2226/AB XXI.GP
Eingelangt am: 25.05.2001
BM für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordnete Mag. Ulrike Sima und Genossen haben am 30. März 2001 unter der Nr.
2257/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Erhöhung
des EURATOM - Kreditrahmens gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Es liegt derzeit kein konkreter Vorschlag der Europäischen Kommission an den Rat zu
einer allfälligen Aufstockung des Haftungsrahmens für EURATOM - Anleihen vor.
Generell ist es - wie im Regierungsprogramm festgehalten - die Zielsetzung Österreichs,
den Verzicht auf Kernenergie zu erreichen. Unbeschadet dieser Zielsetzung sind
insbesondere hinsichtlich in Grenznähe befindlicher oder geplanter Kernkraftwerke die
höchstmöglichen Sicherheitsstandards anzuwenden. Das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten hat sich daher in den relevanten Gremien dafür eingesetzt,
dass Kernkraftwerke, die nicht mit einem vertretbaren Kostenaufwand auf international
akzeptierte Sicherheitsstandards gebracht werden können, stillgelegt werden. Auf
Initiative Österreichs konnte dies unter österreichischer Präsidentschaft in den
Schlussfolgerungen des Rates verbindlich festgehalten werden.
Entsprechend diesen Schlussfolgerungen müssen jene Kernkraftwerke, die nicht einem in
der EU vorherrschenden Sicherheitsniveau entsprechen, aufgerüstet werden, damit diese
dem Stand in der Union hinsichtlich Technologie und Vorschriften sowie in operativer
Hinsicht entsprechen.
Bei einer Kreditvergabe sind die geltenden Wettbewerbsregeln der Europäischen Union
einzuhalten.
Die österreichische Bundesregierung hat sich gegenüber der Atomenergie immer kritisch
verhalten, da sie Kernenergie nicht als erneuerbare Energie einstuft und dieser sowohl
aus versorgungs - als auch umweltpolitischer Sicht keine Relevanz für die Zukunft
beimisst. Österreich sieht in der Kernenergie eine risikoreiche und potentiell extrem teure
Technologie, die nicht mit dem Konzept einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu
bringen ist.
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ein konkreter Vorschlag der Europäischen Kommission an den Rat zu einer allfälligen
Aufstockung des Haftungsrahmens für EURATOM - Anleihen liegt nicht vor.
Gegebenenfalls wäre dieser unter den einleitenden Grundsätzen kritisch zu bewerten und
zu behandeln. Im Lichte des bereits Ausgeführten wäre eine Ausweitung des Rahmens für
EURATOM - Darlehen nicht im österreichischen Interesse. Im übrigen wird auf die
Beantwortung der PA Nr. 2256/J - NR/2001 durch den Bundesminister für Finanzen, der
PA Nr. 2258/J - NR/2001 durch den Bundeskanzler sowie der PA Nr. 2259/J - NR/2001
durch den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
verwiesen.
Zu den Fragen 4 und 18:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu den Fragen 5 bis 10:
Es gibt kein eigenständiges EURATOM - Budget. Das Gemeinschaftsbudget weist einzelne
Ansätze auf, die ihre Rechtsgrundlage bzw. Begründung teilweise oder zur Gänze im
EURATOM - Vertrag finden. Im übrigen wird auf die Beantwortung der PA Nr. 2256/J -
NR/2001 durch den Bundesminister für Finanzen verwiesen.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Österreich kritisierte wiederholt das Fehlen eines der EURATOM - Anleihe vergleichbaren
Instruments für den nichtnuklearen Energiesektor. Die Entsorgung von waffenfähigem
Plutonium stellt nuklearpolitisch gesehen ein bedeutendes Problem dar. Österreich hat
sich bereits bisher gegen eine Entsorgung in Form von MOX - Brennelementen
ausgesprochen und ist mit Nachdruck für direkte Entsorgungsstrategien wie z. B.
Verglasung eingetreten. Die Errichtung und Finanzierung von Plutoniumanlagen liegt
nicht im Interesse Österreichs. Die Haltung Österreichs zu eventuellen derartigen
Projekten ist daher auch dementsprechend
kritisch. Im übrigen wird auf die Beantwortung
der PA Nr. 2256 - J - NR/2001 durch den Bundesminister für Finanzen und die
Beantwortung der PA 2259/J - NR/2001 durch den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verwiesen.
Zu den Fragen 14 bis 17:
Eine Änderung des EURATOM - Vertrages bedarf der Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten,
die nicht gegeben ist. Im übrigen wird auf die einleitenden grundsätzlichen Ausführungen
zu dieser Parlamentarischen Anfrage verwiesen.