2214/AB XXI.GP

Eingelangt am:25.05.2001

 

Bundesminister für Inneres

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. MAIER, BRIX, PRÄHAUSER und GenossInnen haben am 4. April 2001

unter der Zahl Nr. 23041J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„MitarbeiterInnen in Ministerbüros“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die akademischen Qualifikationen der unter Anfragepunkt 9 angeführten MitarbeiterInnen (vermutlich bezieht sich

die Anfrage auch auf den nicht genannten Revierinspektor Mag. Michael KLOIBMÜLLER) meines Büros,

wurden von den zuständigen Referenten der personalführenden Stelle überprüft. Bei

Arbeitskräfteüberlassungsvereinbarungen sowie Dienstzuteilungen wird davon ausgegangen, dass die jeweiligen

Überlasser bzw. die Stammdienststellen die entsprechenden Überprüfungen durchführen. Nichtsdestotrotz wurden

auch bei Arbeitskräfteüberlassungsvereinbarungen die Qualifikationen penibelst überprüft.

 

Zu Frage 2:

 

Nach der gängigen Verwaltungspraxis werden grundsätzlich sowohl Originaldokumente als auch unbedenkliche

Kopien als ausreichend erachtet.

 

Zu Fragen 3 und 4:

 

Bei den auf Basis von Arbeitskräfteüberlassungsvereinbarungen tätigen MitarbeiterInnen meines Büros wurden

keine Qualifizierungsmerkmale vereinbart, zumal sie von den Überlassungsunternehmen als äußerst geeignete

Personen zur Verfügung gestellt werden.

 

Zu Frage 5:

 

Da grundsätzlich keine Qualifizierungsmerkmale oder Rückforderungsansprüche vereinbart wurden, wäre von den

Schadenersatzforderungen nach den einschlägigen zivilrechtlichen Bestimmungen auszugehen.

 

Zu Frage 6:

 

Die Arbeitskräfteüberlassungsvereinbarungen wurden errichtet durch die Republik Österreich, vertreten durch (den

Bundesminister für Inneres) das Bundesministerium für Inneres und dem jeweiligen Dienstgeber der entliehenen

Arbeitskraft.

 

Zu Frage 7:

 

Unter Verweis auf die Anfragebeantwortung zu Punkt 1 vertraue ich grundsätzlich auf die Überprüfungen durch

meine personalführende Stelle.

Zu Frage 8 und 9:

 

Der Aufbau eines Kabinetts des Bundesministers entspricht einer nachvollziehbaren und bewährten Ordnung.

Dementsprechend ist meine Quelle für das entscheidungsrelevante Wissen hinsichtlich der akademischen

Qualifikation der unmittelbaren Mitarbeiter der Kabinettchef