2209/AB XXI.GP

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT

 

Eingelangt am:23.05.2001

 

Die Abgeordneten Mag. Ing. Walter Tancsits und Kollegen haben an mich eine schriftliche

Anfrage (2246/J) betreffend „künftige Berechnung des Kilometergeldes“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1:

Auf welcher Grundlage wird künftig über die Änderung der Kilometergeldsätze befinden

werden, wenn der entsprechende Index seitens der Statistik Österreich nicht mehr erstellt

wird?

 

Zu Frage 1:

Anfang März wurden mit den Gewerkschaften Gespräche über eine Neuregelung des

Reisegebührenrechts und des amtlichen Kilometergeldes aufgenommen. In diesen

Verhandlungen wird über künftige Modalitäten zur Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes

gesprochen.

 

Frage 2:

Ist seitens des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport daran gedacht, als

Auftraggeber die Sonderauswertung „privater Pkw - Verkehr“ weiterhin als Subindex des VPI

berechnen und veröffentlichen zu lassen?

Frage 3:

Mit einer Kostenersparnis in welcher Höhe wurde für den Wegfall der Sonderauswertung

(Berechnung und Veröffentlichung) des Subindex „privater Pkw - Verkehr“ anlässlich der

Ausgliederung der Statistik Österreich kalkuliert bzw. umgekehrt. Welche Mehrkosten würde

eine künftige monatliche Berechnung und Veröffentlichung des Subindex „privater Pkw -

Verkehr“, dessen Einzelpersonen aus dem VPI entnommen werden, für den Auftraggeber

verursachen?

 

Frage 4:

Könnten Sie sich vorstellen, dass an die Stelle des bisherigen amtlichen Preisindex für den

privaten Pkw - Verkehr künftig ein vom ÖAMTC erstellter Wert tritt, wie dies schon bis Mitte

der 70er - Jahre der Fall war, und Kilometergeldanpassungen an diesen gebunden werden?

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Es ist nicht ausgeschlossen, dass auf Grund des noch zu verhandelnden neuen Systems ein

Subindex errechnet und veröffentlicht wird.

Die Einstellung der Sonderauswertung des Subindex „privater Pkw -Verkehr“ wurde auf

Grund des budgetär vernachlässigbaren Volumens nicht analysiert. Ich kann Ihnen daher auch

keine Auskunft darüber geben, welche Einsparungen die Einstellung der Sonderauswertung

bzw. welche Mehrkosten eine künftige monatliche Berechnung des Subindex „privater Pkw -

Verkehr“ verursachen würde.

Es ist weder ausgeschlossen, dass an die Stelle des bisherigen amtlichen Preisindex ein vom

ÖAMTC erstellter Wert tritt, noch dass künftige Erhöhungen nach anderen Kriterien erfolgen.

Welcher Kilometergeldberechnungs- bzw. Erhöhungsvariante der Vorzug gegeben wird, ist

vom Ergebnis der sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen abhängig.

 

Frage5.

Mit welcher budgetären Mehrbelastung bzw. mit welcher Zahl zusätzlicher Dienstposten wird

jener Mehraufwand eingeschätzt, welcher bei den Finanzämtern künftig anfällt‘ wenn

Dienstnehmer‘ die ihr privates Kraftfahrzeug dienstlich verwenden, die tatsächlichen Kosten

mittels Einzelbelegnachweis im Rahmen der Werbungskosten geltend machen, weil das

Kilometergeld bereits erheblich unter den tatsächlichen Kosten liegt?

Zu Frage 5:

Die Beantwortung dieser Frage fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen.

 

Frage6:

Welche Form der Zwischenlösung ist vorgesehen für den Zeitraum zwischen Juni 2000

(erstmalige Überschreitung der Autokosten in einem Ausmaß, das eine Erhöhung des

Kilometergeldes rechtfertigen würde) und einer Beschlussfassung über eine künftige

Regelung, um die in der Zwischenzeit angefallenen Mehrkosten der Dienstnehmer

abzugelten?

 

Zu Frage 6:

Auch diese Frage wird im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Gespräche über eine

Neuregelung des Reisegebührenrechts und des amtlichen Kilometergeldes behandelt werden.

 

Frage 7:

Welche sachlichen Gründe sprechen dafür, auch in Zukunft die Kilometergeldregelung für

private Dienstnehmer gemäß § 26 Z 4 lit. a EStG an die Kilometergeldsätze für Beamte im

Rahmen der Reisegebührenvorschrift zu koppeln?

 

Zu Frage 7:

Die Beantwortung dieser Frage fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen.