2207/AB XXI.GP

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT

 

Eingelangt am:23.05.2001

 

Die Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage

(2214/J) betreffend ,,EU - rechtswidrige Ausänderbeschränkung in der 1. Division der

Fußballbundliga“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1:

Welche Schritte zur Einhaltung des EU - Rechts wurden seitens Ihres Ministeriums gegenüber

der Fußballbundesliga gesetzt?

 

Frage 2:

Sollten noch keine Schritte gesetzt worden sein, wie erklären Sie die Untätigkeit Ihres

Ministeriums?

 

Frage3:

Sollten noch keine Schritte gesetzt worden sein, welche Maßnahmen werden Sie zur

Einhaltung des EU - Rechts setzen?

Frage 4:

Gibt es auch in den Bestimmungen der Landesverbände hinsichtlich der Amateurligen

Bestimmungen, die dem EU - Recht widersprechen?

Wenn ja, welche und welche Schritte werden Sie setzen, um diese Regelungen dem EU - Recht

anzugleichen?

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Da der Sport im Rahmen der Europäischen Union keine eigenständige Rechtsmaterie darstellt,

sind Angelegenheiten des Sports nur insofern vom EU - Recht betroffen, als diese als Wirt -

schaftliche Tätigkeiten in den Wirkungsbereich der entsprechenden rechtlichen Regelungen

der Europäischen Union fallen (zB hinsichtlich des freien Wettbewerbs, der Nicht -

Diskriminierung, der Freizügigkeit bei der Erbringung von Dienstleistungen und in anderen

Bereichen arbeitsrechtlicher Regelungen).

 

Österreich hat sich stets dafür eingesetzt, dass die Besonderheiten des Sports im Rahmen des

EU - Rechts berücksichtigt werden. Die Beschlüsse des Europäischen Rates von Nizza im

Dezember 2000 sind die bisher umfassendste Darstellung der Spezifität des Sports, wobei die

Autonomie des Sports und die Rolle der nationalen Sportverbände besonders hervorgehoben

werden.

 

Das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport wird sich im Bewusstsein der

derzeit nach wie vor schwierigen Sicherung der Interessen und Notwendigkeiten des

europäischen Sports im Rahmen des bestehenden EU - Rechts, welches vornehmlich von einer

wirtschaftlichen Sichtweise geprägt ist, konsequent für eine verpflichtende Berücksichtigung

der Besonderheiten des Sports bei der Auslegung und Anwendung des bestehenden

Gemeinschaftsrechts einsetzen.

 

Die schon erwähnte Deklaration zum Sport, wie sie vom Europäischen Rat in Nizza am

4. Dezember 2000 zur Kenntnis genommen wurde, ist dafür ebenso eine wichtige Grundlage

wie die seitens Österreichs immer forcierten Bestrebungen, zwischen den europäischen

Sportverbänden und der Europäischen Kommission Regelungen über wesentliche Fragen des

Sports zu treffen, die im Rahmen der bestehenden europäischen Bestimmungen eine für die

Entwicklung des Sports in Europa tragfähige Basis bilden können.

 

Die erst kürzlich erfolgte Einigung zwischen der Europäischen Union und dem Europäischen

Fußballverband betrifft u.a. die Transferregelungen. Diese werden nunmehr seitens des

Europäischen Fußballverbandes über seine Mitgliedsverbände in den entsprechenden

rechtlichen Regelungen der Fußballverbände der EU - Mitgliedstaaten umgesetzt.

 

Da die Verhandlungen auf dieser europäischen Ebene zwischen dem europäischen Sport und

der EU - Kommission sehr intensiv geführt worden sind, gab und gibt es keine Notwendigkeit

für Ratschläge des Bundes an den Österreichischen Fußballbund bzw. die österreichische

Bundesliga.

 

Frage 5:

Welche Förderungen erhielt die österreichische Fußballbundesliga aus öffentlichen Geldern

in den Jahren 1997, 1998, 1999 und 2000?

 

Zu Frage 5:

Aus Mitteln der Bundessportförderung erhielt die österreichische Fußballbundesliga keine

Förderung.

 

Frage 6:

Welche Förderungsmittel erhielt der ÖFB aus öffentlichen Geldern in den Jahren 1997, 1998,

1999 und 2000?

 

Zu Frage 6:

Der Österreichische Fußballbund erhielt von 1997 bis 2000 folgende Bundeszuschüsse aus

Mitteln der Sportförderung:

 

                Besondere Sportförderung (TOTO)        1997                 S 134,642.250,--

                Trainerkosten                                           1997                 S 1,500.000,---

                Bewerbung Fußball - EM2004(1.Rate)   1997                 S 1 .000.000,--

                Gesamtförderung                                     1997                 S 137,142.250,--

                Besondere Sportförderung (TOTO)                   1998               S 141,392.250,--

                Trainerkosten                                                      1998               S 1,700.000,--

                Bewerbung Fußball - EM2004(2.Rate)              1998               S  500.000,--

                Gesamtförderung                                                1998               S 143,592.250,--

               

                Besondere Sportförderung (TOTO)                   1999               S 148,142.238,--

                Trainerkosten                                                      1999               S 1,615.000,--

                Bewerbung Fußball - EM 2004(Rest)                1999               S 150.000,--

                Gesamtförderung                                                1999               S 149,907.238,--

 

                Besondere Sportförderung (TOTO)                   2000               S 154,989.999,--

                Trainerkosten                                                      2000               S 1,700.000,--

                Projekt „Wissenschaftlich begleitete

                Trainingssteuerung jugendlicher

                Spitzenfußballer“                                                2000               S 500.000.--

                Gesamtförderung                                                2000                 157,189.999,--

 

Frage 7:

Werden Sie die Auszahlung weiterer Fördermittel an den ÖFB von der Einhaltung des EU -

Rechtsabhängig machen?

 

Zu Frage 7:

Es gibt derzeit keine Begründung für eine Einbehaltung von Förderungsmitteln, die für den

Österreichischen Fußballbund vorgesehen sind.