223/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 207/J - NR/1999, betreffend Folgen der

Einstellung der Rollenden Landstraße zwischen Budweis und Wels, die die Abge-

ordneten Mag. Mühlbachler und Kollegen am 16. Dezember 1999 an meinen

Amtsvorgänger gerichtet haben, beehre ich mich, auf Grund der mir vorgelegten

Unterlagen, wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1 und 4:

 

Es ist richtig, dass die Rollende Landstraße Villach - Budweis im Vorjahr auf die

Verbindung Villach - Wels verkürzt wurde. Der in der Einleitung geschilderte

Sachverhalt ist jedoch in mehreren Punkten nicht zutreffend:

-  Die Rollende Landstraße wurde in Österreich eingeführt, um beim Transit durch

   Österreich möglichst große Transportmengen von der Straße auf die Schiene zu

   verlagern und dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der

   Bevölkerung entlang der Haupttransitstrecken sowie der Umwelt zu leisten.

-  Einen wesentlichen Anreiz zur Nutzung der Rollenden Landstraßen (und damit

   zur Verlagerung von der Straße auf die Schiene für die überwiegende Strecke in

   Österreich) stellen die sogenannten „liberalisierten Korridore“ dar, die von

   wesentlichen Grenzstellen auf genau definierten Strecken bis zu den

   nächstgelegenen Rola - Terminals eingerichtet wurden. Auf diesen „liberalisierten“

   Korridoren ist zwar keine spezielle Genehmigung für den Straßengüterverkehr,

   wohl aber ein Nachweis über die Nutzung der Rollenden Landstraße erforderlich.

   Ein derartiger „liberalisierter Korridor" wurde auch vom Terminal Wels zum

   Grenzübergang Wullowitz eingerichtet.

-  Es ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich festzuhalten, dass von Ökombi

   keine Vor- und Nachlaufgenehmigungen verkauft werden, sondern bei der

   Grenzagentur in Wullowitz lediglich der Preis für die Rollende Landstraße Villach

-  Wels eingehoben wird: Der Preis für eine Einzelfahrt abzüglich Rückvergütung

   der Straßenbenützungsabgabe und Sonderaufbaurabatt beträgt 174 Euro (bzw.

   2.880,- ATS). - Der Rola - Nutzer erhält hierfür den CIM/UIRR - Frachtbrief, der als

   Nachweis der Rola - Nutzung und damit als Grundlage für den genehmigungs -

   freien Zulauf zum Rola - Terminal dient. Da der Antritt der Rola - Fahrt innerhalb

   von 24 Stunden nach Ausstellung des Frachtbriefs zu erfolgen hat und eine

   spätere Einreichung durch das automatische EDV - Steuerungssystem nicht

   möglich ist, ist eine missbräuchliche Verwendung grundsätzlich auszuschließen.

-  Des weiteren wäre darauf hinzuweisen, dass die in der Einleitung ebenfalls

   erwähnten „Belohnungsgenehmigungen“ mit der Zufahrt zum Terminal Wels nicht

   in direktem Zusammenhang stehen: Um einerseits zusätzliche Anreize für die

   Rola - Nutzung zu bieten und andererseits die Anzahl der mit den MOEL

   vereinbarten bilateralen Genehmigungen für den Straßenverkehr (die an keinerlei

   KV - Nutzung gebunden sind!) in Grenzen zu halten, wurden mit zahlreichen

   Staaten sogenannte ,,Belohnungsgenehmigungen" für den kombinierten Verkehr

   vereinbart. Für 2 Umläufe (d.h. je 2 Hin - und Rückfahrten) auf der Rollenden

   Landstraße wird üblicherweise eine derartige Belohnungsgenehmigung

   gutgeschrieben.

 

Zu Frage 2:

 

Hinsichtlich der Gründe für die Verkürzung der RoLa Villach - Budweis auf Villach -

Wels darf zunächst auf die Beantwortung der par. Anfrage Nr. 6661/J - NR - 1999

hingewiesen werden:

 

Die Auslastung der RoLa - Verbindung Villach - Budweis war Ende 1998/Anfang 1999

stark rückläufig und ein wirtschaftlicher Betrieb dieser Verbindung daher nicht mehr

möglich. Um seitens der Verkehrsressorts alle Möglichkeiten zur Weiterführung

dieser RoLa auszuschöpfen, wurden im Dezember 1998 die diesbezüglichen

Kontakte mit den tschechischen Behörden intensiviert und von österreichischer Seite

für den Zeitraum von Jänner bis April 1999 eine Sonderförderung für die RoLa

Villach - Budweis gewährt, die den Preis für die Rola - Nutzer um 100 Euro pro

Sendung reduzierte. Trotz dieser beachtlichen Preissenkung konnte jedoch die

Auslastung gegenüber dem Vergleichszeitraum 1998 nicht gesteigert werden,

sodass im Hinblick auf einen wirtschaftlichen Betrieb dieser Verbindung sowie in

bezug auf einen möglichst effizienten Einsatz finanzieller Mittel eine Fortführung

nicht zielführend war.

 

In diesem Zusammenhang ist jedoch auch wesentlich, dass sowohl 1998 als auch in

den ersten Monaten 1999 bedingt durch die Bautätigkeiten auf tschechischem

Gebiet die Verbindung ,,Villach - Budweis“ bereits über mehrere Wochen hindurch

verkürzt auf der Strecke ,,Villach -Wels" geführt werden mußte. Dies bedeutet auch,

dass die per 1. Juni 1999 vorgenommene Verkürzung auf die Strecke Villach - Wels

keine wirkliche Neuerung darstellte.

 

Darüber hinaus kam es u.a. aufgrund der Katastrophen im Mont Blanc - und

Tauerntunnel zu einer verstärkten Nachfrage für die Rollende Landstraße, die sich

als rasches und attraktives Alternativangebot zum Straßenverkehr unmittelbar anbot.

Es war daher aus betriebswirtschaftlichen, vor allem aber aus verkehrspolitischen

Erwägungen erforderlich, die begrenzten Waggonressourcen auf Schwerpunk -

relationen zu konzentrieren, um damit maximale Rola -Transportkapazitäten anbieten

zu können.

 

Zu Frage 3:

 

Ich bin der Auffassung, dass angesichts der aufgrund von Bauarbeiten wiederholt

erforderlichen Streckensperren auf tschechischem Gebiet (und der damit

verbundenen kurzfristigen Verkürzung bis Wels) sowie der sinkenden Auslastungs -

zahlen auf der Relation Budweis - Villach mit Hilfe der (durch die Verkürzung auf die

Relation Wels - Villach ermöglichten) deutlichen Kapazitätssteigerung auf der Rola

Wels - Villach für den überwiegenden Teil des Transitverkehrs auf der Tauernstrecke

ein deutlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung geleistet

werden konnte. Das beweist nicht zuletzt die Tatsache, dass auf der Tauernachse

gerade mit Hilfe der RoLa Villach - Wels 1999 um über 200% mehr LKWs befördert

werden konnten als 1998 mit beiden Rolas Villach - Wels und Villach - Budweis.

Grundsätzlich stehe ich einer Wiedereinführung der Rollenden Landstraße Villach -

Budweis aufgeschlossen gegenüber, weshalb mein Ressort nach wie vor in Kontakt

mit den zuständigen tschechischen Behörden bemüht ist, die Voraussetzungen für

eine allfällige Wiederaufnahme der RoLa nach Budweis auszuloten. Wie ebenfalls

bereits in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6661/J-

NR - 1999 angeführt ist vor einer Wiedereinführung jedoch ein Abschluß der Bau -

arbeiten und der damit verbundenen wiederholten Streckensperren auf

tschechischem Gebiet erforderlich ( - diese sind derzeit zumindest bis Oktober dieses

Jahres vorgesehen - ), weiters aber auch ein preislich und qualitativ wettbewerbs -

fähiges Angebot der Bahnen sowie ausreichendes Rollendes Material.

 

Abschließend darf in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass eine

allfällige Wiedereinführung der Verbindung bis Budweis langfristig nur dann

erfolgreich sein kann, wenn ein diesbezügliches Angebot von den Frächtern

entsprechend genutzt wird. Eine Verbindung, deren Auslastung über einen längeren

Zeitraum unter der erforderlichen Rentabilitätsgrenze liegt, kann - und sollte im

Hinblick auf den effizienten Einsatz (auch öffentlicher) finanzieller Mittel - auf die

Dauer nicht aufrecht erhalten werden.