2223/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.05.2001

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen

und Freunde betreffend „Ergebnisse der Untersuchungen bezüglich des Antibiotika -

Missbrauchs in der österreichischen Schweinewirtschaft“, Nr. 2236/J, wie folgt:

 

zu den Fragen 1 bis 3:

Mit Stand 28. März 2001 wurden im Zuge der Schwerpunktsaktion 1911 Proben untersucht:

 

 

Antibiotika/Sulfonamide

davon

Chloramphenicol

davon

 

 

positiv

 

positiv

Burgenland

90

15

2

0

Kärnten

12

4

29

0

NÖ.

300

45

88

0

168

44

152

2

Salzburg

45

3

396

7

Steiermark

301

49

275

0

Vorarlberg

29

1

24

0


 

Weiters wurden im Zuge dieser Schwerpunktaktion bei Schweinen 37 Blutproben, 55 Harnproben

und 10 Leberproben auf ß - Agonisten, 13 Harnproben auf Stilbene, eine Harnprobe auf Zeranol so -

wie 365 Harnproben, 2 Muskelproben und 8 Leberproben auf Corticosteroide untersucht. Alle diese

Ergebnisse waren negativ.

 

Weiters wurden entsprechend der Richtlinie 96/23/EG routinemäßig in Betrieben direkt von leben -

den Tieren in den Jahren 1998 und 1999 Proben von 729 Tieren gezogen. Es handelt sieh hierbei

um Proben auf Substanzen deren Anwendung in der Schweinehaltung verboten sind. In diesen bei -

den Jahren wurden keine verbotenen Substanzen nachgewiesen.

 

Bei der Schlachtung wurden 1997 bis 1999 29.004 Proben von Tieren gezogen und untersucht. In

14 Proben wurden Substanzen nachgewiesen, deren Anwendung verboten ist. Bei den restlichen

125 Proben wurden Höchst -  bzw. Richtwertüberschreitungen festgestellt.

 

Die zusammenfassenden Ergebnisse für das Jahr 2000 bzw. 2001 liegen derzeit noch nicht vor.

 

Folgende Testverfahren ‚verden entsprechend den Vorschriften der EU verwendet: Biologischer

Screeningtest (Fünfplattentest), ELISA, Atomabsorption, Massenspectrometrie, HPLC, LCMS

Auf folgende Stoffgruppen wird untersucht:

 

A: Verbotene Stoffe:

 

Stilbene, Thyreostatika, Steroide, Resorcylsäure - Laetone, Beta - Agonisten, verbotene Stoffe des

Anhanges 4 der Verordnung 2377/90/EG( z.B. Chloramphenicol),

 

B: Erlaubte Substanzen:

 

Antibiotika, Sulfonamide, Kokzidiostatika, Anthelminthika, Beruhigungsmittel, Organische Chlor -

verbindungen und Schwermetalle.

zu Frage 4:

Derartige Informationen liegen meinem Ministerium nicht vor.

 

zu Frage 5:

Verwaltungsübertretungen nach dem Fleischuntersuchungsgesetz können mit einer Geldstrafe bis

zu 60.000 Schilling geahndet werden.

 

zu Frage 6:

Auf Einladung des Bundesministeriums für Inneres fanden mehrere Koordinationssitzungen der

Kriminalbeamten Niederösterreichs, Oberösterreichs sowie der Steiermark statt, an denen Vertreter

der zuständigen Behörden Bayerns sowie ein Vertreter meines Ressorts teilnahmen.

 

zu Frage 7:

Die Untersuchungsmatrix ist bei lebenden Tieren nicht Gülle sondern Blut und Harn. Gülleuntersu -

chungen sind auf Grund der massiven Störsubstanzen und Abbauvorgänge nicht aussagekräftig.

 

zu Frage 8:

Inwieweit Ermittlungen gegen die Firma Inopharm (richtig: Firma Inropharm) - durchgeführt wer -

den, ist mir nicht bekannt. Nach meinen Informationen gab es keine Zweigstelle oder Produktions -

stätte dieser Firma in Österreich.

 

zu Frage 9:

Der Entwurf eines „Bundesgesetzes über den unzulässigen Tierarzneimitteleinsatz" (,,Tierarzneimit -

telverkehrsgesetz") ist fertiggestellt. Da in diesem Entwurf die Aufnahme gerichtlich zu verfolgen -

der Strafen geplant ist, steht mein Ressort in Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Justiz.

Ein genauer Zeitpunkt für die Vorlage dieses Gesetzesentwurfes steht daher derzeit noch nicht fest.

zu Frage 10:

Amtstierärzte bei den Bezirksverwaltungsbehörden und den Ämtern der Landesregierungen sind

Bedienstete der Länder. Es liegt am jeweiligen Dienstgeber, entsprechende Unvereinbarkeitsrege -

lungen zu erlassen.