223/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 207/J - NR/1999, betreffend Folgen der
Einstellung der Rollenden Landstraße zwischen Budweis und Wels, die die Abge-
ordneten Mag. Mühlbachler und Kollegen am 16. Dezember 1999 an meinen
Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich, auf Grund der mir vorgelegten
Unterlagen, wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1 und 4:
Es ist richtig, dass die Rollende Landstraße Villach - Budweis im Vorjahr auf die
Verbindung Villach - Wels verkürzt wurde. Der in der Einleitung geschilderte
Sachverhalt ist jedoch in mehreren Punkten nicht zutreffend:
- Die Rollende Landstraße wurde in Österreich eingeführt, um beim Transit durch
Österreich möglichst große Transportmengen von der Straße auf die Schiene zu
verlagern und dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der
Bevölkerung entlang der Haupttransitstrecken sowie der Umwelt zu leisten.
- Einen wesentlichen Anreiz zur Nutzung der Rollenden Landstraßen (und damit
zur Verlagerung von der Straße auf die Schiene für die überwiegende Strecke in
Österreich) stellen die sogenannten „liberalisierten Korridore“ dar, die von
wesentlichen Grenzstellen auf
genau definierten Strecken bis zu den
nächstgelegenen Rola - Terminals eingerichtet wurden. Auf diesen „liberalisierten“
Korridoren ist zwar keine spezielle Genehmigung für den Straßengüterverkehr,
wohl aber ein Nachweis über die Nutzung der Rollenden Landstraße erforderlich.
Ein derartiger „liberalisierter Korridor" wurde auch vom Terminal Wels zum
Grenzübergang Wullowitz eingerichtet.
- Es ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich festzuhalten, dass von Ökombi
keine Vor- und Nachlaufgenehmigungen verkauft werden, sondern bei der
Grenzagentur in Wullowitz lediglich der Preis für die Rollende Landstraße Villach
- Wels eingehoben wird: Der Preis für eine Einzelfahrt abzüglich Rückvergütung
der Straßenbenützungsabgabe und Sonderaufbaurabatt beträgt 174 Euro (bzw.
2.880,- ATS). - Der Rola - Nutzer erhält hierfür den CIM/UIRR - Frachtbrief, der als
Nachweis der Rola - Nutzung und damit als Grundlage für den genehmigungs -
freien Zulauf zum Rola - Terminal dient. Da der Antritt der Rola - Fahrt innerhalb
von 24 Stunden nach Ausstellung des Frachtbriefs zu erfolgen hat und eine
spätere Einreichung durch das automatische EDV - Steuerungssystem nicht
möglich ist, ist eine missbräuchliche Verwendung grundsätzlich auszuschließen.
- Des weiteren wäre darauf hinzuweisen, dass die in der Einleitung ebenfalls
erwähnten „Belohnungsgenehmigungen“ mit der Zufahrt zum Terminal Wels nicht
in direktem Zusammenhang stehen: Um einerseits zusätzliche Anreize für die
Rola - Nutzung zu bieten und andererseits die Anzahl der mit den MOEL
vereinbarten bilateralen Genehmigungen für den Straßenverkehr (die an keinerlei
KV - Nutzung gebunden sind!) in Grenzen zu halten, wurden mit zahlreichen
Staaten sogenannte ,,Belohnungsgenehmigungen" für den kombinierten Verkehr
vereinbart. Für 2 Umläufe (d.h. je 2 Hin - und Rückfahrten) auf der Rollenden
Landstraße wird üblicherweise eine derartige Belohnungsgenehmigung
gutgeschrieben.
Zu Frage 2:
Hinsichtlich der Gründe für die Verkürzung der RoLa Villach - Budweis auf Villach -
Wels darf zunächst auf die Beantwortung der par. Anfrage Nr. 6661/J - NR - 1999
hingewiesen werden:
Die Auslastung der RoLa - Verbindung Villach - Budweis war Ende 1998/Anfang 1999
stark rückläufig und ein
wirtschaftlicher Betrieb dieser Verbindung daher nicht mehr
möglich. Um seitens der Verkehrsressorts alle Möglichkeiten zur Weiterführung
dieser RoLa auszuschöpfen, wurden im Dezember 1998 die diesbezüglichen
Kontakte mit den tschechischen Behörden intensiviert und von österreichischer Seite
für den Zeitraum von Jänner bis April 1999 eine Sonderförderung für die RoLa
Villach - Budweis gewährt, die den Preis für die Rola - Nutzer um 100 Euro pro
Sendung reduzierte. Trotz dieser beachtlichen Preissenkung konnte jedoch die
Auslastung gegenüber dem Vergleichszeitraum 1998 nicht gesteigert werden,
sodass im Hinblick auf einen wirtschaftlichen Betrieb dieser Verbindung sowie in
bezug auf einen möglichst effizienten Einsatz finanzieller Mittel eine Fortführung
nicht zielführend war.
In diesem Zusammenhang ist jedoch auch wesentlich, dass sowohl 1998 als auch in
den ersten Monaten 1999 bedingt durch die Bautätigkeiten auf tschechischem
Gebiet die Verbindung ,,Villach - Budweis“ bereits über mehrere Wochen hindurch
verkürzt auf der Strecke ,,Villach -Wels" geführt werden mußte. Dies bedeutet auch,
dass die per 1. Juni 1999 vorgenommene Verkürzung auf die Strecke Villach - Wels
keine wirkliche Neuerung darstellte.
Darüber hinaus kam es u.a. aufgrund der Katastrophen im Mont Blanc - und
Tauerntunnel zu einer verstärkten Nachfrage für die Rollende Landstraße, die sich
als rasches und attraktives Alternativangebot zum Straßenverkehr unmittelbar anbot.
Es war daher aus betriebswirtschaftlichen, vor allem aber aus verkehrspolitischen
Erwägungen erforderlich, die begrenzten Waggonressourcen auf Schwerpunk -
relationen zu konzentrieren, um damit maximale Rola -Transportkapazitäten anbieten
zu können.
Zu Frage 3:
Ich bin der Auffassung, dass angesichts der aufgrund von Bauarbeiten wiederholt
erforderlichen Streckensperren auf tschechischem Gebiet (und der damit
verbundenen kurzfristigen Verkürzung bis Wels) sowie der sinkenden Auslastungs -
zahlen auf der Relation Budweis - Villach mit Hilfe der (durch die Verkürzung auf die
Relation Wels - Villach ermöglichten) deutlichen Kapazitätssteigerung auf der Rola
Wels - Villach für den überwiegenden Teil des Transitverkehrs auf der Tauernstrecke
ein deutlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit
und Verkehrsberuhigung geleistet
werden konnte. Das beweist nicht zuletzt die Tatsache, dass auf der Tauernachse
gerade mit Hilfe der RoLa Villach - Wels 1999 um über 200% mehr LKWs befördert
werden konnten als 1998 mit beiden Rolas Villach - Wels und Villach - Budweis.
Grundsätzlich stehe ich einer Wiedereinführung der Rollenden Landstraße Villach -
Budweis aufgeschlossen gegenüber, weshalb mein Ressort nach wie vor in Kontakt
mit den zuständigen tschechischen Behörden bemüht ist, die Voraussetzungen für
eine allfällige Wiederaufnahme der RoLa nach Budweis auszuloten. Wie ebenfalls
bereits in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6661/J-
NR - 1999 angeführt ist vor einer Wiedereinführung jedoch ein Abschluß der Bau -
arbeiten und der damit verbundenen wiederholten Streckensperren auf
tschechischem Gebiet erforderlich ( - diese sind derzeit zumindest bis Oktober dieses
Jahres vorgesehen - ), weiters aber auch ein preislich und qualitativ wettbewerbs -
fähiges Angebot der Bahnen sowie ausreichendes Rollendes Material.
Abschließend darf in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass eine
allfällige Wiedereinführung der Verbindung bis Budweis langfristig nur dann
erfolgreich sein kann, wenn ein diesbezügliches Angebot von den Frächtern
entsprechend genutzt wird. Eine Verbindung, deren Auslastung über einen längeren
Zeitraum unter der erforderlichen Rentabilitätsgrenze liegt, kann - und sollte im
Hinblick auf den effizienten Einsatz (auch öffentlicher) finanzieller Mittel - auf die
Dauer nicht aufrecht erhalten werden.