2215/AB XXI.GP

Eingelangt am:25.05.2001

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der

Abgeordneten Dr. Ilse Mertel und Genossen betreffend die Finanzierung und

gesetzliche Regelung einer Datenerhebung zur ,,Zeitverwendung“ durch die

Statistik Austria, Nr. 21977J, wie folgt:

 

Frage 1:

 

In informellen Kontakten wurde der Projektleiterin ein grundsätzliches Interesse

an einer Zeitbudgeterhebung sowie die Bereitschaft, in begrenztem Ausmaß auch

zur Finanzierung beizutragen, bekundet. Gleichzeitig musste jedoch mitgeteilt wer -

den, dass die Kosten - mehr als 15 Mio. S - zum gegebenen Zeitpunkt nicht finan -

zierbar sind. Um nicht eventuell doch noch gegebene Finanzierungschancen zu ver -

lieren, wurde aber keine definitive Absage getätigt

 

Frage 2:

 

Auf Grund der angeführten Kosten von mehr als 15 Mio. S und der Tatsache, dass

mein Ressort als Hauptinteressent einer derartigen Datenerhebung zumindest einen

großen Teil dieser Kosten zu tragen hätte, besteht ungeachtet des vorhandenen In -

teresses am Thema momentan keine Möglichkeit, die gesamte Finanzierung dieser

Untersuchung zu übernehmen.

 

Frage 3:

 

Zeitverwendungserhebungen sind von hoher sozial - und gesellschaftspolitischer

Relevanz. Dennoch stehen die hohen kosten einer periodischen Veranlassung einer

derartigen Erhebung entgegen. Da keinerlei gesetzlicher Auftrag - weder auf natio -

naler noch auf EU - Ebene - zur Durchführung einer Zeitbudgeterhebung besteht,

muss davon ausgegangen werden, dass die kosten allein von den interessierten

Ressorts zu tragen wären, wobei auch auf die Notwendigkeit der Mitbefassung des

Bundesministers für Finanzen gemäß § 14 Abs. 4 des Bundeshaushaltsgesetzes

hinzuweisen ist. Angesichts der angestrebten nachhaltigen Budgetkonsolidierung

kann daher zum jetzigen Zeitpunkt eine solche Verordnung nicht ins Auge gefasst

werden.

 

Frage 4:

 

Es gibt keine „europäische Zeitbudgeterhebung": Eurostat hat lediglich harmonisierte

Richtlinien zur Durchführung von nationalen Zeitbudgeterhebungen herausgegeben,

die laut Eurostat - Plan von zahlreichen europäischen Ländern ohne finanzielle Unter -

stützung durch die EU durchgeführt werden.