2218/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.05.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2226/J - NR/2001 betreffend Haltestelle
Tauerntunnel/Mallnitz, die die Abgeordneten Posch und GenossInnen am 28. März
2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Unternehmen Österreichische Bundesbahnen
mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines
Absatzbereiches, also des Personen - und Güterverkehres, in die wirtschaftliche
Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen - und
Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht - Führung von Zügen der ausschließlichen
Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich). Dies ergibt sich
sinngemäß auch aus dem Eisenbahngesetz, da durch die Änderung von § 22 mit
1.1.1993 die Mitwirkung des Hauptausschusses des Nationalrates in
Tarifangelegenheiten der Eisenbahnen aufgehoben worden ist.
Einflussnahmen durch die Verkehrsministerin sind daher nicht möglich. Das ehemals
weit gefasste Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf
allgemeine verkehrspolitische Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im
Katastrophenfall eingeschränkt worden.
Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien
Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die
Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und
Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen kann.
Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr eingeschränkten Fällen des §
12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von Naturkatastrophen)
möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (= Bund) in
jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.
Aufgrund der gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen können die in der
vorliegenden parlamentarischen Anfrage an mich gerichteten Fragen nicht von mir
selbst, sondern nur aufgrund einer Befassung der Österreichischen Bundesbahnen
einer Beantwortung zugeführt werden.
Die von mir mit der vorliegenden parlamentarischen Anfrage befassten
österreichischen Bundesbahnen beantworteten die Fragen wie folgt:
Frage 1:
Ist geplant, in Zukunft die Personenzüge zumindest auch einmal zu Mittag in der
Haltestelle Tauerntunnel anzuhalten?
Antwort:
Nein. Eine derartige Fahrplanmaßnahme ist wegen der voraussichtlichen
zweieinhalbjährigen Sperre eines Gleises im Tauerntunnel nicht geplant.
Frage 2:
Sind weitere Fahrplanänderungen im Zuge des neuen Fahrplanes ab Juni im Jahre
2001 geplant?
Antwort:
Ja. Es erfolgt eine Reduktion von derzeit 6 Halten auf insgesamt 4 Halte, da aus
Frequenzgründen Z 4905 (an/ab 07:39 Uhr) und Z 4918 (an/ab 20:23 Uhr) nur bis
Böckstein bzw. Mallnitz - Obervellach verkehren.
Frage 3:
Gibt es Bedarfsanalysen über die Frequenz an der Haltestelle Tauerntunnel?
Antwort:
Periodisch durchgeführte Frequenzerhebungen weisen im werktäglichen
Durchschnitt 13 Ein - und 12 Aussteiger aus.
Frage 4:
Gibt es Bestrebungen der ÖBB, diese Haltestelle überhaupt aufzulassen?
Antwort:
Der Bahnsteig der Haltestelle Tauerntunnel wird im Rahmen des Bauprojektes
„Umbau Bahnhof Böckstein - Tauerntunnel" voraussichtlich im September dieses
Jahres abgetragen und bleibt voraussichtlich bis Mitte 2004 gesperrt. Für die Dauer
der Sperre wird von den ÖBB ein Ersatzverkehr mit Kleinbussen eingerichtet.
Eine Neuerrichtung der Haltestelle Tauerntunnel ist aufgrund der geringen
Frequenzen nicht vorgesehen.