zuge dieser Überarbeitung der bestehenden Ausbauprioritäten bei

Straßenbauvorhaben wird auch eine Entscheidung über die Ausbaureihung der

beiden genannten Objekte getroffen werden.

 

Frage 2:

Werden Sie von der Ihnen zustehenden gesetzlichen Ermächtigung gemäß Artikel IX

§ 1 ASFINAG - Gesetz Gebrauch machen und mit der ASFINAG einen Vertrag über

die Herstellung der B 179 abschließen?

 

Antwort:

Der Artikel IX § 1 ASFINAG - Gesetz ist derzeit auf die B 179 nicht anwendbar, da zur

Zeit der vorgesehene Ersatz der Kosten durch den Bund nicht möglich ist. Weitere

Übertragungen haben auf Grundlage des ASFINAG - Ermächtigungsgesetzes und des

zwischen Bund und ASFINAG geschlossenen Fruchtgenussvertrages zu erfolgen.

Demnach ist Voraussetzung für die Übernahme eines Straßenzuges durch die

ASFINAG, dass dieser mit Verordnung als Mautstraße festgelegt wird.

 

Frage 3:

Wie ist der Planungsstand der Projekte Tschirganttunnel, Fernpass - Scheiteltunnel,

Umfahrung Heiterwang und zweiröhriger Ausbau des Roppener Tunnels?

 

Antwort:

Für den Tschirganttunnel im Zuge der B 179 Fernpass Straße wurde im Juni 1992

ein generelles Projekt von den Dienststellen des Amtes der Tiroler Landesregierung

vorgelegt. Es konnte bis heute keine abgesicherte Entscheidung getroffen

werden, da die vorgelegten Unterlagen nicht vollständig waren und bislang nicht

nachgereicht wurden.

 

Betreffend Fernpass - Scheiteltunnel und Umfahrung Heiterwang laufen in den

Dienststellen des Amtes der Tiroler Landesregierung erste Planungsüberlegungen,

die meinem Ressort allerdings noch nicht vorgelegt wurden.

Betreffend zweiröhriger Ausbau des Roppener Tunnels im Zuge der A 12

Inntal Autobahn ist vorgesehen, die Einreich -  und Ausführungsplanung 2001

auszuschreiben. Es stehen daher noch keine aktuellen Planungen zur Verfügung.

 

Frage 4:

Wie hoch sind die Bau -  und Errichtungskosten für jedes der einzeln

genannten Projekte?

 

Antwort:

Die Bau -  und Errichtungskosten für die genannten Projekte wurden vom Amt der

Tiroler Landesregierung wie folgt angegeben:

 

                Tschirganttunnel                                                                               ATS 1.000 Mio.

                Fernstein -  und Fernpasstunnel inkl. Rampen              ATS 500 Mio.

                Umfahrung Heiterwang                                                     ATS 250 Mio.

 

                Diese Kostenangaben sind jedoch grobe Schätzkosten, die aufgrund noch

                nicht vorhandener konkreter Projektsunterlagen nicht abgesichert sind.

 

Frage 6:

Inwieweit ist die Finanzierung für jedes der einzeln genannten Projekte gesichert?

 

Antwort:

Die Finanzierung ist abhängig von den sich im Zuge des angesprochenen

Generalverkehrsplanes ergebenden Prioritäten und damit Bauzeit -  und

Finanzierungsplänen. Derzeit ist die Finanzierung dieser Projekte noch offen.