2207/AB XXI.GP
BUNDESMINISTERIUM FÜR ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT
Eingelangt am:23.05.2001
Die Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage
(2214/J) betreffend ,,EU - rechtswidrige Ausänderbeschränkung in der 1. Division der
Fußballbundliga“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Welche Schritte zur Einhaltung des EU - Rechts wurden seitens Ihres Ministeriums gegenüber
der Fußballbundesliga gesetzt?
Frage 2:
Sollten noch keine Schritte gesetzt worden sein, wie erklären Sie die Untätigkeit Ihres
Ministeriums?
Frage3:
Sollten noch keine Schritte gesetzt worden sein, welche Maßnahmen werden Sie zur
Einhaltung des EU - Rechts setzen?
Frage 4:
Gibt es auch in den Bestimmungen der Landesverbände hinsichtlich der Amateurligen
Bestimmungen, die dem EU - Recht widersprechen?
Wenn ja, welche und welche Schritte werden Sie setzen, um diese Regelungen dem EU - Recht
anzugleichen?
Zu den Fragen 1 bis 4:
Da der Sport im Rahmen der Europäischen Union keine eigenständige Rechtsmaterie darstellt,
sind Angelegenheiten des Sports nur insofern vom EU - Recht betroffen, als diese als Wirt -
schaftliche Tätigkeiten in den Wirkungsbereich der entsprechenden rechtlichen Regelungen
der Europäischen Union fallen (zB hinsichtlich des freien Wettbewerbs, der Nicht -
Diskriminierung, der Freizügigkeit bei der Erbringung von Dienstleistungen und in anderen
Bereichen arbeitsrechtlicher Regelungen).
Österreich hat sich stets dafür eingesetzt, dass die Besonderheiten des Sports im Rahmen des
EU - Rechts berücksichtigt werden. Die Beschlüsse des Europäischen Rates von Nizza im
Dezember 2000 sind die bisher umfassendste Darstellung der Spezifität des Sports, wobei die
Autonomie des Sports und die Rolle der nationalen Sportverbände besonders hervorgehoben
werden.
Das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport wird sich im Bewusstsein der
derzeit nach wie vor schwierigen Sicherung der Interessen und Notwendigkeiten des
europäischen Sports im Rahmen des bestehenden EU - Rechts, welches vornehmlich von einer
wirtschaftlichen Sichtweise geprägt ist, konsequent für eine verpflichtende Berücksichtigung
der Besonderheiten des Sports bei der Auslegung und Anwendung des bestehenden
Gemeinschaftsrechts einsetzen.
Die schon erwähnte Deklaration zum Sport, wie sie vom Europäischen Rat in Nizza am
4. Dezember 2000 zur Kenntnis genommen wurde, ist dafür ebenso eine wichtige Grundlage
wie die seitens Österreichs immer
forcierten Bestrebungen, zwischen den europäischen
Sportverbänden und der Europäischen Kommission Regelungen über wesentliche Fragen des
Sports zu treffen, die im Rahmen der bestehenden europäischen Bestimmungen eine für die
Entwicklung des Sports in Europa tragfähige Basis bilden können.
Die erst kürzlich erfolgte Einigung zwischen der Europäischen Union und dem Europäischen
Fußballverband betrifft u.a. die Transferregelungen. Diese werden nunmehr seitens des
Europäischen Fußballverbandes über seine Mitgliedsverbände in den entsprechenden
rechtlichen Regelungen der Fußballverbände der EU - Mitgliedstaaten umgesetzt.
Da die Verhandlungen auf dieser europäischen Ebene zwischen dem europäischen Sport und
der EU - Kommission sehr intensiv geführt worden sind, gab und gibt es keine Notwendigkeit
für Ratschläge des Bundes an den Österreichischen Fußballbund bzw. die österreichische
Bundesliga.
Frage 5:
Welche Förderungen erhielt die österreichische Fußballbundesliga aus öffentlichen Geldern
in den Jahren 1997, 1998, 1999 und 2000?
Zu Frage 5:
Aus Mitteln der Bundessportförderung erhielt die österreichische Fußballbundesliga keine
Förderung.
Frage 6:
Welche Förderungsmittel erhielt der ÖFB aus öffentlichen Geldern in den Jahren 1997, 1998,
1999 und 2000?
Zu Frage 6:
Der Österreichische Fußballbund erhielt von 1997 bis 2000 folgende Bundeszuschüsse aus
Mitteln der Sportförderung:
Besondere Sportförderung (TOTO) 1997 S 134,642.250,--
Trainerkosten 1997 S 1,500.000,---
Bewerbung Fußball - EM2004(1.Rate) 1997 S 1 .000.000,--
Gesamtförderung
1997
S 137,142.250,--
Besondere Sportförderung (TOTO) 1998 S 141,392.250,--
Trainerkosten 1998 S 1,700.000,--
Bewerbung Fußball - EM2004(2.Rate) 1998 S 500.000,--
Gesamtförderung 1998 S 143,592.250,--
Besondere Sportförderung (TOTO) 1999 S 148,142.238,--
Trainerkosten 1999 S 1,615.000,--
Bewerbung Fußball - EM 2004(Rest) 1999 S 150.000,--
Gesamtförderung 1999 S 149,907.238,--
Besondere Sportförderung (TOTO) 2000 S 154,989.999,--
Trainerkosten 2000 S 1,700.000,--
Projekt „Wissenschaftlich begleitete
Trainingssteuerung jugendlicher
Spitzenfußballer“ 2000 S 500.000.--
Gesamtförderung 2000 157,189.999,--
Frage 7:
Werden Sie die Auszahlung weiterer Fördermittel an den ÖFB von der Einhaltung des EU -
Rechtsabhängig machen?
Zu Frage 7:
Es gibt derzeit keine Begründung für eine Einbehaltung von Förderungsmitteln, die für den
Österreichischen Fußballbund vorgesehen sind.