2209/AB XXI.GP
BUNDESMINISTERIUM FÜR ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT
Eingelangt am:23.05.2001
Die Abgeordneten Mag. Ing. Walter Tancsits und Kollegen haben an mich eine schriftliche
Anfrage (2246/J) betreffend „künftige Berechnung des Kilometergeldes“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
werden, wenn der entsprechende Index seitens der Statistik Österreich nicht mehr erstellt
wird?
Zu Frage 1:
Anfang März wurden mit den Gewerkschaften Gespräche über eine Neuregelung des
Reisegebührenrechts und des amtlichen Kilometergeldes aufgenommen. In diesen
Verhandlungen wird über künftige Modalitäten zur Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes
gesprochen.
Frage 2:
Ist seitens des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport daran gedacht, als
Auftraggeber die Sonderauswertung „privater Pkw - Verkehr“ weiterhin als Subindex des VPI
berechnen und veröffentlichen zu
lassen?
Frage 3:
Mit einer Kostenersparnis in welcher Höhe wurde für den Wegfall der Sonderauswertung
(Berechnung und Veröffentlichung) des Subindex „privater Pkw - Verkehr“ anlässlich der
Ausgliederung der Statistik Österreich kalkuliert bzw. umgekehrt. Welche Mehrkosten würde
eine künftige monatliche Berechnung und Veröffentlichung des Subindex „privater Pkw -
Verkehr“, dessen Einzelpersonen aus dem VPI entnommen werden, für den Auftraggeber
verursachen?
Frage 4:
Könnten Sie sich vorstellen, dass an die Stelle des bisherigen amtlichen Preisindex für den
privaten Pkw - Verkehr künftig ein vom ÖAMTC erstellter Wert tritt, wie dies schon bis Mitte
der 70er - Jahre der Fall war, und Kilometergeldanpassungen an diesen gebunden werden?
Zu den Fragen 2 bis 4:
Es ist nicht ausgeschlossen, dass auf Grund des noch zu verhandelnden neuen Systems ein
Subindex errechnet und veröffentlicht wird.
Die Einstellung der Sonderauswertung des Subindex „privater Pkw -Verkehr“ wurde auf
Grund des budgetär vernachlässigbaren Volumens nicht analysiert. Ich kann Ihnen daher auch
keine Auskunft darüber geben, welche Einsparungen die Einstellung der Sonderauswertung
bzw. welche Mehrkosten eine künftige monatliche Berechnung des Subindex „privater Pkw -
Verkehr“ verursachen würde.
Es ist weder ausgeschlossen, dass an die Stelle des bisherigen amtlichen Preisindex ein vom
ÖAMTC erstellter Wert tritt, noch dass künftige Erhöhungen nach anderen Kriterien erfolgen.
Welcher Kilometergeldberechnungs- bzw. Erhöhungsvariante der Vorzug gegeben wird, ist
vom Ergebnis der sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen abhängig.
Frage5.
Mit welcher budgetären Mehrbelastung bzw. mit welcher Zahl zusätzlicher Dienstposten wird
jener Mehraufwand eingeschätzt, welcher bei den Finanzämtern künftig anfällt‘ wenn
Dienstnehmer‘ die ihr privates Kraftfahrzeug dienstlich verwenden, die tatsächlichen Kosten
mittels Einzelbelegnachweis im Rahmen der Werbungskosten geltend machen, weil das
Kilometergeld bereits erheblich unter den
tatsächlichen Kosten liegt?
Zu Frage 5:
Die Beantwortung dieser Frage fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen.
Frage6:
Welche Form der Zwischenlösung ist vorgesehen für den Zeitraum zwischen Juni 2000
(erstmalige Überschreitung der Autokosten in einem Ausmaß, das eine Erhöhung des
Kilometergeldes rechtfertigen würde) und einer Beschlussfassung über eine künftige
Regelung, um die in der Zwischenzeit angefallenen Mehrkosten der Dienstnehmer
abzugelten?
Zu Frage 6:
Auch diese Frage wird im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Gespräche über eine
Neuregelung des Reisegebührenrechts und des amtlichen Kilometergeldes behandelt werden.
Frage 7:
Welche sachlichen Gründe sprechen dafür, auch in Zukunft die Kilometergeldregelung für
private Dienstnehmer gemäß § 26 Z 4 lit. a EStG an die Kilometergeldsätze für Beamte im
Rahmen der Reisegebührenvorschrift zu koppeln?
Zu Frage 7:
Die Beantwortung dieser Frage fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen.