2228/AB XXI.GP

Eingelangt am:28.05.2001

 

BUNDESMINISTER

FÜR LAND - UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Sima, Brix und Genossinnen haben am

3.4.2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2269/J betreffend „Versäum -

nisse der österreichischen Klimaschutzpolitik“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie

folgt zu beantworten:

 

ad 1

 

Die nationale Klimastrategie ist zwischen den Gebietskörperschaften nahezu voll -

ständig akkordiert. Die Frage der Finanzierung ist jedoch auf Grund der Budgetre -

striktionen noch nicht endgültig geklärt, wobei allerdings auch auf die Anhebung des

Zusagerahmens 2001/2002 der „Umweltförderung im Inland“ hingewiesen werden

muss.

 

Die Länder haben in den Beschlüssen der Landesumweltreferenten am 6. Oktober

2000 und der Landesfinanzreferenten am 22. März 2001 festgehalten, dass grund -

sätzliche Bereitschaft besteht, die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der Wohn -

bauförderung zu finanzieren, sofern ein Finanzierungsgesamtpaket zustande kommt.

Mit dem Bundesminister für Finanzen werden gegenwärtig die Bedingungen für die

Finanzierung von Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes geprüft.

ad 2

 

Auf Grund des komplexen Diskussionsbedarfs bezüglich der Finanzierung und der

Festlegung eines geeigneten Instrumentenmix bei der Akkordierung der nationalen

Klimastrategie wurde bislang kein Bericht über den Stand der Umsetzungsarbeiten

an den Nationalrat übermittelt. Ich werde im Rahmen der parlamentarischen Dis -

kussion je nach Fortschritt der Klimastrategie darüber informieren.

 

ad 3

 

Im Rahmen der Umweltförderung im Inland besteht für 2001 ein Zusagerahmen von

ATS 550 Mio. und für 2002 von ATS 650 Mio. Es ist vereinbart, dass die - gegenüber

dem Rahmen des Jahres 2000 - zusätzlichen Mittel zur Gänze für Klimaschutzmaß -

nahmen zur Verfügung zu stellen sind. Im Jahr 2000 wurden ATS 365 Mio. von ins -

gesamt ATS 450 Mio. für Klimaschutzmaßnahmen zugesagt. Für 2001 ist mit einem

Zusagerahmen von mindestens ATS 465 Mio. und für 2002 von mindestens

ATS 565 Mio. für den Klimaschutz zu rechnen.

 

Über die Landwirtschaftsförderung wurden in den vergangenen Jahren jeweils zwi -

schen ATS 250 und 300 Mio. für Biomasse und andere erneuerbare Energieformen

bereitgestellt, wobei dieses Förderungsvolumen aus Bundes -, Länder - und EU - An -

teilen besteht. Maßgeblich für die Höhe der jeweils innerhalb einer Budgetperiode

bereitgestellten Mittel ist, in welchem Ausmaß diese konkrete Förderungsmaßnahme

(im Rahmen des mit einem Budgetrahmen ausgestatteten Programms für die Ent -

wicklung des ländlichen Raums) seitens der Länder in Anspruch genommen wird,

bzw. wie viele Projektanträge bei den Ländern einlangen. Aussagen über die genaue

Aufteilung des Gesamtbudgetrahmens auf die einzelnen Maßnahmenkategorien sind

daher immer erst im Nachhinein möglich.

 

ad 4

 

Im Rahmen der mein Ressort betreffenden Budgetkapitel ist für die Finanzjahre 2001

und 2002 der maximale Rahmen für Klimaschutzmaßnahmen ausgeschöpft.

ad 5

 

Wie in Beantwortung der Frage 1 bereits ausgeführt, werden gegenwärtig diesbe -

zügliche Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen geführt.

 

ad 6

 

Um den Ländern größere Flexibilität beim Einsatz von Finanzierungsmitteln zu ge -

ben, wurde der bisherige Zweckzuschuss in der Höhe von ATS 24,5 Mrd. zwar un -

verändert belassen, aber gleichzeitig die Möglichkeit eingeräumt, neben der Wohn -

bau - und Wohnhaussanierungsförderung auch „Maßnahmen zur Erhaltung oder

Verbesserung der Infrastruktur und ... Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes an

Treibhausgasen“ zu finanzieren. Es besteht die generelle Zusicherung der Länder,

Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Wohnbauförderung zu setzen, was ange -

sichts der Größenordnung von ATS 3,5 bis 4 Mrd. an umgeschichteten Mitteln für

Zwecke der Sanierung und besonderer Maßnahmen im Bereich des Wohnungsneu -

baus (Wärmeschutz, erneuerbare Energieträger etc.) einen beachtlichen Beitrag

darstellt.

 

ad 7

 

Die so genannte ,,Klimaschutzmilliarde“ - also der den Ländern zugewiesene Anteil

von 11,835 % am Aufkommen der Elektrizitäts - und Erdgasabgabe - steht den Län -

dern nach § 20 Abs. 7 Finanzausgleichsgesetz (FAG) zur Finanzierung von „umwelt -

schonenden und energiesparenden Maßnahmen“ zur Verfügung. Da die Finanzaus -

gleichsverhandlungen seitens des Bundes vom Bundesminister für Finanzen geführt

werden, ist dieser in diesem Zusammenhang für Fragen der Zweckbindung zustän -

dig.

 

In § 20 FAG sind auch die Finanzzuweisungen des Bundes an die Länder zur Finan -

zierung des öffentlichen Personennahverkehrs geregelt. In Summe werden jährlich

zu diesem Zweck etwa ATS 2,3 Mrd. aus den Abgabenerträgen von Mineralölsteu -

ern und von Energieabgaben vom Bund an die Länder und Gemeinden überwiesen.

Weitere Mittel des Bundes erhalten Länder und Gemeinden zur Förderung des öf -

fentlichen Verkehrs auf Grundlage des ÖPNRV - G. Damit stellt der Bund eine wich -

tige Finanzierungsgrundlage nicht nur für den Betrieb, sondern auch für den konti -

nuierlichen Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel in Österreich bereit.

 

ad 8

 

Im Zuge der Budgetkonsolidierung erfolgen Einsparungen auch bei der Infrastruktur -

finanzierung. Eine der wenigen Ausnahmen stellt derzeit die Förderung für erneuer -

bare Energien dar, wo für 2001 und 2002 eine substanzielle Finanzierungsauswei -

tung erfolgt ist.

 

ad 9

 

Bei der Fortsetzung der 6. Vertragsstaatenkonferenz (COP 6) im Juli in Bonn wird es

in erster Linie darum gehen, nach der bedenklichen Neupositionierung der USA in

den internationalen Klimaschutzbemühungen die Integrität des Kyoto - Protokolls zu

bewahren und einen Rahmen für die Umsetzung zu schaffen, welcher eine rasche

Ratifizierung des Protokolls ermöglicht.

 

Die EU wird weiterhin die Position vertreten, dass es sich bei den flexiblen Mecha -

nismen um ergänzende Maßnahmen zu den heimischen Politiken und Maßnahmen

handelt und daher den nationalen Bemühungen der Vorrang gegenüber den flexib -

len Mechanismen zukommt. Die Frage, welcher Anteil des Gesamtreduktionserfor -

dernisses im Inland zu erbringen ist, lässt sich nur in Verbindung mit anderen offe -

nen Verhandlungspunkten - insbesondere der Frage der Senkenanrechnung sowie

des Einhaltungsregimes - beantworten. Die Zustimmung der EU zu einem Verhand -

lungsergebnis wird somit vom Gesamtpaket abhängen.

 

ad 10

 

Mein Ressort hat in den letzten Monaten eine Diskussion im Rahmen der Arbeits -

gruppe „Ökonomische Instrumente“ über die Schaffung eines nationalen Emissions -

handels initiiert. Mein Ressort vertritt den Standpunkt, dass ein Emissionshandel auf

nationaler Ebene ein wichtiges Instrument zur kosteneffizienten

Maßnahmenumsetzung in geeigneten Sektoren (insbesondere Industrie und Ener-

gieerzeuger) darstellt; zudem können konkrete nationale Erfahrungen im Hinblick auf

ein allfälliges künftiges EU - weites Handeissystem nur von Vorteil sein Die koor -

dinierende Vorbereitung eines künftigen nationalen Emissionshandelssystems erfolgt

in meinem Ressort. Der Zeitpunkt einer Einführung ist auf Grund der eher

zögerlichen Haltung der Industrie ungewiss.

 

ad 11

 

Eine einzelne Person wäre mit der Koordinierung von Maßnahmen der Gebietskör -

perschaften im Bereich des Klimaschutzes auf Grund der hohen Komplexität des

Aufgabenbereiches ohne Zweifel überfordert. Im Rahmen der Klimastrategie wird

jedoch die Schaffung eines so genannten ,,Kyoto - Koordinierungsausschusses“ in

Aussicht gestellt. Dieses hochrangig von Bund und Ländern zu beschickende Gre -

mium soll den Umsetzungsprozess laufend überwachen und die Fortschritte regel -

mäßig an den Ministerrat bzw. an die Landesregierungen berichten. Selbstverständ -

lich kann die konkrete Kontrolle über die einzelnen Maßnahmen immer nur im Wir -

kungsbereich der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft erfolgen.