2218/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.05.2001

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2226/J - NR/2001 betreffend Haltestelle

Tauerntunnel/Mallnitz, die die Abgeordneten Posch und GenossInnen am 28. März

2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Unternehmen Österreichische Bundesbahnen

mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 hinsichtlich seines

Absatzbereiches, also des Personen -  und Güterverkehres, in die wirtschaftliche

Unabhängigkeit entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen

Bestimmungen des § 1 BBG 92 obliegt daher die Tarifgestaltung im Personen -  und

Güterverkehr sowie die Führung oder Nicht - Führung von Zügen der ausschließlichen

Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich). Dies ergibt sich

sinngemäß auch aus dem Eisenbahngesetz, da durch die Änderung von § 22 mit

1.1.1993 die Mitwirkung des Hauptausschusses des Nationalrates in

Tarifangelegenheiten der Eisenbahnen aufgehoben worden ist.

 

Einflussnahmen durch die Verkehrsministerin sind daher nicht möglich. Das ehemals

weit gefasste Weisungsrecht des Bundesministers ist gemäß § 12 BBG 92 auf

allgemeine verkehrspolitische Grundsatzweisungen und auf Anweisungen im

Katastrophenfall eingeschränkt worden.

 

Ebenso unterliegt die Wahl von Geschäftsfeldern oder Marktstrategien der freien

Entscheidung des Managements der ÖBB (Vorstand) und wird nur durch die

Geschäftsordnung des Vorstandes eingeschränkt, die bestimmte Tätigkeiten und

Maßnahmen von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig machen kann.

Ausnahmen sind - wie oben erwähnt - nur in den sehr eingeschränkten Fällen des §

12 BBG (Verkehrspolitische Weisung und Weisung im Falle von Naturkatastrophen)

möglich. Solche Weisungen sind jedoch auch durch den Weisungsgeber (= Bund) in

jedem Einzelfall anzuordnen und auch gesondert an die ÖBB zu bezahlen.

 

Aufgrund der gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen können die in der

vorliegenden parlamentarischen Anfrage an mich gerichteten Fragen nicht von mir

selbst, sondern nur aufgrund einer Befassung der Österreichischen Bundesbahnen

einer Beantwortung zugeführt werden.

Die von mir mit der vorliegenden parlamentarischen Anfrage befassten

österreichischen Bundesbahnen beantworteten die Fragen wie folgt:

 

Frage 1:

Ist geplant, in Zukunft die Personenzüge zumindest auch einmal zu Mittag in der

Haltestelle Tauerntunnel anzuhalten?

 

Antwort:

Nein. Eine derartige Fahrplanmaßnahme ist wegen der voraussichtlichen

zweieinhalbjährigen Sperre eines Gleises im Tauerntunnel nicht geplant.

 

Frage 2:

Sind weitere Fahrplanänderungen im Zuge des neuen Fahrplanes ab Juni im Jahre

2001 geplant?

 

Antwort:

Ja. Es erfolgt eine Reduktion von derzeit 6 Halten auf insgesamt 4 Halte, da aus

Frequenzgründen Z 4905 (an/ab 07:39 Uhr) und Z 4918 (an/ab 20:23 Uhr) nur bis

Böckstein bzw. Mallnitz - Obervellach verkehren.

 

Frage 3:

Gibt es Bedarfsanalysen über die Frequenz an der Haltestelle Tauerntunnel?

 

Antwort:

Periodisch durchgeführte Frequenzerhebungen weisen im werktäglichen

Durchschnitt 13 Ein -  und 12 Aussteiger aus.

 

Frage 4:

Gibt es Bestrebungen der ÖBB, diese Haltestelle überhaupt aufzulassen?

 

Antwort:

Der Bahnsteig der Haltestelle Tauerntunnel wird im Rahmen des Bauprojektes

„Umbau Bahnhof Böckstein - Tauerntunnel" voraussichtlich im September dieses

Jahres abgetragen und bleibt voraussichtlich bis Mitte 2004 gesperrt. Für die Dauer

der Sperre wird von den ÖBB ein Ersatzverkehr mit Kleinbussen eingerichtet.

 

Eine Neuerrichtung der Haltestelle Tauerntunnel ist aufgrund der geringen

Frequenzen nicht vorgesehen.