2213/AB XXI.GP
Eingelangt am:25.05.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anton HEINZL und Genossen und Genossinnen haben
am 04.04.2001 unter der Nummer 2288/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "die Schließung von Gendarmerieposten in Niederösterreich mit
weniger als sechs Beamten und Personalabbaumaßnahmen im Bereich der BPD St. Pöltent"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1):
Im Bereich der Bundespolizei befindet sich das Wachzimmerstrukturkonzept in der
Konzeptivphase, welches eine Evaluierung der Effektivität und Effizienz der bestehenden
Strukturen und Prozesse innerhalb der Organisationseinheiten zum Ziel hat und auch eine
kritische Betrachtung der gegebenen Standortstruktur beinhaltet. Aussagen über mögliche
Zusammenlegungen einzelner Dienststellen können im derzeitigen Stadium noch nicht
getroffen werden.
Zur Frage 2 und 3):
Auch innerhalb der Bundesgendarmerie wird gegenwärtig die Dienststellenstruktur einer
umfassenden Evaluierung unterzogen. Die Tatsache, dass personalstärkere Dienststellen
einem der grundsätzlichen Ziele, bedarfsangepassten und effizienten Exekutivdienst mit
relativ geringem Administrationsanteil zu leisten eher entgegenkommen als kleinere, ist
einer von mehreren Parametern, die bei den Strukturüberlegungen zu berücksichtigen aber
nicht allein ausschlaggebend sind. Konkrete Aussagen über allfällige
Gendarmeriepostenzusammenlegungen in Niederösterreich sind derzeit noch nicht
möglich.
Zur Frage 4):
Derzeit beschäftigt sich eine Reformkommission im Bundesministerium für Inneres mit
der Reform der Sondereinheiten. Definitive Entscheidungen stehen noch aus. Konkrete
Auswirkungen auf die BPD St. Pölten sind daher noch nicht artikulierbar.
Zur Frag 5):
Die dem Bundesministerium für Inneres zugewiesenen Budgetmittel richten sich nach den
im Stellenplan des Bundesfinanzgesetzes für die einzelnen Planstellenbereiche festgelegten
Planstellen.