2214/AB XXI.GP
Eingelangt am:25.05.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. MAIER, BRIX, PRÄHAUSER und GenossInnen haben am 4. April 2001
unter der Zahl Nr. 23041J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„MitarbeiterInnen in Ministerbüros“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die akademischen Qualifikationen der unter Anfragepunkt 9 angeführten MitarbeiterInnen (vermutlich bezieht sich
die Anfrage auch auf den nicht genannten Revierinspektor Mag. Michael KLOIBMÜLLER) meines Büros,
wurden von den zuständigen Referenten der personalführenden Stelle überprüft. Bei
Arbeitskräfteüberlassungsvereinbarungen sowie Dienstzuteilungen wird davon ausgegangen, dass die jeweiligen
Überlasser bzw. die Stammdienststellen die entsprechenden Überprüfungen durchführen. Nichtsdestotrotz wurden
auch bei Arbeitskräfteüberlassungsvereinbarungen die Qualifikationen penibelst überprüft.
Zu Frage 2:
Nach der gängigen Verwaltungspraxis werden grundsätzlich sowohl Originaldokumente als auch unbedenkliche
Kopien als ausreichend erachtet.
Zu Fragen 3 und 4:
Bei den auf Basis von Arbeitskräfteüberlassungsvereinbarungen tätigen MitarbeiterInnen meines Büros wurden
keine Qualifizierungsmerkmale vereinbart, zumal sie von den Überlassungsunternehmen als äußerst geeignete
Personen zur Verfügung gestellt werden.
Zu Frage 5:
Da grundsätzlich keine Qualifizierungsmerkmale oder Rückforderungsansprüche vereinbart wurden, wäre von den
Schadenersatzforderungen nach den einschlägigen zivilrechtlichen Bestimmungen auszugehen.
Zu Frage 6:
Die Arbeitskräfteüberlassungsvereinbarungen wurden errichtet durch die Republik Österreich, vertreten durch (den
Bundesminister für Inneres) das Bundesministerium für Inneres und dem jeweiligen Dienstgeber der entliehenen
Arbeitskraft.
Zu Frage 7:
Unter Verweis auf die Anfragebeantwortung zu Punkt 1 vertraue ich grundsätzlich auf die Überprüfungen durch
meine
personalführende Stelle.
Zu Frage 8 und 9:
Der Aufbau eines Kabinetts des Bundesministers entspricht einer nachvollziehbaren und bewährten Ordnung.
Dementsprechend ist meine Quelle für das entscheidungsrelevante Wissen hinsichtlich der akademischen
Qualifikation der unmittelbaren Mitarbeiter der Kabinettchef