2226/AB XXI.GP

Eingelangt am: 25.05.2001

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Die Abgeordnete Mag. Ulrike Sima und Genossen haben am 30. März 2001 unter der Nr.

2257/J - NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Erhöhung

des EURATOM - Kreditrahmens gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Es liegt derzeit kein konkreter Vorschlag der Europäischen Kommission an den Rat zu

einer allfälligen Aufstockung des Haftungsrahmens für EURATOM - Anleihen vor.

 

Generell ist es - wie im Regierungsprogramm festgehalten - die Zielsetzung Österreichs,

den Verzicht auf Kernenergie zu erreichen. Unbeschadet dieser Zielsetzung sind

insbesondere hinsichtlich in Grenznähe befindlicher oder geplanter Kernkraftwerke die

höchstmöglichen Sicherheitsstandards anzuwenden. Das Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten hat sich daher in den relevanten Gremien dafür eingesetzt,

dass Kernkraftwerke, die nicht mit einem vertretbaren Kostenaufwand auf international

akzeptierte Sicherheitsstandards gebracht werden können, stillgelegt werden. Auf

Initiative Österreichs konnte dies unter österreichischer Präsidentschaft in den

Schlussfolgerungen des Rates verbindlich festgehalten werden.

 

Entsprechend diesen Schlussfolgerungen müssen jene Kernkraftwerke, die nicht einem in

der EU vorherrschenden Sicherheitsniveau entsprechen, aufgerüstet werden, damit diese

dem Stand in der Union hinsichtlich Technologie und Vorschriften sowie in operativer

Hinsicht entsprechen.

 

Bei einer Kreditvergabe sind die geltenden Wettbewerbsregeln der Europäischen Union

einzuhalten.

Die österreichische Bundesregierung hat sich gegenüber der Atomenergie immer kritisch

verhalten, da sie Kernenergie nicht als erneuerbare Energie einstuft und dieser sowohl

aus versorgungs -  als auch umweltpolitischer Sicht keine Relevanz für die Zukunft

beimisst. Österreich sieht in der Kernenergie eine risikoreiche und potentiell extrem teure

Technologie, die nicht mit dem Konzept einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu

bringen ist.

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ein konkreter Vorschlag der Europäischen Kommission an den Rat zu einer allfälligen

Aufstockung des Haftungsrahmens für EURATOM - Anleihen liegt nicht vor.

Gegebenenfalls wäre dieser unter den einleitenden Grundsätzen kritisch zu bewerten und

zu behandeln. Im Lichte des bereits Ausgeführten wäre eine Ausweitung des Rahmens für

EURATOM - Darlehen nicht im österreichischen Interesse. Im übrigen wird auf die

Beantwortung der PA Nr. 2256/J - NR/2001 durch den Bundesminister für Finanzen, der

PA Nr. 2258/J - NR/2001 durch den Bundeskanzler sowie der PA Nr. 2259/J - NR/2001

durch den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

verwiesen.

 

Zu den Fragen 4 und 18:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

 

Zu den Fragen 5 bis 10:

Es gibt kein eigenständiges EURATOM - Budget. Das Gemeinschaftsbudget weist einzelne

Ansätze auf, die ihre Rechtsgrundlage bzw. Begründung teilweise oder zur Gänze im

EURATOM - Vertrag finden. Im übrigen wird auf die Beantwortung der PA Nr. 2256/J -

NR/2001 durch den Bundesminister für Finanzen verwiesen.

 

Zu den Fragen 11 bis 13:

Österreich kritisierte wiederholt das Fehlen eines der EURATOM - Anleihe vergleichbaren

Instruments für den nichtnuklearen Energiesektor. Die Entsorgung von waffenfähigem

Plutonium stellt nuklearpolitisch gesehen ein bedeutendes Problem dar. Österreich hat

sich bereits bisher gegen eine Entsorgung in Form von MOX - Brennelementen

ausgesprochen und ist mit Nachdruck für direkte Entsorgungsstrategien wie z. B.

Verglasung eingetreten. Die Errichtung und Finanzierung von Plutoniumanlagen liegt

nicht im Interesse Österreichs. Die Haltung Österreichs zu eventuellen derartigen

Projekten ist daher auch dementsprechend kritisch. Im übrigen wird auf die Beantwortung

der PA Nr. 2256 - J - NR/2001 durch den Bundesminister für Finanzen und die

Beantwortung der PA 2259/J - NR/2001 durch den Bundesminister für Land -  und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verwiesen.

 

Zu den Fragen 14 bis 17:

Eine Änderung des EURATOM - Vertrages bedarf der Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten,

die nicht gegeben ist. Im übrigen wird auf die einleitenden grundsätzlichen Ausführungen

zu dieser Parlamentarischen Anfrage verwiesen.