2225/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.05.2001
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2206/J - NR/2001 betreffend
Machbarkeitsstudie City - Bahn, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser,
Freundinnen und Freunde am 27. März 2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil und zu den Fragen 1 bis 8:
Welche Verträge über die Planung und Planungskosten bestehen mit den ÖBB und
dem Ministerium? Wer tragt die Planungskosten?
Werden Sie darauf dringen, dass die Machbarkeitsstudie über die City - S - Bahn auch die
Untersuchung einer Alternative, beispielsweise die Verländerung der Straßenbahn
nach Rottenegg umfassen? Wenn nicht warum nicht?
Werden Sie angesichts der Verkehrszunahmen darauf dringen, dass eine rasche und
effiziente ÖV angestrebt wird?
Wie beurteilen Sie die bisherige Haftung des Landes Oberösterreich, würden sie eine
flexiblere und Alternativ - Varianten gegenüber offenere Haltung bevorzugen?
In welcher Relation stehen Ihres Erachtens voraussichtlich die Kosten für eine City - S
Bahn im Vergleich zu einem Ausbau der Straßenbahnlinie 3?
Wie beurteilen Sie die Möglichkeit einer Anbindung des Ortskernes von Ottensheim
durch die Straßenbahn?
Welche Pläne verfolgen die ÖBB hinsichtlich der Verwertung des Bahnholsgeländes
Urfahr?
Experten schätzen den Realisierungshorizont für den Ausbau der Straßenbahn auf
zwei Jahre. Was spricht Ihres Erachtens gegen diese rasche, kostengünstige und
effiziente Verkehrslösung, die ohne Umsteigen bereits 2006 direkt ins Stadtzentrum
führt?
Antwort:
Wie ich bereits in der Beantwortung der an mich gerichteten schriftlichen
parlamentarischen Anfrage vom 29. November 2000 betreffend „City - S - Bahn für
Linz“ ausgeführt habe, wurde zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich ein
Übereinkommen über die Infrastrukturplanung „Regionaler Schienenverkehr im
Großraum Linz“ abgeschlossen,
welches die Erstellung und Finanzierung
ausgereifter Konzepte für die Realisierung verschiedener Projekte im Rahmen des
nahverkehrsgerechten Ausbaues der Eisenbahninfrastruktur im Großraum Linz vor -
sieht, wobei die City - S - Bahn eines dieser Projekte darstellt.
Wie ich weiters angemerkt habe, wurde gemäß den Festlegungen des Übereinkom -
mens eine projektbegleitende Arbeitsgruppe unter der Federführung des Landes
Oberösterreich mit dem Ziel eingerichtet, die Steuerung und Koordinierung der Pro -
jektierungstätigkeit vorzunehmen sowie einvernehmliche Vorgaben für die jeweiligen
Planungsschritte zu entwickeln.
In dieser projektbegleitenden Arbeitsgruppe wurde nunmehr einvernehmlich festge -
legt, dass neben der von den Österreichischen Bundesbahnen durchzuführenden
Machbarkeitsstudie über die Errichtung einer City - S - Bahn auch mögliche Alternativen
untersucht werden sollen.
Im Zuge dieser Untersuchung soll unter Zugrundelegung bereits vorliegender Studi -
en und Konzepte geprüft werden, inwieweit im direkten Vergleich mit der geplanten
City - S - Bahn durch ein anderes Verkehrssystem adäquate Verkehrsleistungen ange -
boten werden können, wobei im besonderen Maße auf die Kompatibilität zu bereits
bestehenden Verkehrssystemen, auf den Kostenfaktor und den möglichen Realisie -
rungszeitraum einzugehen wäre
Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen als Grundlage für die endgültige Ent -
scheidung über die Realisierung der City - S - Bahn oder eines der Alternativprojekte
herangezogen werden, wobei jedoch derzeit weder für die City - S - Bahn noch für ei -
nes der Alternativprojekte die Frage der Finanzierung geklärt ist.
Sollte seitens des Landes Oberösterreich und der betroffenen Gemeinden, insbe -
sondere der Landeshauptstadt Linz, bereits eine eindeutige Entscheidung zu Gun -
sten der City - S - Bahn gefallen sein und daher kein Grund für eine Überprüfung mögli -
cher Alternativen gesehen werden, müsste im Falle einer Realisierung der City - S -
Bahn ein der lokalen und regionalen Bedeutung dieses Projektes entsprechender
Kostenanteil durch das Land Oberösterreich und gegebenenfalls durch die betroffe -
nen Gemeinden geleistet und hiedurch ein eindeutiges Bekenntnis zu diesem Projekt
abgelegt werden.